Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 24)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Ich habe das inhaltlich nicht bewertet.
Das obiter dictum des BGH lässt die erfolgsaussichten als mäßig erscheinen. unmöglich ist das natürlich nicht. Die Prozessfianzierer schließen derzeit keine Finanzierungsvertrüge ab, sondern werben nur Interessenten ein. Da besteht noch Unklarhjeit bzgl. Sachverhalt und Erfolgsaussichten (gegen Bonitätstrake Schuldner)
Das obiter dictum des BGH lässt die erfolgsaussichten als mäßig erscheinen. unmöglich ist das natürlich nicht. Die Prozessfianzierer schließen derzeit keine Finanzierungsvertrüge ab, sondern werben nur Interessenten ein. Da besteht noch Unklarhjeit bzgl. Sachverhalt und Erfolgsaussichten (gegen Bonitätstrake Schuldner)
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.440.338 von 007coolinvestor am 20.10.20 13:38:00
Aha, die BAFIN selbst:
"Die BaFin steht wegen ihrer angeblichen Nachlässigkeit im Fall Wirecard im Kreuzfeuer. Nun wurde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, dass dezidiert die Prüfungsvorgänge der Finanzaufsicht und der ihr untergeordneten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auseinandernimmt."
Weiter:
"Das Gutachten untersucht die Rechtsauffassung der BaFin, wonach die DPR auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugsvorwürfe aufgetaucht sind. Selbst bei dem Verdacht auf Bilanzbetrug sei dieses Vorgehen sachgerecht.
Zwei-Stufen-System ist grundsätzlich ok
Damit treten die Wissenschaftler dem Vorwurf entgegen, die BaFin habe im Fall Wirecard ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, beziehungsweise sei Vorwürfen gegen den Bezahldienstleister viel zu spät nachgegangen."
Also wurde gar nicht geprüft, wo die BAFIN Scheisse gebaut hat:
1. Laut TILP: BAFIN beauftragte die DPR, welche sie per Gesetz nur beauftragen darf, wenn Bilanz-Betrugsverdacht besteht. Das wurde dem Markt nicht kommuniziert. Gleichzeitig hatte die BAFIN das europaweite Leerverkaufsverbot durchgesetzt und McCrum angezeigt. Das wurde dem Markt kommuniziert.
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
2. Laut Irle: unabhängig von Beauftragung der DPR ist die BAFIN nach 110 Abs. 1 WpHG gesetzlich verpflichtet Wiredcard bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
3. BAFINs Einordnung von WC als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding dürfte justiziabel sein. Die EZB stellte auch schon klar, dass solcherart Einordnungen in nationaler Verantwortung liegt. (Quelle im Netz)
4. Die BAFIN hat mindestens von 2008 bis 2020 von vielen verschiedenen qualifizierten Stellen klare Hinweise und Beweise von Betrügereien geliefert bekommen. Diesen wurde im Stile von Strafvereitelung und Amtsmissbrauch nicht nachgegangen. (im Netz auffindbar, Nachweise liefere ich aus Zeitgründen nicht). Auch das dürfte justiziabel sein.
Und dabei hat der Untersuchungsausschuss hat noch nicht mal richtig begonnen...
1. bis 4. sollten aber für einen 100% Entschädigungsfond bzw. Verurteilung zum 100% Schadensersatz schon mehr als genug sein.
Wes Brot ich ess, des Lied ...
Wer hat denn die Studie zur Entlastung der BAFIN beauftragt?Aha, die BAFIN selbst:
"Die BaFin steht wegen ihrer angeblichen Nachlässigkeit im Fall Wirecard im Kreuzfeuer. Nun wurde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, dass dezidiert die Prüfungsvorgänge der Finanzaufsicht und der ihr untergeordneten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auseinandernimmt."
Weiter:
"Das Gutachten untersucht die Rechtsauffassung der BaFin, wonach die DPR auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugsvorwürfe aufgetaucht sind. Selbst bei dem Verdacht auf Bilanzbetrug sei dieses Vorgehen sachgerecht.
Zwei-Stufen-System ist grundsätzlich ok
Damit treten die Wissenschaftler dem Vorwurf entgegen, die BaFin habe im Fall Wirecard ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, beziehungsweise sei Vorwürfen gegen den Bezahldienstleister viel zu spät nachgegangen."
Also wurde gar nicht geprüft, wo die BAFIN Scheisse gebaut hat:
1. Laut TILP: BAFIN beauftragte die DPR, welche sie per Gesetz nur beauftragen darf, wenn Bilanz-Betrugsverdacht besteht. Das wurde dem Markt nicht kommuniziert. Gleichzeitig hatte die BAFIN das europaweite Leerverkaufsverbot durchgesetzt und McCrum angezeigt. Das wurde dem Markt kommuniziert.
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
2. Laut Irle: unabhängig von Beauftragung der DPR ist die BAFIN nach 110 Abs. 1 WpHG gesetzlich verpflichtet Wiredcard bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
3. BAFINs Einordnung von WC als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding dürfte justiziabel sein. Die EZB stellte auch schon klar, dass solcherart Einordnungen in nationaler Verantwortung liegt. (Quelle im Netz)
4. Die BAFIN hat mindestens von 2008 bis 2020 von vielen verschiedenen qualifizierten Stellen klare Hinweise und Beweise von Betrügereien geliefert bekommen. Diesen wurde im Stile von Strafvereitelung und Amtsmissbrauch nicht nachgegangen. (im Netz auffindbar, Nachweise liefere ich aus Zeitgründen nicht). Auch das dürfte justiziabel sein.
Und dabei hat der Untersuchungsausschuss hat noch nicht mal richtig begonnen...
1. bis 4. sollten aber für einen 100% Entschädigungsfond bzw. Verurteilung zum 100% Schadensersatz schon mehr als genug sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.375.454 von D-D_Invest am 13.10.20 20:43:44
Wahrlich
Zitat von D-D_Invest: Leute Markus Braun ist ein Genie.. 🙂
Wahrlich
Wollte mal kurz vorbeischauen. Ob Braun schon für Weihnachten shoppt? Heute ist doch prime day.
Leute Markus Braun ist ein Genie.. 🙂
Die DSW hatte jahrelang Wirecard protegiert, sowohl auf der Hauptversammlung, siehe GSC-Berichte, als auch auf deren Aktienforen.
Die Gremien der DSW sind mit Vertretern aus der Industrie besetzt, siehe u.a. https://www.dsw-info.de/ueber-uns/gremien/kuratorium/. Man kennt doch durchaus sicher auch den einen oder anderen von EY. Daher macht das für mich eher den Eindruck, als würde man EY schützen wollen. Auch die genannten 250 Mio., die angeblich EY nur bringen sollte, finde ich fragwürdig. Die EY Deutschland GmbH hat Assets in Höhe von über 1 Mrd. Euro....wieso sollen da also nur 250 Mio. zu holen sein?
Die Gremien der DSW sind mit Vertretern aus der Industrie besetzt, siehe u.a. https://www.dsw-info.de/ueber-uns/gremien/kuratorium/. Man kennt doch durchaus sicher auch den einen oder anderen von EY. Daher macht das für mich eher den Eindruck, als würde man EY schützen wollen. Auch die genannten 250 Mio., die angeblich EY nur bringen sollte, finde ich fragwürdig. Die EY Deutschland GmbH hat Assets in Höhe von über 1 Mrd. Euro....wieso sollen da also nur 250 Mio. zu holen sein?
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Das könnte auch noch SEHR spannend werden. Wenn Vertreter namhafter (und vor allem solventer) Kanzleien bewußt falsche Werte errechnet haben (das wird noch zu klären sein, aber es sieht wohl dannach aus), heißt das Delikthaftung (auch gegenüber Dritten wie z.B. Anleger), zumindest aber gegenüber dem Insolvenzverwalter von Wirecard, der nun eigentlich Klagen gegen diese Anwaltskanzleien anstrengen müsste (vermutlich auch wird). Da könnte nochmal eine größere Summe zusammenkommen.
Das könnte auch noch SEHR spannend werden. Wenn Vertreter namhafter (und vor allem solventer) Kanzleien bewußt falsche Werte errechnet haben (das wird noch zu klären sein, aber es sieht wohl dannach aus), heißt das Delikthaftung (auch gegenüber Dritten wie z.B. Anleger), zumindest aber gegenüber dem Insolvenzverwalter von Wirecard, der nun eigentlich Klagen gegen diese Anwaltskanzleien anstrengen müsste (vermutlich auch wird). Da könnte nochmal eine größere Summe zusammenkommen.
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