New CrowdStrike Report Finds an Increase in Cyber Adversaries Turning to Business Disruption as Main (Seite 7) | Diskussion im Forum

    eröffnet am 08.02.20 20:17:48 von
    neuester Beitrag 20.09.24 22:38:55 von
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      schrieb am 21.07.24 13:10:46
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 76.125.831 von Locodiablo am 21.07.24 12:29:28Naja genau das heißt es erstmal außer es wäre wirklich grobe Fahrlässigkeit vor Gericht festgestellt worden! Die AGBs sind zunächst nunmal rechtsverbindlich, sofern die Klauseln nicht nachträglich eingeflochten wurden oder dem Unterzeichner gänzlich unbekannt waren. Beides ist erstmal nicht der Fall! Alles wurde wohl in den AGBs bereits vor 2020 in den Verträgen laut archive.de genannt. Und vermutlich davor.
      Zumindest hier in Deutschland... Ein Gericht kann diese durchaus aber im Einzelfall für nichtig erklären (§ 134 BGB). Die Hürden sind allerdings hoch.
      Die grobe Fahrlässigkeit geht meiner Meinung nach aber sowohl von den Unterzeichnern aus als auch vom Unternehmen. So dumm kann man schon nicht mehr sein. Beide!

      Der Fall mit McDonalds hatte übrigens die Konsequenz das man eine Warnung auf jeden Pappbecher schreibt und die AGBs angepasst hat... Ist hier in dem Fall also kein alzu gutes Beispiel.

      Der Imageschaden ist aber in jedem Fall beträchtlich aber ich wäre vorsichtig das Unternehmen jetzt abzuschreiben.

      Ein paar Beispiele bei denen es dennoch genau zu diesem Fall kommen konnte also die AGBs für nichtig erklärt wurden:

      Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24. Juli 2013 – VIII ZR 162/09: In diesem Fall erklärte der BGH eine Klausel in den AGBs eines Telekommunikationsanbieters für unwirksam, die den Schadensersatz für grobe Fahrlässigkeit ausschloss. Der BGH stellte fest, dass eine solche Klausel den Vertragspartner unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

      Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Januar 2005 – VIII ZR 114/04: Der BGH entschied, dass eine Klausel in den AGBs eines Mietvertrags, die den Mieter verpflichtet, auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters für Schäden aufzukommen, unwirksam ist. Der BGH argumentierte, dass eine solche Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt und den Mieter unangemessen benachteiligt.

      Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. Januar 2016 – VIII ZR 26/15: In diesem Fall erklärte der BGH eine Klausel in den AGBs eines Energieversorgers für unwirksam, die den Schadensersatz für grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens ausschloss. Der BGH betonte, dass solche Klauseln gegen die Regelungen des § 309 Nr. 7 BGB verstoßen und daher unwirksam sind.
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      schrieb am 21.07.24 12:29:28
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 76.125.519 von Ray_Valentine am 21.07.24 10:45:55Ein Unternehmen kann jeden Scheiß in seine AGB schreiben, das heißt trotzdem nicht, dass sie nachher vor Gericht Bestand haben.

      Grobe Fahrlässigkeit wird hier sicherlich zu Schadensersatzansprüchen führen, davon würde ich im Ami-Land mal stark ausgehen.

      Dort haben Leute schon Millionen kassiert, weil sie sich an einem McDonald’s Kaffee die Zunge verbrannt haben.

      Vom Image-Schaden für crowdstrike gar nicht zu sprechen. Da werden sich diverse Kunden abwenden und neue Kunden hinzu zu gewinnen wird richtig schwierig werden.
      CrowdStrike Holdings Registered (A) | 280,30 €
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      schrieb am 21.07.24 10:45:55
      Beitrag Nr. 162 ()
      Tja wer das unterschrieben hat sollte in der Tat an Flughäfen, Krankenhäusern und anderen wichtigen Einrichtungen gefeuert werden:
      Aber nun gut es wird wohl schwer sein hier mit Schadenersatz durchzukommen:

      https://www.crowdstrike.com/terms-and-conditions-de/

      8.6 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 8 LEHNEN CROWDSTRIKE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. CROWDSTRIKE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIEFERANTEN LEHNEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTEINHABERSCHAFT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER IN BEZUG AUF DIE CROWDSTRIKE-ANGEBOTE UND CROWDSTRIKE-TOOLS AB. ES GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE ANGEBOTE ODER CROWDSTRIKE-TOOLS FEHLERFREI SIND ODER DASS SIE OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER BESTIMMTE ZWECKE ODER BEDÜRFNISSE DES KUNDEN ERFÜLLEN. DIE CROWDSTRIKE-ANGEBOTE UND CROWDSTRIKE-TOOLS SIND NICHT FEHLERTOLERANT UND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN AUSGELEGT ODER VORGESEHEN, DIE EINE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ODER EINEN AUSFALLSICHEREN BETRIEB ERFORDERN. WEDER DIE ANGEBOTE NOCH DIE CROWDSTRIKE-TOOLS SIND FÜR DEN BETRIEB VON FLUGZEUGNAVIGATION, NUKLEARANLAGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, WAFFENSYSTEMEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN LEBENSERHALTENDEN SYSTEMEN, FLUGVERKEHRSKONTROLLE ODER ANWENDUNGEN ODER ANLAGEN BESTIMMT, BEI DENEN EIN AUSFALL ZU TOD, SCHWEREN KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SACHSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE. Der Kunde stimmt zu, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, die sichere Nutzung eines CrowdStrike-Angebots und der CrowdStrike-Tools in solchen Anwendungen und Installationen zu gewährleisten. CROWDSTRIKE ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER LEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN.
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      schrieb am 20.07.24 19:51:43
      Beitrag Nr. 161 ()
      Dann sollte man evtl eine kl Shortposition kaufen.
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      schrieb am 20.07.24 09:40:07
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 76.123.194 von aktentiger2 am 20.07.24 08:17:54Werden Schadensersatz Ansprüche gestellt und dies zurecht, dann ist die Firma insolvent.
      Ja, das glaube ich auch.
      Eben kommt auch auf NTV im roten Laufband da? Elon Musk und Space-Ex das Crowdstrike aus den Systemen löscht, dann dürfte das wohl alle Firmen von Musk betreffen. Weitere Firmen/Konzerne könnten das Selbe tun?
      Was die weltweit entstandenen Schäden betrifft glaube ich nicht daß Cyberversicherungen dafür bezahlen müssen da es sich um keine Cyberattacke sondern um grobe Fahrlässigkeit von den zuständigen Mitarbeitern bei Crowdstrike handeln dürfte, so wie Experten erklärten in den Medien.
      https://www.allianz.de/business/cyberschutz-versicherung/
      Bei anderen Versicherern weltweit wird das wohl gleich aussehen?
      Da es sich um eine US-Firma handelt bei Crowdstrike und dort auch gerne Sammelklagen gemacht werden, bei denen die Anwälte gut Geld verdienen können gehe ich davon aus daß die ganze Angelegenheit noch ein langes und teures Nachspiel haben wird.
      Daran dürften sich weltweit auch viele Privatpersonen die durch diese Geschichte einen Schaden haben beteiligen und bei den Summen die in den USA in den Raum gestellt werden ist eine Insolvenz gut möglich.
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      schrieb am 20.07.24 08:17:54
      Beitrag Nr. 159 ()
      Gerade hat ein Experte auf n-tv mitgeteilt, dass die möglichen Schadensersatz Ansprüche aktuell ungeklärt sind. Falls es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel gibt, wonach solche Vorfälle keinen Anspruch auslösen, dann ist darüber hinaus aber fraglich, ob diese Klausel überhaupt Stand hält. Werden Schadensersatz Ansprüche gestellt und dies zurecht, dann ist die Firma insolvent.
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      schrieb am 20.07.24 07:59:05
      Beitrag Nr. 158 ()
      gedanke von michael kissig:

      Einfach gedacht: Bis gestern kannten allenfalls eingefleischte Nerds das Unternehmen, seit heute hat jeder Mensch auf der Welt von #Crowdstrike gehört und weiß, dass ohne diese Firma nicht mal Windows läuft... PR-Homerun?!😉
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      schrieb am 20.07.24 02:38:54
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 76.122.246 von Gustl24 am 19.07.24 20:05:15Dazu die Hohe Bewertung dieser Aktie. Das müsste eigentlich einen Short wert sein?
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      schrieb am 19.07.24 20:34:45
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 76.121.127 von MilleniumFalke am 19.07.24 16:36:59
      Verband: Schäden nicht von Versicherung abgedeckt
      Zitat von MilleniumFalke:
      Zitat von gobybanker: Ich sehe gewaltige Schadensersatzklagen auf Crowdstrike zukommen. Das war's dann wohl mit S&P für eine Weile.


      Sorry, aber was für ein Unsinn... :rolleyes:

      Sie wurden erst Ende Juni dem S&P hinzugefügt.
      Glaubst Du ernsthaft, wegen einem fehlerhaften Softwareupdate fliegen sie ein paar Wochen später wieder raus?!

      Des Weiteren könnte ich mir vorstellen, dass man sich als Software Firma genau für solche Fälle auch versichern kann..
      (Ich würde für diese Aussage nicht meine Hand ins Feuer legen. Da man aber sonst für jeden Blödsinn eine Versicherung findet, würde es mich nicht wundern...)


      Da muss ich dich leider enttäuschen, die Schäden bei Kunden werden versicherungsseitig sehr wahrscheinlich nicht abgedeckt sein.

      +++ 16:18 Verband: Schäden nicht von Versicherung abgedeckt +++
      Angesichts der weltweiten IT-Panne betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass Schäden durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst sind, wenn dadurch Systeme der Kunden ausfallen. "Dieser Ausschluss dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Fall eines Cyber-GAUs nicht zu gefährden", erläuterte der Verband.

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/20-14-Portland-ruft-Notstand-…

      Das dürfte zu happigen Schadensersatzforderungen diversester Unternehmen ggü. Crowdstrike führen.
      CrowdStrike Holdings Registered (A) | 277,40 €
      Avatar
      schrieb am 19.07.24 20:05:15
      Beitrag Nr. 155 ()
      NmM. wären jetzt mal ein paar saftige Schadenersatzforderungen fällig-ala VW…😎
      CrowdStrike Holdings Registered (A) | 276,15 €
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