checkAd

    Auszeit im Ausland - ich hab' da mal 'ne Frage ...! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.20 18:59:11 von
    neuester Beitrag 30.11.20 07:46:28 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.332.534
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.581
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 18:59:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ...

      Ich habe hier schon gegoggelt und behaupte, dass hier sehr viele User sind, die sich mit dem Thema auskennen dürften, entsprechend möchte ich gerne mal hier in die Runde fragen, was bisher nach meiner Netzrecherche noch keine Antwort gefunden hat ...

      Folgendes: ich arbeite in Deutschland und habe zum Jahresende meine Wohnung gekündigt.
      Jetzt überlege ich für die Wintermonate nach Spanien zu ziehen.
      Dort will und werde ich nicht arbeiten, auch nicht wirklich wohnen,
      sondern einfach nur langen Urlaub machen ... ich plane drei vier Monate.
      Das Arbeitsverhältnis hier in Deutschland ist davon unberührt.

      Jetzt stellt sich mir die Frage wie sich das mit den ganzen Versicherungen verhält ...
      Also Renten- und gesetzliche Krankenversicherung,
      wenn ich mich in Deutschland komplett abmelde.

      Die jetzige Wohnung ist zum 1. Januar gekündigt, dann ist der Plan aber keine neue WOhnung zu suchen, sondern erstmal einige Monate ins Ausland zu gehen um dann im April oder Mai hier wieder eine Wohnung anzumelden; nochmal: die Arbeitsstelle in Deutschland läuft ganz normal weiter (Home Office!).

      Wer kann mir erklären wie das dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung und mit der Rentenversicherung funktioniert? Macht es Sinn sich komplett abzumelden? Wieso ja? Was allerdings würde dagegen sprechen?

      Wie gesagt, habe viel gegoogelt, aber da geht es dann immer um richtiges Auswandern, oder um eine Weltreise über mehrere Jahre, oder was auch immer ... aber nicht um die Variante, wie ich sie plane.

      Würde mich sehr freuen wenn jemand, der sich mit dem Thema auskennt, was dazu schreiben würde.

      Schönen Abend!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 22:51:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, wenn der erste Wohnsitz in Spanien ist, wird Spanien wohl für die Besteuerung zuständig, es sei denn, es steht etwas anderes im Doppelbesteuerungsabkommen.
      Bis drei Monate könnte man vermutlich als Tourist in Spanien sein, aber ohne eigenen Wohnsitz im Ausland, ist das wohl auch ein Problem.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzg%C3%A4nger#Rechtliche_La…

      Kenne mich aber nicht wirklich aus.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 11:27:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.423.109 von KLumpur am 18.10.20 18:59:11https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicher…

      wenn du dann ab Januar keine Einkünfte beziehst, dann musst du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Mindestbemessungsgrundlage sind dann ca. 1.067€. Davon sind dann abzuführen der ermäßigte Beitragssatz von 14% + 3,3% Pflegeversicherung + Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Setzt dich aber mit deiner Krankenkasse in Verbindung bzgl. europäischer Krankenversichertenkarte. Bzgl. Rente, musst du dann halt selbst einzahlen oder aber aussetzen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:13:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lesen, was ich schreibe!

      Ich wandere nicht aus, sondern mache einfach nur drei Monate Urlaub.
      Das heißt es kommt kein Wohnsitz in Spanien ins Spiel, es kommt keine Doppelbesteuerung in Frage ...

      Und wer liest, stellt auch schnell fest, dass ich ganz formuliere, dass mein Arbeitsverhältnis unberührt bleibt, sprich ich habe den Job unverändert weiterhin!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:31:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hatte ich auch so verstanden.
      Allerdings sind touristische Aufenthalte doch auf 90 Tage beschränkt und wenn kein anderer Wohnsitz besteht, ist der erste Wohnsitz doch eigentlich dann sofort in Spanien und dann hat Spanien das Recht, die Einkünfte zu besteuern, es sei denn, das wäre im DBA ausgeschlossen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:31:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.428.374 von KLumpur am 19.10.20 12:13:24ich habe dir deine Frage beantwortet. Du hast ganz klar geschrieben, dass du in Spanien bis April Urlaub machen willst ohne Arbeit. That´s it!
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:34:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      honigbaer ... die Regelung für Spanien besagt, dass man dort drei Monate als Tourist sein kann.
      Und tatsächlich sind meinerseits ja genau diese drei Monate geplant.

      pi-trader ... nein, Du hast meine Frage nicht beantwortet.
      Da steht ich nehme in Spanien keine Arbeit auf. Warum? Steht da auch.
      Weil das Arbeitsverhältnis in Deutschland davon unbetroffen ist, heißt: ich habe den Job in Deutschland ganz normal weiter, während ich in Spanien drei Monate Urlaub mache.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:45:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn du in D Rente beziehst und über die Rente auch gesetzlich Krankenversichert bist, dann dürften da keine Probleme sein. Ruf mal bei der KV an ... Die haben mir für mein Vorhaben auch alles bis ins Detail erklärt. Ich bin aber kein Rentner.

      Bzgl. Besteuerung. Ja was den nun "langerer Aufenthalt in Spanien" für 4 Monate und sich dafür in D abmelden ... die Logik verstehe ich nicht aber auch da beim FA anrufen und nachfragen ... Deoppelbesteuerrung nachlesen und falls du doch länger bleiben willst beschränkte Steuerpflicht beantragen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:46:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.428.629 von KLumpur am 19.10.20 12:34:17ja was denn nun. Arbeitest du nun im Home Office von Spanien aus oder aber hast du 3 Monate bezahlten Urlaub oder 3 Monate unbezahlten Urlaub. Man muss die Frage schon eindeutig formulieren!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 12:48:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.428.755 von pi-Trader am 19.10.20 12:46:14
      Zitat von pi-Trader: ja was denn nun. Arbeitest du nun im Home Office von Spanien aus oder aber hast du 3 Monate bezahlten Urlaub oder 3 Monate unbezahlten Urlaub. Man muss die Frage schon eindeutig formulieren!


      Ich sag' ja, lesen hilft. Das steht alles ganz eindeutig in meinem Eröffnungs-Posting!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 13:12:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      also für 4 Monate Urlaub muss man sich nicht in D abmelden ... manche verbringen ja auch den Winter in Thailand. .. aber wieso willst du dich deshalb gleich in D abmelden??

      Du kannst ja für den Zeitraum eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich abschließen ... und da du ja weniger als 180 Tage im Ausland bleibst gibt es auch keine Notwendigkeit sich beim FA abzumelden.

      Wenn du deinen ständigen Wohnsitzt ins Ausland verlagern willst also über 180 tage dort im Jahr verbringst, dann sind KV und FA und Einwohnermeldeamt Abmeldung nötig.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 13:27:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.428.800 von KLumpur am 19.10.20 12:48:44
      Zitat von KLumpur:
      Zitat von pi-Trader: ja was denn nun. Arbeitest du nun im Home Office von Spanien aus oder aber hast du 3 Monate bezahlten Urlaub oder 3 Monate unbezahlten Urlaub. Man muss die Frage schon eindeutig formulieren!


      Ich sag' ja, lesen hilft. Das steht alles ganz eindeutig in meinem Eröffnungs-Posting!


      eben nicht. Sonst würde ich ja nicht nachfragen. Aber suche dir einen anderen Idioten, der dich kostenlos informiert. Manche User sind hier einfach nur unverschämt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 13:50:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      pi-trader ... schon in meinem Eröffnungsbeitrag steht, dass ich keinen festen Wohnsitz in Spanien haben werde, dort auch nicht arbeiten werde. Im Eröffnungsbeitrag steht ganz klar, dass ich in Spanien einfach nur lange Urlaub machen möchte, mein Arbeitsverhältnis in Deutschland davon unberührt ist, da ich hier in Deutschland aktuell im HomeOffice arbeite. Also alles das, was Du gefragt hattest steht im Eröffnungsbeitrag, aber Du hast es nicht gelesen.

      Nun gibt es zwei Möglichkeiten mit dieser Situation umzugehen:

      1) man kann sagen "oh sorry, habe ich überlesen" ...

      Oder - zugegeben die einfachere Variante, weil hier Null Selbstreflektion gefragt ist und man sich keine Fehler eingestehen muss -

      2) dem anderen einfach die Schuld zuschieben und ihn als unverschämt bezeichnen.

      Du hast Dich für Variante 2 entschieden.

      Nun, ich weiß nicht wann im Leben ich das letzte Mal andere Menschen als "Idiot" bezeichnet habe. Kann mich nicht dran erinnern ... aber die Leute, die Du ansprichst - nämlich die, die lesen um was es geht und darauf hin helfen können/wollen, würde ich nicht als Idioten bezeichnen. Ich glaube diese Bezeichnung trifft eher auf Leute zu, die nicht lesen, sinnlose Antworten geben, sich dann rausreden und am Ende noch dem anderen die Schuld zuschieben.

      Nichts für ungut, zurück zum Thema ...
      Vielleicht kannst Du Dich raushalten, denn Du hast ja wie man nun merkt nichts dazu beizutragen!
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 13:59:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die mit dem Eröffnungsbeitrag unterstellte Wohnsitzlosigkeit ist das Problem, "kein Wohnsitz in Spanien" und "kein Wohnsitz in Deutschland" ist vielleicht für drei Monate ohne Verstoß gegen Meldepflichten möglich, aber nicht für vier.

      Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland wird man zwar so vermutlich los, die Frage ist aber dann, wie man sich in den drei Monaten versichert oder ob der Arbeitgeber vielleicht doch verpflichtet ist, die Versicherung aufrecht zu erhalten wegen des Arbeitsverhälnisses.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 14:09:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Scheint eher so zu sein, dass Spanien Dich erst nach 6 Monaten überhaupt haben will:
      https://www.recht-spanien.com/index.php/de/blog-de/wohnsitz/…
      Pro und Kontra Abmeldung:
      https://wirelesslife.de/wohnsitz-aus-deutschland-abmelden-pr…

      Aber recherchier das doch mal selbst genauer im Internet.
      "Wohnsitz Spanien" und "Abmelden Deutschland" liefern natürlich unterschiedliche Resultate.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 14:37:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.429.745 von honigbaer am 19.10.20 14:09:12i.d.R. ist es ja in der EU so das man sich 90 Tage ohne Anmeldung überall aufhalten kann .. Bei der Anmeldung muss man auch Gründe für nennen, z.B. ein Auslandsemester ist ja kein großes Problem, beim dauerhaften Aufenthalt braucht man neben gültigen Papieren (Pass, Reisepass) noch den Mietvertrag und sollte aufweisen können, das man sich finanzieren kann (und auch krankenversichert).

      Ich habe letzte Woche mit dem FA telefoniert und es mir für mein Vorhaben schwerer vorgstellt.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 14:45:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Sehe ich schon, jeder Student darf sich einfach anmelden, aber mir würden sie die Tür vor der Nase zuschlagen ?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 15:02:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.430.093 von honigbaer am 19.10.20 14:45:24lol das sicher nicht ...

      Studentenvisum ... als ich in Wien war fragte man mich auch nach meinen Aufenthaltsgrund und als ich Student sagte, da war das schnell erledigt ... ist aber schon ne ganze weile her.

      Wichtig ist nur das man die Lebenserhaltungskosten tragen kann ... außer man ist (ach das Thema lassen wie hier mal aus)

      Den die KV ist ja in vielen EU Ländern auch eine Pflichtversicherung die man nicht unterschätzen sollte. Für Rentner mit GKV aber auch kein Problem.

      Beim Fall 4 Urlaub ... ja man "Urlaub" ... da schließt man ne Auslands(KV)versicherung ab oder ne Rieseversicherung.

      WIchtig ist für den TE, wenn er wieder zurückkommt wie das mit dem Intergrieren abläuft. ... deshalb einfach mal anrufen und sich beraten lassen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 18:01:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.429.631 von honigbaer am 19.10.20 13:59:37
      Zitat von honigbaer: Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland wird man zwar so vermutlich los, die Frage ist aber dann, wie man sich in den drei Monaten versichert oder ob der Arbeitgeber vielleicht doch verpflichtet ist, die Versicherung aufrecht zu erhalten wegen des Arbeitsverhälnisses.


      Und eben das ist ja der Punkt ... natürlich kann ich googlen "Wohnen in Spanien" und "Abmelden in Deutschland", aber für die Variante, die ich plane habe ich noch keine Antwort gefunden. Ich finde etliche Antworten auf die Frage wie es funktioniert sich in Deutschland abzumelden, weil man auswandert, weil man im Ausland einen Job gefunden hat oder oder oder ... aber auf meine konkrete Fragestellung habe ich noch keine Antwort gefunden ...!

      Die Frage ist ja eigentlich nur ob meine Sozialversicherungen bestehen bleiben, ohne dass ich hier in Deutschland einen Wohnsitz habe. Es zwingt mich ja keiner, ich kann ja auch unter der Brücke schlafen, dann steht hinten auf dem Ausweis nicht die Adresse, sondern "ohne festen Wohnsitz". Das geht.

      Nochmal zur Erinnerung, der Plan ist einfach nur nach dem Auszug aus meiner gekündigten Wohnung einfach ein paar Monate, also quasi die kalten Wintermonate, in Spanien zu wohnen, dort einfach so weiterzuarbeiten wie ich es in Deutscland auch machen würde (da HomeOffice), und dann wenn ich nach drei Monaten wieder komme, ziehe ich hier in Deutschland wieder in eine Wohung, melde mich normal an und alles ist wie immer.

      Das Traurige ist ... der einzige Grund, warum ich das überlege, ist die Tatsache, dass mein 22.50 € DSL Vertrag mich quasi zur Abmeldung zwingt, weil es sich nicht anders lösen lässt. Ansonsten würde ich den Schritt gar nicht gehen mich hier extra abzumelden, sondern mich einfach bei meinen Eltern anmelden und fertig.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.20 10:14:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.432.367 von KLumpur am 19.10.20 18:01:40Der letzte Absatz ist ja geil lol

      Ich sehe auch gerade jetzt das du der TE bist.

      Solche Angelegenheiten sind ja nicht die 0815 Standardsachverhalte.

      Ich habe ja erwähnt, das ich mit meiner KV und FA telefoniert habe und ich habe dort gleich die Kontaktdaten von einem für mich zuständigen Sachbearbeiter, denn man braucht jemanden der einem individuell an die Hand nimmt.

      Also KV anrufen und FA auch... kostet nichts.

      bzgl. Ausland ist ja in deinem Fall Spanien und ich kann dazu nichts sagen. In meinem Fall habe ich mit dem dortigen Finanzamt, Einwohnermeldeamt und der gesetzlichen KV korrespondiert. Aber mein Sachverhalt ist ein anderer von daher kann ich dir leider auch nicht viel weiter helfen.

      ich wünsch dir aber alles gute und es wäre auch schön, wenn du hier weiter drüber berichtest wie es bei dir gelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 20.10.20 11:43:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Persönliche Differenzen bitte via BM klären, themenfremd
      Avatar
      schrieb am 20.10.20 13:11:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich verstehe den Threadstarter so, daß er in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis steht und seine Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus erledigen kann. Beides soll auch so bleiben, allerdings will er seine Wohnung in D aufgeben und für eine zeitlang nach E ziehen. Was bedeutet das für die Sozialversicherungen?

      In D sind alle Angestellten in der gesetzlichen Renten- und (einer der) gesetzlichen Krankenversicherungen pflichtversichert. Aus dieser Versicherungspflicht kommt man nur raus bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (GKV) oder als geschäftsführender Gesellschafter (RV) oder ähnlichem. Entscheidend ist der Sitz des Unternehmens - nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.

      Interessant wäre der Fall, daß der Arbeitgeber ein internationales oder sogar spanisches Unternehmen ist, dann könnte man durch innerbetrieblichen Wechsel und Umzug nach Spanien den deutschen SVen entkommen, hätte dann aber die spanischen am Hals ;) Lohnsteuer wird auch vom AG automatisch abgeführt, die könntest Du dir vllt erstatten lassen, müsstest dann aber in E versteuern (oder beides, wenn kein oder ungünstiges DBA).

      Das alles wirst Du ohne rechtlichen Beistand (in D und in E) kaum alleine sauber durchführen können. Es wäre also viel Ärger und kaum was zu gewinnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.20 15:37:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.440.083 von Vitaquelle am 20.10.20 13:11:04
      Zitat von Vitaquelle: Ich verstehe den Threadstarter so, daß er in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis steht und seine Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus erledigen kann. Beides soll auch so bleiben, allerdings will er seine Wohnung in D aufgeben und für eine zeitlang nach E ziehen. Was bedeutet das für die Sozialversicherungen?


      Danke für die Antwort, Vitaquelle.
      Du hast das richtig verstanden.

      Und wenn ich Dich wiederum richtig verstehe, dann kann ich mich also in Deutschland abmelden und alles wichtige (also die Renten- und Krankenversicherung) läuft so weiter wie bisher.

      Jetzt wäre die nächste Frage ob man überhaupt irgendwo gemeldet sein muss ...
      Wenn ich in Spanien nur eine Auszeit von drei Monaten nehme, dann wäre ich ja als Tourist da,
      also nicht fest gemeldet. Hat das irgendeinen Einfluss?
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 01:03:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hmmm ... für mich nach wie vor unklar ob ich das nun richtig verstanden habe?
      Ich meine mittlerweile auch an anderer Stelle im Netz gelesen zu haben, dass die GKV, RV und PV bei bestehendem Arbeitsverhältnis in Deutschland normal weiter läuft, selbst wenn ich in Deutschland keinen Wohnsitz habe. Ich weiß aber immer noch nicht, ob das nun tatsächlich so ist, oder nicht !?

      Andere Frage wäre ja, wenn ich mich einfach bei einer Freundin anmelde ... geht das oder gibt das rechtliche Probleme? Nochmal: wir reden nicht von "für immer", sondern von einem Zeitraum von drei Monaten ...!
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 13:44:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      Jetzt lese ich im Netz, dass man sich durchaus bei einer Freundin anmelden kann, wenn man beabsichtigt dort in absehbarer Zeit einzuziehen ... wobei "absehbar" hier durchaus mit mehreren Monaten oder gar Jahre angegeben wird. Heißt, wenn ich beispielsweise auf eine einjährige Reise gehe, aber beabsichtige danach bei meiner Freundin einzuziehen, dann wäre das laut Bundesmeldegesetz ok ... hat jemand Erfahrung diesbzeüglich wie es praktisch gehandhabt wird?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 13:57:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.707.815 von KLumpur am 14.11.20 13:44:23Hey KLumpur,

      ich habe mich diese Woche beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und denen auch genannt wohin ich ziehen werde.

      Da ich noch keine Adresse im Ausland habe, muss ich das dem Einwohnermeldeamt noch mitteilen. Denn das letzte Amt wo du in D gemeldet warst wird dir dann in Zukunft u.a. die Unterlagen zur Briefwahl zuschicken.

      Dem FA habe ich auch ein formelles Abmeldeschreiben geschickt mit dem Hinweis, das ich in D keine Schlüsselgewalt mehr für eine Whg habe und ich meinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagere auf unbestimmte Zeit.

      Das auf unbestimmte Zeit den Wohnsitzt verlagere bedeutet a) über 183 Tage im Ausland leben und b) unbestimmte Zeit, damit hält man sich die Tür offen, wenn man wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Die Option halte ich mir ja auch offen.

      Ich persönlich würde mich entsprechend nicht am Wohnsitzt der Bekannten anmelden. Die Option kannst du doch immer noch ziehen, wenn du z.B. von Spanien wieder zurück nach Deutschland kommst. bzw. war es bei dir Österreich?

      Das einzige wäre ggf. Post die du vielleicht an die Freundin zuschicken lässt und ihr auch eine Vollmacht gibst diese zu öffnen oder du machst eine Weiterleitung allgemein an deine neue Wohnanschrift in Spanien.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 14:00:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mittlerweile höre ich, dass ich in Steuerklasse 6 wäre, wenn ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe und das wäre echt nachteilig ...

      Und ich darf nochmal erinneren ... es geht um einen geplanten Zeitraum von drei Monaten!
      Arbeitsverhältnis läuft normal weiter ... nur bewohne ich keine eigene Wohnung in Deutschland,
      sondern mache drei Monate Urlaub im Ausland.

      Sprich, die Anmeldung bei einer Freundin wäre definitiv einfacher wie ich mittlerweile höre.

      Nur weiß ich nicht ob die offizielle Regelung des Bundesmeldegesetzes das zulässt.
      Also die Anmeldung bei einer Freundin für die drei Monate ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 15:27:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      ich frage mich , warum solch ein User, der sich mit der Börse auskennt, auf einmal sich entscheidet
      nach Bulgarien auszuwandern?
      ich Persönlich würde Atiu vorschlagen.."Cook Inseln"..ja Deutschland ist schon miss, was die
      Aktien Politik betrifft, aber man kann hier noch gut leben:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 16:04:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      Vor einigen Jahren hatte Bulgarien minimale Abzocksteuern.
      Wenn dem noch so ist, wäre ich eventuell dabei.
      Um andere WOler zu nerven ... :D
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 18:03:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Könnten wir vielleicht mal beim Thema bleiben?
      Das Thema hier hatte ich aufgemacht .... und hier geht es weder um Bulgarien, noch um Auswandern.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 19:15:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.423.109 von KLumpur am 18.10.20 18:59:11
      Zitat von KLumpur: habe zum Jahresende meine Wohnung gekündigt.
      Jetzt überlege ich für die Wintermonate nach Spanien zu ziehen

      Hallo KLumpur (in der Stadt war ich übrigens letztes Jahr, unten in den Petronas Twin Towers einkaufen gegangen, viele Touristen dort :) ),

      in Spanien mag ich einige Orte, willst du in eine Küstenregion, ins Landesinnere oder auf eine Insel?

      Mehrere Monate - wie machst du das mit deinem jetzigen Haushalt (Sachen, Möbel etc.)?

      • Auflösung?
      • Die Digitale-Nomaden-Variante (Lagern auf Zeit in Selfstorages wie z.B. MyPlace etc.)?
      • Mitnehmen (Container bestellen o.ä.)?
      • Bei Verwandten, Bekannten, Freunden lagern?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 19:24:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.576 von Malecon am 14.11.20 19:15:26KLCC heißt das Shopping Center unten in den Petronas ....
      Hach jaaaaaa ... da kommt man ins Schwärmen ... das waren noch schöne Zeiten ...
      Daaaaamals ... als man noch reisen konnte ...!

      Bin mal gespannt wie viele Leben und Existenzen Corona kaputt macht ...
      Wird man wohl erst in ein paar Jahren wissen ...!

      Zu Deiner Frage ... meine Sachen würde ich einlagern ...
      Die Einlagerung ist nicht das Problem ...
      Es gibt nur ein einziges Problem, was meinen Plan behindert,
      weil man nirgends, wirklich nirgends eine Info bekommt ...!

      Nämlich wie das ist ... ob ich mich für drei Monate bei einer Freundin anmelden kann ...!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 19:56:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.639 von KLumpur am 14.11.20 19:24:43
      Zitat von KLumpur: KLCC heißt das Shopping Center unten in den Petronas ....
      Hach jaaaaaa ... da kommt man ins Schwärmen

      Genau, ging über mehrere Etagen, man konnte rundum gehen, recht geräumige Shops. Irgendwo unten gab's was zum essen, eine traumhafte Auswahl an Lebensmitteln. Bin immer wieder gern in der Region. Nur der Flughafen in Singapur gefällt mir mehr als der in Kuala Lumpur.

      Zu deiner Frage: Anmelden kannst du dich, das an sich ist ja nicht das Problem. Die Frage ist nur für wie lange ein Visum für Spanien zur Zeit gilt, wenn du als in Deutschland Angemeldeter als Tourist in Spanien einreist.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 20:03:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bist Du vom anderen Stern?
      Visum für Spanien?

      Einfach anmelden "kein Problem"? ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 20:11:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.819 von KLumpur am 14.11.20 20:03:35
      Zitat von KLumpur: Einfach anmelden "kein Problem"?

      Stimmt, Spanien ist ja in der EU, habe mit einem anderen Land verwechselt, zu viele im Kopf.
      Ich war früher oft in Spanien, ist aber schon eine Weile her.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 14:30:47
      Beitrag Nr. 36 ()
      Mittlerweile lese ich, dass man ohne Wohnsitz in Deutschland Steuerklasse 6 ist ... stimmt das?
      Gibt es Möglichkeiten weiter in Klasse 1 zu bleiben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 15:30:18
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.852.745 von KLumpur am 26.11.20 14:30:47
      Zitat von KLumpur: Mittlerweile lese ich, dass man ohne Wohnsitz in Deutschland Steuerklasse 6 ist ... stimmt das?
      Gibt es Möglichkeiten weiter in Klasse 1 zu bleiben?


      ich habe erbarmen und werde Dir trotz patziger Antworten, dann doch mal weiterhelfen:

      wer googlet, der findet oder so ähnlich :laugh::laugh:

      https://www.recht-spanien.com/index.php/de/blog-de/unternehm…

      in diesem Sinne. Viel Erfolg und alles Gute!

      wünscht pi
      Avatar
      schrieb am 30.11.20 07:46:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      Jetzt stellt sich die Frage wie es wäre wenn ich nirgendwo auf der Welt einen Wohnsitz habe, sondern immre auf Reisen bin ... dann habe ich keinen Wohnsitz in Deutschland, aber auch nirgendwo sonst ...!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Auszeit im Ausland - ich hab' da mal 'ne Frage ...!