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    Varta AG - Mitmachaktion" Short Squeeze" ;-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.20 20:28:53 von
    neuester Beitrag 15.11.20 18:28:18 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.334.055
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      schrieb am 13.11.20 20:28:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Miteigentümer an der Varta AG,

      viele von Euch beklagen sich über die anhaltenden Shortattacken diverser Leerverkäufer. Ihr nehmt dies als (Klein)aktionäre leider einfach hin, ohne selber aktiv zu werden. Viele stellen sich sicherlich die Frage, was ein Kleinaktionär überhaupt unternehmen kann? Ganz einfach, er kann in jedem Fall richtig Stress machen und dies öffentlich.

      Auch wenn Leerverkäufe erlaubt sind, heißt das nicht, dass andere gesetzliche Regelungen hierdurch außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtsprechung kennt zwischenzeitlich den Begriff der Treuepflicht unter Aktionären. Die Treuepflicht bezeichnet die Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten der Beteiligten an einer Gesellschaft. Es geht hier also nicht direkt gegen die Leerverkäufer, sondern vielmehr gegen die Aktionäre (Fonds u.ä.), die an Leerverkäufer Aktien ausleihen. Wir nehmen hier also einen kleinen Umweg und das offensichtlich erstmals in Deutschland. Es fanden sich zumindest keine Hinweise, dass dies schon einmal probiert wurde.

      Wir beginnen mit Phase 1 (öffentlich Druck aufbauen)

      Ihr müsst nicht viel machen, aber viele sollten mitmachen. Es genügt erst mal eine Mail. Einfach die nachfolgende Mail kopieren und unter Eurem Namen absenden. Ihr solltet natürlich in der Lage sein, den Besitz von Varta-Aktien gegenüber der Varta AG auf Verlangen nachzuweisen.

      Die Mail sendet Ihr an den Head of Investor Relations der Varta AG (siehe unten). Um den Druck zusätzlich zu erhöhen, könnt ihr auch den Aufsichtsrat in Kopie setzen oder gerne auch diverse Börsen- und Finanzzeitschriften. Das sorgt für Gesprächsstoff und damit ist das Ziel von Phase 1 erreicht.

      Hier der Entwurf:

      Empfänger (Head of Investor Relations):
      bernhard.wolf@varta-ag.com

      Kopieempfänger zum Beispiel Zeitschriften und Anlegerschützer
      dsw@dsw-info.de
      info@sdk.org
      info@boersenmedien.de (Der Aktionär)
      verlag@finanzenverlag.de (Börse Online)
      pressestelle@vhb.de (Handelsblatt und WiWo)

      Betreffzeile:
      Unterlassungsaufforderung Verleih von Varta-Aktien


      Inhalt der Mail:
      --------------------------
      Sehr geehrter Herr Wolf,

      als Aktionär der Varta-AG (Nachweis kann gerne nachgereicht werden) bitte ich den Vorstand um folgende Vormerkung für die nächste HV sowie kurzfristige Veranlassung:

      1. Beschlussvorlage zur nächsten HV - Änderung der Satzung wie folgt: Die Aktionäre mögen beschließen, dass es Aktionären der Varta AG zukünftig untersagt wird, Nebengeschäfte in Form der Aktienleihe an Leerverkäufer zu tätigen bzw. bedürfen diese Nebengeschäfte in jedem Einzelfall der Zustimmung der anderen Aktionäre (Treuepflichtklausel). In diesem Zusammenhang werden alle Aktionäre aufgefordert, ihrer Depotbank das eigenmächtige Verleihen eigener Aktien zu untersagen.

      2. Aktionäre, die aktuell Aktien an Leerverkäufer verliehen haben, verstoßen gegen die Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten (so genannte Treuepflicht von Aktionären). Da es sich offenbar um eine Vielzahl unbekannter Aktionäre handelt, sind diese öffentlich aufzufordern, dieses Verhalten unverzüglich einzustellen und die verliehenen Aktien unverzüglich zurückzufordern. Weiterhin sind alle Aktionäre im Rahmen ihrer Treuepflicht aufzufordern, ihrer Depotbank das eigenmächtige Verleihen der eigenen Aktien zu untersagen.

      Erläuterung meiner Forderungen

      Die Varta AG ist seit fast einem Jahr Spielball von Leerverkäufern. Jüngstes Beispiel ist die Shortattacke vom 12.11.2020, dem Tag der Veröffentlichung der Zahlen zum 3. Quartal. Einer der Akteure ist die Melvin Capital Management LP, die kontinuierlich Shortattacken fährt und auch gezielt die Tage der Quartalsmeldungen nutzt, z.B.:
      15.05.2020 mit 0,15% (vermutlich ca. 60.000 Aktien)
      14.08.2020 mit 0,12% (vermutlich ca. 48.000 Aktien)
      12.11.2020 mit 0,18% (vermutlich ca. 72.000 Aktien)

      Trotz jeweils sehr guter Zahlen brach der Kurs der Varta-Aktie durch diese Shortattacken ein. Mit den Attacken am Tag der Quartalszahlen soll Verunsicherung unter den Anlegern herbeigeführt und nervenschwache Aktionäre zum Verkauf animiert werden. Symbolisch gesprochen werden hier Aktien der Varta AG als Waffe gegen die übrigen Aktionäre eingesetzt. Aktuell beträgt die gesamte Leerverkaufsquote gut 35 % des Free Float der Varta AG. Hier wird also schon ein regelrechter "Krieg" gegen die übrigen Aktionäre geführt.

      Grundsätzlich sind Leerverkäufe gesetzlich zulässig. Dies heißt jedoch nicht, dass andere gesetzliche Regelungen hierdurch außer Kraft gesetzt sind. Die Rechtsprechung kennt zwischenzeitlich den Begriff der Treuepflicht unter Aktionären. Die Treuepflicht bezeichnet die Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten der Beteiligten an einer Gesellschaft. Diese Treuepflicht betrifft sowohl die Verwaltungs- als auch die Vermögensrechte der Aktionäre.

      Im Fall von Varta nutzen einzelne Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien zu verleihen. Dies ist grundsätzlich zulässig. Im Fall der Ausleihe an so genannte Shortseller (Leerverkäufer) werden die Aktien jedoch gezielt gegen die Interessen der übrigen (nicht verleihenden) Aktionäre eingesetzt. Das Hauptinteresse eines Aktionärs ist die Partizipation am Erfolg des Unternehmens. Diese Partizipation kann entweder eine Dividende, ein steigender Aktienkurs oder beides sein.

      Leerverkäufer verfolgen wiederum das gegenteilige Ziel, genauer gesagt eine massive Reduzierung des Unternehmenswertes mittels so genannter Shortattacken (Kursmanipulation). Sie arbeiten damit gegen die Interessen der übrigen Aktionäre und fügen durch ihr Handeln den übrigen Aktionären Wertverluste ihrer Unternehmensanteile zu. Wenn also einzelne Varta-Aktionäre Aktien an Shortseller ausleihen, arbeiten sie damit gegen die Interessen der übrigen Aktionäre, da ihnen klar sein muss, dass Shortseller eine Reduzierung der Unternehmensbewertung beabsichtigen. Durch die vereinnahmte Leihgebühr erzielen die verleihenden Aktionäre einen finanziellen Vorteil, den andere Aktionäre indirekt durch einen Wertverlust ihrer Anteile finanzieren.

      Ich sehe hier einen massiven Verstoß gegen die Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten eines Aktionärs. Jeder Aktionär ist der AG und den übrigen Aktionären gegenüber zur Treue verpflichtet. Er darf seine Mitgliedschaftsrechte insbesondere nicht zum Nachteil der AG oder der anderen Aktionäre ausüben (hier Beihilfe zur absichtlichen Minderung des Unternehmenswertes). Insofern wäre auch zu prüfen, ob die Leihgebühren nicht allen Aktionären zustehen, da hier Anteile am Unternehmen für einem Nebenerwerb genutzt werden (Vereinnahmung von Leihgebühren), den die anderen Aktionäre indirekt finanzieren.

      Als einzelner Aktionär habe ich nicht die Möglichkeit diese schädigenden Aktionäre zu kontaktieren und zur Unterlassung des schädigenden Verhaltens aufzufordern. Ich sehe daher den Vorstand in der Pflicht, diese Aktionäre öffentlich anzusprechen und auf ihren Verstoß der Treuepflicht hinzuweisen. Die verleihenden Aktionäre sind aufzufordern, dieses Verhalten unverzüglich einzustellen und die verliehenen Aktien unverzüglich zurückzufordern.

      Gerne kann ich den Nachweis erbringen, dass ich Aktionär der Varta AG bin und ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung des Verleihs von Varta-Aktien an Leerverkäufer habe. Der Vorstand ist den Aktionären verpflichtet und hat dies zu unterstützen, gegebenenfalls ist der Aufsichtsrat hier einzubeziehen.

      Ich bitte um kurzfristige Veranlassung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 09:54:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob das was bringt.. 🙄 ich hab je ne viel einfachere Idee. Kaufen!
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 12:21:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solche Mails haben wir uns früher an die Wand gehängt, um uns darüber kaputtzulachen. So etwas ähnliches dürfte wohl auch mit solchen Mails passieren.

      Aufgabe des Vorstandes ist es, die Geschäfte zu führen und dafür zu sorgen, dass das Unternehmen Gewinne macht, gute Zukunftsstrategien hat usw.

      Dafür zu sorgen, dass der Aktienkurs ein bestimmtes Niveau hat, ist nicht seine Aufgabe. Und solange Leerverkäufe erlaubt sind, kann und sollte der Vorstand nichts daran ändern.

      Wenn du der Meinung bist, dass Leerverkäufer den Aktienkurs über Gebühr gedrückt haben, könntest du doch die Aktie günstiger kaufen als es ohne die Leerverkäufer der Fall wäre. Also sollte das doch eigentlich in deinem Sinne sein.

      Im Übrigen gehen Leerverkäufer ein ziemliches Risiko ein. Meistens sind das verdammt gute Leute. Es könnte also sein (ja, könnte sein, muss nicht), dass sie sogar recht haben und der Kurs zurecht so niedrig steht. Aber um das zu beurteilen zu können, kenne ich das Unternehmen zu wenig.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 13:03:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich glaube, ganz so leichtfertig sollte man damit nicht umgehen. Die Shorties schaden auch dem Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung. Ein wichtiges Instrument der Kapitalbeschaffung ist zum Beispiel eine Kapitalerhöhung. Und da macht es schon einen Unterschied, ob der Kurs bei 50 oder 150 EUR steht. Bei 50 EUR muß ich dreimal so viel neue Aktien ausgeben, wie bei 150 EUR.

      Ob die Aktionäre auf der HV ein Verbot der Ausleihe von Aktien beschließen können, da fehlt mir das rechtliche Wissen. Hab auch noch nie gehört, daß das jemals probiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 14:23:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.703.993 von Longhaubitze am 13.11.20 20:48:17
      Zitat von Longhaubitze: Kleine Mitmachaktion für alle Varta-Aktionäre. Nicht nur jammern, auch mal was unternehmen. Ist erst mal nur eine Mail, kostet also kaum Zeit und kann doch etwas bewirken.

      Varta AG - Mitmachaktion" Short Squeeze" ;-)

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1334055-1-10/var…


      Oh man...manche leuten ist echt langweilig.

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      Avatar
      schrieb am 14.11.20 16:28:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.707.371 von JuliaPapa am 14.11.20 12:21:30Sie reden dummes Zeug und haben nicht verstanden, worum es hier geht. Wenn sich der Vorstand das zum Lachen an die Wand hängt, dürfte er ein massives haftungstechnisches Problem haben. Das Unternehmen gehört immer noch den Aktionären und der Vorstand, als Angestellter der Aktionäre, hat Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Insofern muss er hier aktiv werden. Dafür gibt es extra die IR-Abteilung, die werden dafür sehr gut bezahlt. Varta ist einfach noch zu kurz an der Börse, um Erfahrungen mit solchen Situationen zu haben. Wir sorgen dafür, dass Varta Erfahrung sammelt.

      Es geht hier auch nicht darum, Leerverkäufe zu verbieten, es geht darum, die Ausleihe von Varta-Aktien zu untersagen. So etwas kann durchaus von den Aktionären auf der Hauptversammlung beschlossen werden. Es handelt sich hier um eine Eigentümergemeinschaft, die darüber entscheidet, ob Unternehmensanteile an Fremde verliehen werden. Wenn klar ist, dass diese Fremden mit den geliehenen Aktien gegen das Unternehmen arbeiten, können die Aktionäre dies per Satzung untersagen, da es dem Unternehmen schadet.

      Einfach mal mitmachen, anstatt über die Leerverkäufer zu jammern.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 17:37:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.708.589 von Longhaubitze am 14.11.20 16:28:24Was hat die Firma Varta mit Leerverkäufen zu tun???

      Die Firma Varta verleiht ja gar keine Aktien!

      Verleihen tun die Fonds, Investmentbanken (z,B, Blackrock) etc., diese kaufen die Aktien ganz normal an der Börse wie du und ich, danach verleihen Sie diese an die Hedgefonds / Leerverkäufer um die Rendite (zur Zeit Leihgebühr 34% p/a) ihres Fonds zu erhöhen, irgendwann bekommen Sie ihre Aktien wieder zurück.
      Wer sollte denen vorschreiben / verbieten, wenn Sie ihr Eigentum (Aktien) verleihen?

      Sollte Varta in dieser Zeit sich gut entwickeln, haben Sie doppelt Gewinn gemacht, Kurssteigerung + 34% Verleigebühr p/a, sollte Varta sich zum Flop entwickeln, können Sie durch die eingenommene Verleihgebühr von den Hedgefonds ihre Verluste minimieren oder je nachdem auch komplett abwenden!

      Die richtigen Zocker sind einzig die Hedgefonds / Leerverkäufer, aber die Firma Varta als AG, hat mit dieser Nummer rein gar nichts zu tun, daher ist es obsolet diese mit Mails voll zu spammen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 18:26:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.033 von worldtravelthomas am 14.11.20 17:37:17Sie verwechseln hier einige Dinge. Sie sprechen von der Firma Varta, meinen aber den operativen Geschäftsbetrieb. Die Firma Varta sind wir, die Aktionäre. Wir sind die Eigentümer, uns gehören die Anteile am Unternehmen in Form von Aktien. Und einige der Anteilseigner (Fonds u.ä.) verleihen ihre Unternehmensanteile an teilweise unbekannte Dritte. Diese Dritten nehmen die verliehenen Unternehmensanteile und setzen sie gegen die anderen Aktionäre ein. Das ist ein schädigendes Verhalten, dass wir nicht hinnehmen müssen.

      Zitat: "Wer sollte denen vorschreiben / verbieten, wenn Sie ihr Eigentum (Aktien) verleihen?"

      Wir als Aktionäre können das vorschreiben und verbieten. In der Satzung der AG kann festgelegt werden, dass Aktien nicht an Leerverkäufer verliehen werden dürfen. Außerdem verstoßen die verleihenden Aktionäre gegen die Treuepflicht. Aktionäre haben alles zu unterlassen, was dem Unternehmen Schaden zufügt.


      Stellen Sie sich vor, Sie gründen mit einem Geschäftspartner eine Firma. Sie beide halten 50% an der Firma. Ihr Geschäftspartner fängt irgendwann an, seinen 50%-Anteil an einen Dritten zu verleihen. Und dieser Dritte fängt jetzt massiv damit an, gegen Ihr Unternehmen zu arbeiten. Würden Sie das einfach so hinnehmen?
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 20:05:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.708.589 von Longhaubitze am 14.11.20 16:28:24
      Zitat von Longhaubitze: Sie reden dummes Zeug


      Vielen Dank für die Blumen. Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass Leute hier Fragen stellen und dann ziemlich angefasst reagieren, wenn man etwas antwortet, was der Fragesteller nicht hören will. Dann lassen Sie es doch einfach sein und versenden Ihre Mail, die bei Varta garantiert niemanden interessieren wird.


      Zitat von Longhaubitze: Es geht hier auch nicht darum, Leerverkäufe zu verbieten, es geht darum, die Ausleihe von Varta-Aktien zu untersagen.


      :confused::confused::confused:

      Nachts ist es kälter als draußen, oder?


      Zitat von Longhaubitze: So etwas kann durchaus von den Aktionären auf der Hauptversammlung beschlossen werden. Es handelt sich hier um eine Eigentümergemeinschaft, die darüber entscheidet, ob Unternehmensanteile an Fremde verliehen werden. Wenn klar ist, dass diese Fremden mit den geliehenen Aktien gegen das Unternehmen arbeiten, können die Aktionäre dies per Satzung untersagen, da es dem Unternehmen schadet.


      So etwas habe ich in 30 Jahren an der Börse, darunter auch mit Besuch vieler Hauptversammlungen, ja noch nie gehört. DAS ist dummes Zeug. Oder haben Sie dafür konkret die entsprechende Rechtsgrundlage?


      Zitat von Longhaubitze: Einfach mal mitmachen, anstatt über die Leerverkäufer zu jammern.


      ICH habe nicht über Leerverkäufer gejammert. Im Gegenteil - ich halte sie wichtig für einen funktionierenden Kapitalmarkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 18:27:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.828 von JuliaPapa am 14.11.20 20:05:24Auch Sie haben es nicht verstanden. Der Verleih und der Leerverkauf zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Eigentümergemeinschaft (Aktionäre) können sich privatrechtlich darauf einigen, dass Unternehmensanteile (Aktien) nicht an Leerverkäufer verliehen werden. Wenn keine Aktien mehr verliehen werden, dann geht der Leerverkäufer eben leer aus.

      Nur weil man noch nie etwas gehört hat, heißt es nicht, dass es nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 18:28:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      fehlt ein "sind"


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