Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 126)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.195.885 von sdaktien am 26.06.20 16:17:38Vollkommener Schwachsinn. Die Anleger sind hier in großem Stile betrogen worden. Da darf man als Geschädigter natürlich auch über rechtliche Schritte nachdenken und sollte das auch tun.
EY failed to ask for Wirecard bank statements for 3 years.
https://www.ft.com/content/a9deb987-df70-4a72-bd41-47ed8942e…
https://www.ft.com/content/a9deb987-df70-4a72-bd41-47ed8942e…
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.195.885 von sdaktien am 26.06.20 16:17:38
schönes Beispiel und wenn ich nichts vom Supermarkt bekomme, dann ggf. von dem Mitarbeiter der das vergammelte Zeug in den Markt gelegt hat oder besser den O&G-Händler verklagen XD
Das Aktionär gleich Mitunternehmer bedeutet wissen dann die wenigsten und die Roadmap zu den Vorwürfen ist ja nicht erst 2 Tage alt.
Zitat von sdaktien: Warum solltest du was wiederkriegen? Das ist Markt und du hast nicht auf die Warnungen gehört, die es gegeben hat. Du stehst für deine Anlageentscheidungen in der Verantwortung und musst auch die Konsequenzen tragen.
Gehst du auch in den Supermarkt und willst für die vergammelten Tomaten dein Geld wiederhaben auch wenn dir alle schon vorher gesagt haben, dass die vergammelt sind?!
schönes Beispiel und wenn ich nichts vom Supermarkt bekomme, dann ggf. von dem Mitarbeiter der das vergammelte Zeug in den Markt gelegt hat oder besser den O&G-Händler verklagen XD
Das Aktionär gleich Mitunternehmer bedeutet wissen dann die wenigsten und die Roadmap zu den Vorwürfen ist ja nicht erst 2 Tage alt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.195.885 von sdaktien am 26.06.20 16:17:38
Hier geht es um rechtliche Schritte und nicht um vergammelte Tomaten. Also bring deine nicht zutreffenden Weisheiten wo anders unter. Danke !
Zitat von sdaktien: Warum solltest du was wiederkriegen? Das ist Markt und du hast nicht auf die Warnungen gehört, die es gegeben hat. Du stehst für deine Anlageentscheidungen in der Verantwortung und musst auch die Konsequenzen tragen.
Gehst du auch in den Supermarkt und willst für die vergammelten Tomaten dein Geld wiederhaben auch wenn dir alle schon vorher gesagt haben, dass die vergammelt sind?!
Hier geht es um rechtliche Schritte und nicht um vergammelte Tomaten. Also bring deine nicht zutreffenden Weisheiten wo anders unter. Danke !
also juristisch wird man erfolg haben ABER wirtschaftlich wird man wohl leer ausgehen, das sagte vorhin auch ein RA auf ntv.
Natürlich kann man sich einer Sammelklage anschließen, wenn man mag.
Natürlich kann man sich einer Sammelklage anschließen, wenn man mag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.723 von fuballgottsir am 26.06.20 12:57:25Warum solltest du was wiederkriegen? Das ist Markt und du hast nicht auf die Warnungen gehört, die es gegeben hat. Du stehst für deine Anlageentscheidungen in der Verantwortung und musst auch die Konsequenzen tragen.
Gehst du auch in den Supermarkt und willst für die vergammelten Tomaten dein Geld wiederhaben auch wenn dir alle schon vorher gesagt haben, dass die vergammelt sind?!
Gehst du auch in den Supermarkt und willst für die vergammelten Tomaten dein Geld wiederhaben auch wenn dir alle schon vorher gesagt haben, dass die vergammelt sind?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.811 von Leuscheljunior am 26.06.20 11:50:23
Wäre bloß noch zu klären, wem gegenüber die Prüfer haftungspflichtig wären.
Theoretisch gegenüber der geprüften Gesellschaft. Das dürfte hier aber auch ausscheiden, wenn sie fälschlicherweise bloß das bestätigt haben, was ihnen genau diese Gesellschaft in Betrugsabsicht(?) zuvor untergejubelt hat.
Und wenn ein Anleger den Prüfer für fahrlässiges Handeln haftbar machen will, ist er in der Beweispflicht nachzuweisen, daß der Prüfer seinen Schaden verursacht hat. Das dürfte schwierig werden nachzuweisen, daß allein das falsche Testat der Prufers ursächlich für die Anlageentscheidung des Anlegers war und ebenso für den hochgeschwindelten Kurs, zu dem der Anleger gekauft hat.
Zitat von Leuscheljunior: Ergänzung zu EY bei Fahrlässigkeit, Haftung nach § 323 HGB (4 Mio.€). Bei Vorsatz und bedingten Vorsatz unbegrenzt.
Wäre bloß noch zu klären, wem gegenüber die Prüfer haftungspflichtig wären.
Theoretisch gegenüber der geprüften Gesellschaft. Das dürfte hier aber auch ausscheiden, wenn sie fälschlicherweise bloß das bestätigt haben, was ihnen genau diese Gesellschaft in Betrugsabsicht(?) zuvor untergejubelt hat.
Und wenn ein Anleger den Prüfer für fahrlässiges Handeln haftbar machen will, ist er in der Beweispflicht nachzuweisen, daß der Prüfer seinen Schaden verursacht hat. Das dürfte schwierig werden nachzuweisen, daß allein das falsche Testat der Prufers ursächlich für die Anlageentscheidung des Anlegers war und ebenso für den hochgeschwindelten Kurs, zu dem der Anleger gekauft hat.
Wenn jemand es Anwälte gibt die auf Erfolgsbasis ein Mandat übernehmen gebt mir Bescheid. Habe 28.000, 00 € durch WDI verloren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.513 von guensing am 26.06.20 12:40:05
Ist der Ruf erst ruiniert ....
Bei der Lufthansa wird doch mit zig Tausend Arbeitsplätzen argumentiert und das sind alles Wähler. Dagegen sind die 6.000 Mitarbeiter von Wirecard nur ein Nebenschauplatz. Was allgemein an der Börse passiert interessiert Scholz doch Null (außer Amthor )
Zitat von guensing: Wer hat von Übernahme "auf Kosten des Steuerzahlers" geschwätzt? Es ging doch nur darum, dass
der Staat hätte versuchen sollen, den Ruf des Finanzplatzes Deutschland zu schützen, indem er
Möglichkeiten einer Übernahme eruiert und unterstützt. Denn eine Übernahme dieses Windbeutel-
Dax-Konzerns wäre eben die beste aller möglichen Lösungen gewesen. Aber dafür hat sich von
Staats wegen offenbar keiner bemüht, mutmaßlich weil zugleich auch eine Lufthansa-Pleite im
Raum stand, auf deren Vermeidung sich der Staat voll konzentrierte. Da sich von Staats wegen
sichtlich keiner um den anderen Pleitekandidaten kümmerte, ging der natürlich den Bach runter
in die wohlverdiente, aber für den Ruf des deutschen Finanzplatzes verheerende Insolvenz.
Ist der Ruf erst ruiniert ....
Bei der Lufthansa wird doch mit zig Tausend Arbeitsplätzen argumentiert und das sind alles Wähler. Dagegen sind die 6.000 Mitarbeiter von Wirecard nur ein Nebenschauplatz. Was allgemein an der Börse passiert interessiert Scholz doch Null (außer Amthor )
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.190 von Newbie_81 am 26.06.20 11:11:58Wer hat von Übernahme "auf Kosten des Steuerzahlers" geschwätzt? Es ging doch nur darum, dass
der Staat hätte versuchen sollen, den Ruf des Finanzplatzes Deutschland zu schützen, indem er
Möglichkeiten einer Übernahme eruiert und unterstützt. Denn eine Übernahme dieses Windbeutel-
Dax-Konzerns wäre eben die beste aller möglichen Lösungen gewesen. Aber dafür hat sich von
Staats wegen offenbar keiner bemüht, mutmaßlich weil zugleich auch eine Lufthansa-Pleite im
Raum stand, auf deren Vermeidung sich der Staat voll konzentrierte. Da sich von Staats wegen
sichtlich keiner um den anderen Pleitekandidaten kümmerte, ging der natürlich den Bach runter
in die wohlverdiente, aber für den Ruf des deutschen Finanzplatzes verheerende Insolvenz.
der Staat hätte versuchen sollen, den Ruf des Finanzplatzes Deutschland zu schützen, indem er
Möglichkeiten einer Übernahme eruiert und unterstützt. Denn eine Übernahme dieses Windbeutel-
Dax-Konzerns wäre eben die beste aller möglichen Lösungen gewesen. Aber dafür hat sich von
Staats wegen offenbar keiner bemüht, mutmaßlich weil zugleich auch eine Lufthansa-Pleite im
Raum stand, auf deren Vermeidung sich der Staat voll konzentrierte. Da sich von Staats wegen
sichtlich keiner um den anderen Pleitekandidaten kümmerte, ging der natürlich den Bach runter
in die wohlverdiente, aber für den Ruf des deutschen Finanzplatzes verheerende Insolvenz.
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