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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 51)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
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      schrieb am 23.08.20 23:01:07
      Beitrag Nr. 841 ()
      Heile Welt
      Einsammel - Anwälte sind wie Weihnachtsmänner: Leben nur vom Lächeln der Beschenkten!
      Wirecard | 1,298 €
      3 Antworten
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      schrieb am 23.08.20 22:35:27
      Beitrag Nr. 840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.008 von Finanzanwalt am 23.08.20 22:19:43
      Glaubwürdigkeit
      Eins ist klar, Anwälte + Prozessfinanzierer würden sich anstrengen den Prozess zu gewinnen, hätten also die gleiche Motivation wie der Geschädigte, egal was an Kosten vorher oder nachher abgezoge werde.

      Ihre Anstrengung geht jedoch in eine ganz andere Richtung, nämlich auch dann zu verdienen trotz ihrer Perspektivlosigkeit im Fall Wirecard.

      Lassen sie es einfach !!!
      Wirecard | 1,298 €
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      schrieb am 23.08.20 22:19:43
      Beitrag Nr. 839 ()
      Wie beschenkt sind die Nichtswisser, da es doch Euch gibt!
      Sammelklage, Gesamtstreitwert 3 Mio. Welcher "Spezialist" sagt mir, ob bei den Angeboten am Markt eines dabei ist, bei dem der den Sammelprozess führende Anwalt von seinen Mandanten das bis zu 21fache an Gebühren beanspruchen können will, als er ihnen abknöpfen könnte bei gesetzlicher Abrechnung nach dem Gesamtstreitwert und dem Anteil daran?

      Und ob es sein kann, dass wenn dieser gemolkene Mandant den Prozess voll gewinnt, der Gegner den Mehrbetrag gegenüber dem gesetzlichen Anteil nicht erstatten müsste, d. h. der Anleger auch beim Prozesserfolg drauf sitzen bliebe?

      Selbst wenn dereinst ein Prozessfinanzierer wirklich diese ganze Megazeche für diesen Anleger zahlen würde, dann kalkulierte er doch entsprechend hoch seinen Anteil oder zöge, bevor geteilt wird, erstmal seine Ausgaben ab. Oder missverstehe ich da was?

      Sähe das nach der Hilfe aus, die gebeutelte WC - Aktionäre erwarten? Oder muss man "Echter Kenner" sein, um den wahren Segen solcher Gestaltungen zu erkennen?
      Wirecard | 1,298 €
      3 Antworten
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      schrieb am 23.08.20 18:22:46
      Beitrag Nr. 838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.471 von Finanzanwalt am 23.08.20 13:21:40
      Wieso darf diese Person hier Werbung in eigener Sache machen ?
      Leider habe ich auch schon mit solchen angeblichen Vollprofis zu tun gehabt.

      Bereichern sich unfair zusätzlich an geschädigten Menschen.

      Erklären optimistisch und allwissend die juristische Situation, und nach Beaufragung wird ein Allwissender plötzlich zum Skeptiker.

      Eigentlich müsste das strafbar sein !?!?? Oder Finanzanwalt ???

      Einfach erbärmlich, auch mit welcher Hartnäckigkeit sie versuchen die Sammelklagen hier schlecht zu machen. Die einzige Form einem Juristen zu glauben kann eine Beaufragung nur auf Provision sein.
      Wirecard | 1,298 €
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      schrieb am 23.08.20 13:35:25
      Beitrag Nr. 837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.471 von Finanzanwalt am 23.08.20 13:21:40
      Zitat von Finanzanwalt: "Fakten" sein sollen, weiß jeder, was von darauf "basierenden" Ratschlägen zu halten ist. Zumal, wenn man sie mit abwegigen Pauschalherabwürdigungen "aufwertet".



      Die Großen (ich könnte diese jetzt benennen, mache hier aber keine Werbung) sind seriös und führen das professionell durch.

      Für mich bist du aber einer derjenigen windigen Anwälte, die versuchen, die ohnehin schon Geschädigten noch weiter abzuzocken.

      Nur eine Großkanzlei mit entsprechenden Ressourcen kann ihren Mandanten die Chance bieten, noch etwas zu holen. Da braucht es ein internationales Netzwerk, finanzielle Ressourcen, ein Team von mindestens 10 - 15 Anwälten um das überhaupt zu stemmen.

      Wer eine Einzelklage auch nur versucht, kann es auch gleich bleiben lassen - keine Chance. Da verdient nur der Anwalt um am Ende kommt ein Schreiben in dem steht "Sorry, Pech gehabt".
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      schrieb am 23.08.20 13:21:40
      Beitrag Nr. 836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.317 von HansSchneider am 23.08.20 13:00:23
      Wenn Fehlvorstellungen
      "Fakten" sein sollen, weiß jeder, was von darauf "basierenden" Ratschlägen zu halten ist. Zumal, wenn man sie mit abwegigen Pauschalherabwürdigungen "aufwertet".
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      schrieb am 23.08.20 13:00:23
      Beitrag Nr. 835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.023 von Finanzanwalt am 23.08.20 12:02:36
      Zitat von Finanzanwalt: Jetzt weiß ich, warum bei den "Einsammlern" so schwer einer ans Telefon zu bekommen ist: Entweder, sie frühstücken in München mit kontaktfreudigen Staatsanwälten oder suchen in Manila nach Zeugen! Wie schön, dass hier echte Kenner ihre Weisheiten mit uns Dummen teilen! Besten Dank dafür und für kommende Belehrungen!


      Ich habe nicht gesagt, dass du dumm bist. Aber die Art, wie du auf Fakten reagierst, lässt bestimmte Schlüsse zu.

      Ich würde jedenfalls jedem raten, zu den Großen zu gehen, als bei im Rahmen einer Einzelklage von einem windigen Anwalt nochmal über den Tisch gezogen zu werden.

      Ist nur meine Meinung.
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      schrieb am 23.08.20 12:02:36
      Beitrag Nr. 834 ()
      Toll: Fachmann!
      Jetzt weiß ich, warum bei den "Einsammlern" so schwer einer ans Telefon zu bekommen ist: Entweder, sie frühstücken in München mit kontaktfreudigen Staatsanwälten oder suchen in Manila nach Zeugen! Wie schön, dass hier echte Kenner ihre Weisheiten mit uns Dummen teilen! Besten Dank dafür und für kommende Belehrungen!
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      schrieb am 23.08.20 11:45:29
      Beitrag Nr. 833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.852.690 von Finanzanwalt am 23.08.20 11:14:56
      Zitat von Finanzanwalt: Eine für Rechtsschutzversicherungen interessante Besonderheit einer sog. Sammelklage ist die aus ihrer Sicht billigere Abrechnungsweise: Entscheidend dafür ist der Gesamtstreitwert aller Eingesammelten. So soll die Gegenseite gedrückt werden in ihrem Kostenerstattungsanspruch im Falle der Prozessniederlage der Anleger und die Gerichtskasse bekommt weniger.

      Wenn der eigene Anwalt aber nicht nach der Gesamtsumme abrechnen will, sondern nach dem jeweiligen auf den Mandanten anfallenden Schaden, wäre sein Honorar höher, als der anteilige gesetzliche Betrag. Das geht über eine Honorarvereinbarung. Die Mehrkosten daraus schließen Rechtsschutzversicherungen regelmäßig aus. Ist man gegenüber der Versicherung ehrlich, was man zur Erhaltung des Versicherungsschutzes natürlich sein sollte, und besteht der Anwalt auf seinem "Extra", wird sie nicht alle Kosten einer Sammelklage übernehmen wollen. Sonst behandelt sie ihre Versicherten ungleich.

      Gewinnt man den Sammelprozess, muss der Gegner nur den anteiligen, auf den Gesamtstreitwert bezogenen Betrag der eigenen Anwaltskosten übernehmen. Auf dem Rest bleibt man bei einer höheren Rechnung seines Anwalts und nach den Bedingungen abrechnender Rechtsschutzversicherung sitzen. Der Anwalt bekommt für die Arbeitserleichterung eines Massenverfahrens den Lohn wie für eine Einzelklage.

      Warum, ist man für einen Individualprozess versichert, soll man sich gleichwohl mit einem Massenverfahren begnügen und bekommt schlimmstenfalls Ärger mit der Versicherung, wenn der Anwalt ihr gegenüber trotzdem voll abrechnet?

      Mal angenommen, der Finanzierer hat doch keine Lust auf die Menge der Kleinanleger. Ist ja alles noch offen. Dann gibt es da plötzlich nicht mehr die eingesammelte "Masse", die die Stellung als Musterklägervertreter sichern soll. Da könnten dann auch die anderen, professionellen Kunden zu unsicheren Kandidaten werden. Wenn sie z. B. auf ein KapMuG - Verfahren Einfluss nehmen wollen und es sie zum "Musteranwalt" drängt. Oder sie sich, weil es erheblich billiger ist, einem von anderen teuer anschubfinanzierten KapMuG - Verfahren nur anschließen wollen. Wie praktisch, wenn dann rechtsschutzversicherte Massenmandanten für ein "Sammelverfahren" sorgen. An dessen Ende ihre Vollstreckungschancen als Teil der "Masse" vielleicht so mies sind, wie heute befürchtet wird. Während sie als Einzelkläger bestenfalls noch hätten sichernden Zugriff nehmen können.


      Einzelklage macht überhaupt keinen Sinn. Nur die großen Kanzleien haben überhaupt die Möglichkeit, ein solches Verfahren mit einiger Erfolgsaussicht durchzuführen.

      Da muss man

      Zeugen ausfindig machen (ggf. im Ausland oder ehemalige Mitarbeiter von EY)
      Anderweitig Informationen beschaffen (Einschaltung eines Detektivs z.B. der auch im Ausland über die überhöhten Käufe Informationen einholen kann etc)
      Die Rechtsmaterie mit entsprechendem Nachdruck zu erfassen und darzulegen (Haftungsbegrenzung EY etc)
      Ausländische Klagen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls durchzuführen
      Ständiger Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden

      Das kann ein Einzelanwalt nicht in dem Maße leisten, wie das eine Großkanzlei mit den entsprechenden Ressourcen (insbesondere Kontakte, aber natürlich auch Netzwerk und finanzielle Möglichkeiten) leisten kann.

      Bei einer Einzelklage wäre mir das Risiko viel zu groß, dass der Anwalt ordnungsgemäß seine Arbeit macht (aber eben auch nicht mehr), sein gesetzlich geregeltes Honorar kassiert und danach gibt es so eine Aussage von wegen "mehr war eben nicht drin" oder so.
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      schrieb am 23.08.20 11:14:56
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