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    Steuerrecht: Deutscher mehr als 183 Tage in Südafrika - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.20 10:59:31 von
    neuester Beitrag 12.07.21 10:18:46 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.330.860
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      schrieb am 11.09.20 10:59:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      ich habe eine Frage zu den steuerrechtlichen Hintergründen des Daytradens im Ausland. Ich habe mich dieses Jahr mehr als 183 Tage in Südafrika aufgehalten und plane bald mit dem Daytraden zu beginnen. Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Südafrika. Auf der Basis meiner Nachforschungen sieht es so aus, als ob ich wohl Steuern in Südafrika (welche um einiges höher ausfallen als die in Deutschland) zahlen muss. Ich habe immer noch einen Wohnsitz in Deutschland (eine Wohnung im Haus meiner Eltern) halte mich dort aber nur wenige Tage im Jahr auf. Sobald es mit meinem Daytrading in Fahrt kommen sollte werde ich mir einen Steuerberater zur Hand nehmen. Ich wollte nur schonmal vorab hören wie die Steuerlage aussieht. Besonders da ich auf den Papieren für den Broker das Land angeben muss, in dem ich Steuern zahlen werde. Also, habe ich recht in meiner Annahme Steuern in Südafrika bezahlen zu müssen oder werde ich doch Steuern in Deutschland entrichten müssen?
      Freue mich über jegliche Ratschläge.
      1 Antwort
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      schrieb am 11.09.20 12:29:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.051.928 von JoshJoKo am 11.09.20 10:59:31Wo ist den dein gewöhnlicher Aufenthalt? Wenn du in SAfrika nur arbeitest aber in D einen Wohungsschlüssel hast, Freundin und auch Haustier hast, dann ist dein Gewöhnlicher Wohnsitz weiterhin Deutschland und SAfrika ggf. nur ein Arbeitsort.

      Bzgl. Besteuerung schau dir mal den §20 (6) an ob der dir nicht gleich einen Strich durch die Rechnung macht, wenn du in D nur noch -10.000 verrechnen kannst.

      alles gute
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 13:36:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort. Das mit meinem gewöhnlichen Aufenthalt ist wohl ein ziemlicher Sonderfall. Seit ich 18 bin (in den letzten 7 Jahren) habe ich, als Teil meiner Studiengänge, Volontariate und Praktika, in 6 verschiedenen Ländern gewohnt. Ich bin bisher zwischendurch immer mal wieder für den Übergang wenige Monate nach Deutschland in mein Elternhaus zurückgekehrt (zu vermerken ist, dass ich noch nie eine eigene Wohnung in Deutschland besessen oder gemietet habe). Nach Südafrika (wo ich momentan meinen Master mache) werde ich vielleicht nochmal für wenige Monate nach Hause zurückkehren, vielleicht aber auch direkt einen Job in einem anderen Land antreten. Das kann ich momentan noch nicht sagen.

      Ich habe schon die Debatte um §20 (6) im Forum gesehen. Momentan kann man doch noch alle Verluste verrechnen oder? Ich hattet es so verstanden als ob es geplant ist, dass das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll und man ab dann nur noch 10.000 seiner Verluste verrechnen kann. Natürlich wäre das Daytrading für mich in Deutschland dann sinnlos. Aber ich bin glücklicherweise flexibel. Mir geht es halt eher um meine momentane Situation, da ich lange genug im Simulator tätig war, und nun endlich den Sprung zu einem richtigen Broker machen möchte. Davor möchte ich mir aber über vieles, wie auch die Steuergesetze, im Klaren sein :)
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 13:52:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.053.734 von JoshJoKo am 11.09.20 13:36:09Hast du freien Zutritt in das Elternhaus? D.h. einen Schlüssel und noch dein eigenes Zimmer dann ist dein gewöhnlicher Lebensort weiterhin Deutschland.

      Wenn du D steuerlich verlassen willst, dann solltest du keinen Schlüssel von einer dt. Wohnung haben und auch keine Haustiere die darauf zurückschließen etc. pp. und dich ordentlich abmelden; d.h. Einwohnermeldeamt und FA. Letzteres sollte ja kein Problem sein, wenn du noch Studierst.

      zu §20 genau ab nächstes Jahr darfst du max. 10k Verlust verrechnen ...
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 14:23:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eigenes Zimmer mit voller Einrichtung und einen Schlüssel. Dann siehts wohl so aus als ob ich vorerst in Deutschland Steuern bezahlen werde. Falls ich nächstes Jahr in Südafrika bleiben sollte und §20 so in Kraft tritt, werde ich mich wohl in Deutschland abmelden und in Südafrika Steuern bezahlen, nachdem ich mich in der Richtung informiert habe. Vielen Dank. Nach zahlreichen Forenbeiträgen ist das der Erste der mir fundiert beschreibt worauf ich zu achten habe und mir wirklich weiterhilft.

      Ich bin mir sicher, dass ich bei weitem der Entwicklung des Gesetzesentwurfs nicht so sehr gefolgt bin wie du. Sieht es nach momentanem Stand so aus, dass §20 wirklich ohne Änderung in Kraft treten wird?
      3 Antworten

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      schrieb am 11.09.20 14:31:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.054.340 von JoshJoKo am 11.09.20 14:23:34
      Zitat von JoshJoKo: Eigenes Zimmer mit voller Einrichtung und einen Schlüssel. Dann siehts wohl so aus als ob ich vorerst in Deutschland Steuern bezahlen werde. Falls ich nächstes Jahr in Südafrika bleiben sollte und §20 so in Kraft tritt, werde ich mich wohl in Deutschland abmelden und in Südafrika Steuern bezahlen, nachdem ich mich in der Richtung informiert habe. Vielen Dank. Nach zahlreichen Forenbeiträgen ist das der Erste der mir fundiert beschreibt worauf ich zu achten habe und mir wirklich weiterhilft.


      Liegt bei mir daran das ich auch Pläne außerhalb von Deutschland habe ;)


      Zitat von JoshJoKo: Ich bin mir sicher, dass ich bei weitem der Entwicklung des Gesetzesentwurfs nicht so sehr gefolgt bin wie du. Sieht es nach momentanem Stand so aus, dass §20 wirklich ohne Änderung in Kraft treten wird?


      Das Gesetzt besteht ja und im Oktober soll noch ein BMF Schreiben kommen, was nun unter dem §20 betroffen ist und was nicht... man kann ja auch Aktien traden oder eine GmbH gründen, wenn man weiterhin Futures traden will.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 15:10:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.054.427 von Chris_M am 11.09.20 14:31:23
      Zitat von Chris_M: Liegt bei mir daran das ich auch Pläne außerhalb von Deutschland habe ;)


      Wo solls denn hin gehen? Ich denke das neue Gesetz ist der Grund?

      Zitat von Chris_M: man kann ja auch Aktien traden


      Ich dachte Aktien wären von dem Gesetz auch betroffen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 15:21:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.054.895 von JoshJoKo am 11.09.20 15:10:53Das Gesetzt ist nicht schuld, das Klima bekommt meiner Gesundheit besser, zumindest nehme ich es an ;)

      Bei Aktien und §20 ist nur ein Totalverlust von 10.000 Euro verrechenbar. Totalverlust hat man bei Aktien nur selten, man könnte ja auch ETF´s handeln ...
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 17:18:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe bis jetzt lediglich die Erklärungen anderer gesehen. Da wurde das Konzept so erklärt:

      Ich habe im Jahr:

      100.000 Profit
      -90.000 Verlust
      ______________
      10.000 Gewinn vor der Steuer

      Nun kann man lediglich 10.000 des Verlusts versteuern. Das heißt 80.000*0,27 (geschätzter Steuersatz)=21.600

      10.000
      -21.600
      ________
      -11.600

      Somit einen Verlust von 11.600 aufs Jahr gesehen nach der Steuer. Sind lediglich Aktien und Futures von diesem System ausgenommen oder habe ich einfach das neue System nicht verstanden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 17:57:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.056.437 von JoshJoKo am 11.09.20 17:18:29100.000 Profit
      -90.000 Verlust
      ______________
      10.000 Gewinn vor der Steuer

      => 25% Steuern = 2.500 Euro = 7.500 Euro Nettogewinn

      So ist es jetzt


      Ab 2021 für Terminhandel würde folgendes passieren:

      100.000 Profit
      90.000 Verlust, davon darfst du aber nur 10.000 Verrechnen.

      D.h. 100.000 - 10.000 = 90.000 zu verteuern mit 25% = 22.500 Euro Steuerlast


      Bei Aktien ist es ja eh so das du Aktienverluste nur mit Aktiengewinne ausgleichen kann UND die Änderung in §20 für Aktien nur für TOTALVERLUSTE sind (Beispiel Wirecard??)
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 18:04:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Okay, vielen Dank dir für deine Mühen. Du hast mir tagelanges Kopfzerbrechen erspart. Habe mich im Bezug auf die Gesetzesänderung einfach von den zahlreichen Fehlinformationen online fehlleiten lassen. Es erleichtert mich auf jeden Fall, dass Aktien selbst nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind und ich nun guten Gewissens die Dokumente für die Anmeldung bei meinem ersten Broker ausfüllen kann.
      Avatar
      schrieb am 12.09.20 12:55:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sehr interessant was ihr hier zusammengetragen habt!!! 😊
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 12:46:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Okay, vielen Dank nochmal. Habe mich jetzt mal genauer in die Materie eingelesen. In puncto Steuern bleibt mir momentan nur noch eine Frage für die ich noch keine vernünftige Antwort gefunden habe. Es mag momentan noch irrelevant sein, da ich eh noch keine Einnahmen durchs Daytrading hatte, aber ich wundere mich wie genau der Abgeltungssteuersatz errechnet wird. Es wird ja von einem Maximalsteuersatz von 25% gesprochen. Jedoch kann man ja auch darunter liegen. Ich frage mich wie dieser Satz genau bestimmt wird. Falls du einen Link oder ähnliches zu einer Tabelle oder genauen Erklärung dazu hast würde das sehr helfen. Danke für deine Mühen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 13:08:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.065.408 von JoshJoKo am 13.09.20 12:46:58Darunter liegen kannst du nicht. Du kannst deinen Freistellungsauftrag nutzen.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschla…

      https://exporo.de/wiki/kapitalertragsteuer/#:~:text=H%C3%B6h…
      Avatar
      schrieb am 08.07.21 09:59:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.053.926 von Chris_M am 11.09.20 13:52:10
      Zitat von Chris_M: Hast du freien Zutritt in das Elternhaus? D.h. einen Schlüssel und noch dein eigenes Zimmer dann ist dein gewöhnlicher Lebensort weiterhin Deutschland.

      Wenn du D steuerlich verlassen willst, dann solltest du keinen Schlüssel von einer dt. Wohnung haben und auch keine Haustiere die darauf zurückschließen etc. pp. und dich ordentlich abmelden; d.h. Einwohnermeldeamt und FA. Letzteres sollte ja kein Problem sein, wenn du noch Studierst.

      zu §20 genau ab nächstes Jahr darfst du max. 10k Verlust verrechnen ...


      Muss ich dem Deutschen Staat nachweisen in welchem Land ich wohne? Bin schon seit jahren abgemeldet und reise um die Welt, miete immer für 3-4 monate was bei airbnb oder schlafe ich hostals/hotels. Muss ich in Deutschland nachweisen wo genau ich wohne um keine steuerpflicht zu haben?

      Danke
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.21 14:27:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.719.268 von 1-2-3-Trader am 08.07.21 09:59:02
      Zitat von 1-2-3-Trader:
      Zitat von Chris_M: Hast du freien Zutritt in das Elternhaus? D.h. einen Schlüssel und noch dein eigenes Zimmer dann ist dein gewöhnlicher Lebensort weiterhin Deutschland.

      Wenn du D steuerlich verlassen willst, dann solltest du keinen Schlüssel von einer dt. Wohnung haben und auch keine Haustiere die darauf zurückschließen etc. pp. und dich ordentlich abmelden; d.h. Einwohnermeldeamt und FA. Letzteres sollte ja kein Problem sein, wenn du noch Studierst.

      zu §20 genau ab nächstes Jahr darfst du max. 10k Verlust verrechnen ...


      Muss ich dem Deutschen Staat nachweisen in welchem Land ich wohne? Bin schon seit jahren abgemeldet und reise um die Welt, miete immer für 3-4 monate was bei airbnb oder schlafe ich hostals/hotels. Muss ich in Deutschland nachweisen wo genau ich wohne um keine steuerpflicht zu haben?

      Danke


      Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist das eine. (Dort hat man mich auch gebeten meine neue Adresse mitzuteilen, für z.B. Briefwahl)

      und die Abmeldung beim FA ist eine andere Abmeldung, die für die Steuer sicher wichtig ist. Es wird immer als Einzelfall geprüft.

      Ließ dir mal den §5 AStG durch:
      https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__5.html

      Es kann sein, dass das FA nachfragt und du in der Beweispflicht bist, aber ich bin kein Steuerberater. Ich habe dem FA eine Handschriftliche Abmeldung geschickt und es auch nachgefragt, ob das Schreiben eingetroffen ist und ob ich gegenüber dem dt. FA noch verpflichtet bin. Da ich mehr als 180 Tage im Ausland lebe und ich auch keine Firmenanteile oder Immobilien in D zu vermieten habe usw. bin ich da raus.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.21 10:28:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.722.934 von Chris_M am 08.07.21 14:27:37Bist Du schon steuerlich komplett raus aus D? Klasse, dann kannst Du ja jetzt wieder anfangen zu traden, oder?!

      Viele Grüße
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.21 10:45:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.731.325 von LeDax am 09.07.21 10:28:21
      Zitat von LeDax: Bist Du schon steuerlich komplett raus aus D? Klasse, dann kannst Du ja jetzt wieder anfangen zu traden, oder?!

      Viele Grüße


      Als ich dem FA geschrieben habe, ob meine Abmeldung angekommen sei und ich auch noch ein paar Fragen hatte, bekam ich ein Schrieben vom dt. FA an meine BG Adresse, dass das Schreiben angekommen ist und sofern ich über 180 Tage im Ausland lebe, meine Einkünfte am Wohnsitzt zu deklarieren sind.

      In Deutschland habe ich ja nichts mehr, keinen Schlüssel für eine Wohnung oder Anteile an dt. Gesellschaften etc. nur noch ein Girokonto bei der Sparkasse wo ich als Steuerausländer geführt bin mit Wohnsitz in BG und ich habe auch meinen BG-Steuer-ID mitgeteilt.

      Bei IB habe ich die Adresse und Steuer-ID erst vor wenigen Tagen eingepflegt und muss nochmal in das Postfach schauen, denn es kam eine Info das es zw. BG und den USA kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. D.h. Dividenden von US Werden würden ja Betroffen sein. Aber dazu werde ich mich noch erkundigen.

      Ich muss mich auch noch erkundigen, ob ich das IB Konto überschreiben kann auf die Firma die ich ja vermutlich hier gründen werde (muss, bzw. wäre es Sinnvoller).

      Somit sollte dem reinen Trading nichts im Wege stehen.

      Bzgl. e-commerce muss ich mich noch erkundigen, denn die UStG muss ja in dem Land abgeführt werden, wo der Umsatz entsteht und da bin ich noch nicht sicher, wo die Profite versteuert werden müssen. Aber das ist ja eine andere Geschichte die mir nur im Kopf durchgeht und dafür gibt es ja auch hier Steuerberater.

      Allgemein bin ich froh den Weg gegangen zu sein und bedauere es nur, das ich es nicht schon viel früher getan habe. Aus meiner Sicht ist meine Lebensqualität gestiegen auch wenn hier vieles anders ist, als man es als deutscher "verwöhnter" Bürger gewohnt ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.21 09:27:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.731.535 von Chris_M am 09.07.21 10:45:20Schon erstaunlich, wie umfangreich so eine Abmeldung in D ist und was es alles zu beachten gilt.
      Und jetzt erst das Einpflegen bei IB.
      Wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen will, sind 6 Monate "Ruhezeit" ja schon knapp bemessen.
      Es freut mich, dass Du jetzt wieder Traden kannst.

      Parallel machst Du noch was in E Commerce? Also ein zweites Standbein neben dem Trading?

      Weiter viel Erfolg und viele Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.21 10:18:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.748.218 von LeDax am 12.07.21 09:27:07
      Zitat von LeDax: Schon erstaunlich, wie umfangreich so eine Abmeldung in D ist und was es alles zu beachten gilt.
      Und jetzt erst das Einpflegen bei IB.
      Wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen will, sind 6 Monate "Ruhezeit" ja schon knapp bemessen.
      Es freut mich, dass Du jetzt wieder Traden kannst.

      Parallel machst Du noch was in E Commerce? Also ein zweites Standbein neben dem Trading?

      Weiter viel Erfolg und viele Grüße


      Bei mir liegt seit §20 mehr oder weniger vieles flach und man kann es auch husch machen aber ich möchte ja auch mein Leben genießen.

      IB will ich heute noch schreiben und fragen, ob ich das Privatkonto überschreiben kann als Unternehmenskonto. Ansonsten löse ich es zeitnah auf. Bis jetzt liegt da nur Cash rum.

      Dann will ich zeitnah ein Termin mit meinem Accounten haben, um den Ablaufplan für eine KG durchzugehen. Dazu bereite ich schon ein Posting vor "Unternehmen in Bulgarien gründen" .... sicher auch interessant für den ein oder anderen WSO User.

      Das Geld hin und her schicken wird auch noch spannend, denn es liegt ja noch in D und ich werde es wohl als Darlehn in die Firma einbringen. Zudem gibt es ja auch Überweisungslimits. Bei einem Broker ist es bei 100.000 Euro täglich und bis das Geld auf dem Referenzkonto ist dauert es 2-3 Tage und das nimmt auch Zeit in Anspruch alles von A nach B und C zu überweisen. Das wird noch spannend.

      Bei dem zukünftigen Thread werde ich aber nicht auf meine privaten Details eingehen aber zumindest das generelle schreiben und meine Erfahrungen.

      Ein Kumpel aus AT schrieb mir dieses WE auch, ich wander aus, die Steuern sind zu hoch. XD da hat er aber noch nicht viel überdacht, was zu bedenken ist. Wenn er nach BG kommt, dann nehme ich ihn an die Hand, auf Zypern, Malta oder Romänien kann ich ihn leider nicht helfen.

      Gerade habe ich auch die Email von der Sparkasse. Ein Geschäftskonto können sie mir nicht anbieten, denn der regionale Bezug fehlt. D.h. ich muss mich noch nach einer anderen dt. Bank umschauen für ein Geschäftskonto. Vielleicht hast du ja einen Tipp für mich??


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