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    Aufstellung an das Finanzamt schicken oder nicht erforderlich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.20 22:02:22 von
    neuester Beitrag 31.07.20 23:05:10 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 31.07.20 22:02:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man die Kapitalerträge bzw. in meinem Fall Verluste die bei einem ausländischen Broker entstanden sind in der Anlage KAP erklärt, dann heißt es in der Erklärung man solle die Jahresaufstellung über die Umsätze die man dort gemacht hat ans Finanzamt schicken. Wenn man die Steuererklärung dann aber abschickt heißt es man soll keine Unterlagen einreichen außer wenn diese angefordert werden.

      Nun also die Frage: Schickt ihr die Aufstellung eures ausländischen Brokers dann immer noch postalisch an das Finanzamt, oder wartet ihr auf Aufforderung?
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 23:05:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann man gleich einschicken, wird sonst wahrscheinlich angefordert.
      "Umsätze" muss man vielleicht nicht schicken, aber die Infos zu den Veräußerungsgewinnen und Dividendenabrechnungen, wenn Steuer einbehalten wurde und diese angerechnet werden soll.


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