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    Warnung Krypto Tradingplattform + Fondmanager - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.19 19:39:35 von
    neuester Beitrag 29.12.19 11:38:27 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.317.677
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      schrieb am 28.12.19 19:39:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo! Ich habe mich für die Handelsplattform cfg.com, Sitz Sofia/Bulgarien, entschieden, um BTC zu handeln. Nachdem ich meinen Account eingerichtet habe, kontaktierte mich ein Trader namens Aaron Miller. Er bot mir telefonisch an, für mich Bitcoins zu handeln. Seine Provision auf der Plattform cfg.com sind 15 %. Ich habe zugestimmt. Sowohl Aaron Miller als auch ich ertradeten innerhalb von 16 Wochen einen erfreulichen Gewinn. Emails wurden bis dato zügig beantwortet, die Kommunikation per Email mit dem Support von cfg.com lief reibungslos. Dann aber im Oktober 2019 war Funkstille. Ich wollte mir nämlich meinen Gewinn auszahlen lassen. Normalerweise ein Automatismus auf der Handelsplattform. Die Funktion stand mir aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Der Supportmitarbeiter, Nico Marvridis, war nicht mehr zu erreichen. Die bisher gültige Rufnummer mit Schweizer Vorwahl +41 (0) 615880987 nur noch Mailbox. Nachrichten konnten nicht mehr hinterlassen werden, da die Mailbox keine mehr zu lies. Der Chatbereich von cfg.com wird nicht administriert. Ich habe ein „eigenhändiges internationales Einschreiben“ an die im Impressum angegebene Company in Sofia gesendet mit einer Fristsetzung der Auszahlung meines Gewinnes. Die Empfangsbestätigung meines Einschreibebriefes erhielt ich bislang nicht zurück. Nächste Schritt werden eine Strafanzeige in Deutschland sein, eine Mitteilung an die Finanzaufsichtsbehörde in Sofia und die BaFin.
      Wer von Ihnen hat dieselben oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Dankeschön für ein Feedback und eine Stellungnahme.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 22:51:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat leider System. Und leider auch schon länger bekannt. Einfach mal googeln Betrug mit Trading Plattformen.

      https://www.focus.de/finanzen/boerse/millionengaunerei-im-in…
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 22:52:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.241.569 von 20pellpar19 am 28.12.19 19:39:35
      Zitat von 20pellpar19: Hallo! Ich habe mich für die Handelsplattform cfg.com, Sitz Sofia/Bulgarien, entschieden, um BTC zu handeln. Nachdem ich meinen Account eingerichtet habe, kontaktierte mich ein Trader namens Aaron Miller. Er bot mir telefonisch an, für mich Bitcoins zu handeln. Seine Provision auf der Plattform cfg.com sind 15 %. Ich habe zugestimmt. Sowohl Aaron Miller als auch ich ertradeten innerhalb von 16 Wochen einen erfreulichen Gewinn. Emails wurden bis dato zügig beantwortet, die Kommunikation per Email mit dem Support von cfg.com lief reibungslos. Dann aber im Oktober 2019 war Funkstille. Ich wollte mir nämlich meinen Gewinn auszahlen lassen. Normalerweise ein Automatismus auf der Handelsplattform. Die Funktion stand mir aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Der Supportmitarbeiter, Nico Marvridis, war nicht mehr zu erreichen. Die bisher gültige Rufnummer mit Schweizer Vorwahl +41 (0) 615880987 nur noch Mailbox. Nachrichten konnten nicht mehr hinterlassen werden, da die Mailbox keine mehr zu lies. Der Chatbereich von cfg.com wird nicht administriert. Ich habe ein „eigenhändiges internationales Einschreiben“ an die im Impressum angegebene Company in Sofia gesendet mit einer Fristsetzung der Auszahlung meines Gewinnes. Die Empfangsbestätigung meines Einschreibebriefes erhielt ich bislang nicht zurück. Nächste Schritt werden eine Strafanzeige in Deutschland sein, eine Mitteilung an die Finanzaufsichtsbehörde in Sofia und die BaFin.
      Wer von Ihnen hat dieselben oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Dankeschön für ein Feedback und eine Stellungnahme.


      1. die URL passt nicht, denn die gehört Caine, Farber & Gordon, Inc. ... vorher sollte man das prüfen und nicht drauf los schreiben.

      2. Die deutsche Polizei wird da wenig machen können, weil dein Vertragspartner nicht in Deutschland sitzt. D.h. die Strafanzeige müsstest du schon in BG machen.

      3. das aus 2. trifft auch für die BaFin zu

      4. Vorher informieren, insb. dann wenn jemand Anruft und dir solche Geschichten erzählt. Indem man vorab etwas selbstkritisch hinterfragt hilft mehr als sich zu wundern wenn das Kind im Brunnen gefallen ist.

      Ist Schade drum aber versuch es abzuschreiben als Lehrgeld.
      Avatar
      schrieb am 29.12.19 00:01:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Regel Nr. 1: Klingen die Namen wie verkappte Schlagersänger, Finger weg !!!
      Avatar
      schrieb am 29.12.19 11:38:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.241.569 von 20pellpar19 am 28.12.19 19:39:35Er bot mir telefonisch an, für mich Bitcoins zu handeln. Seine Provision auf der Plattform cfg.com sind 15 %. Ich habe zugestimmt.

      Dazu fällt mir immer unweigerlich Einstein ein: "2 Dinge sind unendlich, ............."


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