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    Vermögenswirksame Leistungen (VWL) auch rückwirkend bekommen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.20 15:00:41 von
    neuester Beitrag 20.07.20 14:17:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.328.075
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      schrieb am 19.07.20 15:00:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe seit ziemlich genau einem Jahr eine neue Arbeitsstelle. Seit ich seit Februar aus der Probezeit raus bin, habe ich jetzt (etwas zu spät?) Zeit, mich mit dem Thema VWL zu beschäftigen.

      Mein früherer Arbeitgeber bezahlte keine VWL, deshalb war dieses Thema nie auf meiner Agenda. Nun bezahlt mein neuer Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 27€ pro Monat, die ich gerne mitnehmen würde.
      Da ich weder Bausparvertrag habe noch sonstiges, werde ich über Ebase einfach einen ETF-Sparplan ausführen, ist bereits so fest geplant.

      Sobald die Unterlagen kommende Woche da sind, wird mein VWL-Sparplan mit der Juli-Abrechnung durch unsere Personalabteilung ausgeführt.

      Nun hat sich mir die Frage gestellt, inwieweit mein Arbeitgeber verpflichtet sein könnte, mir meine VWL auch rückwirkend zu zahlen?
      Ich weiß bereits, dass dies zumindest nicht über die Jahresgrenze hinaus möglich ist, für Dezember 2019 kann ich keine VWL mehr beantragen.

      Allerdings hieß es vereinzelt, dass ich die VWL "im ersten Jahr [meines VL-Sparplans] rückwirkend bis Januar beantragen" könne...
      Auf Rückfrage bei unserer Personalabteilung wusste die verantwortliche Dame darüber allerdings nicht Bescheid. Wir sind eine kleine, schwäbische Firma mit wenigen hundert Mitarbeitern, die alle zumeist einen jahrzehntealten Bausparvertrag haben, ich bin scheinbar der erste, der über ETFs VL ansparen möchte. Wir sind zwar nicht direkt an irgendeinen Tarifvertrag gebunden, orientieren uns allerdings an der IG Metall.

      Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass die VWL bis Januar rückwirkend bezahlt werden muss, auf die ich mich berufen kann?
      Oder gilt lediglich, dass der Arbeitgeber freiwillig bis Januar die VWL rückwirken darf?
      Wenn es lediglich freiwillig geschieht, will ich keinen großen Aufriss machen (es geht ja auch nur um wenige hundert Euro). Wenn mein Arbeitgeber allerdings verpflichtet sein sollte, im ersten Jahr rückwirkend in meinen VL-Sparplan einzuzahlen, würde ich gern meine Rechte wahrnehmen.

      Kann mir jemand helfen?

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.07.20 19:36:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.464.749 von rexlouis am 19.07.20 15:00:41
      Gibt es überhaupt VWL oder nur AVWL?
      Für den Tarifbereich der IG Metall Baden-Württemberg gibt es normalerweise nur noch AVWL (alterververmögenswirksame Leistungen) - und dort 26,59 €/Monat. Bitte prüfe, ob überhaupt der ETF hier von Deinem Arbeitgeber gefördert wird.

      Wenn Du in dem Tarifvertrag §2 nachschaust, findest Du das erst ab dem 7. Kalendermonat im Betrieb ein Anspruch auf die Leistung entsteht. Du kannst die Leistung auch jährlich einzahlen lassen und somit einfach den Anspruch 2020 zum Beispiel mit der Einzahlung aus dem Weihnachtsgeld kombinieren.
      Avatar
      schrieb am 20.07.20 09:09:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.464.749 von rexlouis am 19.07.20 15:00:41Bin zwar schon lange nicht mehr im Thema, aber ich meine, das die Anlage der AVWL an genau festgelegte Formen gebunden war, ETF waren nicht vorgesehen. Aber da deine Firma sich nur an die IGM anlehnt kann es sein das sie auch andere Anlagenformen für die VWL akzeptiert!?
      Avatar
      schrieb am 20.07.20 12:52:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Rückwirkend geht das meines Wissens nicht.....hatte das Problem mal mit einem Banksparplan im Verwandtenkreis (das gab es die Beiträge und Einzahlungen nur ab Zeitpunkt des Antrags, da ging nix rückwirkend... ).

      Falls es mit dem ETF-Sparplan nix wird, empfehle ich den VWL-Banksparplan von Degussabank.........kostet nix und ist mit 2,4 % noch halbwegs ordentlich verzinst.
      Hier kannst Du beliebig

      von: nur Arbeitgeberanteil
      bis: 100 Euro/Monat

      einzahlen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.20 14:17:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo und vielen Dank für die Antworten!

      Tatsächlich geht es bei uns im Betrieb tatsächlich mit einem ETF-Sparplan, allerdings tatsächlich nicht rückwirkend.
      Ob das rechtlich nun rückwirkend geht oder nicht - wie gesagt lehnen wir uns ja auch nur an einen Tarifvertrag an - ist natürlich die Frage. Unsere Personalerin meinte nun, dass es nicht gehen würde. Und da mache ich jetzt keinen Stunk wegen ein paar Mal VL.

      Danke euch!


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