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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 109)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      schrieb am 28.06.20 22:38:44
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.467 von Teddybear am 28.06.20 22:23:59
      Zitat von Teddybear: Man kann das Klagen probieren. Gegen WC, die eigene Gesellschaft, deren Eigentümer man ist oder war... aber selbst im Erfolgsfall wäre das Geld nicht da für Entschädigung der Anleger, darüber sind sich glaube ich fast alle klar.

      Gegen EY? Rein rechtlich sind zwei Hinweise wichtig, die hier im Thread kamen: Vertragspartner von EY ist/war WC, eine Haftung gegenüber den Anlegern kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nicht für Jahresabschlüsse.

      Und dann muß für Schadensersatz immer nachgewiesen werden, daß der konkrete Schaden ursächlich durch die Fehler der Beklagten entstanden ist, und nicht vermeidbar war (der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit kleinzuhalten). Das könnte eine ziemliche Hürde sein, denn EY hat Monate vor dem Absturz der Kurse das Testat verweigert, und der negative KPMG-Bericht lag auch längst vor. Der klagende Anleger hätte also den Schaden vermeiden oder stark verringern können.

      Wer argumentiert, die EY-Testate seien entscheidend gewesen für seine Beteiligung an WC (was schon schwer glaubhaft zu machen ist), hätte umgekehrt wegen des fehlenen Testats längst verkaufen müssen. Ich gönne jedem Geschädigten Schadensersatz, nur ist die Sache rechtlich nicht so eindeutig.


      Eindeutig sicher nicht. Aber deine Ausführungen zu dem Vertrag ist falsch. Es braucht keinen Vertrag bei Delikthaftung. Ich werde mich hier aber nicht eine juristische Diskussion einlassen.

      EY hat das Testat am 18.6. verweigert und maximal einen Tag früher. Auch hier sind deine Ausführungen falsch.
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      schrieb am 28.06.20 22:36:58
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.467 von Teddybear am 28.06.20 22:23:59
      Zitat von Teddybear: Man kann das Klagen probieren. Gegen WC, die eigene Gesellschaft, deren Eigentümer man ist oder war... aber selbst im Erfolgsfall wäre das Geld nicht da für Entschädigung der Anleger, darüber sind sich glaube ich fast alle klar.

      Gegen EY? Rein rechtlich sind zwei Hinweise wichtig, die hier im Thread kamen: Vertragspartner von EY ist/war WC, eine Haftung gegenüber den Anlegern kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nicht für Jahresabschlüsse.

      Und dann muß für Schadensersatz immer nachgewiesen werden, daß der konkrete Schaden ursächlich durch die Fehler der Beklagten entstanden ist, und nicht vermeidbar war (der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit kleinzuhalten). Das könnte eine ziemliche Hürde sein, denn EY hat Monate vor dem Absturz der Kurse das Testat verweigert, und der negative KPMG-Bericht lag auch längst vor. Der klagende Anleger hätte also den Schaden vermeiden oder stark verringern können.

      Wer argumentiert, die EY-Testate seien entscheidend gewesen für seine Beteiligung an WC (was schon schwer glaubhaft zu machen ist), hätte umgekehrt wegen des fehlenen Testats längst verkaufen müssen. Ich gönne jedem Geschädigten Schadensersatz, nur ist die Sache rechtlich nicht so eindeutig.



      Sehe ich ähnlich wie Du. Wer Geld investieren will für eine Klage gegen EY, sollte sich vielleicht erst einmal von einem Bilanzexperten aufklären lassen, welche Verpflichtungen EY hatte, sich über die Bankkonten Gewissheit zu verschaffen. Die Frage ist: Gegen welche Pflichten hat EY verstoßen?

      Erst dann macht es überhaupt Sinn, über eine Schadensersatzklage nachzudenken.
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      schrieb am 28.06.20 22:34:29
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.437 von sdaktien am 28.06.20 22:21:56
      Zitat von sdaktien: Ja? Warum, in diesem Fall? wusst doch jeder. wie kann denn jemand falsch spielen, wenn alle wissen dass er falsch spielt? Und wo liegt die Verantwortung?

      Naja, Ihr bekommt ja sowiso nix wieder, erst werden die Gläubiger bedient, und alle anderen. Es ist ja nix da, sonst gäb's keine Insolvenz. Da werden sich wohl auch keine Anwälte finden, die da Geld eintreiben. Die können ja rechnen. Aber das Realitätsverständnis, dass hier herrscht, das ist schon enorm. :laugh:


      Warum verbreitest du hier Falschinformationen?

      Ich möchte hier keine Werbung für Anwaltskanzleien machen, das würde mir einer von euch bestimmt dann auch vorwerfen, aber NATÜRLICH gibt es Kanzleien, die hier auf Erfolgsbasis klagen.

      Deine Aussage ist beabsichtigt oder unbeabsichtigt kann ich jetzt nicht entscheiden - aber definitiv FALSCH!
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      schrieb am 28.06.20 22:31:26
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.254 von sebaldo am 28.06.20 21:49:36
      Zitat von sebaldo: Die Antwort ist doch ganz einfach: Weil es eben dieses Testat aus 2018 gab. Und die Aktionäre sich gesagt haben, ok es gibt Gerüchte, aber wenn EY das testiert, dann kann ich mich darauf verlassen.


      Nein, genauso war es nicht. Einfach zurück blättern und sich anschauen, wie die Diskussion hier damals gelaufen ist.

      Es gab hier Bilanzexperten, wie z.B. den Hastenichtgehoert, der hat überzeugend klar gemacht, dass bei der Prüfung der Jahresabrechnung ganz andere Anforderungen bestehen als bei der KPMG-Prüfung.

      Aber damit waren doch die ganzen zweifelhaften Ergebnisse aus dem Bericht über die Sonderprüfung nicht aus der Welt.

      Jeder, der sich die Mühe gemacht hätte, zweimal am Tag den KPMG-Bericht zu lesen und dieses Forum zu meiden, hätte spätestens nach einer Woche seine Shares verkauft.

      Hier nur ein Beispiel zum Thema Treuhänder:

      KPMG bemängelte, dass weder zum Treuhänder 1 noch zum Treuhänder 2 irgendwelche Referenzen eingeholt wurden. Treuhänder 2 wurde nach dem Rückzug von Treuhänder 1 von diesem sogar als Nachfolger vorgeschlagen. Und diese Leute verwalteten mehr als 1 mrd €.

      Und was war mit den fehlenden Bankbelegen? Was hat Wirecard unternommen, um die zu beschaffen?

      Jeder hätte noch am 18.6. vormittags die Möglichkeit gehabt, zu verkaufen, nachdem die Bekanntgabe des Testats bis kurz vor Mittag immer noch nicht erfolgte. Hier im Forum wurde das noch als genialer Schachzug von Braun gefeiert, um die Todfeinde, die Shorter, auszutricksen.


      Man hat sich hier im Forum Feinde geschaffen und damit die Wachsamkeit eingeschläfert.

      - die angeblich bezahlten Medien, FT war ein rotes Tuch, durfte man nicht mal lesen

      - die LV, alles Verbrecher und Ganoven, die nur manipulieren und uns das Geld wegnehmen wollten

      - die Basher im Forum, die natürlich auch alle bezahlt waren


      Ja, man hat sich Feinde geschaffen und dafür gesorgt, dass kritische Meinungen gar nicht mehr zur Kenntnis genommen wurden.

      Selektive Wahrnehmung war hier angesagt.

      Man sollte seine eigene Position kritisch infrage stellen, bevor man den Schuldigen für die Misere bei anderen sucht.

      Und wer ist schuld? Diese Gruppendynamik, die hier in diesem Forum entstanden ist und jegliches kritische Denken ausgeschaltet hat.

      Jetzt weiß ich, wie Sekten funktionieren. :D



      Begreift ihr es nicht?? Es sagt doch hier keiner, dass man es nicht hätte erkennen können. Natürlich hätte man es erkennen können. Aber das heißt doch nicht, dass man auf alle seine Rechte verzichten soll!

      Hier liegt höchstwahrscheinlich Betrug vor und JEDER wirklich JEDER hat das Recht, hier zu klagen. Und ich gehe sogar noch weiter: Auch eine moralische Pflicht, denn wenn jeder sich betrügen lässt und dann einfach sagt: Pech gehabt, ich mache nichts, dann machen die Betrüger einfach so weiter.

      Und nochmal: Es ist Betrug! Es ist nicht Pech oder eine Aktie, die eben nicht so gelaufen ist wie erhofft. Und wenn man doch alles so einfach hätte erkennen können - warum hat es weder die Bafin noch EY erkannt? Bzw. erst im Juni 2020?

      Aber wie gesagt, das spielt keine Rolle. Es war Betrug und dagegen sollte man klagen, solange es eine Chance gibt, mit der Klage Erfolg zu haben, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch was die Liquidität des Gegners (Wirecard, EY, Bafin, Aufsichtsrat, Vorstände etc). Ich kann das final nicht beurteilen, dass kann momentan wohl niemand.

      Aber: Wenn es die Möglichkeit gibt, auf Erfolgsbaisis ohne Kosten (der Anwalt bekommt im Erfolgsfall 30% der Summe) zu klagen - sag mir auch nur einen einzigen vernünftigen Grund, warum ich es nicht tun sollte?
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      schrieb am 28.06.20 22:26:41
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.230 von m1s8h1 am 28.06.20 21:42:45
      Zitat von m1s8h1: Für mich stellt sich immer noch die Frage aus dem Diskussionstitel hervorgeht :
      Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?

      welcher Anwalt kann eurer Meinung nach empfohlen werden ?
      Ich möchte einen Anwalt wählen, den ich nur im Erfolgsfall bezahle,
      weil die Erfolgsaussichten dadurch am größten erscheinen.
      Habt ihr links zu Kanzleien die nur im Erfolgsfall bezahlt werden,
      wo man dann max. 30% vom Schadensersatz abtreten muss??


      Oder doch Sammelklage bei der SdK anschliessen 80€ investieren und 2-3 Jahre warten ?
      Sammelklage wird hier im Forum aber nicht als das Nonplusultra empfohlen.


      das ist eine gute und auch berechtigte frage

      ich glaube aber das diese heute noch nicht wirklich jemand gut im detail
      beantworten kann...
      es ist schlichtweg zu früh...
      ich verfolge erst mal die weiteren entwicklungen -jeden tag kommt neues ans licht -
      und die anwälte brauchen auch noch zeit zu prüfen diese infos auf belastbarkeit zu prüfen
      ..sprich ob sie als beweise taugen -
      daher rechne ich mit klageschriften erst in frühestens etlichen wochen evtl. monaten.
      die vernünftige vorbereitung dauert und die beklagtenliste steht auch noch nicht mal abschliessend
      fest, wie auch....

      das zeitfenster bis wann man eine entscheidung als geschädigter treffen sollte hat sich erst geöffnet
      und bis es sich schließt dauert es noch sehr lange...
      ist aber kein problem die ansprüche der geschädigten verjähren nicht so schnell und mit einreichung der klagen wird die diese ja eh gehemmt.
      ebenso werden die dann lfd. klagen sukzessive in der causa wirecard dann noch erweitert
      je nach neuem sachstand....
      die aufarbeitung strafrechtlich ebenso wie zivilrechtlich wird jahre dauern.
      und somit auch die kläger in jahren wenn überhaupt (davon gehe ich jetzt allerdings schon heute aus) ihr geld oder teile ihres geldes wiedersehen.
      wieviel hängt primär davon gegen wen erfolgreich klagen geführt und gewonnen werden können.
      vom unternehmen selbst und dessen repräsentanten wird wenig zu holen sein.
      bei den wirtschaftsprüfern schaut es schon besser aus m.e.
      am meisten wäre selbstredend für die kläger im falle eines erfolgreichen prozesses
      gegen die bafin zu holen da hier die bundesrepublik deutschland verklagt werden muss die hierbei in der haftung stünde
      ob letztgenannte klage wirklich zu gewinnen ist.... ich weiß es nicht
      die anderen betreffend m.e. sehr wahrscheinlich das es so kommen wird...
      schau ma mal...
      was alles noch passiert, wir stehen noch gaaanz am anfang...
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      schrieb am 28.06.20 22:23:59
      Beitrag Nr. 256 ()
      Man kann das Klagen probieren. Gegen WC, die eigene Gesellschaft, deren Eigentümer man ist oder war... aber selbst im Erfolgsfall wäre das Geld nicht da für Entschädigung der Anleger, darüber sind sich glaube ich fast alle klar.

      Gegen EY? Rein rechtlich sind zwei Hinweise wichtig, die hier im Thread kamen: Vertragspartner von EY ist/war WC, eine Haftung gegenüber den Anlegern kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nicht für Jahresabschlüsse.

      Und dann muß für Schadensersatz immer nachgewiesen werden, daß der konkrete Schaden ursächlich durch die Fehler der Beklagten entstanden ist, und nicht vermeidbar war (der Geschädigte hat die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit kleinzuhalten). Das könnte eine ziemliche Hürde sein, denn EY hat Monate vor dem Absturz der Kurse das Testat verweigert, und der negative KPMG-Bericht lag auch längst vor. Der klagende Anleger hätte also den Schaden vermeiden oder stark verringern können.

      Wer argumentiert, die EY-Testate seien entscheidend gewesen für seine Beteiligung an WC (was schon schwer glaubhaft zu machen ist), hätte umgekehrt wegen des fehlenen Testats längst verkaufen müssen. Ich gönne jedem Geschädigten Schadensersatz, nur ist die Sache rechtlich nicht so eindeutig.
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      Avatar
      schrieb am 28.06.20 22:22:12
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.251 von Chris_M am 28.06.20 21:48:25
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von HansSchneider: jeder der ein Wertpapier Depot eröffnet unterzeichnet, das ihn die Risiken bewußt sind und es zum Totalverlust kommen kann.


      Diese Aussage ist genauso unsinnig wie die Aussage:

      Jeder der auf die Strasse geht, muss sich bewußt sein, dass er von einem Auto überfahren wird oder

      Jede Frau, die abends noch weggeht, muss damit rechnen, vergewaltigt zu werden.

      ich sage Ihnen ganz klar: NEIN

      Hier geht es um Betrug, eine Straftat. Damit muss in einem Rechtsstaat niemand rechnen.


      Also der Satz von mir mit der Unterschrift, das einem die Risiken von Aktien bekannt sind, das ist so oder hast du bei deinem Broker dafür nicht unterschrieben?

      Das mit einer Überquerung einer Straße zu vergleichen ist an den Haaren herbeigezogen. Wenn du bei Rot mit dem Fahrrad die Straße überquerst und überfahren wirst, dann ist der Kraftfahrer ja auch nicht schuldig.

      Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt Euch ja auch nicht weiter. (und die Ampel war bei Wirecard schon auf Gelb bzw. Kirschgrün^^)

      Straftat, ja Betrug ist eine Straftat aber auch das kommt täglich vor auch in unserem Rechtsstaat.

      Wer wem betrogen hat, das wird erstmal die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen, dann wird ein Prozess verhandelt und erst zum Schluss wird ein Gericht ein Urteil fällen. Wir sind ja nicht im Wilden Westen


      Um es ganz klar zu sagen, NEIN ich habe nirgendwo unterschrieben, dass ich Betrug in Ordnung finden soll (wobei ihr Hinweis auf den Broker völlig an den Haaren herbeigezogen ist, keiner macht hier den Broker verantwortlich).

      Du versuchst, die Opfer zu Täter zu machen, indem du ihnen vorwirst wie wären bei Rot oder wegen mir Gelb über die Ampel gefahren und hätten selbst gegen Gesetze verstoßen. Das ist - mit Verlaub - widerlich.

      Wenn - und das ist ja deine Auffassung - Betrug jetzt ok ist (weil das angeblich ja ohnehin ständig vorkommt), dann verkaufe ich heute noch mein ganzes Depot (Wirecard war zum Glück nur ein relativ kleiner Teil davon). Aber nein, zum Glück hast du unrecht.

      Und der Vergleich mit dem Wilden Westen - das war deine Idee, schon vergessen?
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.20 22:22:09
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.428 von fuballgottsir am 28.06.20 22:19:01da wird dir geholfen:

      https://sdk.org/
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      Avatar
      schrieb am 28.06.20 22:21:56
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.161 von HansSchneider am 28.06.20 21:27:34Ja? Warum, in diesem Fall? wusst doch jeder. wie kann denn jemand falsch spielen, wenn alle wissen dass er falsch spielt? Und wo liegt die Verantwortung?

      Naja, Ihr bekommt ja sowiso nix wieder, erst werden die Gläubiger bedient, und alle anderen. Es ist ja nix da, sonst gäb's keine Insolvenz. Da werden sich wohl auch keine Anwälte finden, die da Geld eintreiben. Die können ja rechnen. Aber das Realitätsverständnis, dass hier herrscht, das ist schon enorm. :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 28.06.20 22:19:01
      Beitrag Nr. 252 ()
      Bei manchen muss man sich echt Fragen, welches Rechtsempfinden sie haben. Wilder Westen , Casino, Lotto bitte hier geht es immer noch um ein Dax Unternehmen, dass sich an strenge Gesetze halten müsste. Dass die Bilanzen veröffentlichen muss, dass streng geprüft wird usw....Nix Wilder Westen, nix Casino, nix Lotto....
      Je mehr Infos ans Tageslicht kommen, umso mehr wächst die Zuversicht auf eine erfolgreiche Klage. Wie kann man seine Forderungen dem Masseverwalter ( bzw. Insolvenzverwalter ) melden? Danke für die Info.....
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