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    AWV Meldepflicht bei Depot im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.21 17:06:36 von
    neuester Beitrag 06.01.22 22:04:56 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.338.692
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      schrieb am 14.01.21 17:06:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgendes Problem und ich hoffe jemand hat Erfahrung mit diesem Thema.

      Ich suche Menschen, die ihre Aktienkäufe an die Bundesbank melden wegen der geltenden AWV Pflicht für Auslandstransaktionen. Diese Pflicht gilt für jeden Aktienkauf über 12500 EUR.

      Gemäß § 67 AWV sind Inländer gesetzlich verpflichtet, Zahlungen die sie an Ausländer leisten oder von diesen erhalten, zu melden.
      Diese gesetzliche Pflicht schließt gemäß § 2 AWG Abs. 15 Satz 1 Privatpersonen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein.

      Wie macht ihr das? Es droht ein hohes Bußgeld, wenn man es nicht an szawstat-dtazv@bundesbank.de meldet.

      Ich habe versucht es per E-Mail zu melden. Es wird uns verwehrt obwohl es erlaubt ist. Ich habe Transaktionen die letzten 3 Jahre versäumt zu melden aus Unwissenheit und nun fordert man alles übers Portal zu melden, 3 Jahre rückwirkend. Das wirkt recht kompliziert.

      Für die Registrierung im AMS Portal wird ein Formular vorausgesetzt und dieses Formular bezeichnet uns als Institution/Firma/Abteilung und ich frage mich ob man es fordern kann dies zu unterschreiben, wenn man eine Privatperson ist?

      Wir versuchen seit 3 Wochen unsere Wertpapiertransaktion zu melden und es wird uns einfach per E-Mail verwehrt. Man behauptet es fällt nicht unter gelegentlich obwohl wir oft nur 1-4 Aktien pro Monat gehandelt haben. Problem ist, die sehen alle Transaktionen über 3 Jahre und nicht, dass es gelegentliche Transaktionen waren und in der Jahresbescheinigung waren sehr viele Teilausführungen, es wirkte mehr als es ist.

      Das Problem ist, wir haben nicht den Eindruck, dass die Meldung über das Portal der Bundesbank umsetzbar ist. Wir haben so viele Teilausführungen, da wir hohe Beträge einsetzen und die fordern auch noch, dass man Dollar in EUR umrechnet, wahrscheinlich zum Tageskurs, dann für jedes Wertpapier die ISN raussucht, alles um Statistiken zu erstellen. Und wenn man dem nicht nachkommt können die hohe Bußgelder (bis zu 30 000 EUR) verhängen.

      Wir sind verzweifelt und es wäre gut, wenn mal jemand seine Erfahrung postet. Wir würden es gerne per Mail melden, weil es viel zu kompliziert wirkt über das Portal, aber es wird uns verwehrt. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Forderung umsetzbar ist.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.21 17:31:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.442.103 von invest889 am 14.01.21 17:06:36Musst du die einzelnen Geschäfte tatsächlich melden?

      Nach meinem Verständnis wird eine Meldung fällig, wenn Geld die Grenze überschreitet.

      Wenn du aber z.B. bei Interactive Brokers ein Depot hast und in den USA Aktien kaufst, geht doch gar kein Geld über die deutsche Grenze.

      Das kann doch nur der Fall sein bei Ein- oder Auszahlungen oder aber wenn du bei einem ausländischen Broker an einer Börse in Deutschland handelst.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.21 17:40:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.442.736 von JuliaPapa am 14.01.21 17:31:46Wir dachten wir müssten die Auszahlungen melden, von US Broker auf unser Girokonto, aber das interessiert Sie nicht, weil es von meinem Depot auf mein Konto und umgekehrt geht.

      Die sehen jeden Kauf oder Verkauf als Geschäft mit einem Ausländer und der Geschäftspartner ist der Broker und das muss gemeldet werden, siehe email Screenshot
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.01.21 18:07:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde mich bei solchen Themen anwaltlich beraten lassen. Wenn die ernsthafte Gefahr eines Bußgeldes besteht, würde ich mir Hilfe von jemandem holen, der sich damit auskennt. Er wird im Zweifel genau wissen, was Ihr tun müsst und was nicht. Mir wäre es das Wert.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.21 18:43:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.443.567 von makaru am 14.01.21 18:07:26Ich hab bereits bei einem Anwaltsportal gefragt und warte auf Antwort. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dazu gezwungen werden kann ein Formular zu unterschreiben was uns als Firma oder Institution bezeichnet obwohl wir Privatpersonen sind und dies wird gefordert um eine Registrierung abzuschließen.
      10 Antworten

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      schrieb am 14.01.21 20:42:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.442.928 von invest889 am 14.01.21 17:40:20Das gilt im Übrigen auch für Orders bei Degiro. Jetzt allerdings nicht mehr, da das Verrechnungskonto ja jetzt bei Flatex liegt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 05:44:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.444.332 von invest889 am 14.01.21 18:43:24Wir hatten die letzten 3 Jahre $15m Umsatz, ca 2500-3500 Teilausführungen, da wir hohe Beträge setzen und für jede Transaktion obwohl wir es freiwillig gemeldet haben, erwartet man Z10 Meldungen, ISIN und EUR Umrechnung, obwohl das Geld nicht mal im Moment der Order über die Grenze ging.

      Man meinte auch wir sollen uns einen Dienstleister suchen. Nur komisch, dass man bis auf einen Anwalt, der für Unternehmen tätig ist, so gar nichts über Google findet.

      Dann sagte man, wenn wir es zeitnah melden, haben wir nichts zu befürchten. Wie kann man sowas zeitnah melden? Es ist ne ganz üble Angelegenheit, die völlig unverständlich ist und nicht umsetzbar ist. Und die Bußgelder gelten dann auch noch pro Transaktion. Wirkt wie eine Bußgeldfalle.

      Ein Broker von uns zeigt nur Teilausführungen an, nicht mal Gesamtransaktionen, ich weiss nicht wie man das umsetzen kann.

      Frage mich bereits ob wir auswandern müssen wegen einer Meldung für eine Statistik, die 99% der deutschen nicht mal einreichen. Und bei Wertpapieren ist es völlig unbekannt.

      Die Bundesbank fordert stur ihre Paragraphen, da ist kein Entgegenkommen obwohl das alles gar nicht geschehen wäre, wenn die Forderung bekannt gewesen wäre, da wir dann gar nicht gehandelt hätten. Man sollte wenigstens die Jahresbescheinigung, wie es auch beim Finanzamt gängige Praxis ist, akzeptieren.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 09:49:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.449.753 von invest889 am 15.01.21 05:44:04Verstehe ich das richtig, dass ihr nur auf die Liste bei der Bundesbank gekommen seid, weil ihr mal angefangen habt das zu melden?!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 19:39:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.449.753 von invest889 am 15.01.21 05:44:04Das AWG mit der Meldegrenze besteht schon seit langer Zeit und irgendwie scheint es dass die Bundesbank verschlafen zu haben, die Regularien zeitgerecht anzupassen. Mifid transaction reporting, CRS/AEoI etc laufen heute völlig automatisiert ab und Banken bzw. spezialisierte Dienstleister sind für entsprechende Meldungen verantwortlich (nicht die Kunden!).

      Das ganze manuell für mehrere Jahre zu machen ist ein ziemlicher Aufwand mit viel Fehlerpotenzial. Einen kompetenten Dienstleister zu involvieren macht wirklich Sinn.
      Avatar
      schrieb am 15.01.21 20:41:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.452.285 von LeDax am 15.01.21 09:49:34Ja, ich habe gefragt ob man Auszahlungen vom Auslandsdepot auf das Girokonto melden muss und wurde dann gebeten meine Wertpapiere zu melden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.21 19:40:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.444.332 von invest889 am 14.01.21 18:43:24
      Zitat von invest889: Ich hab bereits bei einem Anwaltsportal gefragt und warte auf Antwort. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dazu gezwungen werden kann ein Formular zu unterschreiben was uns als Firma oder Institution bezeichnet obwohl wir Privatpersonen sind und dies wird gefordert um eine Registrierung abzuschließen.


      Hallo,

      wie ist bei Ihnen der Stand der Dinge? Haben Sie eine Antwort von dem Anwaltsportal bekommen?
      Ich sehe mich gerade in einer ähnlichen Situation und weiss auch nicht so recht weiter.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.03.21 15:24:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.384.775 von DowyJones am 09.03.21 19:40:47Das ist doch totaler Schwachsinn, ich habe Konten auch außerhalb DE und mache 50-100 Trades pro Tag. Für so einen Quatsch hätte ich gar keine Zeit, zudem geht es niemand was an und kommt auch nicht raus, deshalb den Irrsinn ignorieren. :keks:
      Avatar
      schrieb am 11.03.21 11:20:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      So, habe zum Thema gerade ein aktuelles YouTube Video der Bundesbank entdeckt. Aufschlussreich sind hier die Antworten der Bundesbank zu einzelnen Kommentaren. Hier findet man auf die Frage, ob Ein- bzw. Auszahlungen von mindestens 12.500 € auf das eigene Auslands-Brokerkonto meldepflichtig sind, folgende Antwort:

      Zitat Bundesbank:
      "Der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland z.B. Österreich ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig."

      Kurz gesagt, nicht die Einzahlung/Auszahlung ist hier relevant, sondern die Meldepflicht bezieht sich auf den Kauf bzw. Verkauf von Werten, sobald diese jeweils 12.500 € übersteigen.

      Hier der Link zum Video. Obengenannte Info findet man allerdings nicht im Video selbst, sondern unter den Kommentaren:
      Avatar
      schrieb am 17.05.21 17:16:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.464.435 von invest889 am 15.01.21 20:41:08Hallo invest889,

      mich würde mal interessieren, wie das ganze weitergegangen oder ausgegangen ist.

      Vielleicht magst Du ja mal was dazu schreiben oder läuft das ganze immer noch?

      Viele Grüße
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 16:28:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.442.103 von invest889 am 14.01.21 17:06:36Gibt es hier Neuigkeiten? Danke!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 16:44:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.368.783 von ValueIn am 19.09.21 16:28:51Ich muss meine Transaktionen monatlich über das AMS Portal melden. Auf Rückforderungen für die Vergangenheit in der ich es versäumt habe wurde verzichtet.
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:01:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.217.457 von LeDax am 17.05.21 17:16:15Sorry für die späte Antwort. Man kommt nicht drum herum es zu melden und man muss die Transaktionen auch in TSD runden nach EUR Umrechnung und das ganze monatlich über das ASM Portal. Für ein Jahr musste ich nachträglich alles melden, aber für das vorletzte Jahr wurde verzichtet und keine Rückforderungen. Bei meinem Broker muss ich jeden Trade kalkulieren, eine Zumutung, aber ich bekomme keine monatliche Übersicht bei Charles Schwab und man muss sich halt an die Regeln halten auch wenn es wenig Sinn macht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:10:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wer mehr, als eine handvoll Transaktionen hat, muß es (wie ich auch) über das Portal der Bundesbank melden. Das funktioniert nicht telefonisch oder per Mail- weil der Bundesbanker ja auch nichts anderes macht, als die Online-Meldung auszufüllen.

      Meines Wissens heißt "zeitnah", das man regulär noch bis zum 7. des Folgemonat die Meldungen machen kann.
      Für alles andere droht pro Transaktion ein saftiges Bußgeld von schlappen 30.000 Euro.

      Wer meint, das sowas nicht rauskommen kann- das dachten Hoeneß und Zumwinkel auch.

      Ich würde nur nachfragen, ob es reicht, wenn man die Transaktionen in monatlichen Summen für die entsprechenden Länder zusammenfassen kann.
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:10:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.368.936 von invest889 am 19.09.21 17:01:07
      Zitat von invest889: Sorry für die späte Antwort. Man kommt nicht drum herum es zu melden und man muss die Transaktionen auch in TSD runden nach EUR Umrechnung und das ganze monatlich über das ASM Portal. Für ein Jahr musste ich nachträglich alles melden, aber für das vorletzte Jahr wurde verzichtet und keine Rückforderungen. Bei meinem Broker muss ich jeden Trade kalkulieren, eine Zumutung, aber ich bekomme keine monatliche Übersicht bei Charles Schwab und man muss sich halt an die Regeln halten auch wenn es wenig Sinn macht.


      Danke für das Feedback! Ein weiterer Auswanderungsgrund für mich. Du meldest also hunderte von Transaktionen jeden Monat? Alleine dafür geht doch mindestens ein halber Arbeitstag pro Monat verloren, oder?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:20:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Jeden Tag, wenn ich meine Email von meinem Broker mit meinen Trades vom vorherigen Tag erhalte kalkuliere ich das zu meinen Trades vom vorherigen Tag, speicher es ab und Ende des Monats trage ich dann pro Aktie alles zusammengefasst im AMS Portal ein. Also eine Spalte für Kauf und eine für Verkauf wird pro Symbol dann Ende des Monats eingetragen. Man könnte es bestimmt auch täglich eintragen im ASM Portal, aber dann muss ich auch täglich in EUR umrechnen und in TSD und das wäre mehr Arbeit, somit sammle ich erst alles und kalkuliere täglich und trage es Ende des Monats ein.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:22:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.368.957 von ValueIn am 19.09.21 17:10:37Bin kein Vieltrader, aber 10 Minuten pro Tag kann man schon rechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:35:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.368.972 von invest889 am 19.09.21 17:20:01Muss hinzufügen. Ich trade oft die gleichen Aktien mehrfach im Monat, häufig nicht mehr als 10 unterschiedliche Aktien und nicht 100 verschiedene Aktien, somit addiere ich quasi täglich die Trades und dann wird es Ende des Monats umgerechnet in EUR und TSD und nur eine Spalte für Käufe und eine für Verkäufe pro Symbol eingetragen. Manche Broker haben bestimmt eine gute monatliche Übersicht und dann wäre es einfacher.
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:42:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.368.972 von invest889 am 19.09.21 17:20:01
      Zitat von invest889: Jeden Tag, wenn ich meine Email von meinem Broker mit meinen Trades vom vorherigen Tag erhalte kalkuliere ich das zu meinen Trades vom vorherigen Tag, speicher es ab und Ende des Monats trage ich dann pro Aktie alles zusammengefasst im AMS Portal ein. Also eine Spalte für Kauf und eine für Verkauf wird pro Symbol dann Ende des Monats eingetragen. Man könnte es bestimmt auch täglich eintragen im ASM Portal, aber dann muss ich auch täglich in EUR umrechnen und in TSD und das wäre mehr Arbeit, somit sammle ich erst alles und kalkuliere täglich und trage es Ende des Monats ein.


      Die Zusammenfassung pro Tag erleichterst es natürlich . Also ich käme da nicht hin mit 10 Mins bei manchmal 30 Trades (Teilausführungen) am Tag. Insbesondere da ich wenn ich 30.000 USD plaziere ich dazu übergegangen bin 10 x3000USD Trades einzustellen die dann auch noch in je 2-4 Teilausführungen enden. Danke für Dein Feedback und das Du das Thema auf das Radar von vielen hier gebracht hast!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.21 17:51:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.369.044 von ValueIn am 19.09.21 17:42:04Bei Charles Schwab sieht man in den täglichen Emails die Gesamtsumme und die Gesamtstückzahl der täglichen Trades. Wenn ich in der E-Mail nur Teilausführungen sehen würde wäre es gar nicht möglich es zu melden oder sehr umfangreich, da ich bei den meisten Aktien pro Kauf etliche Teilausführungen habe. Gerne!
      Avatar
      schrieb am 01.10.21 13:14:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Muss man das auch bei Interactive Brokers machen? Gibt es Broker, die das automatisch machen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.21 20:29:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.476.965 von Linux4me am 01.10.21 13:14:07Ja, jeder der ein Depot bei einem ausländischen Broker hat muss es melden. Ich denke die Dunkelziffer ist sehr hoch und die wenigsten melden es. Glaube nicht, dass es Broker gibt die es automatisch melden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.21 21:34:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.486.880 von invest889 am 02.10.21 20:29:17Na ja, aber nicht jede Transaktion ist meldepflichtig. Siehe 1. Posting:

      „Diese Pflicht gilt für jeden Aktienkauf über 12500 EUR.“

      Hier gibt es auch nochmal Infos zur AWV-Meldepflicht: https://www.bankinside.de/melde1.php#awv
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.10.21 14:01:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.487.126 von makaru am 02.10.21 21:34:34Natürlich nur Transaktionen über 12500 EUR monatlich summiert. Das wurde hier bereits erwähnt, daher hab ich es nicht erneut beschrieben. Generell glaube ich, dass nicht mal 1% der Trader es melden, die über die Summe hinaus traden/investieren.
      Avatar
      schrieb am 06.10.21 14:35:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.519.204 von invest889 am 06.10.21 14:01:08Nach meinem Verständnis geht es um einzelne Zahlungen/Käufe über 12.500 EUR, nicht summiert (es sei denn sie gehören zusammen)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.21 18:07:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hat denn schon jemand bei IBKR,Captrader oder Lynxbroker nachgefragt, ob die das Automatisch machen ?
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 03:47:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.519.762 von makaru am 06.10.21 14:35:07Du musst alle Trades pro Symbol summmiert in Verkäufe(eingehende Zahlungen) und Käufe(ausgehende Zahlungen) melden und zwar monatlich.
      Was meinst du mit "es sei denn sie gehören zusammen"?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 04:02:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.644.361 von invest889 am 20.10.21 03:47:50Trades=Transaktionen meine ich, Käufe und Verkäufe getrennt pro Symbol. Es geht darum, dass die gerne die monatlichen Transaktionen pro Gattung hätten in Käufe und Verkäufe getrennt.
      Mir wurde es mit Beispielen von der Bundesbank erklärt und es war summiert. Die interessiert es nicht ob du am 5. Oktober 5000 Aktien gekauft hast und dann am 10.Oktober weitere 2000 Aktien. Statistik ist über monatliche Ein- und Ausgaben und daher ist es einfacher, sinnvoller und auch von der Bundesbank gewollt es summiert zu melden. Es ist mit Sicherheit nicht verboten die Transaktionen täglich zu melden. Habe auch manchmal alles summiert gemeldet und dann einen Kauf oder Verkauf später getätigt und das dann separat gemeldet. Ist auch kein Problem,wichtig ist der Monat in die Transaktionen getätigt wurden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 04:09:09
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.644.370 von invest889 am 20.10.21 04:02:48Gattung ist der falsche Begriff, ich meinte pro Symbol/pro gelistetem Unternehmen in Käufe und Verkäufe getrennt und in TSD gerundet, monatlich. Ich poste später mal eine meiner Meldungen, damit Ihr wisst wie man es meldet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 06:53:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.644.373 von invest889 am 20.10.21 04:09:09Siehe Screenshot, so wird es gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 12:31:13
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.644.592 von invest889 am 20.10.21 06:53:34Danke für Deinen Input und die Diskussion!

      Nach meinem Verständnis sind Überweisungen und Wertpapiertransaktionen (jeweils einzeln betrachtet!) über der Grenze von 12.500 EUR meldepflichtig. Überweise ich also heute 10.000 EUR entsteht keine Meldefrist, überweise ich 15.000 EUR ist diese (und nach meinem Verständnis nur diese) meldepflichtig. Bei Wertpapieren ist es ähnlich, eine Transaktion (=ein Kauf oder Verkauf einer Aktie) ist ab einem Volumen von 12.500 EUR meldepflichtig, darunter nicht. Habe ich jetzt zB durch Teilausführungen zB 10 Transaktionen die jeweils unter 12.500 EUR liegen, zusammen aber drüber, so ist das meldepflichtig. Es soll auch umgangen werden, dass ich eine Transaktion absichtlich teile, um jeweils unter der 12.500 Grenze zu bleiben, in Summe aber drüber. Das wäre auch meldepflichtig.

      Handle ich also bei IB oder Lynx nur Aktien mit einem Volumen unter 12.500 EUR je Transaktion, so gehe ich davon aus, dass die Transaktionen nicht meldepflichtig sind.

      Ich nehme meine Einschätzung zB aus diesen Quellen:

      https://www.weltsparen.de/faq/bedeutet-awv-meldepflicht/


      Erläuterungen der Deutschen Bundesbank zur Meldung „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“
      – Anlage Z 10 zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) –
      Allgemeine Hinweise
      Die statistischen Angaben, für die eine gesetzliche Meldepflicht gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 AWV besteht, sind zur Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz durch die Deutsche Bundesbank erforderlich. Diese Angaben unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht an andere Stellen weitergegeben.
      Meldepflicht und Meldebefreiung
      Zu melden sind: Eingehende und ausgehende Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert in anderer Währung für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren oder Finanzderivaten, die der Meldepflichtige für eigene oder fremde Rechnung an Ausländer verkauft oder von Ausländern kauft. Zu melden sind ferner Zahlungen, die der Meldepflichtige im Zu- sammenhang mit der Einlösung inländischer Wertpapiere an Ausländer leistet oder von Ausländern erhält sowie Tilgungen auf ausländische Wertpapiere im eigenen Bestand. (Seite 10 des folgenden Links):

      https://www.bundesbank.de/resource/blob/613460/5a9e9e7068b77…

      Vielleicht hat kannst Du nochmal beschreiben, warum bzw auf welcher Einschätzung Du auch Transaktionen darunter meldest?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 16:22:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.648.549 von makaru am 20.10.21 12:31:13Ich melde keine Transaktionen unter 12500 EUR. Das was du im Screenshot siehst ist gerundet in TSD. Das sind Beträge im 6-stelligen Bereich und auch einer im 7-stelligen.

      Nur wenn es monatlich über 12500 EUR je Aktie ist, dann wird es gemeldet und Transaktionen von deinem Broker zu deinem Konto oder umgekehrt muss man zum Beispiel gar nicht melden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.21 16:25:06
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.651.801 von invest889 am 20.10.21 16:22:18Typo: Beträge im 5-7stelligen Bereich meine ich und diese sind gerundet in TSD. Jede Transaktion ist über 12500 EUR monatlich wert.
      Avatar
      schrieb am 06.01.22 22:04:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      War’s das mit der Gegenbewegung???


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