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    WICHTIG! DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.20 22:54:01 von
    neuester Beitrag 26.01.20 02:59:33 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.318.370
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      schrieb am 10.01.20 22:54:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!

      Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten dringend zu überdenken und zu stoppen, da diese Maßnahmen sämtlich die gewünschten Effekte nicht erreichen können und damit vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur privaten Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.

      Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die merkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.

      ...

      https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 00:32:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein vom Staat unabhängiger Bürger ist dem Sozen grundsätzlich ein Graus.
      Daher der Haß auf privates Eigentum.
      Wir werden allerdings auch nicht vergessen, was Höcke und Gottschalk von sich gegeben haben,
      nämlich daß sie alle Selbstständigen in das staatlich-bürokratische Renten-Zwangssystem pressen wollen.
      AfD, SED, Grüne = Feinde von Freiheit & Wirtschaft
      | 13.483,31 
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 08:36:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Petition ist überhaupt nicht wichtig !

      Kein Futures/CFD (Derivate) Trader darf das unterschreiben !!!
      Indirekt wird unter Punkt 1 eine Finanztransaktionssteuer auf Derivate und/oder Termingeschäfte begrüsst ! Das wäre dann endgültig das Ende des Daytrading in D !

      Außerdem wird auf die Problematik des neuen Gesetzes betreffend nicht mehr mögliche Verlustverrechnung innerhalb der einzelnen Klassen gar nicht eingegangen !

      Wer so was zur Unterschrift vorschlägt ist kein Trader oder hat über den Sachverhalt nicht nachgedacht.
      | 13.483,31 
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 10:43:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.344.238 von optionpro am 11.01.20 08:36:20
      Zitat von optionpro: Diese Petition ist überhaupt nicht wichtig !

      Kein Futures/CFD (Derivate) Trader darf das unterschreiben !!!
      Indirekt wird unter Punkt 1 eine Finanztransaktionssteuer auf Derivate und/oder Termingeschäfte begrüsst ! Das wäre dann endgültig das Ende des Daytrading in D !



      Außerdem wird auf die Problematik des neuen Gesetzes betreffend nicht mehr mögliche Verlustverrechnung innerhalb der einzelnen Klassen gar nicht eingegangen !

      Wer so was zur Unterschrift vorschlägt ist kein Trader oder hat über den Sachverhalt nicht nachgedacht.


      Ja, sehe ich genauso, das ist nicht zu Ende gedacht. Da kann man direkt mal eine neue Petition starten.
      | 13.483,31 
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 20:28:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.344.238 von optionpro am 11.01.20 08:36:20Du hast Recht! Mein Fehler.

      Dachte eine Petition wäre gut und auf den ersten Blick habe ich dem zugestimmt.
      2 Antworten

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      schrieb am 12.01.20 09:14:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.347.805 von kosto1929 am 11.01.20 20:28:01Hallo Kosto !

      Deine Reaktion finde ich gut !
      Es gehört schon was dazu einen "Fehler" hier einzugestehen !
      Ich kann es nachvollziehen, wenn man das nur oberflächlich liest......

      Der Thread hier ist aus dem Daytrading Forum verschwunden. Wie kommts ?
      Und wo ist er jetzt ?

      Auch neulich ist Dein Thread aus dem Daytrading Bereich verschwunden....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.20 17:20:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann mal auch an dieser Stelle der Hinweis auf die neue Petition. Der neueste Steuerwahnsinn trifft nun wirklich jeden, egal ob Aktieninvestor oder Daytrader. Die Politiker meinen in ihrer unglaublichen Naivität (oder Boshaftigkeit?), dass jeder, der mehr als 10.000€ an Verlusten pro Jahr "erwirtschaftet", ein reicher Spekulant sein muss. Aber jeder, der mit kleinem Budget und Long/Short-Strategien investiert, wird von dieser Neuregelung betroffen sein. Selbst wenn die in x Jahren vom Verfassungsgericht höchstwahrscheinlich einkassiert wird, ist bis dahin schon viel Schaden angerichtet worden. Deshalb muss die Änderung vor dem 01.01.2021 gestoppt werden.

      https://www.change.org/p/bundesregierung-korrektur-estg-2021…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.20 20:13:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.430.249 von noch-n-zocker am 20.01.20 17:20:04Ist ja schon gut das solche Petitionen gemacht werden !

      Aber glaubst Du im Ernst, dass das irgendwas ändert ????

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 02:39:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.349.326 von optionpro am 12.01.20 09:14:54das hat wo veranlasst.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 21:17:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wieso gibt es hier keine Petition: https://epetitionen.bundestag.de/ ?

      Das macht auf mich den seriösesten Eindruck und ab 50.000 Unterschriften muss das glaube ich vor den Petitionsauschschuss.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 02:56:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      update

      Am 11.11.2019 wurde von der Bundesregierung per Drucksache ein Entwurf eingereicht. Der Bundestag hat den Entwurf am 12.12. aufgenommen und das Gesetz verabschiedet(!!!) Der Bundesrat hat dem Gesetz am 20.12. zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt wurde die Gesetzesänderung dann am 31.12. veröffentlicht. Im Prinzip eine Nacht und Nebelaktion die noch weitgehend unbemerkt blieb. Es ging dabei um eine Änderung im Einkommenssteuergesetz bezüglich der Anrechenbarkeit von Verlusten die im Zusammenhang mit dem Handelt von Termingeschäften stehen. Dazu erst einmal das entsprechende Dokument…

      https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-07…

      Eigentlich ging es hierbei um das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Doch wenn Sie ganz nach unten scrollen, so werden Sie feststellen das auf der Seite -15- im Artikel 5 sozusagen durch die Hintertür das Einkommenssteuergesetz geändert wurde.

      Hier heißt es jetzt:

      „Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“

      Was ist der Absatz 2 Satz 1 Nummer 3?

      Ich zitiere dazu das Gesetz:

      „3. der Gewinn

      a)bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;

      b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;“

      Was ist §20 Absatz 1 Nummer 11 EstG?

      „Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.“

      Diese Regelung betrifft also Optionsscheine, Optionen, CFD´s Futures etc…

      Für die Zukunft gilt also und mit dieser Regelung ist ausschließlich NICHT der Saldo aller Gewinntrades und Minustrades eines Jahres gemeint, denn das wird durch den Satz: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden“ ausgeschlossen…:

      Hat Trader A im Kalenderjahr 2021 eine Summe von z.B. 100.000,- € mit der Summe seiner Plus Trades verdient und im gleichen Atemzug mit der Summe seiner Minustrades 85.000,- € verloren, so hat er insgesamt einen positiven Überschuss von 15.000,- € verdient auf den bisher, da er das positive Saldo war, seine KeSt abgeführt in Höhe von 25%, also 3.750,- €

      Nun aber kann er im Rahmen des neuen Gesetzes seine Minustrades in Summe von 85.000,- € nicht mehr voll gegen die Gewinne rechnen, sondern eben nur noch mit 10.000,- €.

      Daraus ergibt sich, das er auf 90.000,- € (die 100.000,- € abzüglich der anrechenbaren 10.000,-€) 25% KeSt. Zahlen muss. Also 22.500,- €. Mehr, als er durch seine Geschäfte überhaupt verdient hat.


      Warum gilt das auch für CFD?

      Die Besteuerung der CfDs richtet sich nach der Besteuerung von Futures - siehe Dahm/Hamacher, DStR 2008 S. 1910. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG ist die Summe bzw. Differenz der geleisteten und vereinnahmten Zahlungen zu erfassen - siehe Haisch, DStR 2010 S. 61.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 02:59:33
      Beitrag Nr. 12 ()


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