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    Mega Zock!! Insolvenzrücknahme !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.20 23:51:24 von
    neuester Beitrag 17.06.20 14:20:38 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.326.318
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      schrieb am 15.06.20 23:51:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      PTA-Adhoc: PEARL GOLD AG: Bestätigung des Insolvenzplans zur Beendigung der Insolvenz und Fortführung der Gesellschaft ist rechtskräftig

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-06/4992580…
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 23:52:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      dürfte morgen explodieren.news kam kurz vor Börsenschluss.mal sehn ob man morgen noch gut reinkommt.
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 23:54:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      der letzte run ging bis auf 1,50 euro.
      80k lagen auf der 0,40 euro die wurden ratz fatz weggesaugt.hier ist morgen alles möglich.
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:31:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nunmehr erwartet die Gesellschaft die gerichtliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Um die Gesellschaft anschließend fortführen zu können, wird die Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen müssen.
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:35:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      PEARL GOLD | 0,330 €

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      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:36:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      die 1 euro sind eigentlich pflicht.:lick:
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:36:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      die 1 euro sind eigentlich pflicht.
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:46:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      deshalb am 26.5 in Frankfurt auch mega Volumen aus dem nichts.da wussten schon einige mehr.(: )
      https://www.ariva.de/pearl_gold-aktie/historische_kurse?go=1…


      fast 400k was ungewöhnlich war da hier kaum umsätze waren.
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 07:48:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      taxe stuttgart:eek:
      0,60/0,95
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 08:02:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      40k im bid:eek:
      PEARL GOLD | 0,330 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 08:30:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      bricht zusammen!! warum?
      PEARL GOLD | 0,430 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 09:34:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      was für ne drecksabzocke.jetzt 80k ask.
      PEARL GOLD | 0,380 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 10:50:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bafin Massnahme
      "Die BaFin hat am 28.05.2020 eine Geldbuße in Höhe von 55.000 Euro gegen die PEARL GOLD AG festgesetzt."

      Quelle:
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…

      Na, dass fängt ja gut an. :laugh:
      PEARL GOLD | 0,380 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 11:01:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Im anderen Thread, der inzwischen geschlossen wurde, fiel zuletzt der Begriff "Ponzi". Frei nach Charles Ponzi. :D
      PEARL GOLD | 0,380 €
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 18:09:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.030.593 von tbhomy am 16.06.20 10:50:26Ich dachte bei Insolvenzantrag wegen Überschuldung sei keine Insolvenzplan möglich, das behauptest Du doch immer?
      PEARL GOLD | 0,350 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.20 20:49:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.037.046 von honigbaer am 16.06.20 18:09:42
      Zitat von honigbaer: Ich dachte bei Insolvenzantrag wegen Überschuldung sei keine Insolvenzplan möglich, das behauptest Du doch immer?


      Immer ? Na, dann dürfte es doch leicht für dich sein, allen Lesern das hier an einem einzigen Beispiel zu beweisen, wo ich es deiner Ansicht nach geschrieben haben soll. Bin sehr gespannt nun.

      Du willst dich hoffentlich nicht in die lange Liste von Usern mit nicht belegten Tatsachenbehauptung einreihen, oder ? So kenne ich dich hier im Forum eigentlich nicht. :confused:
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      Avatar
      schrieb am 16.06.20 23:16:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Naja, um meine Aussage "immer" zu widerlegen, müsstest Du einen Fall anführen, in dem Du trotz Überschuldung einen Insolvenzplan für möglich gehalten hast.

      Ich hatte Dich jedenfalls bei curasan (# 1.988) und bei Pongs & Zahn (# 42) so verstanden, dass ein Insolvenzplan wegen der bei Antragstellung erwähnten Überschuldung nicht möglich sei. Bei Mologen eigentlich auch diese Aussage, ein Insolvenzplan sei undenkbar, da ein solcher nicht schon bei Insolvenzantragstellung eingereicht wurde.

      Sei "nicht möglich" schreibst Du zwar nicht, aber jeder, der an einen Insolvenzplan trotz Überschuldung glaubt, bekommt von Dir aufgegeben, sich erstmal mit der Materie zu beschäftigen mit Hinweis auf §39 Abs 2 Börsengesetz.
      PEARL GOLD | 0,350 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 00:15:22
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unnötige Provokation, bleiben Sie bitte sachlich, persönliche Angriffe bitte unterlassen
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 08:23:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.040.478 von honigbaer am 16.06.20 23:16:57
      Insolvenzpläne und das Aktiengesetz
      Zitat von honigbaer: Naja, um meine Aussage "immer" zu widerlegen, müsstest Du einen Fall anführen, in dem Du trotz Überschuldung einen Insolvenzplan für möglich gehalten hast.

      Ich hatte Dich jedenfalls bei curasan (# 1.988) und bei Pongs & Zahn (# 42) so verstanden, dass ein Insolvenzplan wegen der bei Antragstellung erwähnten Überschuldung nicht möglich sei. Bei Mologen eigentlich auch diese Aussage, ein Insolvenzplan sei undenkbar, da ein solcher nicht schon bei Insolvenzantragstellung eingereicht wurde.

      Sei "nicht möglich" schreibst Du zwar nicht, aber jeder, der an einen Insolvenzplan trotz Überschuldung glaubt, bekommt von Dir aufgegeben, sich erstmal mit der Materie zu beschäftigen mit Hinweis auf §39 Abs 2 Börsengesetz.


      Na, jetzt relativierst du schon deine Behauptung. :rolleyes:

      Es gibt in diesem Fall keine umgekehrte Beweislast. Bitte bleib zukünftig fair und sachlich.

      Ich habe stets auf §274 Aktiengesetz verwiesen. So wie ich überall, wo es angebracht ist, auf die deutsche Gesetzgebung hinweise.

      Da ich es nicht nötig habe, auszuweichen oder Gegenforderungen zu stellen, hier zwei von vielen Beweisen:

      1. Arcandor, wo grade ebenfalls ein Insolvenzplan geprüft wird. Siehe z.B. Beitrag Nr. 383

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1260169-381-390/…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1260169-381-390/…


      2. Sunline, wo gerade ebenfalls ein Insolvenzplan geprüft wird. Siehe z.B. Beitrag Nr. 2

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1322968-1-10/auf…

      Honigbaer, du enttäuscht mich. Jetzt entkräftest du deine eigene Behauptung. Warum schreibst du nicht gleich die korrekten Tatsachen ? Zitieren wäre die richtige Kritik gewesen. Alles andere kann ich mir auch an den Haaren herbeiziehen und es so schreiben, wie ich es - vlt. falsch - verstanden habe. Erst verstehen, dann meckern, bitte.

      Sag mir, wie viele Fälle überschuldeter AGs in Insolvenz pro Jahr saniert werden ? Und dann denke noch einmal genauer über meine Worte nach.
      PEARL GOLD | 0,350 €
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 09:21:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.040.478 von honigbaer am 16.06.20 23:16:57
      Risiken
      Übrigens: §39 Börsengesetz ("Delisting-Paragraph") hat keine Bedeutung bei der Frage nach einem Insolvenzplan. Es ist nur deutlich wahrscheinlicher, dass der Aktionärsschutz bei einer überschuldeten AG vom Gericht hinter den Gläubigerschutz gestellt wird und Delistings nach §39 Absatz 1 Börsengesetz zugelassen werden.

      Wäre auch hier ein zusätzliches Risiko gewesen, hätte der Insolvenzplan es nicht durch die Prüfung geschafft. Der Plan hat es ja aber geschafft:

      "Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan angenommen, das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn am 23. August 2019 bestätigt. Gegen die Bestätigung hat Herr Michael Reza Pacha sofortige Beschwerde eingelegt"

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-06/4992580…

      Habe mich hier nicht eingelesen, aber nimmt Herr Pacha an der HV teil ? Könnte es zur Anfechtung der Beschlüsse kommen ?
      PEARL GOLD | 0,350 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 13:39:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.042.527 von tbhomy am 17.06.20 09:21:13
      Zitat von tbhomy: Übrigens: §39 Börsengesetz ("Delisting-Paragraph") hat keine Bedeutung bei der Frage nach einem Insolvenzplan. Es ist nur deutlich wahrscheinlicher, dass der Aktionärsschutz bei einer überschuldeten AG vom Gericht hinter den Gläubigerschutz gestellt wird und Delistings nach §39 Absatz 1 Börsengesetz zugelassen werden.

      Wäre auch hier ein zusätzliches Risiko gewesen, hätte der Insolvenzplan es nicht durch die Prüfung geschafft. ...


      Ist ja nicht schlimm, das hat bei mir eben zu Irritation geführt, wenn als Argument gegen einen Insolvenzpklan immer §39 angegeben wurde, ist ja dann gut, wenn das insoweit nun klarer ist.

      Ich habe da keine Statistik, welche AGs Überschuldung als Insolvenzgrund angegeben haben, aber ich vermute, dass Überschuldung eher die Regel als die Wusnahme ist, da ja meist mit dem Wegfall der Fortführungsprognose entsprechende abwertungen vorzunehmen sind und danach fast immer die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
      PEARL GOLD | 0,350 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 14:20:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.046.043 von honigbaer am 17.06.20 13:39:25Ja, leider. Deine Vermutung kann ich bestätigen.
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