Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 109)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 08.01.21 09:17:43 von
neuester Beitrag 08.01.21 09:17:43 von
ISIN: DE0007472060 | WKN: 747206 | Symbol: WDI
0,505
€
15.01.21
Tradegate
+1,00 %
+0,005 EUR
Neuigkeiten
Zeit | Titel |
---|---|
![]() ![]() | |
14:36 Uhr | |
15.01.21 | |
15.01.21 | |
15.01.21 |
Frage an alle Österreicher in der Runde wo soll ich mich zur Sammelklage anmelden wo habt ihr euch angemeldet ?
Danke im voraus
ray2
Danke im voraus
ray2
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30Hallo @maim,
könntest Du mir bitte ebenfalls die Ausfüllhilfe schicken?
Vielen Dank
könntest Du mir bitte ebenfalls die Ausfüllhilfe schicken?
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.297.933 von PlungeProtection am 06.10.20 16:47:34
Hi, gerne. Schick mir eine PN und ich leite weiter was ich bekommen habe 👍
Zitat von PlungeProtection:Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Hi, gerne. Schick mir eine PN und ich leite weiter was ich bekommen habe 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.298.197 von Maim am 06.10.20 17:06:52Meinen Schaden als Kleinaktionär habe ich zur Insolvenztabelle per email angemeldet.
Das ist die Antwort vom Insolvenzverwalter
Sehr geehrter Herr ...
auf Ihre Nachricht vom 17.09.2020 nehmen wir Bezug.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.
Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.
Im Übrigen halten wir fest, dass wir Sie in dieser Angelegenheit nicht beraten können. Sollten Sie Fragen haben, müssten Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anwalt wenden. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Bachmayer
Wirtschaftsjurist LL.M.
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München (Munich)
Phone: +49 89 25 54 87 00
Fax: +49 89 25 54 87 10
E-Mail: muenchen@jaffe-rae.de
Register und weitere Angaben:
www.jaffe-rae.de
GOI Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung
ISO 9001
InsO Excellence
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
Das ist die Antwort vom Insolvenzverwalter
Sehr geehrter Herr ...
auf Ihre Nachricht vom 17.09.2020 nehmen wir Bezug.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.
Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.
Im Übrigen halten wir fest, dass wir Sie in dieser Angelegenheit nicht beraten können. Sollten Sie Fragen haben, müssten Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anwalt wenden. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Bachmayer
Wirtschaftsjurist LL.M.
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München (Munich)
Phone: +49 89 25 54 87 00
Fax: +49 89 25 54 87 10
E-Mail: muenchen@jaffe-rae.de
Register und weitere Angaben:
www.jaffe-rae.de
GOI Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung
ISO 9001
InsO Excellence
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
TILP will jetzt eine Vollmacht, aber ein Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer liegt nicht vor. Das gefällt mir nicht, da ich kein weiteres Geld Hinterherwerfen möchte.
Insolvenz bringt nichts meldet euch bei TILP an gegen EY und die bafin
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.314.943 von H2insekt am 07.10.20 21:25:20
Der TILP versendet aber nur Vollmachten. Ohne Prozesskostenfinanzierer mache ich das nicht. Klage ich mit TILP sowohl gegen EY und BaFin habe ich ein Kostenrisiko das mein Investment übersteigt. Verliert man die Klage verdoppelt sich mein Verlust ja.
Zitat von H2insekt: Insolvenz bringt nichts meldet euch bei TILP an gegen EY und die bafin
Der TILP versendet aber nur Vollmachten. Ohne Prozesskostenfinanzierer mache ich das nicht. Klage ich mit TILP sowohl gegen EY und BaFin habe ich ein Kostenrisiko das mein Investment übersteigt. Verliert man die Klage verdoppelt sich mein Verlust ja.
Hallo Leute !
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.322.650 von fuballgottsir am 08.10.20 14:25:35
Insolvenz kriegst du nix raus also lass es bleiben.
Melde dich bei TILP gegen EY
Zitat von fuballgottsir: Hallo Leute !
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Insolvenz kriegst du nix raus also lass es bleiben.
Melde dich bei TILP gegen EY