checkAd

    Clearstream Banking Einstellung der Verwahrung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.20 06:50:52 von
    neuester Beitrag 21.04.20 16:15:19 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.323.064
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.475
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 06:50:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin stiller Mitleser in diesem Forum seit Jahren Jahren und brauche einmal euere Hilfe.

      Ich bekam gestern ein Schreiben meiner Depotbank und weiß nicht, wie ich hier richtig handeln muss.

      Wie ich es sehe, bin ich gezwungen innerhalb von 2 Tagen meine Aktien (LPS) zu verkaufen. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.

      während das soziale Leben fast vollständig ruht, geht es an den Börsen und Märkten turbulent zu. Sie
      verwahren in Ihrem Direkt-Depot sogenannte U.S. limited partnership shares (LPS). Dazu haben wir
      heute wichtige Informationen für Sie.
      Clearstream Banking, unser Zentralverwahrer, stellt die Verwahrung von U.S. limited partnership
      shares zum 20.04.2020 ein. Diese Informationen haben uns auch erst jetzt erreicht.
      Was bedeutet das für Sie?
      Käufe sind ab sofort nicht mehr möglich.
      Verkaufen können Sie Ihre LPS bis einschließlich Dienstag, den 14.04.2020
      Ab dem 15.04.2020 ist kein Verkauf und Stand jetzt auch kein Übertrag mehr möglich.
      Kein optimaler Zeitpunkt für einen Verkauf - das können wir durchaus nachvollziehen. Allerdings
      haben wir auf die Entscheidung von Clearstream Banking keinen Einfluss. Uns sind die Hände
      gebunden.
      Weitere Informationen liegen uns aktuell nicht vor. Sollte sich etwas Neues ergeben, werden wir Sie
      darüber informieren.

      Für euere Rückmeldungbedanke ich mich im Voraus.

      VG

      Sebi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 08:15:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hintergrund für dieses Schreiben ist die Einführung einer Steuer von 10 % auf Verkaufserlöse (nicht Gewinne) bei Partnerships in den USA. Deswegen lehnt Clearstream die weitere Verwahrung solcher Papiere ab.

      Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder du verkaufst deine Papiere. Oder du behältst sie und weißt nicht, ob und wann du sie mal wieder los wirst.

      Ich würde mich ganz klar für den Verkauf entscheiden, aber diese Entscheidung musst du selbst treffen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 08:58:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.282.295 von JuliaPapa am 09.04.20 08:15:46Danke für die schnelle Info. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die aktuellen Verluste in Kauf nehmen. Besser als Totalverlust.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 14:16:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.282.778 von Sebihg am 09.04.20 08:58:40Habe ich bei der ING Diba auch erhalten und bereits direkt verkauft. Ärgerlich diese kurze Deadline und der jetzige Zeitpunkt, zumal es vor einem Monat noch deutlich mehr für die Papiere gegeben hätte...

      Noch eine Frage zur steuerlichen Behandlung der LPs. Kann es sein, dass die Verluste die hier verrechnet werden nicht in den Verrechnungstopf mit "normalen" Aktien geschmissen werden?
      Wie kann man das verstehen?

      Danke und Gruß
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 14:57:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin selber auch betroffen und kann aber nicht einsehen, warum mir meine Bank sagen kann, wann ich was zu verkaufen habe.....

      Ich sehe die Ausgangssituation wie folgt:

      Clearstream Banking ist als Zentralverwahrer der Aktien ein Servicegeber für die ING, Vertragspartner für mich ist aber die ING und nicht Clearstream. Wenn Clearstream jetzt der Meinung ist, dass sie den Mehraufwand zur Abrechnung der amerikanischen Quellensteuer im Verkaufsfall für L.P. Aktien (bei Dividenden müssen sie es sowieso tun, Quellensteuer im Verkaufsfall ist aber für L.P. Aktien neu) nicht mehr leisten kann oder will muss das im Verhältnis Clearstream und ING geklärt werden. Die ING kann jedenfalls nicht den schwarzen Peter auf uns als Kunden abwälzen.
      Ich glaube auch nicht, dass die ING gut beraten ist, wenn Sie damit ihre Kunden im Regen stehen lässt, das könnte sich sonst auch sehr negativ auf die eigentlich gute Bewertung ihrer Servicequalität auswirken.

      Ich werde jedenfalls aktuell amerikanische L.P. Aktien nicht unter diesem von der ING aufgebauten Zwangsszenario verkaufen.
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 15:00:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.281.809 von Sebihg am 09.04.20 06:50:52Hallo Zusammen,

      ich habe auch ein solches Schreiben von Ing-Diba erhalten.
      Es handelt sich bei mir um Genesis Energy PL, WKN 904955

      Ein Anruf bei Diba war sehr unbefriedigend. Unwirsch, fast unhöflich wurde mir erklärt, dass sie nichts machen können, mir bliebe nur der sofortige Verkauf. Und der klappt eben nicht. Ich könnte kotzen!

      Ich könnte noch versuchen die Scheine auf ein anderes Depot zu verschieben, aber der Diba Mitarbeiter konnte mir auch nicht sagen ob andere Banken andere Zentralverwalter nutzen oder nicht.

      Schöne Schei***!

      Gruß
      Kalki
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 15:08:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.288.022 von Alchemist57 am 09.04.20 14:57:01
      @Alchemist
      Lässt du es wirklich drauf ankommen, und lässt die LP´s im Depot?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 15:13:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.288.220 von Sebihg am 09.04.20 15:08:36Hab gerade gefunden, dass es nur einen Zentralverwahrer in Deutschland gibt, eben Clearstream.

      D.h. eine Verschiebung z.B. zu Consors, die ich vorhatte ist somit sinnlos!?

      https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralverwahrer
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 15:42:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du könntest Dir ggf. die Wertpapiere ausliefern lassen - das ist aber mit hohen Kosten verbunden und es müsste vorher erst geklärt werden, ob die Wertpapiere überhaupt lieferfähig sind, d. h. ob für Deinen Anteil überhaupt Einzelurkunden existieren. Ebenfalls müsstest Du bei einem Verkauf über eine Börse die Dinger wieder irgendwo einliefern lassen, was wieder Geld kostest.

      Aber mich würde es nicht wundern, wenn parallel dazu der Handel der Papiere auch in Deutschland eingestellt wird.

      Alternativ könntest Du prüfen, ob sich die Papiere auf eine andere Lagerstelle in Ausland (ggf. USA) verlagern lassen - dies ist aber auch mit Gebühren verbunden.
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 16:36:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, ich werde aktuell nicht verkaufen, mich aber auch weiter umhören, was eine mögliche Alternative darstellt.
      Für mich steht die ING mit dieser Art von Aktionen am Scheideweg: Will sie Ihre Kunden vergraulen, weil sie ihre Servicelevel aus reinen Kostengründen immer weiter nach unten fährt oder kriegt sie wieder die für beide Seiten notwendige Balance.
      Der Nachteil einer Direktbank ist dann leider auch, dass die Kostenoptimierer an jeder Stellschraube versuchen zu drehen, das lässt sich dann auch schlecht auf Sachbearbeiterlevel am Telefon diskutieren, die müssen nur die Entscheidungen des managements ausbaden.
      Die dwpbank als Wertpapierdienstleister der Sparkassen soll übrigens z.B. nach meiner Kenntnis die notwendigen Anforderungen zur Aufbewahrung erfüllen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 17:19:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.289.777 von Alchemist57 am 09.04.20 16:36:14Das alles hat nichts mit Direktbank oder Kostenschrauben zu tun. Die ING-Bank kann nichts dafür, das ist eine Entscheidung von Clearstream Banking. Somit gilt das Gleiche auch für die dwpbank. Deine Kenntnis ist da falsch.

      Wenn du dich dafür entscheidest, die Papiere zu halten, wird es voraussichtlich so sein, dass du sie zukünftig weder verkaufen noch übertragen kannst. Vielleicht ist ein Übertrag zu einem US-Broker möglich, aber diese Steuer von 10 % auf den Verkaufserlös (die ja Auslöser der Geschichte ist) fällt auch dort an.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 17:41:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.290.527 von JuliaPapa am 09.04.20 17:19:33
      Ich habe bei der Deutschen Börse zumindest eine nette Dame am Telefon gehabt, die sich bemüht hat, aber mir leider auch nicht helfen konnte. Clearstream hat keine Endkundenbetreuung uns muss es auch nicht, da ihr Handelspartner die Banken sind. Daher bin ich schwer enttäuscht von der ING-Diba, ohne Vorwarnung so ein Schreiben zu versenden und nicht wirklich bemüht zu sein, eine Lösung zu suchen, sie macht es sich einfach und nimmt den leichten Weg, "Verkauf bis Dienstag und gut ist" Ich werde mir wohl überlegen, ob ich zukünftig mit so einem Partner zusammen arbeiten möchte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 17:56:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.290.848 von Sebihg am 09.04.20 17:41:02Ich verstehe deinen Ärger, aber was soll die ING denn machen?

      Clearstream ist ein Monopolist, die können sich diese Dinge erlauben. Ihre Kunden (alle Banken) leiden darunter, haben aber letztlich keine andere Wahl.

      Und immerhin hat die ING zwar knapp, aber noch rechtzeitig informiert, sodass die Anteilsinhaber ihre Anteile noch verkaufen können. Ich weiß nicht, ob z.B. die dwpbank das auch macht. Da gucken die Kunden der Sparkassen und Volksbanken dann womöglich in die Röhre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 18:09:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.291.106 von JuliaPapa am 09.04.20 17:56:02Es geht zumindest um die Art und Weise. Die Mitarbeiter der ING-Diba zeigten kein Verständniss und konnten auch keine Informationen geben. Ich denke, wenn so eine Nachricht ausgesendet wird, sollten die Kunden zumindest etwas mehr Informationen bekommen können. Angeblich soll der Ausstieg schon seit letztem Monat bekannt sein und da stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt rechtlich korrekt ist, dem Anleger eine 2 Tages Frist zu dem Verkauf zu geben. Zudem muss ich bei dem Verkauf auch noch die Gebühren tragen. Ich gebe der Ing.Diba nicht die Schuld, aber ich finde die Bank macht es sich hier in der Abwicklung für mich zu einfach. Es geht schließlich um teilweise hohe Verluste, die nichts mit den täglichem Börsengeschehen trotz Corono zu tun haben. Und ich hätte zumindest erwartet, dass die ING-Diba in diesem Schreiben Interesse zeigt für seine Kunden etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 19:01:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Argumentation pro ING von JuliaPapa überzeugt mich nicht.
      Clearstream ist auch kein Monopolist, sonst würde es ja z.B. Dienstleister wie die dwpbank nicht geben...
      Für mich ist die ING ganz klar das Problem, sowohl vom Zeitablauf wie auch inhaltlich.
      Eine Stellungnahme von der ING steht für mich noch aus, bei Bedarf lässt sich deren Antwort ja sicherlich aber auch noch über die BaFin verifizieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 19:08:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Och die Nachricht von Trade Republic erhalten:

      Dein Depot enthält das Wertpapier Enviva Partners LP. Dieses Wertpapier wird ab heute (09.04.2020) zu Börsenschluss 23.00 Uhr nicht mehr an unserem Handelsplatz Lang & Schwarz Exchange zum Handel angeboten. Hintergrund ist, dass die Abwicklung von US-Kommanditaktien („US LP“) und anderen aktienähnlichen Instrumenten durch Clearstream Banking blockiert wird. Ab dem 14.04.2020 wirst du auch keine aktuellen Kurse mehr für das Wertpapier erhalten. Verkaufen kannst Du die Position bereits ab morgen nicht mehr über die App. Wir haben dies selbst erst sehr kurzfristig durch den Handelsplatz mitgeteilt bekommen. Wir empfehlen Dir, schnell zu reagieren


      Dann muss ich wohl auch mit Verlust verkaufen :(
      Avatar
      schrieb am 09.04.20 19:27:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.292.054 von Alchemist57 am 09.04.20 19:01:30Den Unterschied zwischen Clearstream und dwpbank kennst du aber, oder?

      Clearstream ist eine Wertpapiersammelbank und ein Zentralabwickler, und zwar der einzige in Deutschland. Jede Bank in Deutschland, die für ihre Kunden Wertpapierdepots unterhält, ist dort zwangsläufig Kunde. Ohne Ausnahme. Und ohne Chance, woanders hinzugehen.

      Es sei denn, sie nutzen die dwpbank, die als Abwickler auftritt und eben Sparkassen, Volksbanken und andere Institute vertritt. Aber auch die dwpbank ist am Ende Kunde von Clearstream.
      Avatar
      schrieb am 10.04.20 07:01:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-serv…

      Hier eine Liste der betroffenen Aktien (Unten auf List of impacted securities anklicken)

      Zu dem Thema kann ich nur sagen das betrifft alle Broker/Banken und hat speziell mit der ING nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 10.04.20 07:07:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.287.314 von Heisenberg88 am 09.04.20 14:16:49
      Zur steuerlichen Behandlung
      Kann mich erinnern dass bei einem Verkauf egal mit Verlust oder Gewinn keine steuerliche Behandlung vorgenommen wurde. Man kann das Ganze nur mit Einzelbelegen bei der Einkommensteuererklärung machen. In wie weit die Verluste dann vom zuständigen Finanzamt angerechnet werden ist soweit ich damals mitbekommen unterschiedlich.

      Kann mich nur erinnern (dürfte schon irgendwo 3-5 Jahre her sein) dass nur ein Teil des Verlustes dann mit der normalen Einkommensteuer anerkannt wurde.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.04.20 14:06:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Habe durch die bisherige Diskussion wieder dazu gelernt und sehe damit auch Clearstream Banking im Focus, auch wenn ich die ING-Kommunikation zu dem Thema für völlig unzureichend halte.
      Was zu meiner weiteren Frage führt:

      Kennt jemand eine nachvollziebare Begründung oder hat er die von seiner Bank erhalten, warum Clearstream Banking lt. eigener homepage

      a) bereits am 20.02. mitgeteilt hat, dass U.S. L.P.s und "other equity-linked instruments" nicht länger eligibel sind und
      b) am 2.04., dass diese shares mit Wirkung vom 20.April von Clearstream geblockt werden?

      Und noch als 2. Frage dazu:
      Wenn es sich bei Clearstream um einen quasi Monopolisten handelt, der für Deutschland und 109 andere Länder darüber entscheiden kann, welche Aktien über ihn gehandelt werden dürfen oder nicht, gibt es auch eine Kontrollinstanz, die solche Entscheidungen überprüft bzw. genehmigt?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 13:44:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.295.165 von 1erhart am 10.04.20 07:07:28Zur Info:
      Meine Anteile bin ich doch noch Donnerstagabend losgeworden.
      Der steuerliche Verlust wurde bei Ing-Diba anerkannt. Na immerhin...

      Trotzdem alles sehr ärgerlich!

      Gruß
      Kalki
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 14:51:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.301.945 von kalkofe am 11.04.20 13:44:38 Muss mich nun auch mal in die Diskussion "einschalten": Habe von meiner Depotbank comdirect bisher nix gehört, besitze allerdings einen auf der der excel-Liste geführten Wert und zwar die Teekay LNG Partners L.P. ISIN MHY8564M1057.

      Bei den Käufen war immer ein "Abwicklungsentgelt" clearstream verbucht worden, als Verwahrungsart auf den Kaufbelegen ist "Wertpapierrechnung USA/Kanada ( AKV )" vermerkt. Gekauft habe ich immer über tradegate.

      Hatte mich mit clearstream bisher noch nicht beschäftigt, daher folgende Frage: Kann ich weiterhin den Wert ( über z.B. tradegate ) handeln oder ist der Rückzug von clearstream dafür ein K-O-Kriterium, selbst wenn Verwahrstelle USA/Kanada gegeben ist ?

      Danke im voraus für Info und frohe Ostern allerseits!



      nanu
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 16:30:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.297.493 von Alchemist57 am 10.04.20 14:06:32Die Begründung für diese Entscheidung liegt darin, dass in den USA eine neue Steuer eingeführt wird. Non-US-Persons müssen in Zukunft eine Quellensteuer von 10 % auf Verkaufserlöse (nicht Gewinne!) von Anteilen an Partnerships zahlen.

      Zahlungspflichtig sind nach den US-Regularien die Banken in der Verwahrkette, also auch Clearstream. Und die haben darauf keine Lust und lehnen die weitere Verwahrung (außer für Altbestände) ab. Überträge sind vom 20. April an nicht mehr möglich. Somit können auch keine Verkäufe mehr beliefert werden und die Kunden sitzen auf ihren Papieren.

      Zu deiner zweiten Frage denke ich, dass Clearstream als Kreditinstitut der Finanzaufsicht (also Bundesbank und BAFin) unterliegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 16:33:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.302.257 von nanunana am 11.04.20 14:51:47
      Zitat von nanunana: Kann ich weiterhin den Wert ( über z.B. tradegate ) handeln oder ist der Rückzug von clearstream dafür ein K-O-Kriterium, selbst wenn Verwahrstelle USA/Kanada gegeben ist?


      Nein, du kannst nicht mehr handeln. Der Rückzug von Clearstream ist ein K.O.-Kriterium, da alle Geschäfte, die auf Tradegate gemacht werden, über Clearstream reguliert werden.

      Clearstream hieß früher übrigens mal "Auslandskassenverein", daher die Abkürzung AKV bei der Verwahrart.
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 19:50:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Danke an JuliaPapa, jetzt wird für mich langsam ein Gesamtbild draus.....

      Eine Frage aber noch, du schreibst:

      "Und die haben darauf keine Lust und lehnen die weitere Verwahrung (außer für Altbestände) ab."

      Wie definiert sich aus deiner Sicht ein Altbestand?

      Schöne Feiertage
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.20 21:26:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.303.727 von Alchemist57 am 11.04.20 19:50:10Ein Altbestand ist ein Bestand, der am 20. April bei Clearstream ist. Diese Info habe ich aus zweiter Hand bekommen, die es wiederum direkt von Clearstream gehört hat.

      Eine wichtige Info noch für alle: Der Handel in den Partnership Units wird mit Ablauf des Dienstag eingestellt:

      https://www.xetra.com/xetra-de/newsroom/rundschreiben/xetra-…
      Avatar
      schrieb am 12.04.20 08:20:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.302.650 von JuliaPapa am 11.04.20 16:30:37Die Begründung für diese Entscheidung liegt darin, dass in den USA eine neue Steuer eingeführt wird. Non-US-Persons müssen in Zukunft eine Quellensteuer von 10 % auf Verkaufserlöse (nicht Gewinne!) von Anteilen an Partnerships zahlen.

      Vielen Dank für Deine Ausführungen !

      Ab wann wird denn die Steuer erhoben ? Habe dazu nix gefunden...

      Frohe Ostern !

      nan
      Avatar
      schrieb am 13.04.20 17:45:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Noch ne Anmerkung und 2 x kurze Nachfrage, ob da jemand was zu sagen kann:
      zum einen gehts bei den sog US MLPs lustig durcheinander: da sind etliche dabei die auf dem Marshall inseln domiziliert sind oder den Bermudas, jedenfalls ausserhalb der USA; wird aber nicht differenziert; weiterhin z.b. bel den beiden genannten Werten von Teekay LNG, handelt es sich um die Vorzugsaktien A und B, die eigentlich sowieso nur in den US zu kaufen waren; die eigentliche MLP MHY8564M1057wird aber nicht benannt und scheint also in DE weiter am Markt zu bleiben.... Allein die Steuer kann es also nicht unbedingt sein, die das treibt, oder?
      und die Nachfrage 1: ich habe verschiedene Werte auf der Liste in USA gekauft, entspechend sollten die ja dann (dort ) weiter handelbar sein, denn damit sollte Clearstream ja nix zu tun haben, oder?
      UInd die Nachfrage 2: Das wäre m E ein klarer Fall für die Bafin (und eigentlich wohl auch für einen Anwalt, um die Verlsute einzutreiben), denn Ausnutzung eines Monopols mit solch kurzen Fristen und fadenscheinigen bis gar keinen Begründungen sollte eigentlich den Regulator auf den Plan rufen und die Gerichte auch....
      Danke für Kommentar!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.20 07:56:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.313.837 von daldrbu1 am 13.04.20 17:45:03
      Zitat von daldrbu1: und die Nachfrage 1: ich habe verschiedene Werte auf der Liste in USA gekauft, entspechend sollten die ja dann (dort ) weiter handelbar sein, denn damit sollte Clearstream ja nix zu tun haben, oder?


      Da würde ich im Zweifel mal deine Bank fragen.

      Aber die Strafsteuer von 10 % fiele dann ja trotzdem an.
      Avatar
      schrieb am 19.04.20 19:27:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Kollegen

      Jetzt verstehe ich das ganze ....habe die Tage mitbekommen das bei einigen MLP und LP die Aussetzung erfolgt ist bei vielen Handelsplätzen. Ich habe zb die Alliance Resource Partners die man in Deutschland aktuell nicht mehr handeln kann. Ich konnte mir schon fast denken das dahinter die USA selber steht und sicher nicht daran interessiert sein kann das seine geförderten und zum teil System-relevanten Unternehmen zu Ramsch-preisen teilweise gehandelt werden.Und da hat man dann sicher Dinge gefordert die man gar nicht einhalten kann ? Ich weiß es einfach nicht...
      Was passiert denn dann wenn man solche Aktien noch hat ? Kann man dann diese nicht einfach in den US Börsen verkaufen ? Ich bin bei der Commerzbank...das müsste doch gehen ?
      Avatar
      schrieb am 19.04.20 19:44:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Na jedenfalls bin nicht darüber informiert ...und ich habe sogar einige andere LP`s noch die ich beim großen Absturz gekauft habe und eigentlich nach einer Erholung wieder verkaufen wollte....na so ein mist aber auch...aber das kann es doch nicht sein.
      Wenn das alles so ist dann gehe ich zum Anwalt und möchte bitteschön die Käufe Rück-abgewickelt sehen.Weil wenn man so eine Aktie kauft dann hätte man darauf hinweisen müssen das diese ab dem soundsovielten nicht mehr handelbar ist.

      Was meint ihr dazu ?
      Avatar
      schrieb am 20.04.20 16:54:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hier mal die heutige Antwort von TradGate:

      Sehr geehrter Herr Nudossi73

      bei der vorliegenden Gattung handelt es sich um ein „U.S. limited partnership“-Unternehmen.

      Für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Börsengeschäfte (Abwicklung) ist eine Abwicklungserklärung von der Clearstream Banking SA; Luxemburg erforderlich.

      Die Abwicklungserklärung wurde für „U.S. limited partnerships“ entzogen, sodass der Handel in den betreffenden Gattungen mit Ablauf des 14.04.2020 an der Tradegate Exchange eingestellt worden ist.

      Eine Wiederaufnahme des Handels an der Tradegate Exchange ist daher b.a.w. nicht möglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Tradegate Exchange GmbH
      Kurfürstendamm 119
      10711 Berlin

      Das bedeutet dann wohl:

      da alle Geschäfte in Deutschland über die Clearstream Banking SA; Luxemburg gehen habe ich den Laden auch angeschrieben aber noch keine Antwort bekommen.
      Ich vermute das die USA den Handel der U.S. limited partnerships in Europa untersagt hat da ja alle Unternehmen der Gattung mit Sitz in den USA betroffen sind.
      Aber das ist eben nur eine Vermutung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.20 17:58:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.387.752 von Nudossi73 am 20.04.20 16:54:27Die Begründung, warum Handel und Abwicklung eingestellt wurden, steht hier im Thread.

      Nach Auskunft von Clearstream Banking ist der Verkauf der Anteile in den USA bis auf Weiteres möglich. Die Börse USA sollte die Commerzbank ja können.
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 16:15:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Julia

      Sollte man meinen....ja...aber kann ich nicht warum auch immer...im Moment ist es mir herzlich egal zwar aber muss dann wohl wieder meine Bank in den Hintern treten :-)

      Viele Grüße


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Clearstream Banking Einstellung der Verwahrung