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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 106)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      schrieb am 29.06.20 09:27:17
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.462 von Jlivermore999 am 29.06.20 09:18:14
      Zitat von Jlivermore999: Abschluss prüferhaftung ist auf 4 Mio beschränkt. Da bekommt jeder Geschädigte Promille als Schadensersatz !

      Vorstandshaftung und Aufsichtsrathaftung, sagt mir ein Anwalt, macht der Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse geltend. Da sieht Aktionär, selbst der betrogene, wieder nur wenige Prozente seines Schadens wieder.

      => Suche nach UNBESCHRÄNKT HAFTENDEN hat zu beginnen ! - Probleme liegen in der Tatsachenermittlung: wer hatte was mit welchem Schweinkram zu tun ? - Bitte hier investigativ unterstützen. Infos, Kontakte und Hinweise sammeln! Ein erster Ansatz sind alle Berater! Berater bei den Unternehmenskäufen zum Beispiel:

      OSBORNE CLARKE UND DR MATTHIAS TERLAU UND KOLLEGEN

      Was ist mit den Beratern ? Kennt die wer, weiss wer mehr ?


      Baker Tilley hat da wohl mitgemischt.

      Aber das mit den 4 Millionen habe ich anders verstanden. Meine Info ist, dass das nur bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt werden kann.


      Das vernünftigste erscheint mir, einen Prozessfinanzierer zu finden, so dass man keinem schlechten Geld noch gutes hinterherwerwerfen muss. Da ist die SGK gerade am abklären. Überstürzen muss man nichts.

      Als einzelner Kleinanleger zu klagen halte ich für aussichtslos, da man Infos von "Innen" (Ex Wirecard oder EY Mitarbeiter) braucht. Da sind einige Anwälte auch dran, wobei gerade auf die EYler wohl auch derzeit Druck ausgeübt wird (Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht).

      Aber im Moment alles auch ein wenig Hörensagen. Man darf auch gespannt sein, was Braun, von Knoop und Konsorten aussagen werden.
      Wirecard | 2,000 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:18:14
      Beitrag Nr. 290 ()
      UNBESCHRÄNKT HAFTENDE GESUCHT ...- bitte nicht die beschränkte EY-Haftung!
      Abschluss prüferhaftung ist auf 4 Mio beschränkt. Da bekommt jeder Geschädigte Promille als Schadensersatz !

      Vorstandshaftung und Aufsichtsrathaftung, sagt mir ein Anwalt, macht der Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse geltend. Da sieht Aktionär, selbst der betrogene, wieder nur wenige Prozente seines Schadens wieder.

      => Suche nach UNBESCHRÄNKT HAFTENDEN hat zu beginnen ! - Probleme liegen in der Tatsachenermittlung: wer hatte was mit welchem Schweinkram zu tun ? - Bitte hier investigativ unterstützen. Infos, Kontakte und Hinweise sammeln! Ein erster Ansatz sind alle Berater! Berater bei den Unternehmenskäufen zum Beispiel:

      OSBORNE CLARKE UND DR MATTHIAS TERLAU UND KOLLEGEN

      Was ist mit den Beratern ? Kennt die wer, weiss wer mehr ?
      Wirecard | 1,281 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:17:39
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.132 von HansSchneider am 29.06.20 08:58:03
      Zitat von HansSchneider: ... ABER: Solange EY nicht hinsteht und sagt, es gibt kein Testat, kann der Anleger auf den geprüften Jahresabschluss vertrauen. Wenn EY wußte, dass die Bilanzen gefälscht sind und wochenlang nichts gesagt hat, dann sind wir wieder beim Vorsatz seitens EY und nicht beim Mitverschulden der Anleger.

      Soweit ich weiß:
      Ein WP darf sich gar nicht öffentlich über seinen Auftraggeber (das zu prüfende Unternehmen) äußern. Es gibt eine Verschwiegenheitspflicht ggü. der Öffentlichkeit.
      Wirecard | 1,281 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 08:58:03
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.911 von Teddybear am 29.06.20 00:11:43
      Zitat von Teddybear:
      Zitat von sebaldo: Nö, so geht das nicht. Aus der Tatsache, dass die Vorlage der Bilanz für 2019 mehrfach hinausgeschoben wurde, kann man nun wirklich nicht den Schluss ziehen, EY hätte das Testat bereits seit Monaten verweigert.

      Welchen Schluß hat denn der Kläger aus dieser Tatsache gezogen? Warum hat er an seiner Beteiligung festgehalten? Das wäre bestimmt eine Frage im Prozeß.

      Zitat von sebaldo: Und hinter KPMG können sie sich auch nicht verstecken.

      Im Schadensersatzprozeß geht es unter anderem darum, ob der Schaden des Klägers durch den Kläger vermeidbar gewesen wäre. Der KPMG-Bericht sieben Wochen vor dem Kurssturz war eine Warnung gerade für diejenigen Anleger, die auf WP-Berichte großen Wert legen.

      Man muß trennen zwischen den Fragen "hat EY Fehler gemacht?" und "ist dem konkreten Anleger durch diese Fehler ein konkreter Schaden entstanden, den er nicht vermeiden konnte?". Nur letzteres begründet Schadensersatz.

      Kein Grund, sich nicht irgendwo anzuschließen, wo "kostenlos" geklagt wird. Aber auch nicht gerade ein Selbstläufer.



      Der Thread hier heißt "Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?

      Natürlich kann man über die Erfolgsaussichten einer Klage unterschiedlicher Meinung sein und auch darüber diskutieren.

      Aber wer das so wie du (und noch 1,2 andere hier) mit einer solchen Wehemenz macht und dabei noch völlig falsche rechtliche Ausführungen macht, dann frage ich mich

      a. Weißt du mehr als alle Anwälte, die gerade klage möchten einschließlich der Schutzgemeinschaft für Kleinanleger oder

      b. welches Interesse hast du dann, hier Leute versuchen zu beeinflussen?

      Ich habe da so eine Vermutung, aber da kann sich jeder selbst seine Meinung bilden.

      Was ich z.B. mit falsche rechtliche Meinung meine ist, dass der Anleger verpflichtet sein soll, seine Aktien zu verkaufen, wenn das Testat verschoben wird. Ja, es wäre im Nachhinein schlauer gewesen. ABER: Solange EY nicht hinsteht und sagt, es gibt kein Testat, kann der Anleger auf den geprüften Jahresabschluss vertrauen. Wenn EY wußte, dass die Bilanzen gefälscht sind und wochenlang nichts gesagt hat, dann sind wir wieder beim Vorsatz seitens EY und nicht beim Mitverschulden der Anleger. Aber gut, ich weiß auch nicht, was da genau passiert ist, du weißt es nicht und diejenigen die es wissen verstecken sich gerade in Manila oder sind in engem Kontakt mit ihren Anwälten (und nicht hier im Forum).
      Wirecard | 1,800 €
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 08:07:08
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.215.484 von 007coolinvestor am 29.06.20 08:00:15Ich unterstell da mal schlampig

      Es gibt EY in singapore und auf den Philippinen.

      Wenn die sich den wesentlichsten Vermögensgegenstand nicht ganz genau ansehen und mal vor Ort einen Praktikanten zur Bank schicken (zentrale nicht Mitarbeiter), wär die Erkenntnis sicherlich schon früher aufgetreten.

      Ebenso bei den Treuhänder. Die können von lokalen Büros auch leicht überprüft werden.

      Wenn sie belegen können, dass sie hier trotz größtmöglicher Sorgfalt und vor ort Prüfungen jahrelang getäuscht wurden - dann wird wohl nichts passieren.

      Wenn es tatsächlich nur gescannte Kontoauszpge waren, dann stelle ich hier die Sorgfalt in frage.

      Ein spannendes lehrreiches Kapitel. Solche Fälle gibt es ja nicht oft
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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 08:00:15
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.215.283 von Celovec am 29.06.20 07:27:32Man muss abwarten, ob EY schlampig geprüft hat, oder selbst betrogen wurde. In letzerem Fall würde EY eher nicht haften (deshalb auch die Darstellung, es handele sich um ein komplexes internationales Betrussystem). Allerdings: Sollten die keine Bankbestätigungen bei den Banken eingeholt haben, wird es sehr eng für EY.

      Ob AMtspflichten verletzt wurden, wird man sehen ... möglich ....



      Zitat von Celovec: Das würde ich hier konkret sehen. 2/3 des gesamten Cashbestandes auf Treuhandkonten sind ein sehr sehr wesentlicher Vermögensbestandteil.

      Wenn dieser Vermögensbestandteil fraglich ist, ergibt sich ein gänzlich anderes Bild der Vermögens- und Ertragslage.

      Entsprechend wäre in Folge die Beurteilung kreditgebender Banken, Kunden, Analysten und Investoren wohl gänzlich anders ausgefallen.

      Bei fehlen dieses wesentlichen Vermögensgegenstandes stellt sich die Solvenz der Gesellschaft in Frage und damit auch die Werthaltigkeit.

      Hier haben aus meiner Sicht diverse staatliche Aufsichtsbehörden, Börse, Prüfer, Aufsichtsrat und Vorstand zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich gehandelt.

      Damit ist den Eigentümer aufgrund fehlerhafter Information ein Vermögensschaden entstanden. Dies sollte als Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem Preis bzw. Verkaufspreis ersetzt werden, wenn die Positionen bereits vor dem 18.6 gehalten wurden.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 07:56:08
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.215.376 von Zentaur am 29.06.20 07:41:53… in Norddeutschland nennt man Personen die so etwas von sich geben : Schnacker !!
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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 07:53:31
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.923 von Teddybear am 29.06.20 00:17:30Das sehe ich als zulässig, wenn es sich um einen unwesentlichen Vermögensgegenstand handelt.

      Bei 2/3 des gesamten bargeldbestandes auf philippinischen Konten bei einem Familienanwalt.

      Da hat hoffentlich EY in den Bericht an den Aufsichtsrat bereits seit 2010 mit roter Tinte und gelben Leuchtstift wiederholt und mehrmals darauf hingewiesen, dass allein der Tatbestand den überwiegend Anteil der bargeldbestände bei kleinen Treuhändern in Staaten mit hoher politischer Instabilität unwägbare Risiken mit sich bringt bis hin zur Insolvenz.

      Da brauch ich noch nicht mal von Betrug ausgehen.
      Wirecard | 1,800 €
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 07:41:53
      Beitrag Nr. 283 ()
      Bis alle Instanzen durchgeklagt sind, vergehen Jahre ... vielleicht sogar bis 2030 und bis dahin verdienen nur Advocaten. Auf jeden Fall werden sich ene Menge Anwaltskanzleinen eine golde Nase verdienen. Alle, die privat irgendwie in Regress genommen werden (könnten), werden ihre Kohle entweder bis dahin verfrühstückt haben oder die in anderer Form dem Zugriff entziehen.
      Da kann sich jeder auch erst mal selbst an die Nase fassen, wenn er nicht diversifiziert und seine ganze Kohle in WC versenkt hat. Ich weiss nicht, wie ein Gericht urteilt, wenn jmd. z.B. bei 100 gekauft hat und bei 2 erst raus ist. Da wird es sicherlich ine Teilschuld geben.
      Bei Gericht und auf hoher See weiss man nie, wie es ausgeht.
      Wirecard | 1,950 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 07:39:03
      Beitrag Nr. 282 ()
      Guten Morgen,
      so wie es aussieht kommen hier immer mehr in Bedrängnis .


      Grünen-Chef wirft auch Scholz Versäumnisse im Wirecard-Skandal vor | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12667582-gruenen-…
      Grünen-Chef wirft auch Scholz Versäumnisse im Wirecard-Skandal vor Nachrichtenagentur: dpa-AFX | 29.06.2020, 05:23 | 309 | 0 | 0 1 BERLIN (dpa-AFX) - Im Bilanzskandal um den Dax-Konzern Wirecard werfen die Grünen auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Versäumnisse vor. "Es ist dringend erforderlich, dass Herr Scholz in der Causa Wirecard nicht nur aufklärt, welche Versäumnisse es in den Aufsichtsbehörden gegeben hat, sondern auch, warum das Finanzministerium selbst nicht früher tätig geworden ist", kritisierte Grünen-Chef Robert Habeck. Er habe den Eindruck, dass Scholz und die Führungsebene des Finanzministeriums sich nicht ausreichend mit dem Fall befasst haben, sagte Habeck der Deutschen Presse-Agentur: "Die Warnlampen leuchteten doch schon lange." Die Finanzaufsicht Bafin unterstehe dem Bundesfinanzministerium. "Da muss es im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht doch mindestens Nachfragen und Hinweise der Führungsebene und des Finanzministers gegeben haben, alles andere wäre nicht verantwortlich", so Habeck. Schließlich gehe es darum, Schaden von Deutschland als Finanzplatz abzuwehren. Wirecard hatte Insolvenz beantragt, nachdem das Unternehmen eingestehen musste, dass in der Bilanz aufgeführte Barmittel von 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar seien. Bafin-Präsident Felix Hufeld hatte die Ereignisse als eine "Schande" bezeichnet. Scholz kündigte eine schärfere Regulierung an. Hufeld soll an diesem Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestags Rede und Antwort stehen. Als erste Konsequenz will die Bundesregierung den Vertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) kündigen. Der privatrechtlich organisierte Verein DPR kontrolliert im Staatsauftrag die Bilanzen. Die Bafin hatte nach eigener Darstellung der DPR im Februar 2019 den Hinweis gegeben, dass es Ungereimtheiten in der Halbjahresbilanz 2018 von Wirecard gebe. Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" soll bei der auch als "Bilanzpolizei" bezeichneten DPR aber mit der aufwendigen Prüfung in den vergangenen 16 Monaten im Wesentlichen nur ein einzelner Mitarbeiter betraut gewesen sein. Die Aufgabenteilung zwischen Bafin und DPR stehe auch im Zentrum der Kritik von Seiten der EU-Kommission an Deutschland im Fall Wirecard. Linken-Fraktionsvize Fabio De Masi kritisierte, Bafin und DPR "spielten blinde Kuh, während Wirecard vermutlich ein kriminelles Schneeballsystem schuf". Die DPR sei keine "Bilanzpolizei", sondern eine "Alibi-Veranstaltung". Doch auch die Bafin habe trotz zahlreicher Hinweise "gepennt". FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sprach von einem "ausgewachsenen Skandal". Wer die Aufsichtsbehörden nicht vernünftig ausstatte, schade dem gesamten Standort Deutschland./sl/DP/zb
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