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    Beitragsentwicklung PKV vs. GKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.20 10:47:11 von
    neuester Beitrag 13.02.21 02:57:16 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.336.801
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      schrieb am 22.12.20 10:47:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      zur Situation:
      Ich bin aktuell Angestellter (38 Jahre alt) und freiwillig in der GKV. Einkommen liegt (deutlch) über die Beitragsbemessungsgrenze. Meine Frau ist gesetzlich Pflichtversichert, meine Tochter in der Familienversicherung bei der GKV meiner Frau.

      Ich habe mich in den letzten Jahren schon mehrfach damit auseinandergesetzt in die PKV zu wechseln. Jeder mit dem ich gesprochen habe hat mir davon abgeraten - das Argument waren immer die Beitragssteigerungen die ja viel höher seien wie in der GKV. Zudem müsste meine Tochter ja in der aktuellen Konstellation auch privat versichert werden.

      Nun beobachte ich in den letzten Jahren kontinuierlich das die GKV von Jahr zu Jahr teurer wird. Nicht so sehr wegen Steigerungen des Beitragssatz (wobei auch hier fürs nächste Jahr erhöht wurde), sondern vielmehr, verdeckt, über die Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist seit 2012 im Mittel um 2,7% pro Jahr gestiegen. Darüber redet kaum jemand.

      Nun tue ich mich schwer belastbare Daten über die Entwicklung der PKV Beiträge zu finden.

      Aktuell stellt es sich so dar, dass ich bei einer PKV jeden Monat ca. 150€ sparen würde, inkl. der Versicherung für meine Tochter. Mein AG spart auch nochmal etwa den gleichen Betrag. DIe Leistungen in der PKV sind besser wie in der GKV.

      Daher jetzt die Frage an euch:
      - Wie schätzt ihr das ein?
      - Gibt es belastbare Statistiken darüber, wie sich die PKV Beiträge in den letzten Jahren entwickelt haben?
      - Ist es so, dass ich im Rentenalter von der gesetzlichen RV dann zusätzlich zur Rente 50% des GKV Beitrags der anfallen würde zusätzlich bekomme?
      - Stimmt es, dass ich jederzeit in den Basistarif wechseln könnte, der die gleichen Leistungen bietet wie die GKV und auch das gleiche kostet?

      Herzlichen Dank und viele Grüße
      Sebastian
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 12:17:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.158.179 von LordExcalibur am 22.12.20 10:47:11
      Zitat von LordExcalibur: Hallo zusammen,

      zur Situation:
      Ich bin aktuell Angestellter (38 Jahre alt) und freiwillig in der GKV. Einkommen liegt (deutlch) über die Beitragsbemessungsgrenze. Meine Frau ist gesetzlich Pflichtversichert, meine Tochter in der Familienversicherung bei der GKV meiner Frau.

      Ich habe mich in den letzten Jahren schon mehrfach damit auseinandergesetzt in die PKV zu wechseln. Jeder mit dem ich gesprochen habe hat mir davon abgeraten - das Argument waren immer die Beitragssteigerungen die ja viel höher seien wie in der GKV. Zudem müsste meine Tochter ja in der aktuellen Konstellation auch privat versichert werden.

      Nun beobachte ich in den letzten Jahren kontinuierlich das die GKV von Jahr zu Jahr teurer wird. Nicht so sehr wegen Steigerungen des Beitragssatz (wobei auch hier fürs nächste Jahr erhöht wurde), sondern vielmehr, verdeckt, über die Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist seit 2012 im Mittel um 2,7% pro Jahr gestiegen. Darüber redet kaum jemand.

      Nun tue ich mich schwer belastbare Daten über die Entwicklung der PKV Beiträge zu finden.

      Aktuell stellt es sich so dar, dass ich bei einer PKV jeden Monat ca. 150€ sparen würde, inkl. der Versicherung für meine Tochter. Mein AG spart auch nochmal etwa den gleichen Betrag. DIe Leistungen in der PKV sind besser wie in der GKV.

      Daher jetzt die Frage an euch:
      - Wie schätzt ihr das ein?
      - Gibt es belastbare Statistiken darüber, wie sich die PKV Beiträge in den letzten Jahren entwickelt haben?
      - Ist es so, dass ich im Rentenalter von der gesetzlichen RV dann zusätzlich zur Rente 50% des GKV Beitrags der anfallen würde zusätzlich bekomme?
      - Stimmt es, dass ich jederzeit in den Basistarif wechseln könnte, der die gleichen Leistungen bietet wie die GKV und auch das gleiche kostet?

      Herzlichen Dank und viele Grüße
      Sebastian


      Das hängt stark davon ab, welche PKV Du wählen möchtest.
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 12:53:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich bin aktuell noch in der Phase grundsätzlich zu entscheiden ob der Schritt in die PKV sinnvoll sein könnte. Das es unterschiedliche Tarife und Gesellschaften gibt ist schon klar.
      Gibt es nicht sowas wie einen Beitragsindex oder ähnlich?
      Was wäre denn eine gute Gesellschaft. Die Zahlen oben im Beitrag habe ich bei der HUK berechnet, da es hier einfach online auf deren Webseite möglich war.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 13:21:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.160.048 von LordExcalibur am 22.12.20 12:53:05Also es ist ja wirklich jedem seine eigene Überlegung, aber tut es ganz genau, wenn Ihr in die PKV wechseln wollt. Klar Ihr habt Kostenkontrolle, kassiert Prämien wenn Ihr gesund bleibt und sicher noch viele andere Vorteile, aber wenn Ihr älter werdet und vielleicht auch mal kranker bis zu sehr schweren, kostenintensiven Krankheiten, dann werdet Ihr die Solidargemeinschaft vermissen.
      Ich kenne ein Kollegen der ist in einer PKV, und der will dort gerne wieder raus, weil die Beiträge schön angezogen haben und da ist für ihn noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, zurück in die GKV geht nur über Arbeitslosigkeit.
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 13:27:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genau das ist das was ich von vielen gehört habe. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch, dass die GKV jedes Jahr teurer wird (im Schnitt die genannten 2,7%). Wenn man dann noch einberechnet das viele Dinge selbst gezahlt werden müssen (Brillen, Zahnersatz, Medikamente...) sieht die Rechnung nochmal anders aus.
      Dein Hinweis das man es sich genauestens überlegen sollte ist vollkommen richtig. Genau das tue ich aktuell und versuche das ganze durch Daten zu untermauern. Letzlich läuft es auf die Frage heraus ob die Geldanlage der Beitragsdifferenz ausreicht um die Kostensteigerungen später zu kompensieren. Ein wesentlicher Faktor dafür ist natürlich die Beitragsentwicklung die man heute noch nicht sicher kennt, weder für die GKV noch für die PKV.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 22.12.20 14:05:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.160.516 von LordExcalibur am 22.12.20 13:27:42Absolut richtig, und ich stand auch vor dieser Entscheidung. Meine Frau ist Beamtin und da gelten andere Regeln: sie ist nicht versicherungspflichtig in der GKV. stattdessen ist sie in einer PKV mit Beihilfe, weil sie für sich denkt, den besseren Service zu bekommen. Ist nunmal 2-Klassen-Medizin und ich denke der Staat würde am liebsten alles abstoßen und den Wölfen überlassen, dann können die die Preise anziehen. Ich habe da sehr meine Bedenken, natürlich kann ich absolut falsch liegen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 15:22:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Verband der PKV macht regelmäßig solche Auswertungen und danach ist die PKV seit 2011 weniger stark gestiegen, als die GKV.

      https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/trotz-pkv-b…


      Das ist aber auch der Branchen-Verband und es gibt bestimmt genug Fälle, wo es anders ist. Ist das also objektiv? Über alle vielleicht schon, für einzelne bestimmt nicht.

      Auf jeden Fall sollte einem klar sein, worauf man sich einlässt. Ich würde niemals einen günstigen (oder billigen) Tarif wählen, denn da sind Steigerungen vorprogrammiert. Ein Tarif ist ja immer so kalkuliert, dass die Beiträge die erwarteten Kosten auch decken. Wer am Anfang „zu wenig“ zahlt, muss das später quasi nachzahlen. Durch die niedrigen Zinsen wird der Effekt ja noch verstärkt.

      Ich würde außerdem immer Tarife wählen, wo die Versicherten ein Interesse daran haben, nicht jede Rechnung einzureichen. Bei Vollkasko-Tarifen (mit Premium-Leistungen, ohne Selbstbeteiligung) besteht mE die Gefahr, dass die Menschen den Tarif zu sehr „ausnutzen“ und lieber eine Rechnung zu viel als zu wenig einreichen.

      Ich habe den Schritt vor gut 10 Jahren gemacht, ob ich ihn heute wieder so machen würde, weiß ich nicht. Habe einen guten Tarif, bekomme gute Beitragsrückerstattungen. Habe es aber auch nicht gemacht, um Geld zu sparen. Es sollte sich jeder gut überlegen und auf jeden Fall sehr gut informieren. Ich habe mal gelesen, die Entscheidung zur PKV ist genauso bedeutsam, wie der Kauf einer Immobilie. Und man muss sich auch im Klaren sein, dass PKV ein anderes Modell ist (PKV ist eher ein „Rückversicherer“. Macht man den Schritt, damit die Brille bezahlt wird?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 22:35:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.162.304 von makaru am 22.12.20 15:22:27Mit der PKV muss man sich die Situation im Rentenalter durchdenken. Die GKV ist prozentual an die Rentenhöhe gebunden. In der Regel sinken die zu zahlenden Beiträge dann mit Rentenbeginn, während die Beiträge in der PKV unabhängig von der Rentenhöhe immer weiter steigen. Ein zurück in die GKV geht dann nicht mehr. Es sind meist Selbständige, die sich die PKV im Rentenalter nicht mehr leisten können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 11:34:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.169.528 von Geneta am 22.12.20 22:35:22Dazu hier auch ein guter Beitrag:

      https://krankenkassen.net/faq-zur-krankenversicherung/rentne…
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 19:14:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ob PKV oder GKV kommt viel auf die jeweilige Lebensplanung an, wie viele Kinder möchte man haben, ist der Partner selbstständig, verdient er mehr oder weniger.

      Derjenige, der sich für die PKV entscheidet:
      -Kann in jungen Jahren Tarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbeteiligung wählen.
      -die Ersparnis in Tarifbausteine stecken um den Beitrag im Rentenalter zu senken
      -durch den gesetzlichen Zuschlag bzw. Rückstellungen hat sich die PKV auch verbessert
      -man kann sich durch Tarifwechsel optimieren
      -man kann temporär in die PKV wechseln um Geld zu sparen, dies sollte aber wohlüberlegt
      und geplant sein.

      Langfristig wird die GKV alle Einkünfte (Rente, Kapitaleinkünfte, Betriebsrente) berücksichtigen
      die Leistungen werden immer mehr abgesenkt, viele NIcht-Einzahler werden in das System
      einwandern. Langfristig wird das soziale Netz aus meiner Sicht immer dünner.
      Die Leistungsträger werden zugunsten anderer Schichten solidarisch beteiligt.
      Es wird in Zukunft nur noch minimale Leistungen geben. Neue Behandlungsmethoden und technischer Fortschrift muss man in der GKV selbst zuzahlen.
      Oder der Staat übernimmt das als Transferleistung.

      Ich bleibe in der PKV aufgrund meiner persönlichen Situation.

      Habe ich den Wechsel damals bereut?
      Eher nicht, ich habe viel Geld gespart, dies in Aktien investiert und kann mir dadurch höhere Beiträge im Alter leisten.

      Aber jeder muss seine Lebensplanung selbst machen bzw. nicht jeder Plan geht auf durch die staatlichen Eingriffe bzw. Änderung der Lebenssituation.
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 21:13:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es kommt in der Tat sehr auf die Versicherungsgesellschaft an.

      Es gibt Gesellschaften, die sehr günstige Tarife anbieten. Dort werden dann junge Menschen mit geringen Beiträgen in einen Topf geworfen. Irgendwann wird dieser Topf dichtgemacht und ein neuer eröffnet. Die Leute in dem alten Topf werden gemeinsam alter und damit steigen die Beiträge schneller.

      Dagegen gibt es Gesellschaften, die einen Topf für alle Kunden haben. Die Beiträge sind für Neueinsteiger teurer als bei der ersten Gruppe, aber wahrscheinlich werden dann auch die Steigerungen geringer sein.

      Das solltest du vorher abklären. Aber letztlich garantieren kann dir das sowieso niemand.
      Avatar
      schrieb am 25.12.20 16:26:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.169.528 von Geneta am 22.12.20 22:35:22
      Zitat von Geneta: Mit der PKV muss man sich die Situation im Rentenalter durchdenken. Die GKV ist prozentual an die Rentenhöhe gebunden. In der Regel sinken die zu zahlenden Beiträge dann mit Rentenbeginn, während die Beiträge in der PKV unabhängig von der Rentenhöhe immer weiter steigen. Ein zurück in die GKV geht dann nicht mehr. Es sind meist Selbständige, die sich die PKV im Rentenalter nicht mehr leisten können.


      Das ist doch nicht richtig?
      Als freiwillig Versicherter bezahlt man doch in der GKV auch im Rentenalter Beitrag von allen Einkünften.

      Siehe hier:
      https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/in…
      "Freiwillig versicherte Rentner zahlen für bestimmte Einnahmen (z. B. aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen) einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus den Zusatzbeitrages von 1,2 Prozent an."

      Oder trifft das nur die Selbständigen und nicht die Angestellten, die über der Bemessungsgrenze verdienen?
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 10:31:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Im Rentenalter ist man in der GKV nur dann freiwillig versichert, wenn man weniger als 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV war. Also betrifft dies die breite Masse der Leute nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 12:26:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hier ist es detailliert beschrieben, sehe ich jetzt:
      https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner…

      Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist ja dann auch keine Option, wenn man dabei bis zur Bemessungsgrenze auf alle Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss.

      Aber was sind die Bedingungen, um in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert zu sein?
      Die Selbständigen und Gutverdiener und die Nichterwerbstätigen sind doch alle nur freiwillig versichert?
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 12:47:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aber das habe ich doch vorhin geschrieben?! Ich formuliere es mal anders.

      Wenn man mehr als 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV war, ist man als Rentner pflichtversichert. Es spielt keine Rolle, ob man vorher pflicht- oder freiwillig versichert war oder ob man Arbeitnehmer oder Selbständiger gewesen ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 13:12:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aber ich bezweifle, dass diese Regelungen in 10 Jahren noch gelten. Denn dann gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Ich gehe davon aus, dass man dann zumindest als Rentner Beiträge auf sämtliche Einnahmen zahlen muss (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 14:27:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.208.776 von StinoUser am 28.12.20 12:47:14
      Zitat von StinoUser: Aber das habe ich doch vorhin geschrieben?! Ich formuliere es mal anders.

      Wenn man mehr als 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV war, ist man als Rentner pflichtversichert. Es spielt keine Rolle, ob man vorher pflicht- oder freiwillig versichert war oder ob man Arbeitnehmer oder Selbständiger gewesen ist.


      Bei mir fällt der Groschen nicht!
      Wenn man mehr als 90% in der GKV war, kann man sich als Rentner freiwillig versichern und muss Beiträge auf alle Einkünfte zahlen.
      Wenn man weniger als 90% in der GKV war, muss man sich privat versichern.

      Wenn man immer nur freiwillig in der GKV war, hat man dann im Rentenalter den Status "pflichtversicht in der KV der Rentner" und zahlt unabhängig vom Einkommen nur den Beitrag auf Basis der Rente? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

      Dass man diese einseitige Privilegierung der Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner aufgeben wird, erwarte ich auch. Wobei man sich aber derzeit bei der Entscheidung nach dem richten muss, was aktuell gilt. Kann ja auch sein, dass das ohnehin als Extrasteuer auf Miet- und Kapitaleinkünfte kommt, also unabhängig vom individuellen Versicherungsstatus des Empfängers.
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 14:50:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nein.

      Wenn man mehr als 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV war, ist man als Rentner automatisch "pflichtversichert in der KV der Rentner" und bezahlt nur Beiträge auf die gesetzliche Rente.

      Wenn man weniger als 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens in der GKV war, ist man als Rentner automatisch freiwillig versichert und zahlt Beiträge auf alle Einnahmen.

      Wenn man immer nur in der GKV war (egal ob freiwillig oder Pflicht), hat man im Rentenalter den Status "pflichtversichert in der KV der Rentner" und bezahlt nur Beiträge auf die gesetzliche Rente.
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 14:53:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Alle Varianten beziehen sich darauf, dass man unmittelbar vor Renteneintritt in der GKV ist.
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 14:57:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Daher gibt es Fälle, dass jemand gerade so auf 5 Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kommt (z.B. danach als Selbständiger gearbeitet) und daher nur GKV-Beiträge basierend auf ein paar zig Euro gesetzliche Rente zahlt.
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 20:17:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wie StinoUser richtig geschrieben hat, als GKV-Mitglied kommt man in die Pflichtversicherung der Rentner, wenn man die 9/10-Regel erfüllt. Dabei ist es unerheblich, ob man vorher pflichtversichert oder freiwillig versichert war, selbst beitragsfrei familienversichert (z.B. als nichtarbeitende Ehefrau) ist dafür ausreichend. Der hälftige KV-Beitrag wird analog dem Arbeitgeber von der DRV gezahlt.

      Wir reden natürlich vom derzeitigem Recht. Genauso könnte man auch mutmaßen, dass es zukünftig eine Einheits-KV auf Kopfpauschalen-Basis geben wird oder die PKV ein Auslaufmodell ist, da die Beitragsbemessungsgrenze zur GKV-Pflicht ständig erhöht wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 20:29:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.216.216 von Geneta am 28.12.20 20:17:36Die 9/10-Regel bezieht sich auf die 2. Hälfte des Erwerbslebens, die genau ermittelt wird, beginnend vom 1. Tag der Erwerbstätigkeit an.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.20 20:45:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Man zahlt allerdings KV-Beitrag auf eine zusätzliche Betriebsrente und zwar den vollen Beitrag, nicht auf eine Riesterrente oder private Rentenversicherung.
      Avatar
      schrieb am 07.01.21 22:25:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Danke euch erstmal für euren guten Input.

      Ich habe die Zeit an den Feiertagen genutzt mich noch tiefer mit dem Thema zu beschäftigen und habe noch ein paar Punkte die ich gerne mit euch diskutieren möchte.

      These 1.
      Durch Corona wird es in der GKV kurzfristig/mittelfristig weniger Beitragsvolumen in Verbindung mit höheren Kosten geben.

      Bezogen auf das Beitragsvolumen ist diese These sicher korrekt (Kurzarbeit, höhere Arbeitslosigkeit...). In der PKV bleibe das Beitragsvolumen unverändert. Sind aber durch Corona die Kosten gestiegen? Dieser Effekt würde ja in ähnlichem Maße die PKV auch treffen.


      These 2:
      Aktuell sieht es noch so aus, dass im Rentenalter in der KVdR nur die Rente als Bemessungsgrundlage für den GKV Betrag genommen wird.

      Ich persönlich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass dieses Privileg früher oder später fällt. Dann wäre man in der GKV nicht mehr wirklich günstiger dran als in der PKV, wenn man unterstellt, dass noch Mieterträge etc. da sind.
      Aufgrund der sich zunehmend zuspitzenden Finanzlage der GKV wird weitere Beitragssteigerungen sowie ggf. Leistungskürzungen geben (müssen). Dazu gab es kürzlichen einen Spiegelartikel indem auf das Milliardendefizit in der Pflegeversicherung hingewiesen wurde.


      These 3:
      In der PKV ist tendenziell eine gesündere Kohorte versichert.

      Zum einen gibt es eine Gesundheitsprüfung. Zum anderen gehört die Gruppe der PKV Versicherten tendenziell zu den Besservierdienenden die sich ohnehin gesünder Verhalten bzw. sich einen gesünderen Lebensstil leisten (können).
      Zudem gibt es durch Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung etc. einen Anreiz sich kostensparend zu verhalten. Die GKV gibt keinerlei Anreiz sich kostensparend zu verhalten. Einige gehen wegen jedem Pups zum Arzt - die Gemeinschaft zahlt.


      Wie steht ihr zu den Thesen? Haltet ihr meine Einschätzungen für richtig?
      Avatar
      schrieb am 07.01.21 22:37:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Und noch ein Punkt den ich gerade vergessen hatte:

      These 4:
      Durch das aktuell sehr niedrige Zinsniveau rentieren die Altersrückstellungen in der PKV relativ schlecht. In der GKV hat man das Thema nicht, da hier das Umlageverfahren gilt.

      Das Zinsniveau ist natürlich bereits in den Prämien einkalkuliert. Ich unterstelle, dass die Veränderung des Zinsniveau in den letzten Jahren ein Faktor waren der zu Beitragserhöhungen in der PKV geführt hat. In Zukunft dürfte dieser Effekt geringer ausfallen da die Zinsen vermutlich nicht mehr sehr deutlich sinken werden/können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.21 06:55:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.338.105 von LordExcalibur am 07.01.21 22:37:56These 4 sehe ich genau anders herum: Jetzt haben die Krankenversicherer noch alte Anleihen im Bestand, die noch Zinsen abwerfen. Diese werden im Laufe der Zeit fällig, und Neuanlagen sind nur zu Negativzinsen möglich. Daher dürfte sich das von dir genannte Problem eher noch verschärfen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.21 13:23:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.339.728 von JuliaPapa am 08.01.21 06:55:12
      Zitat von JuliaPapa: These 4 sehe ich genau anders herum: Jetzt haben die Krankenversicherer noch alte Anleihen im Bestand, die noch Zinsen abwerfen. Diese werden im Laufe der Zeit fällig, und Neuanlagen sind nur zu Negativzinsen möglich. Daher dürfte sich das von dir genannte Problem eher noch verschärfen.


      Das ist die Frage ob das wirklich so kalkuliert wird. Wenn ich heute in die PKV wechsle hat der Versicherer ja für mich noch 0 Altersrückstellungen. Mit jedem Beitrag baut er welche auf, die er zum aktuellen Zinsniveau anlegen kann. Daher dürfte dieser Effekt eigentlich in diesem Fall irrelevant sein, oder?
      Anders sieht es mit Bestandsverträgen aus. Dort müssen die bestehenden Rückstellungen neu angelegt werden und man läuft genau in die Verschärfung hinein die du beschreibst.
      Avatar
      schrieb am 08.01.21 16:47:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      These 1: "Sind aber durch Corona die Kosten gestiegen?" Ich meine, dass man die Kosten vernachlässigen kann. Nur ein geringer Anteil aller Infizierten benötigt irgendeine Behandlung.

      These 2: ich vermute ebenfalls, dass sich die Bemessungsgrundlage in Zukunft ändern wird.

      These 3: Ich stimme zu

      These 4: Die Zinsen sind auch für Neueinsteiger ein Problem. Die Tarife sind mit einem Rechnungszins kalkuliert, früher einheitlich 3,5 Prozent. Mittlerweile bei den meisten Tarifen nur noch 2,x Prozent. Wenn der Versicherer das nicht mehr erwirtschaftet, wird der Rechnungszins erneut abgesenkt und die Beiträge steigen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.21 12:54:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.351.902 von StinoUser am 08.01.21 16:47:17
      Zitat von StinoUser: These 4: Die Zinsen sind auch für Neueinsteiger ein Problem. Die Tarife sind mit einem Rechnungszins kalkuliert, früher einheitlich 3,5 Prozent. Mittlerweile bei den meisten Tarifen nur noch 2,x Prozent. Wenn der Versicherer das nicht mehr erwirtschaftet, wird der Rechnungszins erneut abgesenkt und die Beiträge steigen.


      OK. Welche Komponente am Beitrag würde denn dann steigen? Die Beitragsentlastungskomponente fürs Alter ist ja auf 10% begrenzt.
      Avatar
      schrieb am 12.01.21 16:13:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      Der Beitrag an sich würde steigen, der gesetzliche Zuschlag von 10% kommt dann obendrauf. Also wenn der Beitrag wegen der Zinsen z.B. um 10 Euro steigen müsste, würden es inkl. des gesetzlichen Zuschlags 11 Euro sein.

      Das Positive für Neueinsteiger ist, dass ihre Alterungsrückstellungen genauso verzinst werden wie die der langjährig Versicherten.
      Avatar
      schrieb am 12.01.21 16:42:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      Bitte nicht den gesetzlichen Zuschlag von 10% mit einer eventuell zusätzlich vereinbarten Beitragsentlastungskomponente verwechseln, das sind zwei verschiedene Dinge.
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 02:57:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.216.363 von Geneta am 28.12.20 20:29:03
      Zitat von Geneta: Die 9/10-Regel bezieht sich auf die 2. Hälfte des Erwerbslebens, die genau ermittelt wird, beginnend vom 1. Tag der Erwerbstätigkeit an.


      Es wird genau gerechnet, egal ob man mit 14 oder 26 Jahren das erste mal Beiträge zahlte, oder fängt das miit einem bestimmten Alter an.?

      Und dann geht man ja zukünftig unterschiedlcih in Rente, einige mit 66 oder mit 67 etc. Könnte dann auch einer zwei oder drei Jahre länger arbeiten und nicht in Rente gehen, um so die 90% der zweiten Hälfte der Berufstätigkeit zu erreichen.
      So könnte er evtl die 90 % erreichen, wie ihm vorher noch 2 oder 3 Jahre fehlten.?

      Weiss das einer? Wie es heute noch ist?


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