Gabriel Resources

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    Beiträge: 780
    neuester Beitrag 12.06.25 14:42:45
    eröffnet am 10.02.21 17:36:34
    eröffnet von
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      schrieb am 12.06.25 14:42:45
      Beitrag Nr. 780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.753.142 von tin am 12.06.25 14:34:18
      Zitat von tin: Warum steigt dann aber die Aktie?


      Vermutlich wegen der Annullierung des Schiedsentscheid zugunsten Italien gegen Rockhopper. Den der Annullationsgrund war, dass "das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäss zusammengesetzt war". Die Begründung des adhoc-Kommitees lässt darauf hoffen, dass bei Gabriel Resources gleich entschieden werden könnte.

      Falls dem so ist, würde ich auch Chancen auf einen Deal sehen: Rumänien erhält die Daten für Rosia Montana; Gabriel erhält dafür die Investitionskosten (mindestens einen Teil) zurück (ohne Zinsen). Denn ohne einen Deal (nach einer mutmasslichen Annullierung) würde das Risiko für Rumänien (wegen den Zinsen) ins "Unerträgliche" steigen.
      Gabriel Resources | 0,091 €
      Avatar
      schrieb am 12.06.25 14:34:18
      Beitrag Nr. 779 ()
      Warum steigt dann aber die Aktie?

      Könnte es einen Vergleich geben?
      Rumänien erhält die Explorationsdaten für das Gold!
      Wert mittlerweile gigantisch!!!
      Und Gabriel einen satten Batzen Geld,
      Wobei die 10 Mio. verrechnet würden!
      Auszuschließen ist das doch nicht!

      Was dieser schreckliche Möchtegern-Arbitrator hier für einen Schaden angerichtet hat, ist letztlich nur schwer in Worte zu fassen!
      Gabriel Resources | 0,091 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.06.25 08:33:06
      Beitrag Nr. 778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.749.638 von tin am 11.06.25 22:56:49
      Zitat von tin: Offenbar sind ja bereits 65% aller potentiell zukünftigen Zuflüsse verramscht worden, was absolut skandalös ist.
      Warum wurde nicht versucht, das allen Aktionären anzubieten? In einer normalen Kapitalerhöhung!
      Für mich ist die Aktie damit wertlos!
      Wo siehst du noch einen Wert?


      @tin ich sehe leider auch keinen Wert mehr. Denn die 65% sind für das Aufhebungsverfahren. Und etwas unter 20% waren für das Schiedsverfahren. Total 85%. Gabriel benötigt ab Sommer 2025 wieder Cash. Da die Durchsetzung der 10 Mio. USD nicht sistiert wurde, ist Gabriel Resources überschuldet. Wahrscheinlich wird Gabriel Resources Gläubigerschutz beantragen. Die Aktie wäre wertlos. Effektiv werthaltig sind dann nur die direkten Anrechte - von welchen die Kleinaktionäre keine haben.

      Zwar gehe ich auch davon aus, dass der Schiedsentscheid aufgehoben werden könnte. Aber das wäre dann erst der Startschuss für ein neues - jahrelanges - Schiedsverfahren. Für Gabriel Resources und Investoren mit Anrechten ist noch nicht fertig - aber für die übrigen Aktionäre sehe ich keine Chance auf irgendwelche Zahlungen. Leider.

      Jetzt stellt sich die Frage, warum konnten die bestehenden (Klein)Aktionäre nicht auch an der Kapitalerhöhung mit den Anrechten partizipieren. Ich kann da nur Mutmassungen anstellen. Gabriel geht (wahrscheinlich) davon aus, dass die Anrechte-Inhaber auch die weitere Finanzierung sicherstellen werden. So ein Deal kann nur mit namentlich bekannten Institutionellen gemacht werden - aber nicht mit Kleinaktionären. Zudem sind die Risiken so hoch (Totalverlust der Aktien wahrscheinlich), dass es schwierig wäre, dafür (Einbezug Kleinaktionäre) die Zustimmung der Börsenaufsicht zu erhalten.

      Ich bin nach wie vor überzeugt, dass auf die "beiden Schiedsrichter" von den USA (IDSID ist in Washington) Einfluss genommen wurde, Rumänien nicht zu Zahlung einer Mrd.$ Strafe zu verurteilen. Denn wäre dies erfolgt, hätte es (mutmasslich) Steuererhöhungen und Kürzungen der Sozialausgaben gegeben. Wie dann die (letzten) Wahlen ausgegangen wären, wäre auch klar gewesen: Abkehr vom Westen/EU - Hinwendung zu Russland. Bereits bei der 1. Runde der Präsidentschaftswahlen musste dazu "juristisch" eingegriffen werden: Annullation und Ausschluss des (russlandfreundlichen) Călin Georgescu. Wir Kleinaktionäre sind dabei ein zu vernachlässigender Kollateralschaden.

      urai5
      Gabriel Resources | 0,091 €
      Avatar
      schrieb am 11.06.25 22:56:49
      Beitrag Nr. 777 ()
      Hallo Urai, besten Dank für deine Beiträge!
      Offenbar sind ja bereits 65% aller potentiell zukünftigen Zuflüsse verramscht worden, was absolut skandalös ist.
      Warum wurde nicht versucht, das allen Aktionären anzubieten? In einer normalen Kapitalerhöhung!

      Für mich ist die Aktie damit wertlos!
      Wo siehst du noch einen Wert?
      Gabriel Resources | 0,087 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.06.25 13:04:19
      Beitrag Nr. 776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.726.949 von urai5 am 06.06.25 15:25:46
      Zitat von urai5: Im Gabriel-Case ist das "härteste" Argument die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft im laufenden Verfahren durch Zachary Douglas. Mit dem Umstand, wonach der Präsident Pierre Tercier (ebenfalls) Schweizer ist.
      Artikel 39 der ICSID Rules verbietet es einer Mehrheit des Tribunals, ohne Zustimmung beider Parteien, die Staatsangehörigkeit einer der Parteien zu besitzen.


      Ich muss hier noch eine Ergänzung machen, damit meine obige Aussage in einen rechtlich korrekten Kontext eingeordnet werden kann:
      Der Artikel 39 ICSID Rules ist für den Gabriel Case "sinngemäss" zu verstehen. Denn die beiden Parteien sind "Rumänien" und "Kanada". Aber die Staatsangehörigkeit ist ein zentraler Punkt, wonach ein Schiedsrichter (von einer Partei) abgelehnt werden kann.

      Auf meine Anfrage hin hatte der Generalsekretär ICSID bestätigt, dass Zachary Douglas verpflichtet war, die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft zu melden. Vor allem darum, weil der Präsident auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt.

      Bei Kenntnis (von dem neuen Sachverhalt) hätte der Rechtsvertreter von Gabriel Resources nämlich die Möglichkeit gehabt, eine neue Zusammenstellung des Schiedsgerichts zu beantragen. Begründung: Zwei Schiedsrichter haben die schweizerische Staatsbürgerschaft und die Rechtsvertretung von Rumänien (LALIVE) ist auch in der Schweiz domiziliert. Und die ganzen Verbindungen (2 von 3 Schiedsrichter sowie die gegnerische Rechtsvertretung) sind in einer Stadt (Genf, 200'000 Einwohner) konzentriert.

      Hätte dieser Antrag Chancen auf Gutheissung gehabt, dann wäre das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäss zusammengesetzt gewesen und der Schiedsentscheid müsste konsequenterweise aufgehoben werden.

      Genau dieser Sachverhalt muss (und wird) der adhoc Ausschuss zu beurteilen haben. Denn der Rechtsvertreter von Gabriel Resources monierte, dass er erst nach dem Schiedsentscheid Kenntnis darüber (Erlangung schweizerische Staatsbürgerschaft durch Zachary Douglas) erhalten habe.

      urai5
      Gabriel Resources | 0,092 €
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      Avatar
      schrieb am 06.06.25 15:25:46
      Beitrag Nr. 775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.712.285 von sz_robert am 04.06.25 10:30:21
      Zitat von sz_robert: On 28 October 2022, Italy submitted an application to the ICSID seeking to annul the Award under Article 52 of the ICSID Convention.
      [/i]

      Hier ist der Aufhebungsentscheid:
      https://jusmundi.com/en/document/pdf/decision/en-rockhopper-…

      Ganz kurz auf dem Punkt worum es ging:
      Der von Rockhopper vorgeschlagene Schiedsrichter hatte es versäumt offenzulegen, dass er in Italien (beklagter Staat) strafrechtlich verfolgt wurde. Es gab Verurteilungen über 2 Instanzen. Gefängnisstrafe. Wegen der langen Dauer der Verfahren, verjährte jedoch die Strafbarkeit. Über 20 Jahre. Es ging um den Bankrott der Banco Ambrosiano. Der Schiedsrichter galt daher als nicht vorbestraft - jedoch auch nicht als freigesprochen. Dieser Umstand "verschwieg" der "Rockhopper"-Schiedsrichter. Der Ad hoc Ausschuss bestätigte dann die Auffassung von Italien, dass der Schiedsrichter (bedingt durch die strafrechtliche Verfolgung) negativ eingestellt sein könnte - und Italien hätte einen Antrag auf Disqualifikation stellen können.

      Was bedeutet das für Gabriel Resources:
      Es ist wie schon mehrfach erwähnt: Es gibt bezüglich "Unparteilichkeit" und "Unvoreingenommenheit" von Schiedsrichtern in ICSID-Verfahren zwischen einem Staat (Rumänien) und einer privaten Firma (Gabriel) keinen Spielraum. Es muss alles offengelegt werden, was die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte. Im Gabriel-Case ist das "härteste" Argument die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft im laufenden Verfahren durch Zachary Douglas. Mit dem Umstand, wonach der Präsident Pierre Tercier (ebenfalls) Schweizer ist.

      Artikel 39 der ICSID Rules verbietet es einer Mehrheit des Tribunals, ohne Zustimmung beider Parteien, die Staatsangehörigkeit einer der Parteien zu besitzen.

      urai5
      P.S. Das Hauptproblem für Gabriel Resources ist die Finanzierung - zu akzeptablen Konditionen. Bei der letzten Finanzierung erhielten die Beteiligten Anrechte auf 65% einer hypothetisch-möglichen Entschädigung. Das Annullationsverfahren Italien-Rockhopper dauerte über 2.5 Jahre.
      Gabriel Resources | 0,095 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.25 10:30:21
      Beitrag Nr. 774 ()
      Sehr interessante Informationen

      https://rockhopperexploration.co.uk/2025/06/unsuccessful-arb…

      On 28 October 2022, Italy submitted an application to the ICSID seeking to annul the Award under Article 52 of the ICSID Convention.
      Gabriel Resources | 0,073 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.05.25 10:04:51
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.589.883 von sz_robert am 09.05.25 09:41:43
      Zitat von sz_robert: The ad hoc Committee confirms the termination of the stay of enforcement of the award.
      End of story ?


      Ja, (leider) möglich - vor allem für die privaten Kleinaktionäre. Denn Rumänien hat jetzt die Möglichkeit die Bezahlung der 10 Mio. USD durchzusetzen. Die betrifft sämtliche Assets welche Gabriel Resources noch hat - was auch immer. Die Gefahr ist sehr gross, dass Gabriel Insolvenz anmelden muss. Mindestens aber ist die Gefahr gross, dass GBU an der TSX dekotiert werden muss - da die Zulassungsbedingungen nicht mehr erfüllt sind.

      Das Schiedsgericht ist ganz offensichtlich der Meinung, dass Gabriel die Möglichkeit hätte, die 10 Mio. USD zu beschaffen - mindestens als Garantie. Aber Gabriel dürfte auch Schwierigkeiten haben überhaupt den "Betrieb" aufrecht zu erhalten. - geschweige denn die 10 Mio. USD bezahlen zu können.

      Die letzte Finanzierungsrunde war katastrophal zu 0.05 CAD (plus Warrants zu 0.065 CAD) - Beträge nach dem Reverse-Split von 10:1 - plus die Abtretung von 65% einer allfälligen Entschädigungssumme. Ist zwar gedeckelt bei 1.7 Mrd. CAD. Aber Gabriel braucht eben weiter Kapital. Und ohne die verfügte Aussetzung des Awards (und einer Rechtssicherheit vor dem Zugriff von Rumänien geschützt zu sein) dürften die Konditionen - wenn überhaupt - nochmals schlechter sein.
      Gabriel Resources | 0,055 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.25 09:41:43
      Beitrag Nr. 772 ()
      The ad hoc Committee confirms the termination of the stay of enforcement of the award.

      End of story ?

      https://icsid.worldbank.org/cases/case-database/case-detail?…
      Gabriel Resources | 0,055 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.25 11:05:59
      Beitrag Nr. 771 ()
      Geldgeber gibt es zumindest weiterhin
      https://ceo.ca/@accesswire/second-tranche-closing-of-us4-mil…

      Ich bin hier mittlerweile selbst ganz raus, hat geschmerzt, naja!

      Bei meinem Zweitdepot habe ich die shares auf das Depot meiner Tochter übertragen und somit darüber den Steuerausgleich gezogen. Für später könnte man es ja aber ggf. noch als vorgezogenes Erbe ansehen 😂

      Time will tell!
      Gabriel Resources | 0,050 €
      Avatar
      schrieb am 18.03.25 17:19:48
      Beitrag Nr. 770 ()
      Electrum Global Holdings kauft bei Gabriel Resources (GBU)
      INK Research Private Eye -Tintenforschung- Fr. 14. März, 5:12 Uhr CDT
      Electrum Global Holdings L.P., ein 10% Inhaber, erwarb am 6. März 2025 28.538.000 Stammaktien auf direkter Eigentumsbasis zu einem Preis von 0,050 $ durch ein Prospekt- oder Prospekt-freies Angebot. Der Insider erwarb auch 28.538.000 Optionsscheine mit einem Ausübungspreis von 0,050 $ für fünf Jahre. Dies entspricht einer Investition von 1.426.900 US-Dollar in die Aktien des Unternehmens und einer Änderung der Kontobeteiligungen von mehr als 100 %.

      Lassen Sie sich von den Insidern zu den Möglichkeiten auf Canadianinsider.com führen.



      https://www.theglobeandmail.com/investing/markets/indices/OE…
      Gabriel Resources | 0,056 €
      Avatar
      schrieb am 14.03.25 16:09:56
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.300.889 von tin am 13.03.25 22:26:56
      Zitat von tin: Urai, was sagst du denn?
      Ist da noch was zu machen?
      Für mich hört es sich sehr schlecht an!


      Ja @tin - sehr, sehr schlecht. Absolut (um im Wording von @90BVB09 zu bleiben) mieses Spiel. Ich denke schon, dass der Entscheid des adhoc-Commites formal in Ordnung ist. Aber die wissen ganz genau, dass Gabriel Resources die über 10 Mio. USD einfach nicht hat. Es stimmt auch, dass das Annullationsverfahren weiter geht. Aber ohne Sicherstellung der 10 Mio. USD wird Rumänien alles daran setzen, Gabriel in den Konkurs zu treiben. Denn gemäss ICSID-Rules gibt es (bekanntlich) einen Durchsetzungsmechanismus.

      Selbstverständlich ist es möglich, dass "jemand Solventer" für die 10 Mio. USD garantiert. Aber das dürfte wiederum auf Kosten der (Alt)Aktionäre gehen. Siehe die Konditionen der letzten Kapitalbeschaffung. Selbst bei einer hypothetisch erfolgreichen Annullierung des Schiedsentscheids (in ein paar Jahren) bleibt wahrscheinlich (für uns private Kleinaktionäre) praktisch nichts mehr übrig. Leider sieht es nach dem End-Game aus.
      Gabriel Resources | 0,058 €
      Avatar
      schrieb am 13.03.25 22:35:58
      Beitrag Nr. 768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.300.889 von tin am 13.03.25 22:26:56In Russland würde man i.ü. ganz ähnlich behandelt.
      Man darf wirklich alles erwarten: Bis auf Fairness, geschweige denn Gerechtigkeit!
      Gabriel Resources | 0,058 €
      Avatar
      schrieb am 13.03.25 22:26:56
      Beitrag Nr. 767 ()
      Urai, was sagst du denn?
      Ist da noch was zu machen?
      Für mich hört es sich sehr schlecht an!
      Hat ja kürzlich schon einer geschrieben, was das für Verbrecher sind!
      Gabriel Resources | 0,058 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.03.25 15:57:30
      Beitrag Nr. 766 ()
      Und weiter geht das miese Spiel:

      https://ceo.ca/@accesswire/icsid-annulment-update

      "Gabriel" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass der Ad-hoc-Ausschuss (der "Ausschuss"), der mit der Entscheidung über seinen Antrag auf Nichtigerklärung (der "Nichtigkeitsantrag") des ICSID-Schiedsspruchs vom 8. März 2024 ("Schiedsspruch") beauftragt wurde") hat entschieden, dass die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung des Schiedsspruchs nur dann fortbesteht, wenn Gabriel eine Bürgschaft einer Bank oder eines Dritten mit nachgewiesener Zahlungsfähigkeit über die Höhe des Kostenzuschlags stellt.

      In der Nichtigkeitsklage wurde unter anderem beantragt, dass der ICSID-Generalsekretär die Vollstreckung des Schiedsspruchs (einschließlich des Kostenbefehls gegen Gabriel und seine Tochtergesellschaft Gabriel Resources (Jersey) Limited in Höhe von rund 10 Millionen US-Dollar (der "Kostenschiedsspruch") vorläufig aussetzt, bis der Ausschuss über einen solchen Antrag entschieden hat. Das ICSID gewährte am 12. Juli 2024 einen vorläufigen Aufschub (der "vorläufige Aufenthalt").

      Gabriel beantragte daraufhin die Aussetzung der vorläufigen Aussetzung bis zum Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens. Der Ausschuss hielt die vorläufige Aussetzung bis zur Prüfung der schriftlichen Eingaben der Parteien in dieser Angelegenheit aufrecht. In der Folge bestätigte das Komitee, wie am 19. Februar 2025 angekündigt, dass es bereit sei, die vorläufige Aussetzung aufrechtzuerhalten, sofern Gabriel für Sicherheit sorgt. Der Ausschuss wies die Parteien an, sich über die Form und den Zeitpunkt dieser Sicherheit zu einigen. Als Reaktion darauf unterbreitete Gabriel sowohl Rumänien als auch dem Ausschuss mehrere Vorschläge in gutem Glauben zur Sicherheit.

      In einer Entscheidung vom 7. März 2025 lehnte der Ausschuss die von Gabriel vorgeschlagenen Sicherheitsvorkehrungen jedoch ab. Der Ausschuss hat Gabriel nun angewiesen, innerhalb von 30 Tagen eine Bürgschaft einer Bank oder eines nachweislich solventen Dritten über den Cost Award und die aufgelaufenen Zinsen zu stellen. Wird innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Sicherheit geleistet, wird der vorläufige Aufenthalt automatisch widerrufen. Die Leistung der Bürgschaft bezieht sich ausschließlich auf die Fortsetzung der vorläufigen Aussetzung und ist keine Voraussetzung für die Verfolgung der Nichtigkeitsklage.

      Das Unternehmen prüft diese Entscheidung derzeit mit seinen Rechtsberatern.

      Was das Erfordernis der Stellung einer Bürgschaft einer Bank oder eines nachweislich solventen Dritten betrifft, so hat Gabriel dem Ausschuss bereits mitgeteilt, dass es nicht über ausreichende Barmittel oder Sicherheiten verfügt, um eine solche Bürgschaft zu erhalten. Ungeachtet des ersten Abschlusses der geplanten Privatplatzierung in Höhe von bis zu 4 Millionen US-Dollar, der am 6. März 2025 angekündigt wurde (die "Privatplatzierung"), bleibt die finanzielle Situation von Gabriel kritisch, was den rechtzeitigen Abschluss des Rests der Privatplatzierung und die kurzfristige Sicherung zusätzlicher Finanzmittel erforderlich macht, um seine wesentlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten und die Nichtigkeitsklage zu verfolgen."
      Gabriel Resources | 0,059 €
      Avatar
      schrieb am 19.02.25 21:24:17
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.164.439 von 90BVB09 am 18.02.25 08:46:20Für Gabriel absolut unerträglich! Stellt Euch vor, die hätten das Geld in physisches Gold investiert, mit dem Argument, dass man keinen Bock auf korrupte Regierungen, Teufel in Menschengestalt, die sich Arbitrator nennen, und überhaupt auf die Anwendung bestehender Gesetze zu vertrauen.

      Wäre richtig gewesen mit Faktor 10, nun ist es Faktor 0!!!
      Gabriel Resources | 0,0064 €
      Avatar
      schrieb am 18.02.25 08:46:20
      Beitrag Nr. 764 ()
      Corporate Update - Aktienkonsolidierung und ICSID-Nichtigerklärung
      https://ceo.ca/@accesswire/corporate-update-share-consolidat…

      "
      Mit Wirkung zur Handelseröffnung am Dienstag, den 18. Februar 2025 (das "Datum des Inkrafttretens") werden die Aktien auf konsolidierter Basis an der TSXV gehandelt.

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung sind insgesamt 1.256.299.760 ausgegebene und ausstehende Aktien. Unter der Annahme, dass sich die ausgegebenen und ausstehenden Aktien nicht ändern, werden am Tag des Inkrafttretens insgesamt 125.629.976 Aktien, vorbehaltlich Rundungsanpassungen, ausgegeben und ausstehend sein.


      ICSID-Nichtigkeitsverfahren – Aussetzung der Vollstreckung und Verfahrenskalender

      Am 5. Juli 2024 reichten das Unternehmen und seine Tochtergesellschaft Gabriel Resources (Jersey) Limited (die "Antragsteller") einen Antrag auf Nichtigerklärung (der "Antrag auf Nichtigerklärung") des Schiedsspruchs vom 8. März 2024 (der "Schiedsspruch") ein, der in seinem ICSID-Schiedsverfahren gegen Rumänien (der "Beklagte") (ICSID-Fall-Nr. ARB/15/31).

      Am 8. Oktober 2024 wurde gemäß den ICSID-Schiedsregeln ein Ad-hoc-Ausschuss, bestehend aus Prof. Eduardo Zuleta (Präsident), Prof. Lawrence Boo und Prof. Dr. Maxi Scherer (der "Ausschuss"), gebildet, um über das Nichtigkeitsverfahren zu entscheiden (die "Nichtigkeit").

      Aussetzung der Vollstreckung

      In der Nichtigkeitsklage wurde unter anderem beantragt, dass der ICSID-Generalsekretär die Vollstreckung des Schiedsspruchs (einschließlich der Kostenentscheidung gegen die Beschwerdeführer in Höhe von etwa 10 Millionen US-Dollar) vorläufig aussetzt, bis der Ausschuss über einen solchen Antrag entschieden hat. Das ICSID gewährte am 12. Juli 2024 einen vorläufigen Aufschub.

      Am 9. Oktober 2024 beantragten die Antragsteller beim Ausschuss, die Aussetzung der Vollstreckung des Schiedsspruchs bis zum Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens fortzusetzen (der "Aussetzungsantrag"). Der Ausschuss beschloss daraufhin, die vorläufige Aussetzung aufrechtzuerhalten, bis er Gelegenheit hatte, die schriftlichen Eingaben der Parteien zum Aussetzungsantrag zu prüfen. Nach einem vereinbarten Zeitplan reichten die Parteien ihre Stellungnahmen zum Aussetzungsantrag ein.

      Am 21. Januar 2025 erließ der Ausschuss einen Beschluss, in dem er bestätigte, dass er die Aussetzung der Vollstreckung unter der Bedingung aufrechterhalten wird, dass die Antragsteller Sicherheit leisten. Der Ausschuss wies die Parteien an, über die Form und den Zeitpunkt dieser Sicherheit zu verhandeln und sich darauf zu einigen. Obwohl die Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin in Übereinstimmung mit der Anweisung des Ausschusses eine Reihe von Vorschlägen in gutem Glauben unterbreitet haben, hat die Beschwerdegegnerin es versäumt, Gespräche mit den Antragstellern aufzunehmen und die Sicherheitsvorschläge der Beschwerdeführer abgelehnt. :rolleyes:

      In Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien bestätigte der Ausschuss, dass er feststellen werde, ob eine von einer Vertragspartei vorgeschlagene Form der Sicherheit akzeptabel ist, oder eine andere Form der Sicherheit ermitteln werde, die der Ausschuss für angemessen hält, und deren Bereitstellung innerhalb einer bestimmten Frist anordnen werde. Die Bewerber warten auf die Entscheidung des Ausschusses.

      Erste Sitzung des Ausschusses und Verfahrenskalender

      Am 3. Februar 2025 hielt der Ausschuss seine erste Sitzung mit den Vertragsparteien per Videokonferenz ab (die "erste Sitzung"). Der Schwerpunkt der ersten Sitzung lag auf der Erörterung bestimmter Verfahrensfragen, die für das Nichtigkeitsverfahren gelten werden, einschließlich des Entwurfs eines Verfahrenskalenders.

      Am 11. Februar 2025 erließ der Ausschuss die Verfahrensordnung Nr. 1 ("PO1"), mit der unter anderem ein Verfahrenskalender für das Nichtigkeitsverfahren (der "Verfahrenskalender") festgelegt wurde. Gemäß dem Verfahrenskalender ist vorgesehen, dass die wichtigsten schriftlichen Eingaben der Parteien im Laufe des Jahres 2025 eingereicht werden, was in einer zweitägigen Anhörung Ende Januar 2026 gipfelt.

      Der Verfahrenskalender legt die folgenden Stichtage fest:

      Gedenken der Kläger an die Nichtigkeit: 1. April 2025.

      Gegenerinnerung des Beklagten zur Nichtigkeit: 1. Juli 2025.

      Antwort der Kläger auf die Nichtigkeit: 1. September 2025.

      Gegenerwiderung des Beklagten zur Nichtigkeit: 3. November 2025.

      Anhörung über die Nichtigkeit: 22.-23. Januar 2026 (mit vorbehaltenem 24. Januar 2026).

      Alle Verfahrensbeschlüsse des Ausschusses, einschließlich PO1, werden auf der ICSID-Website veröffentlicht. Gabriel geht davon aus, dass die Nichtigkeitsklage und die wesentlichen Nichtigkeitsanträge zu gegebener Zeit auch auf der Website des ICSID (https://icsid.worldbank.org/) veröffentlicht werden.


      -----------------------------------------

      Heißt also, alleine das Nichtigkeitsverfahren zieht sich jetzt noch mindestens 1 Jahr hin. Der Zeitrahmen wird schon irgendwo angemessen sein, da es ja ein sehr langwieriger Rechtsstreit ist. Nicht desto trotz heißt das dann auf längere Sicht keine Ergebnisse. Frühstens wohl in Q4 2025 ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen...
      Gabriel Resources | 0,0064 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.25 23:37:11
      Beitrag Nr. 763 ()
      Procedural calendar
      Applicants' Memorial on Annulment: April 1, 2025.

      Respondent's Counter-Memorial on Annulment: July 1, 2025.

      Applicants' Reply on Annulment: September 1, 2025.

      Respondent's Rejoinder on Annulment: November 3, 2025.

      Hearing on the Annulment: January 22-23, 2026 (with January 24, 2026 reserved).

      https://ceo.ca/@accesswire/corporate-update-share-consolidat…
      Gabriel Resources | 0,010 C$
      Avatar
      schrieb am 04.02.25 06:36:28
      Beitrag Nr. 762 ()
      Es geht weiter mit dem Annullationsverfahren:

      February 3, 2025
      The ad hoc Committee holds a first session by video conference.
      https://icsid.worldbank.org/cases/case-database/case-detail?…

      Es stellt sich die Frage, wie der Antrag von White&Case (Gabriel Resources) betreffend "Aussetzung der Vollstreckung des Awards" entschieden wurde. Der Entscheid wurde am 21. Januar 2025 gefällt.

      Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Antrag vom Adhoc Ausschuss zu Gunsten von Gabriel entschieden wurde. Denn ein negativer Entscheid wäre zwangsläufig das "Aus" für Gabriel Resources gewesen. Denn die Forderung von 10 Mio. USD (welche Gabriel per dato nicht besitzt) hätten von Rumänien unmittelbar durchgesetzt werden können. Wäre dieser Fall eingetreten, wäre Gabriel Resources verpflichtet gewesen, sofort den Markt mittels eines RNS zu informieren und den Börsenhandel einzustellen.

      Ob Rumänien diesen Entscheid akzeptiert oder nicht - werden wir sehen. Rumänien könnte beim Adhoc-Ausschuss einen Antrag auf Überprüfung des Entscheides stellen. In der Zwischenzeit läuft das Hauptverfahren "ganz normal" weiter. Siehe Meldung oben mit der Videokonferenz.

      urai5
      P.S. Es ist fertig, wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig.
      Gabriel Resources | 0,010 C$
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      schrieb am 24.01.25 20:04:09
      Beitrag Nr. 761 ()
      „Neueste Entwicklung:
      21. Januar 2025 - Der Ad-hoc-Ausschuss erlässt eine Entscheidung über die Fortsetzung der Aussetzung der Vollstreckung des Schiedsspruchs.“

      Klingt doch erstmal gut - wenn man mehr Zeit braucht und den Einspruch nicht rundherum ablehnt, spricht das für mich erstmal für den Einspruch.
      Gabriel Resources | 0,0054 €
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      Gabriel Resources