Auferstehung der Sunline AG ? (Seite 2)
eröffnet am 07.04.20 09:36:24 von
neuester Beitrag 29.05.23 14:49:24 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.676.285 von tbhomy am 02.11.22 10:07:32
Auf die einfache Frage, wieviel Geld nach dem Insolvenzplan in der Kasse ist, hast Du ja offensichtlich keine Antwort.
Also nehme dann mal an, dass Du auch davon ausgehst, dass da nichts oder allenfalls ein paar hunderttausend Euro sind, was für eine Neuausrichtung nicht ausreichend ist. (Anforderung im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung wäre übrigens 1,00 Euro je Aktie.)
Das muss doch nicht ich belegen, dass mutmaßlich nichts oder wenig da ist, sondern Du müsstest belegen, dass etwas da ist!
Ein Forderungsverzicht der Gläubiger wird wohl kaum über die Forderungen hinaus gehen, also daraus entsteht kein Eigenkapital. Und ein Kapitalzuschuss des Hauptaktionärs "Instrument zur Bilanzsanierung" wäre dann das einzige, was das Grundkapital auffüllen könnte.
Zitat von tbhomy: "Du bist in Deinen Insolvenzplanüberlegungen gefangen, an deren Ende aber kein ausreichendes Eigenkapital für eine Neuausrichtung vorhanden ist."
Ist das so ? Dann kannst du diese Behauptung sicherlich auch belegen.
P.S. Du glaubst. Du fragst. Aber du gibst keine Antworten auf meine Fragen. Vermutlich hast du keine Antworten.
Auf die einfache Frage, wieviel Geld nach dem Insolvenzplan in der Kasse ist, hast Du ja offensichtlich keine Antwort.
Also nehme dann mal an, dass Du auch davon ausgehst, dass da nichts oder allenfalls ein paar hunderttausend Euro sind, was für eine Neuausrichtung nicht ausreichend ist. (Anforderung im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung wäre übrigens 1,00 Euro je Aktie.)
Das muss doch nicht ich belegen, dass mutmaßlich nichts oder wenig da ist, sondern Du müsstest belegen, dass etwas da ist!
Ein Forderungsverzicht der Gläubiger wird wohl kaum über die Forderungen hinaus gehen, also daraus entsteht kein Eigenkapital. Und ein Kapitalzuschuss des Hauptaktionärs "Instrument zur Bilanzsanierung" wäre dann das einzige, was das Grundkapital auffüllen könnte.
Auch ich kenne den zukünftigen Kursverlauf nach Bekanntgabe der Insolvenzaufhebung nicht, ich spreche nur aus Erfahrung und auf Basis meiner Analysen.
honigbaer,
1.) wie hoch ist bei Sunline der Jahresfehlbetrag in der Insolvenzeröffnungsbilanz, der im Mittelpunkt jeder Bilanzsanierung steht ?
2.) Wie hoch sind die auflösungsfähigen Rücklagen in dieser Bilanz ?
3.) Wie hoch ist der Forderungsverzicht der Gläubiger ?
4.) Welche finanziellen Instrumente gibt es zur Bilanzsanierung ?
Du brauchst diese Informationen, um vernünftig beurteilen zu können, ob und in welcher Höhe eine Kapitalherabsetzung im Rahmen einer Sanierung aus einer Insolvenz heraus notwendig ist.
1.) wie hoch ist bei Sunline der Jahresfehlbetrag in der Insolvenzeröffnungsbilanz, der im Mittelpunkt jeder Bilanzsanierung steht ?
2.) Wie hoch sind die auflösungsfähigen Rücklagen in dieser Bilanz ?
3.) Wie hoch ist der Forderungsverzicht der Gläubiger ?
4.) Welche finanziellen Instrumente gibt es zur Bilanzsanierung ?
Du brauchst diese Informationen, um vernünftig beurteilen zu können, ob und in welcher Höhe eine Kapitalherabsetzung im Rahmen einer Sanierung aus einer Insolvenz heraus notwendig ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.676.201 von honigbaer am 02.11.22 09:58:13"Du bist in Deinen Insolvenzplanüberlegungen gefangen, an deren Ende aber kein ausreichendes Eigenkapital für eine Neuausrichtung vorhanden ist."
Ist das so ? Dann kannst du diese Behauptung sicherlich auch belegen.
P.S. Du glaubst. Du fragst. Aber du gibst keine Antworten auf meine Fragen. Vermutlich hast du keine Antworten.
Ist das so ? Dann kannst du diese Behauptung sicherlich auch belegen.
P.S. Du glaubst. Du fragst. Aber du gibst keine Antworten auf meine Fragen. Vermutlich hast du keine Antworten.
Du redest vom Insolvenzplan und ich Rede von einer möglichen Neuausrichtung danach.
Wir drehen uns da nicht im Kreis, sondern Du bist in Deinen Insolvenzplanüberlegungen gefangen, an deren Ende aber kein ausreichendes Eigenkapital für eine Neuausrichtung vorhanden ist. Die erforderliche Rekapitalisierung kann nur Gegenstand künftiger Hauptversammlungen sein und da ist nunmal ein Kapitalschnitt wahrscheinlich.
Ich glaube auch, dass Du die Gesetzestexte falsch interpretierst.
Alles, was nach Umsetzung des Insolvenzplans passieren wird, hängt von den Beschlüssen weiterer Hauptversammlungen ab.
Außer es würde sofort wieder Insolvenz beantragt.
Frage ist, wieviel Geld ist nach dem Insolvenzplan in der Kasse?
Wir drehen uns da nicht im Kreis, sondern Du bist in Deinen Insolvenzplanüberlegungen gefangen, an deren Ende aber kein ausreichendes Eigenkapital für eine Neuausrichtung vorhanden ist. Die erforderliche Rekapitalisierung kann nur Gegenstand künftiger Hauptversammlungen sein und da ist nunmal ein Kapitalschnitt wahrscheinlich.
Ich glaube auch, dass Du die Gesetzestexte falsch interpretierst.
Alles, was nach Umsetzung des Insolvenzplans passieren wird, hängt von den Beschlüssen weiterer Hauptversammlungen ab.
Außer es würde sofort wieder Insolvenz beantragt.
Frage ist, wieviel Geld ist nach dem Insolvenzplan in der Kasse?
Genauer Wortlaut
"...einen Fortsetzungsbeschluss für die Sunline AG, im Rahmen dessen alle bisherigen Anteilseigner weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben."Aktionäre bleiben demnach also auch im Rahmen des Fortsetzungsbeschlusses an der Gesellschaft beteiligt und nicht nur bis zum Fortsetzungsbeschluss.
Der Fortsetzungsbeschluss muss laut §274 Aktiengesetz per Hauptversammlung beschlossen werden.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__274.html
Es ist ja nicht so, dass kein Geld für die Gläubiger da ist
IN 383/09 - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sunline AG.....Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Stefan Oppermann, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurden festgesetzt...Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet....
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 5.427.094,49 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR (Regelvergütung).
...
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.06.2022
Quelle:
2022-06-10 - Sunline AG, 90765 Fürth, IN 383/09, Registergericht Fürth, HRB 10278
alt.insolvenzbekanntmachungen.de
...und dann zusätzlich der Verzicht der Gläubiger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.670.849 von honigbaer am 01.11.22 11:49:10Lies dich bitte erst einmal ein, was in dem gestaltenden Teil eines Insolvenzplans stehen kann bzw. zu stehen hat und welche rechtliche Wirkung der Insolvenzplan im Rahmen einer Sanierung aus der Insolvenz vorweist. Die Diskussion auf der bisherigen Ebene ist sinnlos, da sie sich im Kreis dreht. Danke, honigbaer.
Du willst nicht sehen, dass ein Kapitalschnitt mit Anerkennung der abstimmenden Gläubiger und Aktionäre vom Dezember 2021 ausgeschlossen wurde und willst mit anderen Sanierungen vergleichen, deren Insolvenzplan nicht mit dem von Sunline identisch ist.
VW könnte morgen auch Insolvenz anmelden. Die Frage ist, wie wahrscheinlich das ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Vorstand von Sunline die Aktionäre hintergeht, indem er entgegen seinem eigenen Insolvenzplan und den darin enthaltenen Zusagen zu den Rechten Beteiligter saniert ?
Ich zitiere noch einmal aus der relevanten Unternehmensmeldung:
"Der Insolvenzplan enthält ferner einen Fortsetzungsbeschluss für die Sunline AG, im Rahmen dessen alle bisherigen Anteilseigner weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben und an der Fortführung des Unternehmens partizipieren."
"Ein Kapitalschnitt für die Aktionäre ist also nicht Gegenstand des Insolvenzplans."
Quelle:
https://www.pressetext.com/news/20210525023
Du willst nicht sehen, dass ein Kapitalschnitt mit Anerkennung der abstimmenden Gläubiger und Aktionäre vom Dezember 2021 ausgeschlossen wurde und willst mit anderen Sanierungen vergleichen, deren Insolvenzplan nicht mit dem von Sunline identisch ist.
VW könnte morgen auch Insolvenz anmelden. Die Frage ist, wie wahrscheinlich das ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Vorstand von Sunline die Aktionäre hintergeht, indem er entgegen seinem eigenen Insolvenzplan und den darin enthaltenen Zusagen zu den Rechten Beteiligter saniert ?
Ich zitiere noch einmal aus der relevanten Unternehmensmeldung:
"Der Insolvenzplan enthält ferner einen Fortsetzungsbeschluss für die Sunline AG, im Rahmen dessen alle bisherigen Anteilseigner weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben und an der Fortführung des Unternehmens partizipieren."
"Ein Kapitalschnitt für die Aktionäre ist also nicht Gegenstand des Insolvenzplans."
Quelle:
https://www.pressetext.com/news/20210525023
Das hatte ich Dir doch in #45 schon erklärt, dass es sein kann, dass für eine wirtschaftliche Neugründung wie bei OAB ein Kapitalschnitt nötig wird.
Und zwar nach Umsetzung des Insolvenzplans, der ja zunächst nur dazu dient, das Insolvenzverfahren zu beenden. Sonst müsste ja im Fall einer Sacheinbringung bereits im Insolvenzplan stehen, was das gesamte Vorhaben ist.
Da wir den Insolvenzplan nicht kennen, stocherst Du hier nur im Nebel herum.
Und zwar nach Umsetzung des Insolvenzplans, der ja zunächst nur dazu dient, das Insolvenzverfahren zu beenden. Sonst müsste ja im Fall einer Sacheinbringung bereits im Insolvenzplan stehen, was das gesamte Vorhaben ist.
Da wir den Insolvenzplan nicht kennen, stocherst Du hier nur im Nebel herum.
Im Falle einer Barkapitalerhöhung zum Beispiel i.H.v. 1 Mio. Euro in Kombination mit einer Sachkapitalerhöhung zum Beispiel i.H.v. 10 Mio. Euro täte das neue Eigenkapital der zukünftigen AG 11 Mio. Euro betragen. Ein neu zu beschließendes genehmigtes und bedingtes Kapital aus der für die Fortsetzung der AG notwendigen Hauptversammlung, sollte bei der Auffinanzierung nicht vergessen werden.
Zusätzlich wären zur Stärkung der Kapitaldecke auch Fremdmittel über Darlehen, Mezzanine -Kapital oder Equity-Kicker denkbar. Nur meine Meinung. Risiken bedenken, denn die Fortsetzung einer AG ist kein Anfängerthema.
Zusätzlich wären zur Stärkung der Kapitaldecke auch Fremdmittel über Darlehen, Mezzanine -Kapital oder Equity-Kicker denkbar. Nur meine Meinung. Risiken bedenken, denn die Fortsetzung einer AG ist kein Anfängerthema.