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    Glaubt noch jemand, wir wären ein Rechtsstaat? (Seite 3)

    eröffnet am 15.05.20 23:44:54 von
    neuester Beitrag 08.02.23 04:47:19 von
    Beiträge: 42
    ID: 1.324.888
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      schrieb am 01.01.22 05:05:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich bitte, den langen Text zu entschuldigen, ich hatte keine Zeit für einen kürzeren:

      Willkommen in 2022

      Ich lege mich mit dem BGH an, da es aus meiner Sicht Verbrecher sind, die geholfen haben, mir und meine Söhne die Teilhabe am Leben zu nehmen, wobei klar gegen bestehende Gesetze und Abkommen verstoßen wurde: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
      Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
      UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
      Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
      ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.


      Meine Anhörungsrüge und deren Ablehnung, davor auf der Seite meine Klage und deren Abhlehnung: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2732614/


      B G H
      III ZA 7/19





      Per Telefax




      Berlin, 8. Dezember 2021


      DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
      FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
      RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
      BEFANGENHEITSANTRAG - GILT FÜR ALLE FÄLLE
      ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
      ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
      WEGEN RECHTSBEUGUNG UND WEISSE FOLTER
      ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
      GEGEN DR HERRMANN; TOMBRINK; DR REMMERT; DR AREND UND DR BÖTTCHER



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich werfe diesen fünf Richtern schwerwiegende Verstöße gegen internationales Recht vor:
      Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
      Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
      UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
      Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
      ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

      Dies ist eine besonders verwerfliche Rechtsbeugung, da mir als Opfer von staatlicher Gewalt Mitgefühl und Achtung zusteht, siehe auch Anlage.

      Überdies ist der Beschluß vom 8.8.2019 nichtig, ein NULLUM, ist, da er nicht von den Richtern unterschrieben ist. Auch der Beschluß vom 25.7.2019 ist aus diesem Grund nicht existent.

      Ich beantrage Wiedereinsetzung in den richtigen Stand und Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Anwaltes, den ich mir nach der Bestätigung selber aussuchen werde.

      Für das erlittene Unrecht seit dem 20.2.2008 wird mir weiterhin jede Hilfe von allen staatlichen Institutionen verweigert, beantrage ich eine Sofortzahlung von zumindest 6 Mio Euro.

      Dieses Schreiben wird verteilt auf allen möglichen Kanälen.

      Mit freundlichen Grüßen



      Horst Murken


      Interessant ist, daß es der gleiche Senat ist, der mir jede Hilfe versagt hat, der vorher schon über materielle und immaterielle Schäden ausführlich geurteilt hat; BGH 7.9.2017, III ZR 71/17. Ich verweise auf diese Seite wergen der weiteren Quellen: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…

      Ich wünsche allen ein sehr Gutes 2022
      Horst
      Avatar
      schrieb am 13.12.21 16:26:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      Mal sehen, was das BSG sagt: https://rechtsstaat39.blogger.de/
      Ich habe einige Beschwerden gegen die Richterin zu laufen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 05.12.21 06:44:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wozu gibt es Gesetz und Recht, wenn alles mißachtet wird? Meiner Familie hätte bereits in 2008 geholfen werden müssen, wenn Gesetz und Recht eingehalten würden: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
      Aber, es wurde von allen mißachtet: meinen eigenen Anwälten, gegnerischen Anwälten, Richtern, Politikern (aller Parteien), Ämtern und Behörden (die eigentlich für uns dasein sollen), NGOs aller Art, Presse, Wissenschaft, EU (da ist sowieso immer jemand anderes zuständig) und auch der UN.
      Es soll offenkundig der Eindruck erweckt werden, daß wir ein Rechtsstaat seien und dies auch international überwacht wird. Der Sinn kann nur sein, daß wir arbeiten und Steuern zahlen. Und damit unsere Peiniger finanzieren.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 16.10.21 18:18:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 14:29:23
      Beitrag Nr. 18 ()

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      Avatar
      schrieb am 14.07.21 10:40:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 16:15:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bitte um Mitwirkung - Wir sind keine Einzelfälle!

      hallo zusammen, es wird ernst: die EU-Kommission führt meine Beschwerde
      zur Prüfung unter dem Aktenzeichen CHAP(2020)02200. Sie hat mir am 9.
      April Folgendes mitgeteilt: "Die Kommission analysiert derzeit den
      Stand der Umsetzung der Opferschutzrichtlinie in den Mitgliedstaaten, d.
      h. auch in Deutschland. Sie prüft dabei insbesondere, ob die
      Mitgliedstaaten alle Bestimmungen der Opferschutzrichtlinie mit
      normativem Charakter vollständig und korrekt in nationales Recht
      umgesetzt haben und anwenden. Erforderlichenfalls kann die Kommission
      rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten einleiten, die ihren
      Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Opferschutzrichtlinie verpflichtet
      die Mitgliedstaaten, Opfern von Straftaten und ihren Familienangehörigen
      Schutz und Unterstützung zu gewähren. Sie sieht eine Reihe von
      verbindlichen Rechten für die Opfer aller Straftaten vor. Die
      Opferschutzrichtlinie umfasst das Recht auf Anerkennung und Behandlung
      in einer respektvollen, sensiblen, individuellen, professionellen und
      nichtdiskriminierenden Weise."

      Um der Kommission vorschlagen zu können, wegen eines Verstoßes gegen das
      Unionsrecht ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten, benötigt die
      zuständige Referatsleiterin Despina VASSILIADOU weitere Belege von Euch!
      Solange ihr dort nur meine Beschwerde vorliegt, geht sie von einem
      bedauerlichen Einzalfall aus, und die EU könnte dann nicht tätigwerden.

      Bitte schreibt und berichtet Euren Fall so sachlich wie möglich unter
      Angabe des Aktenzeichens AZ: CHAP(2020)02200 an Referatsleiterin Despina
      VASSILIADOU bei der GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER (
      JUST-CRIMINAL-JUSTICE@ec.europa.eu
      <JUST-CRIMINAL-JUSTICE@ec.europa.eu>;). Nur wenn weitere Beschwerden
      vorgelegt werden, kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
      Deutschland eingereicht werden und wir können endlich zu unserem Recht
      kommen. Macht auch andere auf diesen Aufruf aufmerksam. Leitet diesen
      Aufruf bitte weiter. Je mehr sich beteiligen, um so größer werden unsere
      Chancen sein...

      P.S.: Gründe zur Beschwerde gibt es genug: überlange Verfahrensdauern,
      die systematische Beauftragung von medizinischen Gutachtern ohne
      Erfahrungen im Traumadiagnostik, regelmäßiges Abstreiten von
      PTBS-Erkrankungen mit der Unterstellung von histrionischen oder
      narzisstischen Persönlichkeitsstörungen oder angeblicher
      Vorerkrankungen, rücksichtslose Verfahrensführung durch Behörden und
      Gerichte, Ignorieren von ärztlichen Attesten und Nichtberücksichtigung
      von Beweismitteln, und vieles mehr.

      BITTE MACHT ALLE MIT!!!

      Anhaltspunkte: Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des
      Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte,die
      Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur
      Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (Opferschutzrichtlinie)

      LG Christophe von der Bürgerinitiative FAIRES OEG /SOKO Opferschutz
      Avatar
      schrieb am 07.04.21 21:52:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Einladung, mich zu unterstützen gegen eine offenbar korrupte Justiz.

      Am Dienstag, dem 25.5.2021, 9:30 Uhr habe ich einen Termin beim AG Potsdam,
      Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, zu begleiten.

      Mir wird Beleidigung einer völlig unfähigen Vorsitzenden des Petitionsausschusses vorgeworfen.
      Eine Grüne, eine Frau Kniestedt.

      Materialien habe ich hier: https://prozesskosten.blogger.de/

      Es ging darum, daß meiner Familie PKH ohne Auflagen bewilligt wurde, aber trotzdem noch Gerichtskosten erhoben wurden. Ein klarer Verstoß gegen § 122 ZPO und weitere Vorschriften.

      Und es geht darum, wie dieses Verfahren gegen einen einfachen Bürger betrieben wird. Der Staatsanwalt ermittelt nicht für mich, sondern nur gegen mich, § 160 StPO. Er macht sich also selber wegen Strafvereitelung strafbar.

      Ob der Termin statt findet und in welchem Raum könnt Ihr unter 0331-2017-0 erfahren.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.03.21 16:15:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das ist alles umstritten.
      Aber in anderen Staaten setzen sich die Bürger auch gegen Unrecht
      zur Wehr. Warum also nicht auch bei uns?
      Zumindest die Anregung fand ich gut und habe sie daher auch hier veröffentlicht.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.03.21 13:23:07
      !
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