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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 77)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 09:30:14
      Beitrag Nr. 581 ()
      Hier noch mal aus einer Meldung von WO:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…

      Ich habe mich nun auch erst mal registriert. Falls E & Y bluten muss, dann wäre es schön wenigstens 10% meiner Verluste, aus diesem Betrug u.U. zurück zu erhalten....
      Wirecard | 2,335 €
      Avatar
      schrieb am 12.07.20 09:26:01
      Beitrag Nr. 580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.209 von sdaktien am 11.07.20 17:11:26
      Zitat von sdaktien: Und wenn von wirecard dann nur noch der Börsenmantel existiert, sind es immer noch nur Buchverluste. Bis in alle Ewigkeit oder wenn der nächste Schlawiner diesen Börsenmantel wachküsst. Wahrscheinlich dann was mit weltraumbasiertem genetischen Impfstoff oder so.


      Dann schließt sich der Kreis wieder.

      So weit ich mich erinnere, entstand Wirecard auch aus einem ehemaligen Börsenmantel des ehemaligen Neuen Marktes, der InfoGenie AG.
      Wirecard | 2,335 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.20 09:01:37
      Beitrag Nr. 579 ()
      IG Widerruf schreibt folgendes:
      So bitter die Verluste für Wirecard-Anleger auch sind, so gut stehen die Chancen, sich zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch dazu wird Geduld nötig sein. Denn ein Musterverfahren, zu dem es aller Voraussicht nach kommen wird, braucht Zeit. Und natürlich entstehen dabei Kosten. Somit stellt sich die Frage: Soll ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Deswegen bereiten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung vor, bei der lediglich dann Kosten entstehen, wenn für Anleger auch Schadensersatz erstritten wird.
      Klare Regel hier: Ohne Erfolg – keine Kosten!
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 17:11:26
      Beitrag Nr. 578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.373.246 von Chris_M am 11.07.20 14:36:19Und wenn von wirecard dann nur noch der Börsenmantel existiert, sind es immer noch nur Buchverluste. Bis in alle Ewigkeit oder wenn der nächste Schlawiner diesen Börsenmantel wachküsst. Wahrscheinlich dann was mit weltraumbasiertem genetischen Impfstoff oder so.
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:36:19
      Beitrag Nr. 577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.373.126 von TangoPaule am 11.07.20 14:22:26
      Zitat von TangoPaule: Im übrigen: mal abwarten was sich in den Staaten so entwickelt?! Wenn da einer der großen Buben EY an den Haken nimmt...würde spannend werden!!!!


      Was soll da passieren?

      Der Abschluss wurde von EY Germany durchgeführt. Punkt

      Und selbst wenn werden die deutschen ehr leer ausgehen. Siehe mal VW und #Dieselgate, da wurden die Amis auch schneller und besser bedient. Die dt. durften sehr lange mit der Musterfeststellungsklage warten.

      Akt. haben ja nur diejenigen ein Verlust, die den Verlust realisiert haben alle anderen haben halt Buchverluste. Mein Gott.
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      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:25:46
      Beitrag Nr. 576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.372.616 von m1s8h1 am 11.07.20 13:08:20
      Zitat von m1s8h1: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…


      Nach dem aktuellen Hinweis des beigefügten links stellt sich für mich mal wieder die Frage:
      Wann sollte man sich spätestens entschieden haben ?

      Wen sollte man beauftragen, bzw. welcher Gemeinschaft sollte man sich anschließen ?

      a) geringster finanzieller Aufwand für den einzelnen Kläger
      b ) größtmögliche Chancen auf Schadenzahlung

      1. ) SdK
      2. ) TILP
      3. ) DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
      4. ) Interessengemeinschaft Widerruf.


      Was tun sprach Zeus .

      Ich bitte um seriöse Kommentare


      Der Vogel in dem Video kommt mir auch schon wieder wie ein Fliegenfänger vor....für mich gilt: von dem Laden lasse ich die Finger! Schaut Eich das Impressum an!!!!!!!!!!!
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:23:41
      Beitrag Nr. 575 ()
      Staatshafttung / Amtshaftung schließe ich für mich persönlich völlig(!!!) aus und so bleibt, wenn überhaupt nur ein einziges Ziel: EY
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:22:26
      Beitrag Nr. 574 ()
      Im übrigen: mal abwarten was sich in den Staaten so entwickelt?! Wenn da einer der großen Buben EY an den Haken nimmt...würde spannend werden!!!!
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:20:31
      Beitrag Nr. 573 ()
      M1s: zunächst mal gilt Füße ruhig halten! Wir sind in einem extrem frühen Stadium! Schau mal was da jeden Tag an neuen Ungeheuerlichkeiten an die Oberfläche kommt! Und ich denke das war es noch lange nicht...
      Egal für wen Du Dich entscheidest: ohne Backup durch einen sehr, sehr potenten Finanzierer: Finger weg...sonst wird’s noch einmal richtig teuer!
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.20 13:08:20
      Beitrag Nr. 572 ()
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…


      Nach dem aktuellen Hinweis des beigefügten links stellt sich für mich mal wieder die Frage:
      Wann sollte man sich spätestens entschieden haben ?

      Wen sollte man beauftragen, bzw. welcher Gemeinschaft sollte man sich anschließen ?

      a) geringster finanzieller Aufwand für den einzelnen Kläger
      b ) größtmögliche Chancen auf Schadenzahlung

      1. ) SdK
      2. ) TILP
      3. ) DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
      4. ) Interessengemeinschaft Widerruf.


      Was tun sprach Zeus .

      Ich bitte um seriöse Kommentare
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