Besteuerung Short Postitionen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.02.20 14:31:46 von
neuester Beitrag 07.02.20 17:58:46 von
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Hi
ich hab mal eine Frage zu dem Thema Besteuerung Short Postitionen. Wurde bestimmt schon mal gefragt und beantwortet, habe ich allerdings nicht gefunden.
Bei der Eröffnung einer Shortposition bekommt man ja die gesamte Summe auf das Verrechnungskonto.
Die ist vollständig zu versteuern und dann mit dem "Verlust" beim Eindecken zu verrechnen. Soweit hab ich das verstanden.
Ich hab allerdings gelesen, dass man nur 30% versteuern muss, da die Position regelmäßig nicht auf 0 geht. Stimmt das ? und wenn ja wie macht man das in der Steuererklärung ? Einfach nur 30% der Summe als Gewinn angeben ?
Vielleicht weiß das ja einer von euch
ich hab mal eine Frage zu dem Thema Besteuerung Short Postitionen. Wurde bestimmt schon mal gefragt und beantwortet, habe ich allerdings nicht gefunden.
Bei der Eröffnung einer Shortposition bekommt man ja die gesamte Summe auf das Verrechnungskonto.
Die ist vollständig zu versteuern und dann mit dem "Verlust" beim Eindecken zu verrechnen. Soweit hab ich das verstanden.
Ich hab allerdings gelesen, dass man nur 30% versteuern muss, da die Position regelmäßig nicht auf 0 geht. Stimmt das ? und wenn ja wie macht man das in der Steuererklärung ? Einfach nur 30% der Summe als Gewinn angeben ?
Vielleicht weiß das ja einer von euch
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.614.924 von W4tcher am 07.02.20 14:31:46Bei SINO werden von der Gesamtsumme 26.375% einbehalten. 25% Abgeltungssteuer, 1.375 Soli.
Deckt man die Position ein, wird der Gewinn nach Gebühren berechnet. Dann wird entweder die zuviel gezahlte Steuer taggleich zurück erstattet oder man bekommt vom Konto noch was abgezogen, falls die 26.375% die beim Verkauf automatisch einbehalten wurden, nicht ausreichen.
Beispiel:
Verkaufssumme 10.000 Euro, davon werden 2.637,50 Euro automatisch einbehalten. Auf dem Konto landen 7362,50 Euro.
Kauft man die Aktie dann zu 9.000 Euro zurück, würden 1.000 Euro Gewinn entstehen, von denen man 263,75 Euro Steuern zahlen müsste. Da man bereits 2637,50 Euro gezahlt hat, entsteht ein zu viel gezahlter Betrag von 2637,50 - 263,75 = 2373,75 Euro. Diese 2373,75 Euro werden sofort wieder erstattet.
Auf dem Konto landen dann nach Abschluss des erfolgreichen Geschäftes: 9736,25 Euro abzüglich des Eingekugskaufes von 9.000 Euro = 736,25 Euro. Fertig
Müsste bei allen Brokern in Deutschland, die SHortselling anbieten (Consors, ViTrade) ähnlich funktionieren.
Deckt man die Position ein, wird der Gewinn nach Gebühren berechnet. Dann wird entweder die zuviel gezahlte Steuer taggleich zurück erstattet oder man bekommt vom Konto noch was abgezogen, falls die 26.375% die beim Verkauf automatisch einbehalten wurden, nicht ausreichen.
Beispiel:
Verkaufssumme 10.000 Euro, davon werden 2.637,50 Euro automatisch einbehalten. Auf dem Konto landen 7362,50 Euro.
Kauft man die Aktie dann zu 9.000 Euro zurück, würden 1.000 Euro Gewinn entstehen, von denen man 263,75 Euro Steuern zahlen müsste. Da man bereits 2637,50 Euro gezahlt hat, entsteht ein zu viel gezahlter Betrag von 2637,50 - 263,75 = 2373,75 Euro. Diese 2373,75 Euro werden sofort wieder erstattet.
Auf dem Konto landen dann nach Abschluss des erfolgreichen Geschäftes: 9736,25 Euro abzüglich des Eingekugskaufes von 9.000 Euro = 736,25 Euro. Fertig
Müsste bei allen Brokern in Deutschland, die SHortselling anbieten (Consors, ViTrade) ähnlich funktionieren.
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