checkAd

    Börsennotierte Papiere im Sinne des § 23 EStG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.20 08:45:04 von
    neuester Beitrag 26.04.20 17:19:25 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.323.863
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 717
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.04.20 08:45:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      welche börsennotierten Papiere erzeugen denn Gewinne/Verluste im Sinne des § 23 EStG?
      Hat da jemand Ideen?

      Hintergrund: ich trage seit 2008 Altverluste vor mir her. Ein Bescheid über "die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31.12.2018" liegt vor.

      Hierin wird bescheinigt:
      "Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf € <hoher Betrag> festgestellt".

      Eigentlich handel ich Aktien und zahle auch brav meine Kapitalertragsteuer.
      Sollte ich vielleicht andere Produkte handeln um Altverluste nutzen zu können?

      Vielen Dank für Ideen!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.20 12:28:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.454.796 von GeldWieSchoen am 26.04.20 08:45:04Hallo,

      nach meinem Kenntnisstand müsstest du dafür Immobilien, Devisen oder Edelmetalle wie Gold, Silber, etc. in physischer Form erfolgreich handeln, wobei es noch eine Freigrenze gibt, die überschritten werden müsste.

      Gruß, UHT
      Avatar
      schrieb am 26.04.20 17:19:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Frage, was Veräußerungsgewinne im Sinne von §23 sind, wird hier ausführlich beantwortet:
      https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

      Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr für alle entsprechenden Veräußerungsgeschäfte zusammen.
      Wenn man diese überschreitet, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.

      Für viele Dinge gilt eine Frist von nur einem Jahr, so dass man bei Gewinnen mit Edelmetallen, Devisen oder Bitcoin auch die Jahresfrist abwarten kann, also einen Veräußerungsgewinn sozusagen nur dann (absichtlich) erzeugt, indem man innerhalb der Jahresfrist veräußert.

      Es wird auch erwähnt, dass Xetra-Gold-ETC in diese Einkommenskategorie fallen.
      Ein nicht physisch gedecktes Gold-Zertifikat würde unter die Abgeltungssteuer fallen, der Xetra ETC aber unter die sonstigen Veräußerungen §23.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Börsennotierte Papiere im Sinne des § 23 EStG