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    Droht mir ein Aufbauseminar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.20 11:41:57 von
    neuester Beitrag 28.04.20 09:09:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.322.622
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      Avatar
      schrieb am 30.03.20 11:41:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich fahre seit einem Jahr gerne Motorrad, weil ich meinen Führerschein gerade mal 1 Jahr hab und mich noch in der Probezeit befinde. Jedenfalls, letzten September musste ich ein Bußgeld bezahlen weil mich ein Polizist dabei erwischt hatte wie ich während dem laufenden Motor telefoniert hatte. Obwohl ich nicht am Fahren war sondern im Stehen. Anscheinend hat der Schlüssel im Zündschloss und der brummende Motor ausgereicht mir eine Strafe zu verhängen.
      Da das Wetter in den letzten Tagen schön war habe ich vorzeitig mein Motorrad aus der Garage geholt und bin damit eine Runde gefahren. Leider war mein Hinterreifen schon etwas abgenutzt, was ich aber nicht realisiert habe. Jedenfalls wurde ich angehalten mit der Begründung, dass ich nicht raus darf, es sei denn ich fahre in die Arbeit oder zum Einkaufen. Das war leider nicht der Fall. Anschließend hat de Polizist auch mein Bike angesehen und vermerkt, dass meine Reifen schon abgefahren sind. Nun muss ich wieder ein Bußgeld bezahlen. Sogar 2. Ich befürchte nun das ich ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung besuchen muss, was ich nicht will?:look:
      Wisst ihr was mich erwartet bzw. was ich tun kann?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 12:04:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also grundsätzlich unterscheidet man zwischen A-Verstößen und B-Verstößen. A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße. In deinem Fall bist du einmal mit Handy am Steuer erwischt worden (pingeliger Polizist btw) und du hast abgefahrene Räder. Das sind jedenfalls zwei B-Verstöße. Das bedeutet leider, dass sich deine Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert. Leider kann ich dir nicht sagen ob das Jahr, welches du ja fast schon hinter dir hast mitberücksichtigt wird, wenn Nein dann sind also insgesamt 4 Jahre Probezeit: https://www.punkte-flensburg.de/probezeit/#wie-wirken-sich-v…
      Zusätzlich musst du noch zum Aufbauseminar. Da gibt es kein Weg daran vorbei. Die verkehrspsychlogische Beratung musst du nur dann machen, wenn sie dich ausdrücklich dazu auffordern. Wird aber bei zwei B-Verstößen nicht der Fall sein. Auf jeden Fall solltest du nun in der Probezeit keine weiteren unnötigen Rechtsverletzungen dieser Art begehen, da du sonst auch noch zur

      Sicheres Fahren
      Avatar
      schrieb am 30.03.20 18:42:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.174.357 von X73home am 30.03.20 11:41:57Jedenfalls wurde ich angehalten mit der Begründung, dass ich nicht raus darf, es sei denn ich fahre in die Arbeit oder zum Einkaufen.

      Kommt auf das Bundesland an.
      Bei uns in BW darf man Motorrad fahren, auch zu reiner Freizeitbeschäftigung.

      In Bundesländern mit Ausgangssperre eben nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.04.20 09:09:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich vermute auch, dass es zu einer Probezeitverlängerung kommt, plus das Aufbauseminar. Da es sich um zwei Verstöße handelt. Allerdings würde ich einfach auf die Post warten, die kommt ja dann automatisch.


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