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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
    ID: 1.318.938
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      schrieb am 06.10.23 17:58:35
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.045.286 von bomike am 07.01.23 21:02:35
      Zitat von bomike:
      Zitat von Airborne1: Hallo zusammen,

      grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
      Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?

      Vielen Dank.


      Nach meiner Ansicht berechtigt dich das nicht zum Vorsteuerabzug. A) Nimmst du ja eine Dienstlleistung in Anspruch unnd nicht du bietest eine an. Es spielt dann auch keine Rolle ob die genutzte Dienstleistung (Proptrading) die Firma zur Umsatazsteuer optiert oder nicht. Und B) Liegt das Proptraing so nahe an deiner Trading GmbH dass das Finanzamt das Proptrading deinem Unternehmenszweck zuordnet so dass das Proptrading die Umsatzsteuerschicksal der Hauptleistung zugerodnet wird (also steuerfreie Umsätze). B ist aber nur theoretischer Natur weil A greift und wenn A nicht greift, dann grefit B.


      Ich greif das alte Thema nochmal auf, wer der Fragesteller hier nicht weiter geschrieben hat.
      Entgegen der Vermutung von bomike ist das übliche Geschäftsmodell beim PropTrading anders rum, d.h. der Trader (hier: die GmbH) bietet eine Dienstleistung an, und wird dafür von der PropTrading Firma vergütet.
      Ich denke aber auch, dass hier dann B) greift, es sei denn die Dienstleistung ist der Haupt-Unternehmenszweck und auch Umsätze in entsprechender Größenordnung gegenüber dem Eigenhandel in der GmbH.
      Avatar
      schrieb am 15.05.23 20:19:59
      Beitrag Nr. 420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.770.855 von Elfi1 am 17.11.22 11:17:22
      Interactive/Vitrade - suche Steuerberater
      Hallo,

      ich suche selbst zur Betreuung einer vvGmbh einen Steuerberater der beides macht, Vitrade und Interactive. Leider lehnen die meisten Steuerberater mein Mandat ab, wenn ich nicht über Interactive die Verbuchung vollautomatisch mache. Da ich aber auch Vitrade nutze, ist das ein Problem.

      @Elfi1 bist du zufällig Steuerberater(in)? Oder hast du jemanden an der Hand, der noch Interesse an einem Mandanten hat?
      Avatar
      schrieb am 07.01.23 21:02:35
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.991.621 von Airborne1 am 29.12.22 14:50:05
      Zitat von Airborne1: Hallo zusammen,

      grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
      Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?

      Vielen Dank.


      Nach meiner Ansicht berechtigt dich das nicht zum Vorsteuerabzug. A) Nimmst du ja eine Dienstlleistung in Anspruch unnd nicht du bietest eine an. Es spielt dann auch keine Rolle ob die genutzte Dienstleistung (Proptrading) die Firma zur Umsatazsteuer optiert oder nicht. Und B) Liegt das Proptraing so nahe an deiner Trading GmbH dass das Finanzamt das Proptrading deinem Unternehmenszweck zuordnet so dass das Proptrading die Umsatzsteuerschicksal der Hauptleistung zugerodnet wird (also steuerfreie Umsätze). B ist aber nur theoretischer Natur weil A greift und wenn A nicht greift, dann grefit B.

      Wer eine reine Trading GmbH gegründet hat, weil dies ein Steuerberater oder ein anderer Berater empfohlen hat, würde ich den kicken... weil null Ahnung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.22 14:50:05
      Beitrag Nr. 418 ()
      Hallo zusammen,

      grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
      Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?

      Vielen Dank.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.22 11:17:22
      Beitrag Nr. 417 ()
      Buchführungssoftware für Vitrade-CSV Dateien für GmbH
      Hallo,
      wir haben jetzt notgedrungen selber eine Konvertierungssoftware für Datev entwickelt für Vitradetrades. Für mich unverständlich, dass sowas Broker nicht selber anbieten. Hat jemand ähnliches z.b. für Sino-Baader-Konten?
      1 Antwort

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      schrieb am 12.07.22 12:47:45
      Beitrag Nr. 416 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.891.802 von Elfi1 am 30.06.22 16:54:11Hat jemand noch ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 30.06.22 16:54:11
      Beitrag Nr. 415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.803.839 von indipip am 17.06.22 13:30:27Mich würden Präzendenzfälle interessieren, welche FAler das akzeptieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.22 13:30:27
      Beitrag Nr. 414 ()
      @africoke

      mich interessiert wie du dann deine monatliche Tradezusammenfassung buchst!? Bzw. wie sieht
      dass dann als Buchungssatz aus.

      Ich trade auch CFD´s die Übersicht würde ich mir monatlich aus dem Mt4 raus lassen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.22 18:47:04
      Beitrag Nr. 413 ()
      Na, die Aktienkurse scheinen ein bißchen auch das Interesse an einer Gmbh zu dämpfen.... Zumindest wenn ich mir die Beiträge hier ansehe..
      Avatar
      schrieb am 26.04.22 12:42:42
      Beitrag Nr. 412 ()
      MonKey nutzen einige, wenn ich das richtig sehe. Habt ihr damit Erfahrung?
      Avatar
      schrieb am 20.04.22 08:48:56
      Beitrag Nr. 411 ()
      Besonders interessant:
      Es gibt scheinbar Konvertierungs- und Buchführungssoftware für eine Trading GmbH für Flatex. Da Vitrade aus dem gleichen Stall kommt, evtl. eine Möglichkeit, die Software auch dafür zu nutzen.
      https://flatex.nicoo.org/
      Avatar
      schrieb am 20.04.22 08:42:14
      Beitrag Nr. 410 ()
      Sehr gute Seite zum Thema Trading GmbH
      https://laroche.github.io/trading-gmbh/gr%C3%BCndung.html
      Avatar
      schrieb am 12.04.22 09:40:38
      Beitrag Nr. 409 ()
      Was mich mal generell interessieren würde: Nutzt jemand zur Vorarbeit für den Steuerberater z.b. Lexware oder anderes? Ehrlich gesagt habe ich viele Rechnungen etc. schneller selber als das via Steuerberater zu machen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.22 10:07:26
      Beitrag Nr. 408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.321.493 von bomike am 09.04.22 01:54:10
      Zitat von bomike:
      Zitat von Elfi1: Zu CFD: Wäre auch für Kauf auf Margin, weil DMA bei IB funktioniert nicht wirklich. Die Order wird leider nicht direkt geroutet, sondern liegt je nach Order nur bei denen "im System" vor. Ein zuweilen sehr markanter Nachteil.
      Zu Bonike : Das das FA das offensichtlich anerkannt ist interessant. Aus der Praxis von Firmen weiß ich, dass es schon ein Riesenunterschied ist, wo man veranlagt wird. Es gibt Firmen , die ihren Sitz aus dem Grunde verlagern. Eigentlich unglaublich in einem Staat. In Traderkreisen gelten übrigens auch einige FA als "nervig", andere als entspannt.


      Was soll denn das FA machen? Es ändert sich ja nicht das Ergebnis.. Egal wann es verbucht wird. Ich kann das auch einmal im Jahr buchen. Und was du mit IB sagst wissen die wenigsten. Die haben ihr eigenes Matching System. Von daher kann ich die IB Jünger nicht ganz verstehen. Offensichtlich liest keiner die Verträge von IB. Da wird dir ganz schwindlig was die für Rechte haben und wie sie mit deinen Orders umgehen dürfen. Da bekommt das Wort: Interessenkonflikt eine ganz neue Dimension.

      Ganz so ist es auch nicht. Das mit dem eigenen System stimmt zwar, aber es ist noch relativ fair. Für mich indiskutabel ist das ganz CFD-Zeugs bei dem CFD-Butzen. Die hedgen sich ja bekannt nicht mal sondern gehen die Gegenposition naked Short z.b. Im sicher Gefühl: Der Kunde zahlt den Spread und liegt es auf Dauer schief. Nebenbei: Im Krisenfalle stellt man auch mal einfach keine Kurse...
      Avatar
      schrieb am 10.04.22 15:05:18
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.201.872 von africoke am 26.03.22 12:32:52"Mit welchen Produkt komme ich in den Genuss Veräußerungsgewinne aus Aktien/Wertpapiere zu erzielen, ohne den vollen Preis für die Allianz Aktie/Wertpapier i.H.v. 214,50€/Stück zu bezahlen, sonder nur einen Bruchteil dessen und um dennoch eine effektive Besteuerung i.H.v. 1,54% zu erhalten für die Veräußerungsgewinne?"

      Nur mal so ein Gedanke- Long Call Diagonal Spread?
      Long Call Option im Geld kaufen -z.B. Juni 170er Strike für ~47,50 Euro =47.500 Euro Kapitaleinsatz.
      Steuerliche Anschaffungskosten der Aktie 217,50 Euro).
      Darauf kurzlaufende Calls verkaufen mit hoher Ausübungswahrscheinlichkeit. Ex-Dividende wäre 5.5. - z.B. den 220er Weekly vom 29.4. für around 3,80 verkaufen.
      Bei Ausübung 2500 Euro Aktiengewinne und 3800 Euro aus Stillhaltergeschäften.

      Wie gesagt- nur ein Gedanke.
      Avatar
      schrieb am 09.04.22 01:54:10
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.314.041 von Elfi1 am 08.04.22 10:21:42
      Zitat von Elfi1: Zu CFD: Wäre auch für Kauf auf Margin, weil DMA bei IB funktioniert nicht wirklich. Die Order wird leider nicht direkt geroutet, sondern liegt je nach Order nur bei denen "im System" vor. Ein zuweilen sehr markanter Nachteil.
      Zu Bonike : Das das FA das offensichtlich anerkannt ist interessant. Aus der Praxis von Firmen weiß ich, dass es schon ein Riesenunterschied ist, wo man veranlagt wird. Es gibt Firmen , die ihren Sitz aus dem Grunde verlagern. Eigentlich unglaublich in einem Staat. In Traderkreisen gelten übrigens auch einige FA als "nervig", andere als entspannt.


      Was soll denn das FA machen? Es ändert sich ja nicht das Ergebnis.. Egal wann es verbucht wird. Ich kann das auch einmal im Jahr buchen. Und was du mit IB sagst wissen die wenigsten. Die haben ihr eigenes Matching System. Von daher kann ich die IB Jünger nicht ganz verstehen. Offensichtlich liest keiner die Verträge von IB. Da wird dir ganz schwindlig was die für Rechte haben und wie sie mit deinen Orders umgehen dürfen. Da bekommt das Wort: Interessenkonflikt eine ganz neue Dimension.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.22 10:21:42
      Beitrag Nr. 405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.202.853 von bomike am 26.03.22 17:24:06Zu CFD: Wäre auch für Kauf auf Margin, weil DMA bei IB funktioniert nicht wirklich. Die Order wird leider nicht direkt geroutet, sondern liegt je nach Order nur bei denen "im System" vor. Ein zuweilen sehr markanter Nachteil.
      Zu Bonike : Das das FA das offensichtlich anerkannt ist interessant. Aus der Praxis von Firmen weiß ich, dass es schon ein Riesenunterschied ist, wo man veranlagt wird. Es gibt Firmen , die ihren Sitz aus dem Grunde verlagern. Eigentlich unglaublich in einem Staat. In Traderkreisen gelten übrigens auch einige FA als "nervig", andere als entspannt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.22 17:24:06
      Beitrag Nr. 404 ()
      Ist schon eine Weile her da habe ich hier meine Erfahrung mit den Buchungen von Trades gepostet: Eine GmbH die nicht zur Umsatzsteuer optierte (> 1 Mio Jahresumsatz). Nebenher hat die GmbH CFDs gehandelt. Da wurden immer nur die Monatsergebnisse gebucht, keine einzelnen Trades. Für mich auch völlig logisch. Mehrfache FA Prüfungen. Nie, nicht mal im Ansatz gabs Probleme. Obwohl Fragen zu diesem Tradingkonto gestellt wurden (Wieso ein USD Konto etc.).

      Die Kontoauszüge selbst, sind der Beleg. Das sehe ich genauso wie Africode. Und vor paar Monaten im Kontext dieses Themas, hat das auch mein Stberater bestätigt. Das ist alles keine Hexerei. Einafche Verbuchung, einfacher Vorgang.

      Wenn ich komplexe Unternehmenstrukturen/ Konten habe mit unterschiedlichen Finazinstrumenten mit unterschiedlichen steuerlichen Aspekten, dann ist es auch legit, wenn eine spezialisierte Steuerkanzlei für solch eine Betreuung entsprechend auch höhere Tagessätze abgreift. Logisch. Ansonsten kann das jeder normale Steuerberater richtig buchen.

      Eine Firmengründung kann jeder einigermaßen denkende "Unternehmer" selber machen. GmbH Satzungen gibt es for Free von der IHK, deren Muster sind sogar wesentlich besser als von Firmen die für die Gründung Geld nehmen. Man muss sich einfach die Zeit nehmen sich damit zu beschäftigen. Wenn man keinen Bock hat sich damit zu beschäftigen, dann ist es auch legit das eine Firma für eine solche Gründung einfach eine hohe Rechnung stellt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.22 13:59:18
      Beitrag Nr. 403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.202.010 von startvestor am 26.03.22 13:10:28
      Zitat von startvestor: Welchen CFD-Broker nutzt du denn und welchen Hebel hast du?

      Bei den US-Brokern wie IB muss man bei Aktien i.d.R. nur eine Margin im Konto haben. Aber mehr als Hebel 4 gibts nicht.


      Genau so sieht es aus. Jede Aktie hat bei IB eine Mindestmarginanforderung und einen maximalen Hebel von 5, also 20% sollte man mindestens auf dem Konto haben.

      CFD auf Aktien dürfen m.M.n. lt. Mifdi auch max. Hebel 5 haben.
      Avatar
      schrieb am 26.03.22 13:10:28
      Beitrag Nr. 402 ()
      Welchen CFD-Broker nutzt du denn und welchen Hebel hast du?

      Bei den US-Brokern wie IB muss man bei Aktien i.d.R. nur eine Margin im Konto haben. Aber mehr als Hebel 4 gibts nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.22 12:32:52
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.198.062 von Chris_M am 25.03.22 17:34:22
      Zitat von Chris_M: Danke für deine Hilfestellung auch wenn ich sie nicht benötige.

      Für dich nochmal:

      Gewinne aus Termingeschäften, CFDs, Optionen und anderen Derivaten sind in voller Höhe steuerpflichtig auf GmbH-Ebene, selbst wenn das Underlying eine Aktie oder ein Aktienindex ist.

      Veräußerungsgewinne aus Aktien werden über die GmbH mit nur 1,54 Prozent besteuert.

      Aus diesem Grund habe ich dir dir Frage gestellt warum du CfD auf Aktien handelst und nicht die Aktie auf Margin, aber ok ist ja hier weiter nicht relevant.



      Mir ist dein Gedankengang von Beginn an schon klar worauf du hinaus willst...du stellst dir die Frage weshalb ich keine Aktien/Wertpapiere handel, da deren Kursgewinne bei Veräußerung einer effektiven Besteuerung von 1,54% unterliegen...soo die WERBUNG...

      (Allianz SE...ISIN: DE0008404005...25.03.22 21:34:24...Letzter Preis 214,50...Quelle: boerse frankfurt)

      nun kaufe ich 1000 Allianz Aktien/Wertpapier zum Stückpreis von 214,50€
      1000Stück x 214,50€ = 214.500,00 €

      damit ich jetzt für den Kauf von 1000 Allianz Aktien/Wertpapier, keine 214.500,00€ aufwenden soll, sondern nur einen Anteil X...dies nennst du Aktien auf Margin...

      Mit welchem Produkt soll ich dies tun bzw. macht es dein Kumpel?...CFD´s haben wir ja schon ausgeschlossen...Scheinchen ebenfalls...

      Mit welchen Produkt komme ich in den Genuss Veräußerungsgewinne aus Aktien/Wertpapiere zu erzielen, ohne den vollen Preis für die Allianz Aktie/Wertpapier i.H.v. 214,50€/Stück zu bezahlen, sonder nur einen Bruchteil dessen und um dennoch eine effektive Besteuerung i.H.v. 1,54% zu erhalten für die Veräußerungsgewinne?

      Mai 21 Gründung (Musterprotokoll)
      Juli 21 Abschluss Gründung
      Aug 21 Sommerferien Kinder
      Sep 21 LEI-Nummer+Depoteinzahlung+einige Trades
      Okt 21 Prüfung/Klärung Buchführung + Herbstferien Kinder
      Nov 21 Aufnahme der Geschäftstätigkeit, endlich war alles geklärt

      GuV für die Zeit von Mai 21 bis 31. Dezember 2021
      1. Umsatzerlöse 36.578,73
      2. Personalaufwand -6.234,00
      3. Abschreibung -4.378,05
      4. sonstige Aufwendungen -9.185,29
      5. Jahresüberschuss 16.781,39

      Bei erklärungsgemäßer Veranlagung ergibt sich
      - Körperschaftssteuer 2.655,43
      - Gewerbesteuer 2.336,00

      ...jetzt weißte was nach 2 Monaten Handel übrig geblieben ist...ich beziehe kein Gehalt, kein Auto, NIX ...die Personalaufwendungen beziehen sich auf die Minijobber...das einzige was ich erhalten habe sind die Zinsen aus dem Rahmendarlehensvertrag...eine Ausschüttung beabsichtige ich nicht...

      nach alter Regelung
      Umsatzerlöse 36.578,73
      abzgl. 26,375% -9.647,64
      in meiner Tasche verblieb 26.931,08...

      jetzt kannste dir das Ganze auf 12 Monate hochrechnen...dann weißte was da rauskam...und wie hart die mich zunächst getroffen haben😂😂😂
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 17:34:22
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.197.708 von africoke am 25.03.22 17:04:19Danke für deine Hilfestellung auch wenn ich sie nicht benötige.

      Für dich nochmal:

      Gewinne aus Termingeschäften, CFDs, Optionen und anderen Derivaten sind in voller Höhe steuerpflichtig auf GmbH-Ebene, selbst wenn das Underlying eine Aktie oder ein Aktienindex ist.

      Veräußerungsgewinne aus Aktien werden über die GmbH mit nur 1,54 Prozent besteuert.

      Aus diesem Grund habe ich dir dir Frage gestellt warum du CfD auf Aktien handelst und nicht die Aktie auf Margin, aber ok ist ja hier weiter nicht relevant.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 17:04:19
      Beitrag Nr. 399 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.196.964 von Chris_M am 25.03.22 15:59:35Du springst nun hin und her...und bestätigst meine Befürchtung...oder das ist jetzt ein guter Joke :laugh::laugh::laugh:

      beantworte mal die Fragen:
      Handelst du mit einem Differenzkontrakt auf Aktien (Beispiel Allianz) das Wertpapier?
      Handelst du mit einem Call Knock-Out Schein (Turbo, Wave, und wie die nicht alle heißen) auf die Allianz das Wertpapier?

      Hier nochmals die Hilfestellung:
      Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 15:59:35
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.196.214 von africoke am 25.03.22 14:48:37Ich habe das erwähnt, weil Veräußerungsgewinne aus Aktien über die GmbH mit nur 1,54 Prozent besteuert werden und deshalb warum du dann CfD bevorzugst? Für mich ist das Thema nicht relevant, weil ich nicht in D lebe. Jedoch gibt es hier auch einen Steuerlichen Unterschied bei der Besteuerung von Derivaten bzw. Aktien. Bei Aktien dann noch wo man sie handelt; also an welchem Börsenplatz.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 14:48:37
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.195.476 von Chris_M am 25.03.22 13:45:21Hallo Chris,

      also zunächst einmal, habe ich hier die VV GmbH geschildert, daraufhin lese ich...nein das ist falsch usw...egal...hätte ich ma lieber nix geteilt....

      Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt.

      Steuerlicher Vorteil ??? Ich befürchte schlimmes...denkt er das er mit dem Differenzkontrakt auf Aktien...das Wertpapier angeschafft hat und deshalb keine ca. 30% GewSt/KSt berappen muss???

      ...hat der kein StB...der muss doch eine EB an das FA geschickt haben...Fragebogen...Erklärung...Umsatzsteuerpflicht etc...was ist mit der Bilanz...monatliche Buchungungen...Bank...Kosten des Betriebes...Strom...Telefon...etc....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 13:48:24
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.195.185 von Taxadvisor am 25.03.22 13:23:19nee nee...nicht den Sachverhalt falsch wiedergeben...rechtliche Grauzone...Insolvenzverwalter...verbuchung ist fehlerhaft, dies muss so und so gemacht werden hast du ins spiel gebracht...nicht ich...

      ...nichts anderes war zu erwarten...denn meine fachliche Auffassung zu der Leistung der Schnittstelle hast du nicht entkräftet, bzw. mit sinnenhaften Argumenten widerlegt...es tut mir ja leid, aber eine Stapelverarbeitung ist eine Stapelverarbeitung...kenne kaum noch einen Branche in der wiederkehrende Prozesse nicht weitgehend automatisiert sind...daran arbeitet doch jeder um profitabler zu sein...

      ...den letzten Absatz leg ich mal unter Frustation ab...und dennoch ist es schön wie Menschen DU und ICH nachdem der Gesetzgeber so ein Quatsch zunächst auf den Weg gebracht hat...die Herausforderung annehmen und Lösungsorientiert daran arbeiten...

      Ebenfalls Schönes Wochenende
      Gruß africoke
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 13:45:21
      Beitrag Nr. 395 ()
      So ich misch mich auch mal wieder ein:

      a) sehe ich Taxadvisor als ein Wertvolles WSO Mitglied. Er ist versiert und gibt kurz und knackige Antworten die versiert sind. In den Posting hier hat er auch immer im Konjunktiv geschrieben und ist vom Worst Case ausgegangen.

      b) Eine Firma kann man klar ohne diverse Anbieter gründen und dafür hat hier auch niemand geworben. Klar findet man bei der Google Suche viele Treffer dazu und natürlich haben die ihren Preis. Ging mir bei meiner Ltd. Gründung ähnlich und es ist halt ein Service.

      c) Ride Capital kenne ich pers. nicht bzw. nur etwas und die machen jetzt wohl wieder in großen Städten ein Community Event. Da kann man ja hingehen und sich informieren und mit gleichgesinnten unterhalten. (das hat mir heute ein Kumpel geschrieben. Wie gesagt, ich habe nichts mit Ride Capital zu tun)

      d) Es wurde ja auch schon geschrieben welche Rechtsformen z.B. eine EÜR machen dürfen bzw. welche Limits dafür gelten. Bei einer GmbH gilt das HGB und wie Taxadvisor schreibt steht ganz klar im HGB geschrieben.

      Ich habe ja hier oder in der anderen Diskussion auch von meinen Erfahrungen geschrieben und mein Accountant hat auch gleich gefragt was ich genau Handel und wie häufig etc. denn wenn man zu viel verschiedene Assets hat, dann muss man dazwischen auch unterscheiden und es würde einen Mehraufwand bedeuten oder ich müsste ein Steuerberater bzw. Accountant suchen der mithilfe von FinTech viele Trades auswertet.

      Ja @africoke ich habe es gelesen, das du CFD in deiner GmbH handelst. Ich will mich da fachlich auch nicht einmischen, weil ich kein StB bin. Ein Kumpel bevorzug in seiner GmbH die Aktien auf Margin zu handeln, würde das steuerlich nicht vorteilhaft sein? Wie gesagt, es geht mich nichts an und wenn du CFD bevorzugst, dann ist das auch i.O.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 13:23:19
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.194.726 von africoke am 25.03.22 12:48:16
      Zitat von africoke: ...es ist vollkommen in Ordnung seine Dienstleistung&Beratung anzubieten...und trotz dessen dass mir eure Freude über einen Besuch des Insolvenzverwalters kundgetan wurde...das lege ich jetzt mal in die Überheblichkeitsschublade eines typischen StartUp...wünsche ich euch dennoch alles Gute und viel Erfolg...

      ...nur mit weniger Panikmache, ihr seid definitiv nicht die einzigen...
      Gruß africoke


      Wenn Du alle Posts von mir hier und im Nachbar-Thread gelesen hättest, wüsstest Du, das mir Panikmache fern liegt. Ich wünsche allen Tradern (insbesondere Dir), dass die Geschäfte super laufen, und man weder Ärger mit der Finanzverwaltung noch mit dem Insolvenzverwalter bekommt, aber Verträge schließt man ja auch nicht für den Fall, dass sich alle lieb haben, sondern für den Fall, dass es schlechter läuft, als gedacht. Meine Aufgabe als Steuerberater ist es aber vor Risiken zu warnen, das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit Berufserfahrung (ich bin ja kein Startup mit 30 Jahren Berufserfahrung). Den Insolvenzverwalter interessiert nämlich in erster Linie, ob er jemanden für den Schaden verantwortlich machen kann und nicht ob er noch irgendwo Vermögenswerte heben kann.

      Und ich weiß natürlich, dass wir eigentlich keine Ahnung haben und unsere Mandanten das eh alles besser können als wir und wir uns dann auch noch erlauben für unsere an sich sinnlose Tätigkeit noch ein unverschämtes, horrendes Honorar zu verlangen.

      Schönes Wochenende
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.22 12:48:16
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.188.930 von Taxadvisor am 24.03.22 19:34:31Also deine neuerlichen Argumentation:...du drückst schon wieder Aktien und Optionen in meine VV GmbH rein obwohl ich mehrmals geschrieben habe das ich diese nicht handel...interpretiere ich jetzt mal...das ihr mit CFD´s nicht soviel am Hut habt...

      hey...jetzt mal Hand aufs Herz...ein StB oder Gehilfen macht nichts anderes... als in einem Computersystem Datenfelder zu befüllen...ich geh jetzt noch mal eins weiter...das muss der StB teils gar nicht mehr machen...ELEKTRONISCHER DATENABRUF...Lonsteuerbescheinigung, PKV-Bescheinigung und was es sonst noch alles gibt...wird mittlerweile vollautomatisiert in die Steuererklärung eingespielt...

      ...händische Eingaben sind erforderlich bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung...Einnahmen&Ausgaben...Einkünfte aus Kapitalerträgen...Zeile XYZ...

      dasselbe Spiel auf GmbH Ebene
      ...glaubst du wirklich die anderen StB´s sind blöde... 5. Januar Kauf 100Stück Allianz zum Kurs von xyz...in ein Computersystem einzugeben... 20. Januar 50Stück Adidas zum Kurs von xyz...spätestens nach dem 1. Buchungsvorgang hat er sich für...wiederkehrende Geschäftsvorfälle...eine Vorlage erstellt...die der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht entspricht...dasselbe Spiel mit...

      ...Aktien-Handelsgeschäfte-Dividenden-Depotüberträge-Kapitalmaßnahmen...Renten-Handelsgeschäfte-Zinsen...Fonds-Handelsgeschäfte-Erträge...Zertifikate-Handelsgeschäfte-Erträge...Sonstige Wertpapiergeschäfte-Handelsgeschäfte-Erträge...Derivate-Stillhaltergeschäfte-Transaktionen...

      jetzt kommt euer autom. Wertpapierverbuchung Service ins Spiel..wo stammen die Daten her?...vom Broker/Bank...wie liegen Sie vor...digital..wo sollen sie hin...in die Fibu des Mandanten...was muss ich machen...die Daten einspielen...so liebes Computersystem...ich möchte verbuchen...alle Käufe/Verkäufe/Trades...im Zeitraum 1. Januar 22 bis 31. Januar 2022...und los..

      ...Fehler...Datei kann nich gelesen werden...aha...liebe Datei was brauchst du noch...na ja du sollst mir schon sagen...wenn du 100 Allianz kaufst...wohin soll ich die Buchen Kto, usw....ok...was noch...wenn Aktien-dann noch dies, wegen §bla bla...ok, noch was...ja...wenn Optionen, dann noch dies und jenes...ok..brauchst du noch etwas...nein glaub ich bin fertig...

      Jetzt mal ehrlich das ist eine Schnittstelle, die ganz wenig leisten muss...die Arbeit besteht einmalig darin, die Konten bzw. Bedingungsfelder zu bestimmen...im Anschluss erfolgt eine Stapelverarbeitung...und wenn die Datei eingespielt ist werden zur Gegenkontrolle die Salden kontrolliert...

      ich bin zwar nicht die hellste Kerze auf der Torte...nur stell ich mir schon die Frage worin euer Geschäftszweck besteht...GründungsService für die GmbH... schau mal das gab es schon vor euch...
      https://www.hdb-gesellschaften.de/firmengruendung/trading-gm…

      ...automat. Wertpapierverbuchung Service...Lassen Sie die Wertpapiere Ihrer Mandanten automatisch verbuchen. Dadurch sparen Sie Zeit und minimieren Ihren Arbeitsaufwand im Vergleich zu händischen Pflege. Sie benötigen auch keine Vorkenntnisse in der Verbuchung von Wertpapieren. Wir verbuchen Aktien, Futures, CFDs, Optionen, Fonds & ETFs, Stillhaltergeschäfte, Optionsscheine, Turbos und Knockouts für Kapitalgesellschaften automatisiert. Angeboten in SKR03/04 im DATEV-kompatiblen ASCII-Format...

      ...habe ich oben ausführlich auseinander genommen...

      ...es ist vollkommen in Ordnung seine Dienstleistung&Beratung anzubieten...und trotz dessen dass mir eure Freude über einen Besuch des Insolvenzverwalters kundgetan wurde...das lege ich jetzt mal in die Überheblichkeitsschublade eines typischen StartUp...wünsche ich euch dennoch alles Gute und viel Erfolg...

      ...nur mit weniger Panikmache, ihr seid definitiv nicht die einzigen...


      Gruß africoke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 19:34:31
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.756 von africoke am 24.03.22 14:21:58Wir nehmen schon seit gut sechs Monaten keine neuen Trading-Mandate mehr an. Mir ist das egal, wie Du bzw. Dein StB das bucht. Es gibt ja auch StB, die buchen nur die Differenz zwischen zwei Depotauszügen als Ertrag oder Aufwand. Bei Deinen reinen Intra-Day-Geschäften ohne Positionsübertrag mag das noch gehen, wenn Du aber Optionsstrategien über mehrere Tagen/Wochen handelst, ist es definitiv nicht korrekt. Aber das habe ich hier ja auch schon mehrfach geschrieben: Wer das so will, soll das so machen. Wir zwingen da keinen und die Risiken sind wahrscheinlich in den meisten Fällen überschaubar.

      Mittlerweile haben wir aber auch größere StB/WP-Kanzleien als Mandanten, die den Service gebucht haben und weitere Großkanzleien, die das WEPA-Modul gerne inhouse nutzen würden. Die StB, die den Service angefragt haben, waren alle der Meinung, dass gesetzeskonform nur die Einzelverbuchung ist, sonst hätten sie wohl kaum angefragt...

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
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