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    geplante Besteuerung von Xetra-Gold - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.20 10:16:43 von
    neuester Beitrag 04.09.20 17:20:24 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 24.07.20 10:16:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe einiges an Xetra-Gold-Zertifkaten, die ich bereits länger als 1 Jahr halte. Nun habe ich gelesen, dass im Steuergesetz 2020 eine Besteuerung eingeführt werden soll. Bisher waren die Gewinne bei Xetra-Gold nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Ich verstehe die neue Regelung nicht ganz. Muss ich meine Zertifikate noch 2020 verkaufen, um die bisherigen Gewinne steuerfrei zu realisieren? Oder werden nur die Gewinne ab 2021 besteuert?

      Es geht um die Erweiterung des Tatbestandes des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) und damit um „Erträge aus Kapitalforderungen, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann“. Wie aus dem am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervorgeht, sollen künftig auch Kapitalanlagen erfasst werden, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG-E); der erweiterte Tatbestand soll erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden sein, die ab dem 01. Januar 2021 zufließen (§ 52 Abs. 28 Satz 26 EStG-E).

      Bis dato waren Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten haben. Es machte also keinen Unterschied, ob der Investor das Gold physisch erwarb oder verbrieft als Schuldverschreibung. Die Neuregelung besagt nun, dass Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren von Anfang 2021 an der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (+Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) unterliegen - ab maximal 801 Euro je Anleger (Freistellungsauftrag). Inhaber von physischem Gold in Form von Barren oder Münzen können weiterhin die Haltefrist von einem Jahr nutzen, um im Falle eines Veräußerungsgewinns abgeltungssteuerfrei zu bleiben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.20 11:37:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist doch logisch.
      Krethi und Plethi müssen finanziert werden.
      Avatar
      schrieb am 24.07.20 11:45:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      So wie ich es verstehe musst du ab 2021 auf den Gewinn Steuern zahlen, unabhängig von der Halte Dauer.
      Avatar
      schrieb am 24.07.20 11:47:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      In ich auch eben drüber gestolpert. Aber war ja klar, wo es was zu holen gibt, ...
      Mir stellt sich nun die Frage, Xetra Gold halten, oder veräußern?
      Avatar
      schrieb am 24.07.20 12:28:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Steuerberater Stefan Renger aus Düsseldorf rät Anlegern, die ihre Xetra-Gold-Papiere schon seit über einem Jahr halten, laut FAZ dazu, diese noch vor Jahresende steuerfrei über die Börse zu veräußern und stattdessen physisches Gold zu erwerben. Anlegern, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt Renger, das Wertpapier beim Emittenten einzulösen und sich Gold ausliefern zu lassen. Das sei auch vor Verstreichen der Spekulationsfrist steuerfrei möglich.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 24.07.20 18:27:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.531.911 von omega6 am 24.07.20 12:28:57Vorher sollte man mit seiner Bank die Kosten für die Auslieferung abklären.

      Was die Deutsche Börse berechnet, steht hier: https://www.xetra-gold.com/fileadmin/user_upload/Downloads_D…

      Dazu kommen noch Bankgebühren. Da kann - je nach Goldmenge - schnell ein vierstelliger Betrag fällig werden.

      Gerade auch bei kleineren Anlagebeträgen könnte es günstiger sein, die Steuer zu bezahlen statt der Auslieferungsgebühren.
      Avatar
      schrieb am 25.07.20 17:10:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.531.911 von omega6 am 24.07.20 12:28:57
      Zitat von omega6: Der Steuerberater Stefan Renger aus Düsseldorf rät Anlegern, die ihre Xetra-Gold-Papiere schon seit über einem Jahr halten, laut FAZ dazu, diese noch vor Jahresende steuerfrei über die Börse zu veräußern und stattdessen physisches Gold zu erwerben. Anlegern, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt Renger, das Wertpapier beim Emittenten einzulösen und sich Gold ausliefern zu lassen. Das sei auch vor Verstreichen der Spekulationsfrist steuerfrei möglich.


      Das empfehlen wir auch, wobei man ja noch Zeit hat, abzuwarten, ob das Gesetz überhaupt kommt. Frage ist auch ob das für "entfristete" Papiere überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist (Stichwort Verlängerung der Fristen bei Grundstücksverkäufen).

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.20 17:50:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bleibt der Verkauf nach der Haltefrist eigentlich auch Steuerfrei, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt? Danke
      Avatar
      schrieb am 26.07.20 21:46:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ende 2015 hat der Bundesfinanzhof nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass Kursgewinne beim Xetra Gold nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei realisiert werden können.

      Die Richter in oberster Instanz stuften in ihren Urteilen (Az: VIII R 4/15 und VIII R 35/14) die Inhaberschuldverschreibungen als börsengehandelten Rohstoff ein. Dadurch ist das Xetra Gold unter steuerlichen Aspekten ebenso zu behandeln wie Barren oder Münzen aus physischem Gold.

      Ist diese höchstgerichtliche Klärung nun auf einmal belanglos und hinfällig? Hat darauf jemand eine plausible Antwort?
      Avatar
      schrieb am 29.07.20 10:28:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.529.838 von omega6 am 24.07.20 10:16:43Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es rechtlich zulässig ist Altbestände, die bereits steuerfrei sind, nachträglich bei Verkauf zu besteuern. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es so läuft wie früher bei der Abgeltungssteuer. Bis 31.12.20 gekaufte Bestände nach einem Jahr weiterhin steuerfrei. Ich würde somit abwarten wie die Regelung tatsächlich aussieht. Man kann z.Not immer noch bei steuerfreien Beständen in der letzten Woche des Jahres verkaufen und gleich wieder kaufen um zumindest die bisherigen Gewinne voll mitzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 21:58:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.543.743 von Taxadvisor am 25.07.20 17:10:37
      Zitat von Taxadvisor: Frage ist auch ob das für "entfristete" Papiere überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist (Stichwort Verlängerung der Fristen bei Grundstücksverkäufen).

      Auch der von der FAZ zitierte Steuerberater Stefan Renger sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung, weil der Gesetzgeber eine Wertsteigerung steuerpflichtig macht, die bisher steuerfrei war:

      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bundesregierung-will-st…
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 10:25:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mittwoch, 26. August 2020, 10:06 Uhr | Eingetragen von Goldreporter
      Besteuerung von Gold: FDP will Auskunft von der Regierung
      Die FDP hinterfragt in einer „Kleinen Anfrage“ die jüngsten Besteuerungspläne der Bundesregierung für „Papier-Gold“ und prüft deren generelle Kenntnis über den Edelmetall-Besitz in Deutschland.

      Im Gegensatz zu Goldbarren und Goldmünzen im direkten Besitz des Anlegers, handelt es sich bei „Papier-Gold“ um Goldforderungen, die bei der Veräußerung in der Regel in bar ausgeglichen werden

      Besteuerung von Gold
      Wer physisches Gold (Goldmünzen, Goldbarren) mindestens ein Jahr lang hält, kann das Edelmetall nach diesem Zeitraum steuerfrei veräußern. Echtes Gold und andere physische Edelmetalle sind also von der Abgeltungssteuer befreit. Bei „Papier-Gold“, also Forderungen oder Schuldverschreibungen, die auf dem Vermögenswert Gold basieren (Derivate wie Zertifikate oder Fonds), war dies in der Vergangenheit nicht immer eindeutig geregelt.

      Papier-Gold
      Ein Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 enthält nun eine Bestimmung, der zufolge „Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom 1. Januar 2021 an der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen“. Davon betroffen wären beispielsweise auch sogenannte ETCs, also Exchange Traded Commodities (börsengehandelte Rohstoffe) wie Xetra-Gold oder EUWAX Gold. Hier sind Anteilsscheine mit physischem Gold hinterlegt, das auf Kundenwunsch auch physisch ausgeliefert wird.

      Fragen an die Bundesregierung
      Die FDP hat nun im Rahmen einer „Kleinen Anfrage“ eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die auch den generellen Goldbesitz in Deutschland betreffen. Hier der eingereichte Fragenkatalog:

      Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen in Deutschland physisches Gold bzw. andere Edelmetalle halten? Wenn ja, welche?
      Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel physisches Gold bzw. andere Edelmetalle in Deutschland von Privatpersonen bzw. anderen Institutionen in Deutschland gehalten werden? Wenn ja, welche?
      Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das jährliche Handelsvolumen von physischem Gold bzw. anderen Edelmetallen in Deutschland? Wenn ja, welche?
      Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Veräußerungsgewinne aus Gold innerhalb der Spekulationsfrist? Welche Steuereinnahmen werden daraus jährlich generiert?
      Wie viele Personen halten nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbare Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetzes 2020)?
      a) Wie hoch ist der entsprechende Wert dieser Kapitalanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung?
      b) Wie hoch ist der Wert dieser Kapitalanlagen, welche speziell auf die Lieferung von Gold gerichtet ist?
      c) Welche weiteren Sachleistungen hat die Bundesregierung identifiziert? Wie hoch ist der Wert dieser sonstigen Kapitalanlangen?
      Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Handelsvolumen von wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbaren Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetzes 2020)?
      Hat Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Veräußerungsgewinne aus wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbare Kapitalanlagen, „die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind“ (vgl. Entwurf zum Jahressteuergesetzes 2020)? Welche Steuereinnahmen werden daraus jährlich generiert?
      Wie begründet die Bundesregierung die geplante Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG?
      Plant die Bundesregierung einen Bestandsschutz für die von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen? Wenn ja, welche Fristen sind seitens der Bundesregierung geplant?
      Welche steuerlichen Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG?
      Erwartet die Bundesregierung einen Rückgang des Handelsvolumens bzw. Bestandsvolumens der von der geplanten Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG betroffenen Kapitalanlagen? Wenn ja, welchen Rückgang erwartet die Bundesregierung?
      Das Verfahren
      Die „Kleine Anfrage“ ist ein parlamentarisches Kontrollinstrument im Deutschen Bundestag. Fraktionen wird darin das Recht zugestanden, von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Diese Anfragen werden schriftlich von der Bundesregierung beantwortet. Sie werden nicht im Bundestag beraten. Die FDP richtete eine solche Anfrage im vergangenen Jahr bereits zum Thema der Grenze für anonyme Goldkäufe an die Regierung. Die Anfrage wurde im August 2019 eingereicht. Die Antworten kamen im darauffolgenden Oktober.
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 17:20:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Xetra‑Gold: Anleger atmen auf – Bund beantwortet die Steuerfrage Der Bund will Xetra-Gold nun doch nicht besteuern. Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium den Steuervorteil abschaffen. Im Entwurf für das neue Jahressteuergesetz hat Finanzminister Olaf Scholz jetzt aber einen Rückzieher gemacht.
      Ich atme auch auf, es hätte mich einiges Arbeit und Geld gekostet, wenn ich mein Papiergold in physisches Gold hätte umtauschen müssen.


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