Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 61)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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BaFin droht Wirecard mit 330.000 Euro Strafe
Frankfurt (Reuters) - Dem insolventen Zahlungsabwickler Wirecard droht eine Strafe der Finanzaufsicht BaFin.Das Unternehmen habe die Frist für die Vorlage des Geschäftsberichts 2019 nicht eingehalten, erklärte die Behörde. Dafür soll Wirecard 330.000 Euro Zwangsgeld zahlen. Doch wie viel von dem Geld die BaFin jemals sehen wird, ist unklar. Wirecard hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Wirtschaftsprüfer von EY den Bestätigungsvermerk unter dem Jahresabschluss verweigerten, da 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlen. Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun und mehrere Top-Manager stehen unter dem Verdacht, über Jahre die Bilanzen aufgebläht zu haben, um bei Kunden, Anlegern und Banken besser dazustehen und mehr Geld von ihnen zu bekommen.
Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse normalerweise bis zum 30. April vorlegen. Wegen der Corona-Krise bekamen die Firmen aber Aufschub bis zum 30. Juni. Wirecard hatte die Veröffentlichung der Bilanz 2019 wegen einer Sonderprüfung mehrfach verschoben. Am 18. Juni räumte Wirecard ein, dass 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz nicht auffindbar seien. Wenige Tage später meldete Wirecard Insolvenz an.
wirecard stuertzt regierung bild in 1 paar wochen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.578.720 von Faktencheck am 29.07.20 10:23:04
Hat schon jemand eine konkrete Zusage von diesem Finanzierer der SdK und wer ist der Prozessfinanzierer?
Prozessfinanzierer
Angebot SdK, Ziff. III: "Die Abwicklung über einen Dienstleister ist jedoch leider nicht kostenlos ...". Die Aufgabe des Dienstleisters ist sonst die des prozessführenden Rechtsanwalts. Der trotzdem noch über RVG bezahlt werden soll. Hat schon jemand eine konkrete Zusage von diesem Finanzierer der SdK und wer ist der Prozessfinanzierer?
Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sammelklage auch ohne eigenes
Prozesskostenrisiko:
https://sdk.org/assets/Uploads/Wirecard-Newsletter-8.pdf
Prozesskostenrisiko:
https://sdk.org/assets/Uploads/Wirecard-Newsletter-8.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.565.250 von Jlivermore999 am 28.07.20 09:13:15
Was gibt es noch für ein schlimmeres Werturteil über die Wirecard-Aufsichtsräte als das: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/wirecard-das-ver… .... vernichtend.
Lesen die Staatsanwaltschaft, der Insolvenzverwalter und die Gesellschaftlichen Gremien, die Ehrenposten wie Stiftungsratsvorsitz und Verdienstmedaillen im weitesten Sinne vergeben, hier mit?
Manager-Magazin: Das Versagen der Aufsichtsräte - und „Gipfel der Arroganz ...“
Zitat von Jlivermore999: Handelsblatt berichtet: Der Betrug bei Wirecard soll schon vor 15 Jahren begonnen haben. Ex-Vorstand habe seit 2008 den damaligen AR-Vorsotzenden gewarnt. In der Konsequenz sei nichts passiert.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Aufsichtsratsvorsitzenden war: Wulf Matthias
Niemand hatte die Absicht, echte Gewinne zu erwirtschaften .... ? - Die Aufdeckungs-Party hat noch gar nicht richtig begonnen. Die jetzt schon Verdächtigen stecken vielleicht noch viel viel mehr drin - und die sich nach Außen als brave Unschuldslämmer Darstellenden sind eventuell bis wahrscheinlich mit die schlimmsten.
Die Staatsanwaltschaft hat viel zu tun ! Ein echtes Konjunkturprogramm für Strafrechtler.
Was gibt es noch für ein schlimmeres Werturteil über die Wirecard-Aufsichtsräte als das: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/wirecard-das-ver… .... vernichtend.
Lesen die Staatsanwaltschaft, der Insolvenzverwalter und die Gesellschaftlichen Gremien, die Ehrenposten wie Stiftungsratsvorsitz und Verdienstmedaillen im weitesten Sinne vergeben, hier mit?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08Es sind die Amerikanischen Großbanken die ein wieder aufstehen eines Konkurrenten verhindern wollen.
Das sind die Prozessfinanzierter.
mfg HPEE
Das sind die Prozessfinanzierter.
mfg HPEE
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08
Und? Wem bringen deine Spekulationen weiter?
Es kann sich doch jeder bei dem Anwalt seiner Wahl informieren und das werden auch hoffentlich alle, die an einer Klage interessiert sind, tun.
Anstatt auf haltlose Spekulationen eines angeblichen "Finanzanwalts" (wobei der Name schon ziemlich lächerlich ist, kein seriöser Anwalt würde sich "Finanzanwalt" nennen).
Zitat von Finanzanwalt: Wie es aussieht gehört derzeit zu dem Lockbegriff "Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer" immer die alleinige Aussicht auf Teilnahme an einer Sammelklage. Womit ein KapMuG - Verfahren gemeint sein dürfte. Mit dem potentielle Anspruchsgegner überzogen werden sollen. Was denen nach allen bisherigen Erfahrungen zu nicht unwahrscheinlich etlichen Jahren Aufschub verhelfen würde. Zeit, von der der gemeine Deliktsschuldner sonst nur träumt und die er nicht ungenutzt verstreichen lassen wird. Er würde von dem Verfahren zuerst profitieren und schlimmstenfalls als Einziger.
Warum sollte ein wirtschaftlich orientierter Finanzierer, der diese Zusammenhänge natürlich durchschaut, Geld in ein Verfahren stecken, das seine Aussichten auf die Realisierung von Ansprüchen sowohl zeitlich in weite Ferne rückt, wie tatsächlich aussichtslos erscheinen lässt?
Schwerlich, weil er Geld verschenken will. Wenn nicht, - wer außer geprellten Anlegern könnte sonst in vertretbarer Weise für seinen Gewinn sorgen, indem er sich erkenntlich zeigt? Vielleicht als Werbung?
Aufmerksamkeit erzeugt schon die Erwähnung des Firmennamens als Kandidat für eine Finanzierung. Springt der vielleicht nie ernsthaft interessierte "Helfer in der Not" doch ab, - wird dann der zwischenzeitlich griffig aufbereitete Anleger von den verbliebenen Heinzelmännchen bearbeitet werden, doch selbst das Portemonaie zu zücken? Jetzt wegen der "Aussicht", dass nach erfolgreichem Ende vom Musterverfahren "freiwillig" Ersatz geleistet werden könnte oder die anschließende Zahlungsklage finanziert würde? Jetzt aber wirklich!
Täusche ich mich oder sähe das nach dem aus, was man früher als "Nachabzocken" bezeichnete?
Kommt heute aber bestimmt nicht mehr vor!
Und? Wem bringen deine Spekulationen weiter?
Es kann sich doch jeder bei dem Anwalt seiner Wahl informieren und das werden auch hoffentlich alle, die an einer Klage interessiert sind, tun.
Anstatt auf haltlose Spekulationen eines angeblichen "Finanzanwalts" (wobei der Name schon ziemlich lächerlich ist, kein seriöser Anwalt würde sich "Finanzanwalt" nennen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08Bitte keine klugen Belehrungen! 😋😉
Viele glauben, hier wird genau 1 Prozess geführt bzw. je 1 gegen WDI, EY, Bafin und die Organe von WDI - und am Ende sagt ein Richter "Schuldig - Anspruch auf Schadensersatz von X% (Anm.: X = eine Zahl zwischen 1 und 100)" ...
.. Der Prozessfinanzierer bezahlt alles und behält vorher 30% Erfolgsbeteiligung von X% ein.
Im Idealfall gibt es mehrere und man schreibt sich auf der Liste mit der geringsten Erfolgsbeteiligung ein.
So wird es laufen.
Viele glauben, hier wird genau 1 Prozess geführt bzw. je 1 gegen WDI, EY, Bafin und die Organe von WDI - und am Ende sagt ein Richter "Schuldig - Anspruch auf Schadensersatz von X% (Anm.: X = eine Zahl zwischen 1 und 100)" ...
.. Der Prozessfinanzierer bezahlt alles und behält vorher 30% Erfolgsbeteiligung von X% ein.
Im Idealfall gibt es mehrere und man schreibt sich auf der Liste mit der geringsten Erfolgsbeteiligung ein.
So wird es laufen.
Selbstlose Finanzierer
Wie es aussieht gehört derzeit zu dem Lockbegriff "Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer" immer die alleinige Aussicht auf Teilnahme an einer Sammelklage. Womit ein KapMuG - Verfahren gemeint sein dürfte. Mit dem potentielle Anspruchsgegner überzogen werden sollen. Was denen nach allen bisherigen Erfahrungen zu nicht unwahrscheinlich etlichen Jahren Aufschub verhelfen würde. Zeit, von der der gemeine Deliktsschuldner sonst nur träumt und die er nicht ungenutzt verstreichen lassen wird. Er würde von dem Verfahren zuerst profitieren und schlimmstenfalls als Einziger.Warum sollte ein wirtschaftlich orientierter Finanzierer, der diese Zusammenhänge natürlich durchschaut, Geld in ein Verfahren stecken, das seine Aussichten auf die Realisierung von Ansprüchen sowohl zeitlich in weite Ferne rückt, wie tatsächlich aussichtslos erscheinen lässt?
Schwerlich, weil er Geld verschenken will. Wenn nicht, - wer außer geprellten Anlegern könnte sonst in vertretbarer Weise für seinen Gewinn sorgen, indem er sich erkenntlich zeigt? Vielleicht als Werbung?
Aufmerksamkeit erzeugt schon die Erwähnung des Firmennamens als Kandidat für eine Finanzierung. Springt der vielleicht nie ernsthaft interessierte "Helfer in der Not" doch ab, - wird dann der zwischenzeitlich griffig aufbereitete Anleger von den verbliebenen Heinzelmännchen bearbeitet werden, doch selbst das Portemonaie zu zücken? Jetzt wegen der "Aussicht", dass nach erfolgreichem Ende vom Musterverfahren "freiwillig" Ersatz geleistet werden könnte oder die anschließende Zahlungsklage finanziert würde? Jetzt aber wirklich!
Täusche ich mich oder sähe das nach dem aus, was man früher als "Nachabzocken" bezeichnete?
Kommt heute aber bestimmt nicht mehr vor!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.559.745 von jameslabrie am 27.07.20 18:31:12
Alles klar im Oberstübchen?
Zitat von jameslabrie: Gegen 1 Krankenhaus zu klagen ist schwer.ich habe getan bekomme 14000e fuer Mutter
Bei wdi gibts nix außer spesen
Alles klar im Oberstübchen?
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