ROUNDUP/Berlin: Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen zulässig | Diskussion im Forum
eröffnet am 18.09.20 13:00:25 von
neuester Beitrag 18.09.20 18:04:19 von
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Es handelt sich um einen automatisiert angelegten Thread zur Nachricht "ROUNDUP/Berlin: Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen zulässig" vom Autor dpa-AFX
Nach monatelangen rechtlichen Prüfungen hat die Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine großangelegte …
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Nach monatelangen rechtlichen Prüfungen hat die Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine großangelegte …
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Kommunismus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.487 von FunkyMonkey am 18.09.20 13:00:25Steht nicht im deutschen Grundgesetz sowas wiev, "das Privateigentum wiiird gewährleistet?
Also ich hätte sowas nicht für möglich gehalten, dass Bürger fordern können, dass man ein Privatunternehmen enteignet wird. Das ist so ein fundumentaler yEingriff ins Privatvermögen, dass es die Griundlagen unseres Rechtsstaats aushöhlt.
Also ich hätte sowas nicht für möglich gehalten, dass Bürger fordern können, dass man ein Privatunternehmen enteignet wird. Das ist so ein fundumentaler yEingriff ins Privatvermögen, dass es die Griundlagen unseres Rechtsstaats aushöhlt.