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    Welche Rechtsform für diese Geschäfts-Idee? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.20 02:11:03 von
    neuester Beitrag 31.10.20 01:12:52 von
    Beiträge: 50
    ID: 1.322.446
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      Avatar
      schrieb am 26.03.20 02:11:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ... meine Frage hat zwar nicht wirklich was mit Aktien und Traden zu tun, aber ich glaube es gibt eine Masse Profis hier, die auch in Bezug auf meine Frage einiges an Infos parat haben ...

      Stellt Euch folgendes Geschäftsmodell vor:

      Geschäftsinhaber A bietet ein Reisepaket an. Hierin enthalten sind neben Flug und Unterkunft auch etliche Ausflüge, Mietwagen etc. ... Inhaber A verkauft dem Kunden diese Reise zum Preis X;
      dieser Preis beinhaltet eine frei gewählte, fest eingerechnete Provision.
      Der Kunde zahlt keine einzelnen Bestandteile, sondern nur den festen Preis X.

      Was die Buchhaltung angeht lässt sich also einfach der "Gewinn" errechnen ... Verkaufspreis minus Kosten für Flug, Hotel etc. ... also eine sehr einfache und sehr übersichtliche Rechnung.

      Erwarteter Umsatz pro Jahr 50.000 Euro ...!
      Hieraus erwarteter Gewinn 10.000 Euro. (Verkaufspreis minus Kosten für das Reisepaket)

      Nun die Frage ... kann mir jemand empfehlen welche Rechtsform für so ein Vorhaben sinnvoll wäre? Ziel wäre es eine Gesellschaftsform zu finden, die natürlich einerseits einfach in der Handhabung ist, wichtiger wäre jedoch, dass am Ende möglichst viel vom Gewinn "hängen" bleibt, wobei hier keine Rolle spielt ob der Gewinn dem Inhaber ausgezahlt oder der Gewinn voll in die Firma reinvestiert wird. Beides wäre denkbar.

      Gesellschafter und Inhaber wäre eine Person alleine.
      Kapital wird für die Umsetzung der Idee nicht benötigt, wäre aber zwecks Firmengründung vorhanden.

      Wie gesagt ... nicht börsen-relevant, aber ich hoffe dennoch zwei drei hilfreiche Ratschläge auf die Schnelle zu bekommen, die mich dann in gezieltere Google-Recherchen führen ...!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 04:43:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.133.537 von KLumpur am 26.03.20 02:11:03hallo,
      die Rechtsform hängt wegen der Kosten vom erwarteten Umsatz ab.

      Aber es muß ein Sicherungsschein herausgegeben werden, wenn einzelne Reiseleistungen kombiniert werden. Und den gibt es nur bei großen Versicherungen, die dafür Umsätze/Bonität erwarten und solche Sicherungsscheine auch nicht einzeln, sondern nur in größerer Menge abgeben. Schließlich haftet die Versicherung, wenn das Vorhaben nicht klappt, z.B. Reisende sitzen bleiben.
      Du bist per Gesetz Reiseveranstalter.

      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 06:54:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort.
      Zwar kenne ich Sicherungsscheine von den Pauschalreisen,
      die ich selber schon gemacht habe,
      aber dass ich verpflichtet bin so etwas mit anzubieten war mir nicht bekannt.
      Aber es kann ja nicht so schwer sein das zu umgehen ...!
      Wie wäre es wenn ich Hotel/Ausflüge und Flug getrennt anbiete?
      Ist das Ding mit dem Sicherungsschein dann erledigt?
      Oder wie wäre es wenn ich nur das Hotel/Ausflüge-Paket anbiete und den Kunden den Flug dann selber buchen lasse !?

      Bzw. bei der Idee, die ich eingangs anführte, wie ließen sich Leistungen anders abrechnen um das Thema Sicherungsschein zu umgehen?

      Wie sieht es aus wenn ich als Privatmann (oder alternativ Freiberufler) nur Reisepartner suche und für die Zusammenstellung des Urlaubs ein Honorar berechne? Ginge sowas?

      Generell würde nichts gegen den Sicherheitsschein sprechen ... allerdings wird sich da vermutlich keine Versicherung finden, die für meine geplanten drei vier Reisen pro Jahr sowas ausstellt ...
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 08:35:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.133.537 von KLumpur am 26.03.20 02:11:0310.000 Euro Gewinn ... sind da schon sämtliche Kosten wie Krankenversicherung usw. abgezogen??

      bzgl. Unternehmenform:

      Personengesellschaften:
      - Einkommensteuer Gesetzt (persönlicher Steuersatz)
      - persönlich haftend

      Kapitalgesellschaften:
      - Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer (ca. 30%)
      - Ausschüttungen an Inhaber (25%)
      - Pflicht der doppelten FiBu und publizieren der Bilanz
      - bei GmbH beschränkt haftend

      Bei der Größenordnung von Umsatz und Gewinn (ohne weitere Mitarbeiter) wäre wohl eine Personengesellschaft vorzuziehen. e.K. GbR
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 08:49:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Würde halt erstmal schauen ob es ein Problem ist für dich wenn du persönlich haftest... wenn ja würd ich ne UG mit beschränkter Haftung empfehlen da brauchst du keine 25k Stammkapital

      Wenn du aber damit klar kommst dass du persönlich haftest dann kannst du auch einfach e.K. Sein

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      Avatar
      schrieb am 26.03.20 09:11:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also in dieser Größenordnung würde eine Personengesellschaft Sinn machen.
      Als Gesellschafter einer Personengesellschaft wird dein Einkommen nach der Einkommenssteuer versteuert.
      Wenn du viel verdienst und deine steuerliche Belastung 46% übersteigt, empfehle ich dir zu einer Umgründung in eine Kapitalgesellschaft.
      Neben dem Umsatz spielen natürlich auch Fragen nach der Haftung, Geschäftsführung, doppelte Buchhaltung etc. eine wichtige Rolle...

      Viel Spaß beim Gründen!
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 16:37:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für Eure Antworten.

      Naja, eine Haftung zu beschränken ist ja nie schlecht.
      UG (haftungsbeschränkt) habe ich mir angesehen ...
      Die Frage ist wie vertrauenwürdig das beim Kunden erscheint ...!
      Da ist eine GmbH sicher vertrauenswürdiger ...!

      Ich meine gelesen zu haben, dass gewisse Steuern bei den unterschiedlichsten Rechtsformen unter Umständigen nicht anfallen. Nochmal der Hinweis ... der Gewinn wird sich pro Jahr auf vielleicht 10.000 belaufen, maximal 20.000 ... bei welcher Rechtsform wäre dieser Gewinn möglichst wenig von Steuernabzügen betroffen?

      Barbarossa, danke nochmal für Deinen Hinweis bzgl. des Sicherungsscheins.
      Als Reiseveranstalter braucht man nicht nur den, sondern auch entsprechende Haftpflichtversicherungen. Wie ich aber sehe gibt es durchaus Anbieter, die auch für sehr sehr kleine Umsätze solche Versicherungen anbieten ... die bewegen sich nach erster Recherche im kleinen dreistelligen Bereich, was natürlich absolut OK wäre und was für den Kunden wiederum Vertrauen bringt. Mal abgesehen davon, dass es auch schlichtweg Pflicht ist.

      Dennoch stellt sich mir die Frage (vielleicht kann da jemand noch was zu sagen, weil er sich zufällig in dem Bereich auskennt?) ob die Idee, die ich habe sich anders realisieren lässt. Also ohne als Reiseveranstalter aufzutreten ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 17:06:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.141.943 von KLumpur am 26.03.20 16:37:24
      Zitat von KLumpur: Danke für Eure Antworten.

      Naja, eine Haftung zu beschränken ist ja nie schlecht.
      UG (haftungsbeschränkt) habe ich mir angesehen ...
      Die Frage ist wie vertrauenwürdig das beim Kunden erscheint ...!
      Da ist eine GmbH sicher vertrauenswürdiger ...!

      Ich meine gelesen zu haben, dass gewisse Steuern bei den unterschiedlichsten Rechtsformen unter Umständigen nicht anfallen. Nochmal der Hinweis ... der Gewinn wird sich pro Jahr auf vielleicht 10.000 belaufen, maximal 20.000 ... bei welcher Rechtsform wäre dieser Gewinn möglichst wenig von Steuernabzügen betroffen?

      Barbarossa, danke nochmal für Deinen Hinweis bzgl. des Sicherungsscheins.
      Als Reiseveranstalter braucht man nicht nur den, sondern auch entsprechende Haftpflichtversicherungen. Wie ich aber sehe gibt es durchaus Anbieter, die auch für sehr sehr kleine Umsätze solche Versicherungen anbieten ... die bewegen sich nach erster Recherche im kleinen dreistelligen Bereich, was natürlich absolut OK wäre und was für den Kunden wiederum Vertrauen bringt. Mal abgesehen davon, dass es auch schlichtweg Pflicht ist.

      Dennoch stellt sich mir die Frage (vielleicht kann da jemand noch was zu sagen, weil er sich zufällig in dem Bereich auskennt?) ob die Idee, die ich habe sich anders realisieren lässt. Also ohne als Reiseveranstalter aufzutreten ...


      Bei der UG musst du die 25.000 Euro Grundkapital nicht sofort aufbringen, musst aber m.E.n. dieses Grundkapital mit den erzielten Gewinnen aufbauen. Bedenke auch, das die Liquidität einer UG anfangs geringer ist und es dann auch schnell schief gehen kann.

      Bzgl. " bei welcher Rechtsform wäre dieser Gewinn möglichst wenig von Steuernabzügen betroffen?"

      Das kann man nicht pauschal beantworten. Das hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab, weshalb man dafür einen StB konsultiert. Ist dein Einkommen gering, dann sagt man i.d.R. Personengesellschaft. Ist dein pers. Steuersatz hoch, dann greift man lieber gleich zur GmbH. Wie gesagt gehe damit zum StB
      Avatar
      schrieb am 26.03.20 20:14:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einzelunternehmen => persönlicher Steuersatz; ggf. keine Buchhaltungskosten weil Einnahmen-Überschussrechnung selbst gemacht wird, kein Bundesanzeiger

      GmbH / UG : von 10.000 Gewinn gehen ca. 3.100 EUR für Gewerbesteuer, Soli und Körperschaftssteuer weg. Bleiben 6.900. Die schüttet man aus => 27% Kapitalertragsteuer + Soli; kommen netto 73% der Ausschüttung an = 5.037 Nettozufluss nach Steuern.
      Bei der GmbH kommen dann noch Kosten für Buchführung hinzu; eine Bilanz stellt man nicht so einfach allein auf, und der Bundesanzeiger nimmt auch Geld für die Einreichung des Abschlusses.
      Besser ist es das Geld statt über eine Ausschüttung als Geschäftsführergehalt rauszuziehen. Dann auch persönlicher Steuersatz.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 01:55:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei irgendeiner Rechtsform war es doch so, dass bis zum Betrag X irgendeine Steuer nicht anfiel ... was war das?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.20 08:10:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.147.148 von KLumpur am 27.03.20 01:55:46Gewerbesteuer mit Freibetrag 24,5 Teur. Da die praktisch wie eine Einkommensteuervorauszahlung gilt, ändert die wenig an der Steuerlast. GmbH / UG haben den Freibetrag nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 11:13:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.147.148 von KLumpur am 27.03.20 01:55:46
      Zitat von KLumpur: Bei irgendeiner Rechtsform war es doch so, dass bis zum Betrag X irgendeine Steuer nicht anfiel ... was war das?


      Bei der Einkommenssteuer sind die ersten 9.000 frei von der Steuer bzw. der Grenzsteuersatz beträgt 0%
      Avatar
      schrieb am 25.04.20 15:42:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Mal eine andere Sache in dem Zusammenhang ...

      Mal angenommen man baut eine Firma nebenbei auf, also neben dem Hauptjob ...
      Sprich der Aufbau der eigenen Firma ist völlig unabhängig vom Lebensunterhalt ...

      Wie lange bzw. wie viele Jahre könnte man die Firma, die man aufbaut eigentlich defizitär oder Pluss Minus NULL führen ohne wg. Liebhaberei oder sonstwas Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen und ist das vielleicht auch wiederum abhängig von der Rechtsform, die man wählt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.20 15:51:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.451.964 von KLumpur am 25.04.20 15:42:10Das mit "Liebhaberrei" wird dir schon das FA sagen ... und sollte das nach Jahren kommen, dann wird das FA ordentlich Steuern einfordern (Rückwirkend)

      Die Rechtsform spielt dabei keine Rollen. Ansonsten mal einen Steuerberater konsultieren.
      Avatar
      schrieb am 25.04.20 15:55:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Steuern wovon bzw. worauf, wenn man nix verdient hat?
      Avatar
      schrieb am 25.04.20 16:32:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Du wirst doch sicher Einnahmen und Aufgaben haben und ggf. gewissen Kosten abschreiben als Betriebsausgaben. Bei Liebhaberei wird dir das FA da einen Strich durch die Rechnung machen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 14:38:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.145.009 von Baldur74 am 26.03.20 20:14:45
      Zitat von Baldur74: GmbH / UG : von 10.000 Gewinn gehen ca. 3.100 EUR für Gewerbesteuer, Soli und Körperschaftssteuer weg. Bleiben 6.900. Die schüttet man aus => 27% Kapitalertragsteuer + Soli; kommen netto 73% der Ausschüttung an = 5.037 Nettozufluss nach Steuern.


      Also vom Gewinn bleibt am Ende nur die Hälfte?
      Naja, dass Deutschland nicht die besten Steuerbedingungen hat ist jetzt nichts,
      was bisher an mir als normaler Arbeitnehmer vorbei gegangen ist.

      Aber gibt es nicht irgendwelche Rechtsformen, bei denen am Ende mehr hängen bleibt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 14:51:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.594.843 von KLumpur am 07.05.20 14:38:55
      Zitat von KLumpur:
      Zitat von Baldur74: GmbH / UG : von 10.000 Gewinn gehen ca. 3.100 EUR für Gewerbesteuer, Soli und Körperschaftssteuer weg. Bleiben 6.900. Die schüttet man aus => 27% Kapitalertragsteuer + Soli; kommen netto 73% der Ausschüttung an = 5.037 Nettozufluss nach Steuern.


      Also vom Gewinn bleibt am Ende nur die Hälfte?
      Naja, dass Deutschland nicht die besten Steuerbedingungen hat ist jetzt nichts,
      was bisher an mir als normaler Arbeitnehmer vorbei gegangen ist.

      Aber gibt es nicht irgendwelche Rechtsformen, bei denen am Ende mehr hängen bleibt?


      Bei einer Kapitalgesellschaft, wie GmbH, UG oder AG, zahlst du wie von Baldur beschrieben hast Steuern. Innerhalb der KG 30% und bei Ausschüttung die 27%

      Bei einer Personengesellschaft zahlst du auch Gewerbesteuern etc. ...

      Was genau für dich sinnvoller ist, kommt auf dein Einkommen an. Aber dazu solltest du deinen Steuerberater fragen. Gibt ja auch Freibeträge etc. das kann man nicht salop beantworten.

      Wenn dein Einkommen nicht im Spitzensteuersatz liegt, dann ist wohl eine Personengesellschaft geeigneter aber wie gesagt, frage deinen StB
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:00:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Naja, die Frage ist ja auch immer was vom Kunden besser angenommen wird ...!
      Das Produkt ist zwar das gleiche, ob ich es nun als UG, GmbH, AG oder was auch immer anbiete ...
      Aber wenn ich beispielsweise ein hochpreisiges Produkt anbiete,
      aber nur mit einem Stammkapital von 15 Euro als UG geführt bin,
      dann könnte ich mir vorstellen,
      dass es eine entsprechende Wirkung auf den Endkunden haben könnte ...
      Vielleicht irre ich mich auch, aber das wäre schon etwas, was ich ebenfalls bedenke.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:07:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.595.125 von KLumpur am 07.05.20 15:00:31deinen Lieferenten wäre die Rechtsform wohl wichtiger als dem Kunden.

      mich pers. juckt es doch nicht, ob du AG, GmbH oder OHG zu stehen hast. Ich bin doch der Endverbraucher und muss für deine Leistung bezahlen und du musst deine Lieferanten bezahlen.

      Bei der UG beließ dich nochmal ordentlich, denn mit 15 Euro Einlage dann kannst ja gleich mit der Gründungsurkunde den Insolvenzatrag einreichen. Da solltest du schon die Einlage deutlich höher legen und den Rest zu den 25k musst du aufbringen und zwar vom Unternehmensgewinn (Vor Ausschüttung). D.h. die 25k bei der GmbH/UG musst du schon aufbringen, nur das du das bei der UG in Raten aufbaust.
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:10:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bsp. ich bin Getränkelieferant (Coca Chris) und du bist Unternehmer.

      Bei einer UG, weil ich das du noch keine GmbH hast und nur beschränk haftest. Gehst du pleite, dann werde ich meine Forderungen wohl nicht von dir zurückbekommen sondern lediglich was von der Insolvenzmasse verbleibt.

      Bei einer Personengesellschaft, kann ich meine Forderungen gegenüber dir als natürliche Person versuchen einzuholen.

      Welche Rechtform wäre mir als Zulieferer wohl lieber?
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:12:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      GmbH & Co. KG wäre noch möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:15:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Meine Idee, die ich seit Monaten erarbeitet wäre im Bereich Veranstaltungen und Reise ...
      Ich weiß nicht in wie weit dort der ENDKUNDE auf sowas achtet ...!
      Aber Chris, vermutlich hast Du recht und am Ende zählt beim Kunden nur,
      ob er das bekommt, was er gekauft hat.
      Wie der Anbieter das versteuert ist dem Kunden vermutlich am Ende egal ...!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:22:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.595.302 von KLumpur am 07.05.20 15:15:40
      Zitat von KLumpur: Meine Idee, die ich seit Monaten erarbeitet wäre im Bereich Veranstaltungen und Reise ...
      Ich weiß nicht in wie weit dort der ENDKUNDE auf sowas achtet ...!
      Aber Chris, vermutlich hast Du recht und am Ende zählt beim Kunden nur,
      ob er das bekommt, was er gekauft hat.
      Wie der Anbieter das versteuert ist dem Kunden vermutlich am Ende egal ...!


      Wer ist den dein Endkunde? eine natürliche Person, z.B. ich und buche/kaufe mir bei dir was Reise/Veranstaltung oder sollen deine Endkunden z.B. Reiseveranstallter sein, das die bei dir ein Kontingent kaufen und weitervertreiben??

      Die Buchen bei dir z.B. 100 Sitzplätze im Reisebus oder buchen 50% deiner Hotelzimmer oder 100 Sitzplätze bei der Veranstalltung XY ... du bist dann ja traozdem derjenige der dem Endverbraucher was anbietet obwohl das drumherum ja mit den Reiseveranstallter abgewickelt wurde.
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:27:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich wäre Reiseveranstalter und mein Kunde ist der Endkunde, der mit mir reist.
      Allerdings sind hier keine großen Geldsummen im Spiel,
      weil beispielsweise riesen Gruppen gebucht werden und reisen,
      sondern es würde sich um Reisen mit einem einzelnen Volumen von maximal 10.000 Euro handeln,
      die auf Anfrage durchgeführt werden.

      Vermutlich ist diese ganzen Bonitäts-Überlegung, die ich anstelle, hier gar nicht relevant,
      weil ich einerseits nicht mit anderen Vertragspartner zu tun hätte,
      die eine große Bonität erfordern würden,
      zweitens wird es dem Endkunden vermutlich wirklich egal sein solange er bekommt,
      was er gebucht hat und solange er seinen Insolvenzschein erhält.
      Das ist im Prinzip ja alles, worauf es einem Reisenden ankommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:34:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.595.476 von KLumpur am 07.05.20 15:27:49ok .. bsp. du hast einen Reisebus und machst Ausflugsfahren. Es müssen mindestens x Teilnehmer dabei sein, das der Ausflug durchgeführt wird.

      Ja da ist brauchst ggf. nur einen Vertrieb wo man z.B. mit Flugblätter wirbt oder z.B. in Einrichtungen von Senioren je nach Zielgruppe. (wie gesagt als Beispiel)

      Wie gesagt, geh mal die Vor- und Nachteile mit einem StB durch. Wenn man ein Einkommen unter den Spitzensteuersatz hat macht eine KG keinen Sinn ... Buchführung etc. würde ja schon mind. 2.000 Euro und mehr veranschlagen.

      Wenn da mehr drum herum kommt und du ein Top Einkommen hast, dann ist eine GmbH wegen der Haftung natürlich vorzuziehen. ....
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:41:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Nee, im Bereich des Spitzensteuersatzes bewege ich mich nicht.
      Aber Chris, weil Du das Thema Haftung ansprichst ... ist das nicht unabhängig vom persönlichen Steuersatz nicht DER Grund schlechthin, der für eine Kapitalgesellschaft spricht?

      Es ist natürlich praktisch wenn ich als Einzelunternehmer nur auf 'nem Zettel Einnahmen und Ausgaben aufschreiben muss ... aber persönlich unbegrenzt zu haften kann ja vielleicht doch unpraktisch sein, oder denkst Du, dass die ohnehin notwendingen Versicherungen wie Reiseveranstalter-Haftpflicht etc. würden das eh abdecken?

      Andere Sache ... wie war das noch gleich, in irgendeiner Rechtsform war es doch so,
      dass der persönliche Name immer enthalten sein muss, war das nicht der Einzelunternehmer?
      Geht die reine Reduzierung auf FirmaXY (ohne zusätzliche namentliche Nennung des Inhabers) nur bei Kapitalgesellschaften? Und andere Sache, in welchem Fall wäre das überhaupt relevant? Geht es hier nur um die Angabe im Impressum? Wenn ich mein Vorhaben unter dem Namen ReisenXY.de vermarkten wollen würde, wie würde es praktisch aussehen müssen? Meine Internetpräsenz wäre unter reisenxy.de erreichbar ... könnte ich nur mit reisenxy.de Werbung machen oder muss dann immer der Inhaber mit erwähnt werden? Wenn es lediglich die Info im Impressum geben muss, dann wäre das ja das geringste Übel ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 15:56:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.595.641 von KLumpur am 07.05.20 15:41:37
      Zitat von KLumpur: Nee, im Bereich des Spitzensteuersatzes bewege ich mich nicht.
      Aber Chris, weil Du das Thema Haftung ansprichst ... ist das nicht unabhängig vom persönlichen Steuersatz nicht DER Grund schlechthin, der für eine Kapitalgesellschaft spricht?


      Also ich sehe das auch ehr den Steuerlichen Grund aber schau mal z.B. Lidl GmbH & Co KG und ALDI GmbH & Co. KG, das sind Personengesellschaften!!!! (google mal auf Youtube)

      Ich kenne viele die Personengesellschaften haben und das aus dem Grund, weil sonst das Kapital in der KG gebunden ist. Buchführung musst du ab einer gewissen Größenordnung auch machen lassen.


      Zitat von KLumpur: Andere Sache ... wie war das noch gleich, in irgendeiner Rechtsform war es doch so,
      dass der persönliche Name immer enthalten sein muss, war das nicht der Einzelunternehmer?
      Geht die reine Reduzierung auf FirmaXY (ohne zusätzliche namentliche Nennung des Inhabers) nur bei Kapitalgesellschaften? Und andere Sache, in welchem Fall wäre das überhaupt relevant? Geht es hier nur um die Angabe im Impressum? Wenn ich mein Vorhaben unter dem Namen ReisenXY.de vermarkten wollen würde, wie würde es praktisch aussehen müssen? Meine Internetpräsenz wäre unter reisenxy.de erreichbar ... könnte ich nur mit reisenxy.de Werbung machen oder muss dann immer der Inhaber mit erwähnt werden? Wenn es lediglich die Info im Impressum geben muss, dann wäre das ja das geringste Übel ...


      Als Unternehmenname kannst du egal welche Rechtsform auch Fantasienamen nehmen. Die Landküche oder das Pflegeheim-Ort etc. ... Da muss jetzt nicht dein Name drin stehen.

      Bei der GmbH bist du verpflichtet ein Impressum anzugeben, in Emails und Geschäftsbriefen etc. .. Als Personengesellschaft m.M.n. nicht aber irgendwo sollte schon sowas wie Inhaber stehen ;) einfach mal google´n

      Ich hatte mal eine Internet Domain mit .net am Ende und eine Person hat mich angeschrieben, weil er wohl auf meiner Seite eine Mailwaere oder ein FakeAbo abgeschlossen hat. Jedoch hat der erzürnte Mann nicht verstanden das ich .net habe und nicht (in dem Fall) .com wo er sich das eingefangen hat.

      Achso, bevor du einen Fantasienamen nimmst, prüfe vorab ob der nicht geschützt ist. Nicht das du gegen Markenrecht oder so verstößt
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 21:49:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Sorry für meine Laien-Fragen, aber ich bin tatsächlich von der Gründung noch ein paar Meter entfernt ... ich arbeite erst die Idee bis ins Detail aus und dann kommt im 3. Quartal dieses Jahres die tatsächliche Gründung, damit es 2021 losgehen kann. So die Idee.

      Weil hier mehrfach der persönliche Spitzensteuersatz erwähnt wurde ...
      Wie funktioniert denn die Versteuerung von Personengesellschaften?
      Kann man sagen welche Gesellschaftsform im allgemeinen die steuergünstigste ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 22:04:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.600.210 von KLumpur am 07.05.20 21:49:31Ich bin kein StB und da wird hier auf WSO auch keiner beratend auftreten.

      Auf Youtube mal eingeben: besteuerung personengesellschaft und GmbH youtube

      Da finden sich Videos von StB die alles erklären aber am besten ist es mit seinem StB zu sprechen. der erklärt das wesentlich besser als ein Leihe wie ich.
      Avatar
      schrieb am 14.05.20 20:09:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      https://debitoor.de/lexikon/einnahmen-ueberschuss-rechnung-e…

      Was sind "Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften"?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.20 20:56:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.684.955 von KLumpur am 14.05.20 20:09:36ist dort vielleicht unglücklich formuliert.



      Es gilt die Unternehmensgröße, Umsatz, Gewinn, Mitarbeiter ... wenn du eine One Man Show machst und keine KG gründest würdest du sicher unter "Kleingewerbe" fallen.

      Sobald eine Kriterie überschritten ist bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet.

      Die IHK berät sowas auch kostenlos und sicher kompetenter als ich.
      Avatar
      schrieb am 14.05.20 21:04:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Das mit der EÜR klingt unkompliziert.
      Allerdings lese ich, dass Kleingewerbe im ersten Jahr nur 22.000, danach 50.000 UMSATZ haben dürfen. Da könnte man drüber kommen ... über 600.000 aber ganz gewiss nicht.

      Jetzt weiß ich immer noch nciht weiter ... als Kleingewerbe geht offensichtlich nicht ...
      Wg. der 22.000 für den UMSATZ ... das ist zu wenig. Da würde man drüber sein.

      Bleibt erneut die Frage was ein Gewerbetreibender ohne Kaufmannseigenschaft ist ...
      Wer möchte lösen? :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.20 21:11:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.685.648 von KLumpur am 14.05.20 21:04:34
      Zitat von KLumpur: Das mit der EÜR klingt unkompliziert.
      Allerdings lese ich, dass Kleingewerbe im ersten Jahr nur 22.000, danach 50.000 UMSATZ haben dürfen. Da könnte man drüber kommen ... über 600.000 aber ganz gewiss nicht.

      Jetzt weiß ich immer noch nciht weiter ... als Kleingewerbe geht offensichtlich nicht ...
      Wg. der 22.000 für den UMSATZ ... das ist zu wenig. Da würde man drüber sein.

      Bleibt erneut die Frage was ein Gewerbetreibender ohne Kaufmannseigenschaft ist ...
      Wer möchte lösen? :D


      damit könnten die Freiberufler gemeint sein, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw. denn mit dieses Wortlaut "Gewerbetreibender ohne Kaufmannseigenschaft" findet man nichts in google

      Am besten du eröffnest für die Frage einen neuen Thread, damit es von vielen gelesen wird.
      Avatar
      schrieb am 14.05.20 21:23:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ach, so dringend ist es jetzt erstmal auch nicht ... steht ja aktuell keine Firmengründung an ...!
      Ist nur einfach mal eine Ideensammlung ...
      Avatar
      schrieb am 17.10.20 21:09:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Da sich hier schon einige von Euch mit sehr hilfreichen Antworten gemeldet haben möchte ich gerne nochmal eine Frage stellen, die ich vielleicht schon so oder in ähnlicher Form gestellt habe, aber ich frage nochmal ... sorry falls es hier wirklich schon beantwortet wurde ... was ich noch in Erinnerung habe, ist, dass mein Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit bzw. am Ende das Gesamteinkommen für die Rechtsform relevant ist.

      Aber kann man ganz pauschal sagen bei welchem Rechtsform für den Firmeninhaber unter dem Strich am Ende am meisten übrig bleibt? Die Frage kommt mir dahingehend, dass ich eine UG ja beispielsweise mit wenig Kakpital gründen kann, wenn ich aber bis ich 25.000 erreicht habe den Gewinn einzahlen muss und nichts vom Gewinn entnehmen darf, dann mag das möglicherweise auch unschön sein ... das Geld ist zwar nicht weg, aber wenn man nicht dran kommt is es auch unschön.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 03:14:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.419.251 von KLumpur am 17.10.20 21:09:26
      Zitat von KLumpur: Da sich hier schon einige von Euch mit sehr hilfreichen Antworten gemeldet haben möchte ich gerne nochmal eine Frage stellen, die ich vielleicht schon so oder in ähnlicher Form gestellt habe, aber ich frage nochmal ... sorry falls es hier wirklich schon beantwortet wurde ... was ich noch in Erinnerung habe, ist, dass mein Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit bzw. am Ende das Gesamteinkommen für die Rechtsform relevant ist.

      Aber kann man ganz pauschal sagen bei welchem Rechtsform für den Firmeninhaber unter dem Strich am Ende am meisten übrig bleibt? Die Frage kommt mir dahingehend, dass ich eine UG ja beispielsweise mit wenig Kakpital gründen kann, wenn ich aber bis ich 25.000 erreicht habe den Gewinn einzahlen muss und nichts vom Gewinn entnehmen darf, dann mag das möglicherweise auch unschön sein ... das Geld ist zwar nicht weg, aber wenn man nicht dran kommt is es auch unschön.


      Letztendlich bist du ja ein Reiseveranstalter. Du vermittelst ja nicht nur einfach, sondern verkaufst die Reise/ Veranstaltung auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Damit erhöht sich dein Haftungsrisiko massiv. Und zwar so massiv, das es nach meiner Ansicht Wahnsinn ist, das nicht über eine GmbH/UG anzubieten. Als Einzelunternehmer haftest du privat.

      Du kannst immer Gelder aus der UG ziehen (Gehalt etc.) unabhängig vom Stammkapital 25k.
      Eine Liebhaberei wird sicherlich kaum angenommen, wenn das eine UG/ GmbH ist. Als Einzelunternehmer hast du bei kleinen Gewinne einen Steuervorteil, bei großen wirkt sich das nicht mehr aus.

      Die Buchhaltung würde ich grundsätzlich sowieso nie selber machen, sondern immer einer Kanzlei geben. Von daher kann dir die doppelte Buchhaltung und deren Anforderungen wurscht sein. Kostet aber wie alles im Leben Geld.

      Die Basisfrage sollte für dich sein: Bist du bereit das private Haftungsrisiko eines Reiseveranstalters zu tragen? Das ist die Frage die entscheidend ist. Vergiss bitte nicht. Der Konsument, kann vielleicht gegen dich Haftungsansprüche geltend machen, die du aber wahrscheinlich nicht bei deinen Vertragspartner (der tatsächliche Veranstalter) durchsetzen kannst. Nach meiner Ansicht wäre das irre das Unternehmen als Einzelunternehmen umzusetzen.

      Unabhängig mal davon, das du deinen Vor- und Nachnamen darstellen musst. Nämlich auf jeder Rechnung. Du kannst zwar eine "Etablissement" Bezeichnung dir ausdenken, aber zum Schluss steht überall dein Name. Denn du bist persönlich der Vertragspartner. Bei der GmbH/UG ist der Vertragspartner entsprechend die Kapitalgesellschaft und eben nicht du persönlich. Also auch aus Reputationsgründen macht eine GmbH/ UG sinn.
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 14:29:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      bamike, danke für die ausführliche Antwort.

      Nun, dass das Haftungsrisiko bei Personengesellschaften eine völlig andere Sache als bei Kapitalgesellschaften ist, ist mir natürlich bekannt.

      Jetzt kann es natürlich sein, dass ich die Risiken als bisher nicht-selbständiger nicht sehe, andererseits frage ich mich auch wo bei dem Vorhaben Risiken wären ... Reiseveranstalter, da denkt man vielleicht an TUI oder Neckermann ... aber die Idee, die ich ja habe würde im Detail so aussehen, dass ich im Jahr eine handvoll Reisen veranstalte, an denen pro Reise vielleicht maximal 20 Leute teilnehmen, Umsatz pro Reise vielleicht 50.000, Gewinn pro Reise 10.000.

      So, nun frage ich mich wo können Risiken entstehen, die ich selber zu tragen hätte?
      Vieles wird entweder durch Versicherungen abgedeckt, die man als Reiseveranstalter eh haben sollte oder gar muss, andere Risiken wiederum sind durch Dienstleister wie beispielsweise die Airline, das Hotel etc. abgedeckt ...

      Sehr wohl denke ich auch, dass die Gesellschaftsform sehr wohl Einfluss auf die Reputation hat, da bin ich bei Dir. Allerdings frage ich mich ob man mich für super seriös hält, wenn ich eine UG mit eingetragenem Kapital von 2450,99 € habe :-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 16:50:48
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.421.756 von KLumpur am 18.10.20 14:29:59
      Zitat von KLumpur: bamike, danke für die ausführliche Antwort.

      Nun, dass das Haftungsrisiko bei Personengesellschaften eine völlig andere Sache als bei Kapitalgesellschaften ist, ist mir natürlich bekannt.

      Jetzt kann es natürlich sein, dass ich die Risiken als bisher nicht-selbständiger nicht sehe, andererseits frage ich mich auch wo bei dem Vorhaben Risiken wären ... Reiseveranstalter, da denkt man vielleicht an TUI oder Neckermann ... aber die Idee, die ich ja habe würde im Detail so aussehen, dass ich im Jahr eine handvoll Reisen veranstalte, an denen pro Reise vielleicht maximal 20 Leute teilnehmen, Umsatz pro Reise vielleicht 50.000, Gewinn pro Reise 10.000.

      So, nun frage ich mich wo können Risiken entstehen, die ich selber zu tragen hätte?
      Vieles wird entweder durch Versicherungen abgedeckt, die man als Reiseveranstalter eh haben sollte oder gar muss, andere Risiken wiederum sind durch Dienstleister wie beispielsweise die Airline, das Hotel etc. abgedeckt ...

      Sehr wohl denke ich auch, dass die Gesellschaftsform sehr wohl Einfluss auf die Reputation hat, da bin ich bei Dir. Allerdings frage ich mich ob man mich für super seriös hält, wenn ich eine UG mit eingetragenem Kapital von 2450,99 € habe :-)


      Bei normalen Unternehmungen, sind die Privatrisiken ja häufig nicht wirklich spannend. Wenn ich eine Imbissbude habe, brauche ich dafür sicherlich keine GmbH.

      Bei Reiseveranstalter die gar nicht rechtlich vermitteln, sondern selbst vertraglich der Veranstalter sind, sehe ich das anders. Erstmal gibt es einen großen Verbraucherschutz für den Konsumenten, wenn es um Reisen und Veranstaltungen geht. Also ausgeprägte Rechte des Verbrauchers.

      Ich nenne mal paar Beispiele die mir spontan einfallen. Du verkaufst mir eine Reise mit Hotel und zwei "Erlebnisveranstaltungen" vor Ort.

      Die Eigenschaften des Hotels und die der zwei Veranstaltungen werden ja irgendwie von dir dargestellt. Also gibst du ja immer in irgendeiner Form ein Leistungsversprechen ab. Dafür wird ja auch bezahlt.

      Nun geht die Reise los. Eine Veranstaltung wird abgesagt, das Hotel selbst war die Hölle und die andere Veranstaltung war mal nicht das was angeboten wurde.

      Jetzt macht der Verbraucher stress. Aber nicht beim Hotel oder sonst wo, sondern bei Dir. Denn du bist ja kein Vermittler sondern selbst der Veranstalter (zumindest vertraglich). Jetzt will der Verbraucher 30% zurück haben. Droht mit Klage. Diese 30% wirst du sicherlich nicht vom Hotel etc. zurück bekommen. Das wirst du auch vertraglich nicht absichern können und diese Vertragsbeziehung ist auch eine B2B Beziehung. Auch wenn du theoretisch das vertraglich absichern könntest, kannst du es vielleicht gar nicht durchsetzen. (Ausland, ist pleite oder wie auch immer).

      Der Konsument kann es aber einfach bei dir durchsetzen.

      Da gibts bestimmt 100te Fallbeispiele, die man eben nicht vorher auf dem Schirm hat. Hotel brennt ab, schwere Verletzungen, Sachschäden. Man wirft dir vielleicht vor, dass du deine Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist. Auch wenn es rechtlich abfederbar ist, kann das zum Horror werden. Versicherung zahlt nicht, weil bla bla... usw. usw.

      Das kann man sich ja alles gar nicht ausdenken, was da für Haftungsfallen auftreten könnten. Die sich auch noch differenzieren von Veranstaltung zu Veranstaltung und auch von Veranstalter zu Veranstalter.

      Wenn ich das richtig sehe, macht das ja nicht mal der Jochen Schweizer. Der ist doch auch nur Vermittler.

      Mir gehts wirklich nur um den Punkt, selbst Veranstalter oder Vermittler. Mach es doch wie der Jochen Schweizer, genauso (rechtlich). Dann bist du aus dem Schneider.

      Hier die AGBs von Ihm: https://www.jochen-schweizer.de/agb/JS_AGB,default,pg.html
      Die Vermittlung ist "eingebettet" in "Erlebnisgutscheine" sehr clever. Haften tut damit nämlich der "echte" Veranstalter.
      Avatar
      schrieb am 26.10.20 23:13:29
      Beitrag Nr. 40 ()
      bomike, 1000 Dank für die ausführliche Antwort ...
      Nun, vermutlich ist es tatsächlich bei egal was man macht besser die eigene Haftung zu begrenzen.

      Was ich halt nur unspannend fände wäre die Tatsache, dass ich eine UG solange mit meinem Gewinn aufstocken muss, bis die GmbH erreicht ist ... wenn ich sagen wir mal 10.000 reinen Gewinn habe, mir aber 6000 an Lohn auszahlen dürfte, dann wäre das wieder ok ....
      Aber ich würde vermuten, dass das nicht geht !?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 00:44:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.503.621 von KLumpur am 26.10.20 23:13:29
      Zitat von KLumpur: bomike, 1000 Dank für die ausführliche Antwort ...
      Nun, vermutlich ist es tatsächlich bei egal was man macht besser die eigene Haftung zu begrenzen.

      Was ich halt nur unspannend fände wäre die Tatsache, dass ich eine UG solange mit meinem Gewinn aufstocken muss, bis die GmbH erreicht ist ... wenn ich sagen wir mal 10.000 reinen Gewinn habe, mir aber 6000 an Lohn auszahlen dürfte, dann wäre das wieder ok ....
      Aber ich würde vermuten, dass das nicht geht !?


      Ich bin kein UG Spezialist, habe nur GmbHs und dort bin auch im Thema fit. Nach meinen Infos, müssen nur 25% der Gewinne einer UG als Rücklage gebildet werden.

      Aber Gewinne, sind nur Gewinne die auch echte Gewinne sind. Wenn du dir ein Gehalt gibst, das in Rahmen eines üblichen Gehaltes für einen Geschäftsführer deiner Branche liegt, dann sind das ganz normale Kosten. Die werden nicht zur Gewinnberechnung verwendet, sondern als Ausgaben deklariert.

      Du hast aber ein kleines Dilemma. Wenn deine UG nur 1,- hat, wie willst du davon das Gehalt bezahlen? Denn dein Vertrag muß auch wie unter Fremden standhalten. Also kein "Fakevertrag" sonst könnte man (theoretisch) "mißbrauch" vorwerfen. Kein normaler Fremdgeschäftsführer arbeitet für dich, wenn er sieht das du eine Bilanz hast von 1,- EUR. Du kannst nicht einfach mal dein Gehalt aussetzen, dann wieder bekommen, wieder aussetzen etc.

      Bedeutet, das du eine Mindeskapitalisierung benötigts. Wenn es zwei Gesellschafter geben würde, reichen auch 12.500,- EUR für eine GmbH.

      Wenn das nicht geht und die UG hat als bsp. nur 1.000,- EUR, dann würde ich es so machen:
      Du gibst dir keinen Vertrag, arbeitest praktisch for free. das geht, weil du auch Gesellschafter bist und bei Neugründungen diese Vorgehensweise nicht unüblich ist. Du kannst auch als Person selbst, deiner UG Rechnungen stellen als Kleinstunternehmer ohne Umsatzsteuer. (Beratung etc. das ist auch keine Scheinselbständigkeit, weil du nicht sozialversicherungspflichtig wärest) Wenn dann dein Business läuft, würde ich zu einem Angestelltenvertrag übergehen, der aber vielleicht bei 500,- bis 1.000,- EUR liegt, also einen Betrag den du auch über einen Zeitraum von 6 Monaten bezahlen kannst. Wenn das nicht durchhaltbar ist, dann mußt du auf das Gehalt später verzichten (nicht stunden). In einem solchen fall, machst du einen Gesellschafterbeschluß (wegen Krise machen wir Verzicht für Zeitraum xy)

      Zu dem kannst du du dir eine Tantiemevereinbarung geben. Und kannst damit den Gewinn reduzieren. Üblich wären 15% vom Gewinn vor Steuern. Aber das Tandiemeergebnis sollte niedriger liegen als dein Jahresgehalt.

      Du kannst auch dein Gehalt mit den steigenden Einnahmen anpassen. Gefühlt würde ich sagen für ein GF in deiner Branche 5-8 Tsd + Tantieme. Um hier noch spürbare Jahresgewinne zu erzielen, muß dein Geschäft aber echt brummen... dann kannst du auch locker selbst das Stammkapiatl auf 25,- erhöhen und dann in eine GmbH umwandeln.

      Du hast also sehr viel Gestaltungsspielraum. Was ich geschrieben habe, ist meine Meinung und auch gelebte Praxis inkl. unzählige Finanzamtprüfungen . Du solltest aber meine Stichpunkte mit einer Kanzlei absprechen. Das gehört for free in das Mandatsverhältnis (Bilanzerstellung) dazu. Dieses Thema ist kein Voodoo. Das muß jede Kanzlei locker drauf haben.

      und: UG/ GmbH ist kein Hexenwerk. Respekt ja, aber kein übertriebenen. Und nimm einen Steuerkanzlei.
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 01:07:03
      Beitrag Nr. 42 ()
      Oh, in Deinem Beitrag geht's ja schon ans Eingemachte ....!
      Tatsächlich plane ich ja eine Firma neben meiner nicht-selbständigen Hauptbeschäftigung, von der ich seit 10 Jahren lebe und die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ...!
      Vermutlich sieht die ganze Sache wieder anders aus, oder !?
      Weil da kann mir doch eigentlich niemand unterstellen ich würde von der UG nicht leben können.
      Ja mache ich ja auch nicht. Ich lebe vom Einkommen aus meinem Hauptberuf.
      Sprich, wenn meine Firma nebenbei läuft und ich da plus minus Null mache,
      würde das das Finanzamt stören?

      Gibt es noch andere ausländische Rechtsformen, die günstiger sind?
      Ltd. sehe ich auf Anhieb .... sieht günstig aus ...

      Wenn es tatsächlich so wäre, dass ich mein Gehalt auszahlen könnte, was dann als Ausgaben gilt und von allem, was dann über bleibt müssen nur 25% der UG in die Rücklage für die GmbH, dann wäre das ja akzeptabel ... wobei, ganz ehrlich, rein vom Kapital kann ich die GmbH auch sofort gründen ... am Geld wird das nicht scheitern. Habe ich das richtig verstanden, dass die steuerliche und auch buchhalterische Sache und auch sonst alles bei UG gleich der GmbH ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 14:02:10
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.503.918 von KLumpur am 27.10.20 01:07:03
      Zitat von KLumpur: Oh, in Deinem Beitrag geht's ja schon ans Eingemachte ....!
      Tatsächlich plane ich ja eine Firma neben meiner nicht-selbständigen Hauptbeschäftigung, von der ich seit 10 Jahren lebe und die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ...!
      Vermutlich sieht die ganze Sache wieder anders aus, oder !?
      Weil da kann mir doch eigentlich niemand unterstellen ich würde von der UG nicht leben können.
      Ja mache ich ja auch nicht. Ich lebe vom Einkommen aus meinem Hauptberuf.
      Sprich, wenn meine Firma nebenbei läuft und ich da plus minus Null mache,
      würde das das Finanzamt stören?

      Gibt es noch andere ausländische Rechtsformen, die günstiger sind?
      Ltd. sehe ich auf Anhieb .... sieht günstig aus ...

      Wenn es tatsächlich so wäre, dass ich mein Gehalt auszahlen könnte, was dann als Ausgaben gilt und von allem, was dann über bleibt müssen nur 25% der UG in die Rücklage für die GmbH, dann wäre das ja akzeptabel ... wobei, ganz ehrlich, rein vom Kapital kann ich die GmbH auch sofort gründen ... am Geld wird das nicht scheitern. Habe ich das richtig verstanden, dass die steuerliche und auch buchhalterische Sache und auch sonst alles bei UG gleich der GmbH ist?


      Es gibt keinen Unterschied (außer diese Rückstellungsgeschichten) zwischen einer GmbH und einer UG. Weder steuerlich noch buchhalterich noch sonst irgendwie. Das sind beides Kapitalgesellschaften nur mit unterschiedlichen Stammkapital. Ich würde immer eine GmbH machen wenn es geht, weil die Kosten sind im Unterhalt identisch. Aber die Reputation ist bei einer GmbH vielfach höher. Das Geld für das Stammkapital ist ja auch nicht weg und wird auch nicht mehr versteuert.

      Ich hatte schon Ltd. in UK und LLC in den USA. Ich würde das nicht machen. Entscheidend ist nämlich wieder das Thema Klagen und Haftung etc. Da dein Hauptsitz dann in UK oder wo auch immer liegt, gelten deren Gesetze. Dann brauchst du Anwälte vor Ort. Du möchtest kein Gerichtsverfahren in UK haben... glaube mir! Und alle deine AGBs müßten entsprechend dem Land mit dem Hauptsitz angepaßt werden. Sehr uncool. Auch steuerrechtlich steht immer das Thema an, wo denn tatsächlich agiert wird. Das wird zweifelsohne immer Deutschland sein. Und ein Reiseveranstalter mit Sitz in UK dient auch nicht gerade der Reputation plus noch Brexit... Lohnt sich nach meiner Ansicht überhaupt nicht. Im Gegenteil.

      Wenn du einen festen Job hast, würde ich dem Reisebüro regelmäßig eine Rechnung stellen. Damit entziehst du auch dem Unternehmen etwas Gewinne ab. Es ist auch keine Frage, ob das Unternehmen Gewinne abwirft oder nicht. Wenn jemand eine Kapitalgesellschaft gründet und den Betrieb so führt, wie es üblich ist, dann stellt sich auch nicht die Frage ob das Finanzamt das stört oder nicht, wenn keine Gewinne erzielt werden. Im Normalfall gründet ja keiner eine GmbH/UG ohne Gewinnabsicht. Das unterstellt auch keiner. Es sei denn es ist offensichtlich reine Liebhaberei. Beispiel: In deinem Garten baust du einen fetten Koiteich und gründest ein An- und Verkaufsbude für Kois. Rechnest alle Kosten für den Bau ab und ziehst überall die Umsatzsteuer. Es war aber nie der Plan Kois zu verkaufen. Sondern ein reines Hobby. So was kann zu einem Problem werden. Aber das sind extrem Beispiele.
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 15:05:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Nun, wie ich lese kann man die GmbH ja auch alleine mit 12.500 gründen, müsste dann im Haftungsfall aber die 12.500 nachlegen ... ist das immer noch so?

      Ohne jemals eine Firma gehabt zu haben denke ich - das Thema hatten wir ja in einem anderen Thema - dass eine GmbH natürlich seriöser aussieht als UG (haftungsbeschränkt).

      Wie ich lese muss das Stammkapital sofort eingezahlt werden ...!
      Wenn ich das Stammkapital aber zum Firmenaufbau nicht brauche, dürfte ich nach der Einzahlung davon wieder die Hälte (oder alles) auszahlen oder muss diese Einlage immer auf dem FIrmenkonto bleiben?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 15:11:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.816 von KLumpur am 27.10.20 15:05:41Die Einlage kannst du nutzen. Die muss nicht in Liquider Form auf einem Konto liegen bleiben

      Es gibt doch unzählige YouTubes von StB ... einfach mal anschauen und/oder zum StB gehen und sich beraten lassen
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 15:14:49
      Beitrag Nr. 46 ()
      Es geht nicht darum sie für die Firma nutzen ... es geht darum, dass man sich die wieder komplett auszahlt ...
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 15:31:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.816 von KLumpur am 27.10.20 15:05:41
      Zitat von KLumpur: Nun, wie ich lese kann man die GmbH ja auch alleine mit 12.500 gründen, müsste dann im Haftungsfall aber die 12.500 nachlegen ... ist das immer noch so?

      Ohne jemals eine Firma gehabt zu haben denke ich - das Thema hatten wir ja in einem anderen Thema - dass eine GmbH natürlich seriöser aussieht als UG (haftungsbeschränkt).

      Wie ich lese muss das Stammkapital sofort eingezahlt werden ...!
      Wenn ich das Stammkapital aber zum Firmenaufbau nicht brauche, dürfte ich nach der Einzahlung davon wieder die Hälte (oder alles) auszahlen oder muss diese Einlage immer auf dem FIrmenkonto bleiben?


      Wenn das Stammkapital nur die 12.500 sind, dann haftest du privat für die anderen 12.500,- wenn was sein sollte. Das geht aber nur, wenn es mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sind.

      Du kannst das Geld aus der GmbH nicht einfach rausziehen. Denn es ist nicht mehr dein Geld, sondern das Geld der Gesellschaft. Was man machen kann: Die Gesellschaft kann dir ein Darlehen geben. Dieses Darlehen bitte dann schriftlich machen und eine Mindestverzinsung einbauen. Ich würde sagen 2% wäre in Ordnung. Die Rückzahlungsraten können auch weit in der Zukunft liegen. Der Vertrag sollte aber einigermaßen so gestaltet sein, wie unter fremden Dritten.

      Aber im Hinterkopf behalten: Sollte mal die GmbH in die Insolvenz gehen, dann bist du Schuldner der GmbH und das Darlehen muß zurück gezahlt werden. Ich würde also solche Darlehen nicht endlos ausufern lassen. (solche Darlehen sind aber nicht unüblich)

      Löst du die GmbH mal auf, also normale Liquidation, dann brauchst du auch nicht mehr zurück zahlen. Letztendlich würdest du ja dann dein Darlehen dir selber zurück geben. Achtung: Das Darlehen sind keine Kosten im Sinne der Gewinnermittlung. Also keine Ausgaben die den Gewinn schmälern.
      Avatar
      schrieb am 27.10.20 15:55:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      Man muß da immer etwas "schizophren" denken. Die Gesellschaft ist eine zweite Partei. Eine Körperschaft, obwohl alles die selbe Person ist.
      Avatar
      schrieb am 30.10.20 19:41:31
      Beitrag Nr. 49 ()
      Mal angenommen ich möchte heute schon eine Firma gründen, um einige erste Sachen zu machen ... Domain reservieren, Kooperationspartner anschreiben und und und ... also ein paar Sachen, die ich bereits unter offiziellem Firmennamen machen möchte, wenngleich die Firma als solches eigentlich noch nicht im Kerngeschäft tätig ist ... besteht die Möglichkeit bereits jetzt eine Firma zu gründen, die dann in einigen Monaten, wenn es richtig los geht, in eine UG/GmbH umzuwandeln?

      Wenn das ginge, was wäre die allergünstigste Rechtsform, die möglich wäre?
      Immer vor dem Hintergrund, dass es die nächsten Monate, bis zur Umwandlung in eine UG/GmbH KEINE Einnahmen geben wird ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 01:12:52
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.553.367 von KLumpur am 30.10.20 19:41:31
      Zitat von KLumpur: Mal angenommen ich möchte heute schon eine Firma gründen, um einige erste Sachen zu machen ... Domain reservieren, Kooperationspartner anschreiben und und und ... also ein paar Sachen, die ich bereits unter offiziellem Firmennamen machen möchte, wenngleich die Firma als solches eigentlich noch nicht im Kerngeschäft tätig ist ... besteht die Möglichkeit bereits jetzt eine Firma zu gründen, die dann in einigen Monaten, wenn es richtig los geht, in eine UG/GmbH umzuwandeln?

      Wenn das ginge, was wäre die allergünstigste Rechtsform, die möglich wäre?
      Immer vor dem Hintergrund, dass es die nächsten Monate, bis zur Umwandlung in eine UG/GmbH KEINE Einnahmen geben wird ...


      Das geht so nicht. Weil eine Firma gegründet ist, wenn sie gegründet ist :-) und das geschieht mit dem Gesellschaftsbeschluss der Firmengründung. Das hat auch nichts mit Einnahmen zu tuen. Du kannst auch nicht wirklich dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. (theoretisch ja, aber praktisch nicht wirklich umsetzbar und auch nicht sinnvoll)

      Du kannst als jetzige Privatperson agieren und auch Kosten verursachen und auch Einnahmen generieren. (praktisch Gewerbe als Einzelunternehmen) und es ist auch möglich diese Kosten auf die spätere GmbH/ UG umzuwälzen.

      Du kannst aber z.b. nicht die Domain besorgen auf den Namen der UG/ GmbH, weil diese ja gar nicht vorhanden ist, sondern nur auf deinen Privatnamen, Kannst diese aber dann später auf die UG/ GmbH übertragen.

      Natürlich kannst du schon mit potenziellen Vertragspartner verhandeln und erklären, das die Vereinbarung mit der GmbH/UG gemacht wird.

      Kurz um: Umwandlung geht nicht. Vorkosten können umgewälzt werden. Wenn du aber weißt, das du eine GmbH/UG im nächsten Jahr machen möchtest, spreche mit einer Steuerkanzlei, ob sie die Bilanz nicht günstig macht, weil ja kaum Umsätze da sind. Das geht auch. Dann könntest du dieses Jahr auch schon nach außen als GmbH/UG i.g. firmieren und auch Rechtsgeschäfte auf den Namen machen (Domain kaufen) - auch wenn das Unternehmen erst nächstes Jahre eingetragen wird.

      Mehr als 400,- für praktisch eine "Null" Bilanz, darf das auch nicht kosten. Und du hast den Vorteil, dein Unternehmen wurde schon 2020 gegründet, In 2021 ist sie dann ja schon ein Jahr alt und nicht erst absolut neu

      Ansonsten kannst du ja schon mit potenziellen Partnern unter den Namen verhandeln... da darf dann nun nicht Gmbh/ UG stehen auf dem Papier stehen.


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