Nach der Gläubigerversammlung: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: So ist der aktuelle Stand | Diskussion im Forum
eröffnet am 25.11.20 19:36:27 von
neuester Beitrag 21.12.20 17:17:41 von
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Es handelt sich um einen automatisiert angelegten Thread zur Nachricht "Nach der Gläubigerversammlung: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: So ist der aktuelle Stand" vom Autor Roland Klaus
Die Gläubigerversammlung der insolventen Wirecard AG hat interessante Einblicke geliefert: Was ist möglich für geschädigte Anleger?
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Die Gläubigerversammlung der insolventen Wirecard AG hat interessante Einblicke geliefert: Was ist möglich für geschädigte Anleger?
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Könnte, dürfte, bieten, ... nur werbung für die IG...
Und genau daran scheint es bisher in vielen Fällen zu mangeln... woher weiß man denn das? Welche Fälle sind das genau und warum weiß das die IG
Und genau daran scheint es bisher in vielen Fällen zu mangeln... woher weiß man denn das? Welche Fälle sind das genau und warum weiß das die IG
Aktionäre bekommen nur auf 30% ihres Schadens eine Kompensation. Das veröffentlichen die Anwälte nicht, denn sonst würden sich keine Aktionäre mehr auf die Vertretung durch einen Anwalt einlassen. Denn auf die 30% kommt dann die Quote von wahrscheinlich 7% und davon gehen dann die Anwaltskosten ab. Am Ende ist das Drucken der Anträge teurer als das was man raus bekommt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.913.858 von Citizen_Caine am 02.12.20 01:23:32
Dazu gibt es doch sicher eine Quelle?
Zitat von Citizen_Caine: Aktionäre bekommen nur auf 30% ihres Schadens eine Kompensation. Das veröffentlichen die Anwälte nicht, denn sonst würden sich keine Aktionäre mehr auf die Vertretung durch einen Anwalt einlassen. Denn auf die 30% kommt dann die Quote von wahrscheinlich 7% und davon gehen dann die Anwaltskosten ab. Am Ende ist das Drucken der Anträge teurer als das was man raus bekommt!
Dazu gibt es doch sicher eine Quelle?
Fonds Online arbeitet offenbar im Interesse von Bondanlegern. Die Folgerung aus dem Gutachten von Prof. Christoph Thole, daß Aktionäre nicht in der Insolvenztabelle aufgenommen werden dürfen ist eine fehl gehende Einzelmeinung! Diese Fehleinschätzung rührt daher, daß in der jur. Sekunde der Insolvenzerklärung die Aktionäre zu Gläubigern werden und damit Fremdkapitalinvestoren sind. Denn die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre gehen jetzt nicht mehr auf Rückzahlung von Anteilen, sondern von Schadensersatz für zerstörte Börsengeschäfte.