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    Air Liquid Kapitalertragssteuer wegen Split gerechtfertigt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.20 13:23:07 von
    neuester Beitrag 22.02.20 09:33:33 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.319.576
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 13:23:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern habe ich von meiner Bank (Onvista) eine "Steuerliche Korrekturabrechnung“ erhalten.
      Ich soll wegen dem 11:10 Split (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) im Oktober 2019 nun Kapitalertragssteuer & Soli nachzahlen.

      Meines Wissens ist das bei einem Split doch nicht gerechtfertigt oder?

      Ich habe dazu auch ein Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf gefunden:
      https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/aktiensplit-laut-g…

      Die sagen eindeutig, dass es steuerfrei sein sollte!

      Bei Onvista habe ich schon nachgefragt, aber nur als Antwort erhalten, dass es "noch ein paar Tage dauern wird, bis die Fachabteilung das bearbeitet"

      Viele Grüße - Norbert
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:52:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.543.729 von Chartie3D am 31.01.20 13:23:07
      Zitat von Chartie3D: Gestern habe ich von meiner Bank (Onvista) eine "Steuerliche Korrekturabrechnung“ erhalten.
      Ich soll wegen dem 11:10 Split (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) im Oktober 2019 nun Kapitalertragssteuer & Soli nachzahlen.

      Meines Wissens ist das bei einem Split doch nicht gerechtfertigt oder?

      Ich habe dazu auch ein Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf gefunden:
      https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/aktiensplit-laut-g…

      Die sagen eindeutig, dass es steuerfrei sein sollte!

      Bei Onvista habe ich schon nachgefragt, aber nur als Antwort erhalten, dass es "noch ein paar Tage dauern wird, bis die Fachabteilung das bearbeitet"

      Viele Grüße - Norbert


      Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entspricht regelmäßig keinem Split sondern eher einer Stockdividende. Diese ist grundsätzlich steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 08:17:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.148 von Taxadvisor am 31.01.20 19:52:14Das wird aber auch einmal so oder so gemacht. Bei Gratisaktien was ja indirekt ja auch einer KD gleichkommt geschieht das nicht sondern werden mit NULL EK eingebucht und erst bei der Veräusserung dann voll versteuert. Hatte das seit 2011 bei Vector Group die ja jedes Jahr 5% an Gratisaktien ausgegeben haben.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 10:02:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.148 von Taxadvisor am 31.01.20 19:52:14
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Chartie3D: Gestern habe ich von meiner Bank (Onvista) eine "Steuerliche Korrekturabrechnung“ erhalten.
      Ich soll wegen dem 11:10 Split (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) im Oktober 2019 nun Kapitalertragssteuer & Soli nachzahlen.

      Meines Wissens ist das bei einem Split doch nicht gerechtfertigt oder?

      Ich habe dazu auch ein Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf gefunden:
      https://www.fondsdiscount.de/magazin/news/aktiensplit-laut-g…

      Die sagen eindeutig, dass es steuerfrei sein sollte!

      Bei Onvista habe ich schon nachgefragt, aber nur als Antwort erhalten, dass es "noch ein paar Tage dauern wird, bis die Fachabteilung das bearbeitet"

      Viele Grüße - Norbert


      Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entspricht regelmäßig keinem Split sondern eher einer Stockdividende. Diese ist grundsätzlich steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor


      Hallo,
      was super wäre: Quellen-Angaben.

      Aber wenn ich dann z.B. 110 statt 100 Aktien habe, und der Gesamtwert gleich geblieben ist, also jede einzelne Aktie ein Zehntel weniger wert ist, wo ist der Unterschied zu einem Splitt?

      Viele Grüße - Norbert
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 10:34:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe dir eben noch was gefunden:

      § 1 KapErtrStG

      https://www.gesetze-im-internet.de/kaperhstg/BJNR008340959.h…

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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 10:41:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.551.520 von Chartie3D am 01.02.20 10:02:59Dann dürfte etwas falsch gelaufen sein.

      Sagen wir Kaurkurs 100 zu 10 = 1000,00 Euro gekauft
      Kurs der Aktie 20 und jetzt 110 Aktien

      Die 10 neuen Aktien wurden versteuert zu 20 das Stück, dann müssten diese 20 auch mit einem EK von 20 im Depot beim Broker stehen da du ja für 200 Euro Steuern bezahlt hast.

      Endergebnis müsste sein 110 Stück Kauf und KE = 1200 und das natürlich mit 2 Positionen da ja beim Verkauf First in First out gilt.

      Alles andere wäre falsch.

      Taxadvisor wird sich garantiert noch einmal melden, wenn er aktiv ist.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 13:34:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.551.745 von 1erhart am 01.02.20 10:41:22
      Zitat von 1erhart: Dann dürfte etwas falsch gelaufen sein.

      Sagen wir Kaurkurs 100 zu 10 = 1000,00 Euro gekauft
      Kurs der Aktie 20 und jetzt 110 Aktien

      Die 10 neuen Aktien wurden versteuert zu 20 das Stück, dann müssten diese 20 auch mit einem EK von 20 im Depot beim Broker stehen da du ja für 200 Euro Steuern bezahlt hast.

      Endergebnis müsste sein 110 Stück Kauf und KE = 1200 und das natürlich mit 2 Positionen da ja beim Verkauf First in First out gilt.

      Alles andere wäre falsch.

      Taxadvisor wird sich garantiert noch einmal melden, wenn er aktiv ist.


      Korrekt, entweder die neuen Stücke sind mit Null eingebucht, dann erfolgt die Versteuerung beim Verkauf oder die neuen Gratiskatien werden zum Kurs eingebucht, der der Besteuerung zu Grunde gelegt wurde. Steuerabzug und Einbuchung zu null geht natürlich nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 13:35:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nur um zu zeigen, daß ich aufmerksam mitlese:
      „.....dann müssten diese 20 auch mit einem EK .....“
      Tippfehler: .....dann müssten diese 10 auch mit einem EK .....

      Hier bei „Recht & Steuern“ gibt es den thread „HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei“. Noch keine Klärung.

      Das Ganze läuft auf eine happige Steuervorauszahlung hinaus. Evtl viele Jahre im voraus. Zusätzlich kann man bei evtl Verlust bei Verkauf nicht mit Dividendeneinnahmen verrechnen sondern nur mit Aktiengewinnen. Außerdem verfällt bei Tod ein Verlusttopf.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 20:53:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.552.591 von Taxadvisor am 01.02.20 13:34:32
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von 1erhart: Dann dürfte etwas falsch gelaufen sein.

      Sagen wir Kaurkurs 100 zu 10 = 1000,00 Euro gekauft
      Kurs der Aktie 20 und jetzt 110 Aktien

      Die 10 neuen Aktien wurden versteuert zu 20 das Stück, dann müssten diese 20 auch mit einem EK von 20 im Depot beim Broker stehen da du ja für 200 Euro Steuern bezahlt hast.

      Endergebnis müsste sein 110 Stück Kauf und KE = 1200 und das natürlich mit 2 Positionen da ja beim Verkauf First in First out gilt.

      Alles andere wäre falsch.

      Taxadvisor wird sich garantiert noch einmal melden, wenn er aktiv ist.


      Korrekt, entweder die neuen Stücke sind mit Null eingebucht, dann erfolgt die Versteuerung beim Verkauf oder die neuen Gratiskatien werden zum Kurs eingebucht, der der Besteuerung zu Grunde gelegt wurde. Steuerabzug und Einbuchung zu null geht natürlich nicht.

      Gruß
      Taxadvisor



      Auf der Abrechnung vom Oktober stehen überhaupt keine Beträge.

      Da steht nur Text:

      Titel:
      "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln - Durchführungsanzeige"

      Ihr Depotbestand:
      Gattungsbezeichnung: Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port. EO 5,50
      ISIN FR0000120073
      Nominal STK 100,000
      Ex-Tag 07.10.2019

      Einbuchung:
      Gattungsbezeichnung: Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port. EO 5,50
      ISIN FR0000120073
      Nominal STK 20,000

      Und einen Tag später ging der Kurs um ca. 10% nach unten.

      -------
      Dazu aus einem Leserbrief vom Sttuttgarter Aktioenbrief:

      Dienstag, 8. Oktober 2019

      Frage: Ich bin gestern ziemlich erschrocken, als ich Kursrückgang von Air Liquide gesehen haben. Können Sie mir den Rückgang erklären?

      Antwort: Wir können Sie beruhigen: Der Kursrückgang bei Air Liquide ist kein Grund, um in Panik zu geraten. Die Franzosen haben gestern lediglich den schon länger angekündigten Aktiensplit ausgeführt. Wie bereits in der Ausgabe 20 berichtet, erhalten Air-Liquide-Anleger für je zehn gehaltene Anteilscheinen eine zusätzliche Aktie des Industriegaskonzerns in ihr Depot gebucht. Die Gratisaktie gleicht dann den optischen Kursrückgang wieder aus, ungerade Stückzahlen werden in bar ausgeglichen. Die Verbuchung der neuen Aktie müsste noch in dieser Woche erfolgen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 07:12:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.039 von Chartie3D am 01.02.20 20:53:20Du müsstest die Daten ansehen die im Depot stehen, nicht auf der Abrechnung.
      Der Einstandswert bzw. EK Wert pro Stück von den 10 neuen Aktien wenn du vorher 100 hattest muss doch bei den Einzeltransaktionen der Aktie erkennbar sein.

      Was auf einer Abrechnung steht, stehen muss oder nicht spielt keine Geige nicht, wie man so schön sagt.

      Kann ja nur von meinen Depots ausgehen, Beispiel:

      Klick auf Depotbestand
      Klick auf eine Aktie
      Klick auf Umsätze anzeigen

      Dann kommen zum Beispiel alle Transaktionen dieser Aktie egal ob Kauf, Verkauf, Dividenden, Gratisaktien, Kapitalerhöhung und dabei müsste dann der Wert auch stehen der für später STEUERRELEVANT ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 13:49:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.831 von 1erhart am 02.02.20 07:12:28
      Zitat von 1erhart: Du müsstest die Daten ansehen die im Depot stehen, nicht auf der Abrechnung.


      Bei Onvista steht da leider gar nix.
      Bei meinem 2.Depot bei Consors würde schon was stehen, sogar richtig ausführlich.

      Darf ich fragen wo Du bist?

      Viele Grüße - Norbert
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 14:33:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.557.504 von Chartie3D am 02.02.20 13:49:10Targo und Geno

      Habe zwar momentan keinen solchen Fall wie bei dir, sondern nur einen mit NULL und ohne Steuerbelastung was mir eh lieber ist. Aber wie gesagt kann nur Onvista klären. Und wenn du für die Teile Steuer bezahlt hast muss beim Verkauf der Betrag der hinter der Steuer als Anschaffungskosten genommen werden, sonst ist ONVISTA für solche Aktien nicht zu gebrauchen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 13:41:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      1. Off-Topic:
      Wie ändert man hier eigentlich den Titel bzw. den urprünglichen Text des Beitrags?
      Ich würde gerne aus Split = Kapitalmaßnahme machen...

      2.
      Ich warte leider immer noch auf Antwort von Onvista.
      V.a. auch wegen dem Einstandswert der "Jungen".

      Das einzige was ich bis jetzt gehört habe:

      "Bei der von Ihnen genannten Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entspricht keinem Aktiensplit. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnist ist grundsätzlich steuerpflichtig.
      Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir als reiner Onlinebroker ohne jegliche Beratungsleistungen keine steuerlichen Auskünfte geben können. Wir bitten Sie daher, diese speziellen Fragen von einem Steuerberater prüfen zu lassen."

      Derweil habe ich noch ein wenig recherchiert:

      Anscheinend gab es das Ganze schon mal. Und es wurde entschieden, dass die Steuer wohl zu unrecht war und man konnte sie sich zurückerstatten lassen.

      https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-…

      Leider kann ich die zitierten BMF-Schreiben nicht im Original auf der BMF-Seite finden (nur einen Ausschnitt aus WM_Arbeitskreis Kapitalmaßnahmen_Steuern_Agenda_20171113_Protokoll_Homepage-1.pdf), aber hier ein paar weitere Quellen:

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/631430/

      https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…

      https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…
      Avatar
      schrieb am 22.02.20 09:33:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo zusammen ich bin durch Zufall auf eure Seite gestoßen und habe mit großem Interesse eure Diskussion gelesen. Da ich auch ein Fan von airliquid bin und diese Aktie schon seit über 15 Jahre habe. Das Unternehmen macht ja in regelmäßigen Abständen Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und betriebswirtschaftlich ist dies nur die Umwandlung von offenen Rücklagen in gezeichnetes Kapital. Damit wird die Aktie optisch regelmäßig billiger. Steuerlich habe ich mit dieser Problematik seit der vorletzten Kapitalerhöhung auch nur Ärger mit den Banken. Bei der vorletzten Kapitalerhöhung hat mir die Commerzbank Steuern einbehalten während die flatex Bank dies nicht gemacht hat. Bei der Kapitalerhöhung 2019 hat die consorsbank Steuern einbehalten die flatex Bank nicht. Mir wurde dann von der Bank einfach gesagt ich muss das bei meiner Steuererklärung gegebenenfalls zurückfordern was natürlich einen hohen Aufwand bedeutet und man nicht erwarten kann dass der normale Sachbearbeiter sich mit dieser Materie auskennt Punkt bei der Kapitalmaßnahme 2017 ist dies dann nachträglich vom BFM korrigiert worden sodass hier keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Falls jemand von euch neue Erkenntnisse darüber hat ob gegebenenfalls auch wieder das durch Anschreiben durch das BFM geändert würde wäre ich sehr dankbar Punkt außerdem wäre ich sehr dankbar falls jemand von euch mir mal mitteilen könnte wie die französische Quellensteuer zurückgefordert werden kann


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      Air Liquid Kapitalertragssteuer wegen Split gerechtfertigt?