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    Steuerliche Situation in ÖSTERREICH - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.08.20 18:36:32 von
    neuester Beitrag 07.08.20 12:14:48 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.328.767
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      schrieb am 03.08.20 18:36:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      In Österreich gibt es zwei Kapitalertragssteuersätze (25 % zB Sparbuch und 27,5 % zB Dividende). Für nicht verbriefte Finanzderivate (Futures, Optionen, CFDs) ist nicht der KESt-Steuersatz anzuwenden, sondern der jeweils persönliche Einkommenssteuersatz. Wieso das in Österreich anders ist als in Deutschland bleibt mir ein Rätsel, aber so hat es der Gesetzgeber gewollt...

      Zwei Fragen an die Wissenden/Betroffenen hier:

      1) Macht ihr Werbungskosten geltend (Spread, Kommission etc), was ja bei Kapitaleinkünften nicht möglich ist?

      2) Wie ist das mit Verlusten - ich nehme an, dass Verluste mit Gewinnen pro Kalenderjahr gegengerechnet werden und die Differenz die Höhe der Einkunft bildet (was am Steuerformular E1kv nicht wirklich ersichtlich ist) - alles andere würde den CFD/Optionen/Futures-Handel in Österreich killen. Was ja in Deutschland mit 1.1.2021 Realität werden soll.
      Bsp: 10.000 Gewinn gegen 8.000 Verlust = 2.000 Einkünfte pro Kalenderjahr und davon ist Einkommenssteuer abzuführen, richtig?

      Vielen Dank für die Hilfe und LG
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 19:45:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      also ich habe einen Traderkumpel aus AT und zu 1) sind soweit ich informiert bin Transaktionkosten bei den Futures nicht anrechenbar. und zu 2) einen Verlustvortrag gibt es in AT auch nicht, d.h. zum Dezember sollte man seine Verluste noch soweit wie möglich mit Gewinnen ausgleichen.

      @Lyta kann dir das bestimmt genauer sagen ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 20:34:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hey Chris_M!

      danke für deinen Input!

      ad 2) Ich meinte nicht den Verlustvortrag, sondern, dass du überhaupt Verluste im Kalenderjahr mit den Gewinnen gegenrechnen kannst (so wie das ja bald in Deutschland nur bis zu einer gewissen Höhe möglich sein wird). Das Steuerformular E1kv sieht das irgendwie nicht vor...

      Danke für den Tipp! Ich werde ihn gleich mal fragen :-)

      LG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 20:42:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dass es in Österreich keinen Verlustvortrag gibt, habe ich auch schon mal gelesen.
      Gibt es keine Internetseite, auf der die österreichischen Regeln genauer erklärt sind?
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 20:47:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.633.642 von Fibnonacci_Fan am 03.08.20 20:34:38Bzgl. Anschaffungskosten Siehe § 27a (4) 2

      https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/27a" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/27a

      Bzgl Verlustverrechung siehe § 27 (8)

      https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/27

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      Avatar
      schrieb am 04.08.20 08:33:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.633.192 von Chris_M am 03.08.20 19:45:07
      Zitat von Chris_M: also ich habe einen Traderkumpel aus AT und zu 1) sind soweit ich informiert bin Transaktionkosten bei den Futures nicht anrechenbar. und zu 2) einen Verlustvortrag gibt es in AT auch nicht, d.h. zum Dezember sollte man seine Verluste noch soweit wie möglich mit Gewinnen ausgleichen.

      @Lyta kann dir das bestimmt genauer sagen ;)


      :(kann sie leider nicht!!! bin *nurhausfrau*:rolleyes:+ kenn mich damit nicht aus ..
      aber der DD https://www.wallstreet-online.de/userinfo/413035-schniddelwu…= auch österreicher + weiss sicher darüber bescheid ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.20 09:43:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.635.982 von lyta am 04.08.20 08:33:50https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkom…
      Avatar
      schrieb am 04.08.20 11:17:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Fibonacci_Fan
      Verlustverrechnung jedenfalls mal hier (Einschränkungen auf Verrechnung mit Gewinnen im selben Jahr, keine Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen und bei stillen Beteiligungen nur mit den Verlusten der gleichen stillen Beteiligung in Folgejahren):
      https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/verlu…

      Ich lese "nur im selben Jahr" dabei als "kein Verlustvortrag möglich".
      Das ist ja eine furchtbare Regelung.

      @ schniddelwutz
      Danke, der genauere Link wäre wohl "sparen & veranlagen" und die Unterlinks:
      https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen.html

      @ Chris_M Danke auch für diese links, wenn man da auch erst auf 27a weiterblättern muss. Kein Verlustvortrag und im selben Jahr steht im §27(8) nicht so explizit drin, das ist aber dann vermutlich woanders so festgelegt. Ist halt auch immer mühsam, das direkt aus dem Gesetz herauszulesen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 12:15:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mit dem richtigen Firmenkonstrukt kann man in Österreich übrigens steuerfrei traden...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 12:19:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.638.349 von honigbaer am 04.08.20 11:17:56
      Zitat von honigbaer: @ Fibonacci_Fan
      Verlustverrechnung jedenfalls mal hier (Einschränkungen auf Verrechnung mit Gewinnen im selben Jahr, keine Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen und bei stillen Beteiligungen nur mit den Verlusten der gleichen stillen Beteiligung in Folgejahren):
      https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/verlu…

      Ich lese "nur im selben Jahr" dabei als "kein Verlustvortrag möglich".
      Das ist ja eine furchtbare Regelung.

      @ schniddelwutz
      Danke, der genauere Link wäre wohl "sparen & veranlagen" und die Unterlinks:
      https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen.html

      @ Chris_M Danke auch für diese links, wenn man da auch erst auf 27a weiterblättern muss. Kein Verlustvortrag und im selben Jahr steht im §27(8) nicht so explizit drin, das ist aber dann vermutlich woanders so festgelegt. Ist halt auch immer mühsam, das direkt aus dem Gesetz herauszulesen.


      Das "nur im selben Jahr" ist doch schon aussagekräftig und ich habe mit meinem Traderkumpel aus AT mal dazu gefragt und er muss am Jahresende alles soweit glattstellen, weil er eben keine Verluste vortragen kann.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 12:24:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      "muss" glattstellen ist das falsche Wort aber du weißt ja was ich damit meine, das halt noch Verluste realisiert werden bzw. Gewinne, um die Steuerlast zu optimieren und den Verlusttopf so klein wie möglich zum Jahresende zu halten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 12:51:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.069 von DerKnarzer am 06.08.20 12:15:01
      Zitat von DerKnarzer: Mit dem richtigen Firmenkonstrukt kann man in Österreich übrigens steuerfrei traden...


      Wie geht das?
      Oder nur auf Ebene der Firma körperschaftsteuerfrei und dann Besteuerung bei Ausschüttung der Erträge?

      Mich interessiert eher die Besteuerung der Aktienanlage in Österreich, wenn man eine längere Haltedauer (Jahre) hat und dabei Verluste realisiert und Gewinne laufen lässt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 12:56:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.126 von Chris_M am 06.08.20 12:19:58OK! Für Daytrader hat das aber andere Konsequenzen, als für Investoren.
      So und so ist das dann ein Gewurstel, man kann ja wohl wenigstens den Veräußerungszeitpunkt steuern, also in Positionen aufgelaufene Verluste erst realisieren, wenn sie "gebraucht" werden. Daraus wird dann aber schnell eine Wissenschaft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 13:06:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.198 von Chris_M am 06.08.20 12:24:32Ja das ist hier etwas mühsam. Über den Verlustvortrag beneide ich euch in D, genauso wie für den Freibetrag (den gibt's in Ö nämlich auch nicht), noch dazu sind wir mit 27,5 % besteuert. Also nur Nachteile hier.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 13:10:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.747 von honigbaer am 06.08.20 12:56:06
      Zitat von honigbaer: OK! Für Daytrader hat das aber andere Konsequenzen, als für Investoren.
      So und so ist das dann ein Gewurstel, man kann ja wohl wenigstens den Veräußerungszeitpunkt steuern, also in Positionen aufgelaufene Verluste erst realisieren, wenn sie "gebraucht" werden. Daraus wird dann aber schnell eine Wissenschaft.


      Ja das Gewurstel hat man als Trader ja ab nächstes Jahr auch nur noch viel schlimmer bzgl. der Verlustbegrenzung. ..

      bzgl. realisieren, wenn sie "gebraucht" werden ist bei Optionen schwer zu steuern .. zumindest sollte man im Dezember genau schauen was man unternimmt. Zu verschenken hat man ja nichts.

      Wenn ich es nicht vergesse, dann frage ich mal meinen Kontakt in AT bzgl. der von dir gestellten Frage auf Aktienverluste aus Investorensicht.
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 13:11:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.924 von Caissa_Sosi am 06.08.20 13:06:22
      Zitat von Caissa_Sosi: Ja das ist hier etwas mühsam. Über den Verlustvortrag beneide ich euch in D, genauso wie für den Freibetrag (den gibt's in Ö nämlich auch nicht), noch dazu sind wir mit 27,5 % besteuert. Also nur Nachteile hier.


      Dafür habt ihr m.M.n. ein besseres Rentensystem ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 13:37:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.667.038 von Chris_M am 06.08.20 13:11:56Auf die "Pension" in Ö verlasse ich mich lieber nicht, da muss dann wahrscheinlich das Aktiendepot herhalten. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 14:24:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Erbschaftsteuer ist doch er eigentliche Unterschied.
      27,5% oder 26,375%, da sehe ich jetzt nicht so einen Unterschied.
      Aber eingeschränkte Verlustverrechnung ist natürlich ein Problem.
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 14:53:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Futures werden m.M.n. in AT nicht mit 27,5% besteuert sondern mit den pers. Steuersatz. Das war doch mal auf WSO ein Thema von ein Österreicher der deshalb nach D wollte.
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 15:11:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.666.648 von honigbaer am 06.08.20 12:51:47
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von DerKnarzer: Mit dem richtigen Firmenkonstrukt kann man in Österreich übrigens steuerfrei traden...


      Wie geht das?
      Oder nur auf Ebene der Firma körperschaftsteuerfrei und dann Besteuerung bei Ausschüttung der Erträge?

      Mich interessiert eher die Besteuerung der Aktienanlage in Österreich, wenn man eine längere Haltedauer (Jahre) hat und dabei Verluste realisiert und Gewinne laufen lässt.


      Für die reine Aktienanlage ist das wahrscheinlich nicht so interessant, aber für den hauptberuflichen Trader sollte das ein Muss sein.
      Zypern Organschaft nennt sich das vollkommen legale Firmenkonstrukt. Die meisten österreichischen StB haben davon allerdings keine Ahnung...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.20 10:34:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.669.021 von DerKnarzer am 06.08.20 15:11:16
      Zitat von DerKnarzer: Zypern Organschaft nennt sich das vollkommen legale Firmenkonstrukt. Die meisten österreichischen StB haben davon allerdings keine Ahnung...


      Ist dass das wo man auf Zypern eine Gesellschaft gründet und mind. 3 Monate pro Jahr vor Ort sein muss, um die hiesige Steuerfreiheit zu genießen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.20 10:59:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.680.271 von Chris_M am 07.08.20 10:34:18
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von DerKnarzer: Zypern Organschaft nennt sich das vollkommen legale Firmenkonstrukt. Die meisten österreichischen StB haben davon allerdings keine Ahnung...


      Ist dass das wo man auf Zypern eine Gesellschaft gründet und mind. 3 Monate pro Jahr vor Ort sein muss, um die hiesige Steuerfreiheit zu genießen?


      Nein, man muss nicht einen Tag nach Zypern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.20 12:14:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.680.682 von DerKnarzer am 07.08.20 10:59:02
      Zitat von DerKnarzer:
      Zitat von Chris_M: ...

      Ist dass das wo man auf Zypern eine Gesellschaft gründet und mind. 3 Monate pro Jahr vor Ort sein muss, um die hiesige Steuerfreiheit zu genießen?


      Nein, man muss nicht einen Tag nach Zypern.


      Ok habe dazu mal folgendes gefunden:

      https://geo.io.st/web/content/1078?unique=8a411ffebc46a92c52…

      "Ein Kommanditist ist eine Person mit österreichischem Wohnsitz, die still an der Personengesellschaft beteiligt ist und in keinerlei Geschäftsführungsaktivitäten verstrickt sein darf. Es sind auch mehrere Personen möglich."

      das mit keinerlei Geschäftsführungsaktiviten verstrickt sein darf ... also mal angenommen, ich bin der Kommandist, dann kann die GF z.B. meine Tante, Frau oder sonst wer sein NUR nicht ich ABER??? ich könnte im operativen Geschäft (z.b. als Trader) tätig sein?

      klingt auch etwas verwirrend ... schade das es dieses Model nicht in D gibt aber das wäre sicher was für diejenigen, die bzgl. der Änderung des §20 D EStG vorhaben eine KG zu gründen oder auszuwandern.


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