ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.01.20 14:13:24 von
neuester Beitrag 30.01.20 22:06:50 von
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Stchwörter: ING Bank, DiBa, Vollmacht , Teilnahme, Hauptversammlung, Eintrittskarte, Bestellung, HV, Stimmrecht, Aktionär, Dritte
Betr.: ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen
Bei allen Online-Banken, mit denen ich zu tun hatte, kann man für die Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen Eintrittskarten für Dritte, für Bevollmächtigte direkt im Internet auf der Webseite der Depotbank bestellen. Lediglich bei der „ING Die Bank und Du“ ist es nicht möglich, eine bestimmte Person meines Vertrauens für die Hauptversammlung zu benennen.
Die Bank hat nämlich ein Interesse daran, dass nur bestimmte, von der Bank selbst ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
Dachverband der kritischen Aktionäre,
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
die Stimmrechte bekommen.
Dass man online direkt seine Stimmrechte den eigenen Bevollmächtigen und nicht den von der Bank bestimmten Stimmrechtsvertretern überträgt, das lässt die Bank einfach nicht zu. Welches Interesse hat wohl die Bank daran, dass man online nur die von der Bank genannten Aktionärsvertretungen beauftragen kann? Bei solchen Verpflechtungen kann man einiges vermuten!
Dieserhalb habe ich bereits mehrfach mit der Bank korrespondiert. Stets bekam ich einen abschlägigen Bescheid. Dabei würde eine einfache Softwarelösung das geschilderte Problem lösen. Wie das geht, zeigt in diesem Punkt die Consorsbank.
Betr.: ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen
Bei allen Online-Banken, mit denen ich zu tun hatte, kann man für die Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen Eintrittskarten für Dritte, für Bevollmächtigte direkt im Internet auf der Webseite der Depotbank bestellen. Lediglich bei der „ING Die Bank und Du“ ist es nicht möglich, eine bestimmte Person meines Vertrauens für die Hauptversammlung zu benennen.
Die Bank hat nämlich ein Interesse daran, dass nur bestimmte, von der Bank selbst ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
Dachverband der kritischen Aktionäre,
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
die Stimmrechte bekommen.
Dass man online direkt seine Stimmrechte den eigenen Bevollmächtigen und nicht den von der Bank bestimmten Stimmrechtsvertretern überträgt, das lässt die Bank einfach nicht zu. Welches Interesse hat wohl die Bank daran, dass man online nur die von der Bank genannten Aktionärsvertretungen beauftragen kann? Bei solchen Verpflechtungen kann man einiges vermuten!
Dieserhalb habe ich bereits mehrfach mit der Bank korrespondiert. Stets bekam ich einen abschlägigen Bescheid. Dabei würde eine einfache Softwarelösung das geschilderte Problem lösen. Wie das geht, zeigt in diesem Punkt die Consorsbank.
Das ist doch Unsinn, was du schreibst. Erinnert mich an Verschwörungstheorien.
Welches Interesse sollte die ING haben, dass die Aktionäre nur den genannten Vereinigungen ihre Vollmacht geben? Auch wenn die ING die größte Direktbank in Deutschland ist, so hat sie sicher weitgehend nur Privatkunden, die wohl kaum eine nennenswerte Anzahl an Stimmrechten zusammenbekommen. Und warum sollte sie so etwas überhaupt wollen?
Ganz offensichtlich ist es bei der ING nur möglich, eine Eintrittskarte für sich selbst zu bestellen ("Eigenbesitz"). Ich sehe das wenig problematisch: Wenn du jemand anders bevollmächtigen willst, erteilst du ihm oder ihr einfach auf der Rückseite der Eintrittskarte eine Vollmacht. Feierabend.
Dass die ING diese drei Aktionärsvereinigungen nennt, ist - so glaube ich - sogar gesetzlich vorgeschrieben, um den Aktionären mehr Möglichkeiten zu geben, ihr Stimmrecht auszuüben. Damit sollen die Teilnahmequoten an den HVen erhöht werden.
Welches Interesse sollte die ING haben, dass die Aktionäre nur den genannten Vereinigungen ihre Vollmacht geben? Auch wenn die ING die größte Direktbank in Deutschland ist, so hat sie sicher weitgehend nur Privatkunden, die wohl kaum eine nennenswerte Anzahl an Stimmrechten zusammenbekommen. Und warum sollte sie so etwas überhaupt wollen?
Ganz offensichtlich ist es bei der ING nur möglich, eine Eintrittskarte für sich selbst zu bestellen ("Eigenbesitz"). Ich sehe das wenig problematisch: Wenn du jemand anders bevollmächtigen willst, erteilst du ihm oder ihr einfach auf der Rückseite der Eintrittskarte eine Vollmacht. Feierabend.
Dass die ING diese drei Aktionärsvereinigungen nennt, ist - so glaube ich - sogar gesetzlich vorgeschrieben, um den Aktionären mehr Möglichkeiten zu geben, ihr Stimmrecht auszuüben. Damit sollen die Teilnahmequoten an den HVen erhöht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.532.422 von Kopfgeld am 30.01.20 14:13:24Wer lesen kann, ist hier eindeutig im Vorteil:
https://www.ing.de/suche/?query=Hauptversammlungen
https://www.ing.de/suche/?query=Hauptversammlungen
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