Clearvise AG - Erneuerbare Enegrien Portfolio in Europa - Kursziel deutlich erhöht
eröffnet am 17.03.21 23:04:24 von
neuester Beitrag 22.05.25 09:20:01 von
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Weilrod 2 -die Flügel kommen:
@wind.: gute Info, die einmal mehr zeigt, dass Clearvise gute Projekte umsetzt und der Bestand werthaltig ist.
Eine Dividende halte ich in der aktuellen Lage nicht für das richtige Instrument. Aktienrückkäufe würden den Kurs stützen, ebenso wie eine bessere Kommunikation. Die Kreditaufnahme wurde bis heute nicht kommuniziert. Und warum keine Details zu Zinsen, Bedingungen und Kreditgeber? Die Rechtsform AG und gerade eine BürgerwindAktie lebt von Kommunikation. Die institutionellen Anleger sind von Bord gegangen und neues Interesse gibt es augenscheinlich nicht. Immer nur auf das schlechte Marktumfeld zu verweisen verfängt nicht mehr. PNE hat seit Jahresanfang zweistellig gewonnen und selbst 7C sieht im Kursverlauf besser aus. Das Potenzial bei Clearvise ist deutlich höher. Das Management müsste endlich starten, neben operativen Themen auch den Kapitalmarkt und Instis in den Fokus zu nehmen. Und über das Uplisting wird kein Wort mehr verloren. Wenn ich eine AG leite und so viele meiner Wachstumsmöglichkeiten vom Kurs abhängig sind, gehört das einfach dazu.
Eine Dividende halte ich in der aktuellen Lage nicht für das richtige Instrument. Aktienrückkäufe würden den Kurs stützen, ebenso wie eine bessere Kommunikation. Die Kreditaufnahme wurde bis heute nicht kommuniziert. Und warum keine Details zu Zinsen, Bedingungen und Kreditgeber? Die Rechtsform AG und gerade eine BürgerwindAktie lebt von Kommunikation. Die institutionellen Anleger sind von Bord gegangen und neues Interesse gibt es augenscheinlich nicht. Immer nur auf das schlechte Marktumfeld zu verweisen verfängt nicht mehr. PNE hat seit Jahresanfang zweistellig gewonnen und selbst 7C sieht im Kursverlauf besser aus. Das Potenzial bei Clearvise ist deutlich höher. Das Management müsste endlich starten, neben operativen Themen auch den Kapitalmarkt und Instis in den Fokus zu nehmen. Und über das Uplisting wird kein Wort mehr verloren. Wenn ich eine AG leite und so viele meiner Wachstumsmöglichkeiten vom Kurs abhängig sind, gehört das einfach dazu.
Da Clearvise slebst nicht in der Lage oder gewillt ist ein paar Minuten in die Öffentlichkeitsarbeit zu investieren, hier die Meldung des Projektentwicklers ABO Energy zu Weilrod 2:
Seit dem 12. Mai werden die Rotorblätter für drei Vestas V162-Anlagen
mit speziellen Blatthebern zum Windpark Weilrod II transportiert. Jedes
Blatt misst etwa 79 Meter in der Länge, 4,5 Meter in der Breite, 3,2
Meter in der Höhe und wiegt etwa 25 Tonnen.
Die Windkraftanlage wird jeweils eine Nabenhöhe von 169 Metern, einen
Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Gesamthöhe von 250 Metern
haben.
Nach ihrer Inbetriebnahme werden die neuen Turbinen jährlich rund 52
Mio. kWh Strom erzeugen; genug, um rund 31.000 Menschen mit Strom zu
versorgen und die CO₂-Emissionen um fast 39.000 Tonnen pro Jahr zu
reduzieren.

Seit dem 12. Mai werden die Rotorblätter für drei Vestas V162-Anlagen
mit speziellen Blatthebern zum Windpark Weilrod II transportiert. Jedes
Blatt misst etwa 79 Meter in der Länge, 4,5 Meter in der Breite, 3,2
Meter in der Höhe und wiegt etwa 25 Tonnen.
Die Windkraftanlage wird jeweils eine Nabenhöhe von 169 Metern, einen
Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Gesamthöhe von 250 Metern
haben.
Nach ihrer Inbetriebnahme werden die neuen Turbinen jährlich rund 52
Mio. kWh Strom erzeugen; genug, um rund 31.000 Menschen mit Strom zu
versorgen und die CO₂-Emissionen um fast 39.000 Tonnen pro Jahr zu
reduzieren.


Statt eines Kapitalabflusses aus der Gesellschaft durch eine Dividendenzahlung sollte das Kaptital für künftiges Wachstum im Unternehmen bleiben. Wenn man dennoch Geld ausgeben möchte und den Börsenkurs so unterbewertet ansieht, dann doch bitte die Otpion der Beschlussfssung 2022 ziehen:
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermäch-
tigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des
Andienungs- und des Bezugsrechts
Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, künftig eigene
Aktien zu erwerben und zu verwenden, soll die Gesellschaft
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) Schaffung einer Erwerbsermächtigung
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 13. Juli 2027
(einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis
zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder
– falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der
Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
clearvise AG | 25
anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, die die Gesell-
schaft besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG
zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 %
des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb
kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne des § 17
AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder
deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.
Die Ermächtigung kann auch durch ein Konzernunterneh-
men oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder
eines Konzernunternehmens ausgeübt werden. Die Er-
mächtigung kann zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken,
insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der
unter nachstehender lit. c) aa) bis dd) genannten Zwecke,
ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht
erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen,
im letzteren Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Der
Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis
zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teil-
tranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte,
erfolgen.
b) Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehand-
lungsgrundsatzes (§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands
(i) über die Börse, (ii) mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder (iii) mittels
einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur
Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß vor-
stehend (ii) und (iii) im Folgenden „Öffentliches Erwerbs-
angebot“).
aa) Erwerb über die Börse
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse,
darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je
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Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumen-
gewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesell-
schaft im Xetra-Handel (oder einem an dessen Stelle
getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesys-
tem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während
der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien
um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
bb) Erwerb der Aktien mittels eines Öffentlichen Er-
werbsangebots
Erfolgt der Erwerb über ein Öffentliches Erwerbs-
angebot, kann die Gesellschaft einen festen Kauf-
preis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) festlegen, innerhalb derer sie
bereit ist, Aktien zu erwerben. In dem Öffentlichen
Erwerbsangebot kann die Gesellschaft eine Frist für
die Annahme oder Abgabe von Angeboten und die
Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung
der Kaufpreisspanne während der Frist im Fall nicht
nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Der
Kaufpreis wird im Fall einer Kaufpreisspanne anhand
der in den Annahme- oder Angebotserklärungen der
Aktionäre genannten Verkaufspreise und des nach
Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festge-
legten Erwerbsvolumens ermittelt.
(1) Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesell-
schaft darf der angebotene Kaufpreis oder die
Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkos-
ten) den volumengewichteten Durchschnittskurs
der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder
einem an dessen Stelle getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frank-
furter Wertpapierbörse während der letzten fünf
Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen
clearvise AG | 27
Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10
% über- oder unterschreiten. Im Fall einer Anpas-
sung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft
wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor
der öffentlichen Ankündigung der Anpassung ab-
gestellt.
(2) Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Ab-
gabe von Verkaufsangeboten darf der auf der
Basis der abgegebenen Angebote ermittelte
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der
Gesellschaft den volumengewichteten Durch-
schnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-
Handel (oder einem an dessen Stelle getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der
Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über-
oder unterschreiten.
Das Volumen des Kaufangebots oder der Ver-
kaufsaufforderung kann begrenzt werden. Sofern
die Gesamtzahl der der Gesellschaft angedienten
Aktien das Gesamtvolumen des Kaufangebots
oder der Verkaufsaufforderung der Gesellschaft
überschreitet, erfolgt die Berücksichtigung
oder die Annahme im anteiligen Verhältnis des
Gesamtvolumens des Kaufangebots oder der
Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den
Aktionären angedienten Aktien. Darüber hinaus
kann vorgesehen werden, dass eine bevorrech-
tigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100
Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur
Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien
eine Rundung nach kaufmännischen Grundsät-
zen erfolgt. Ein etwaiges weitergehendes An-
28 | clearvise AG
dienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausge-
schlossen. Das Öffentliche Erwerbsangebot kann
weitere Bedingungen vorsehen.
c) Verwendungsermächtigung
Der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft
aufgrund vorstehender Erwerbsermächtigung erworbe-
nen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels
eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots, jeweils
unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§
53a AktG), wird der Vorstand ermächtigt, die von der
Gesellschaft aufgrund vorstehender Erwerbsermächti-
gung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats auch in folgender Weise zu verwenden:
aa) Sie können Dritten gegen Sacheinlage, insbesondere
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüs-
sen oder beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unter-
nehmen (einschließlich der Erhöhung bestehenden
Anteilsbesitzes) als (Teil-)Gegenleistung zum Erwerb
angeboten und/oder auf diese übertragen werden.
bb) Sie können gegen Barzahlung an Dritte zu einem
Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung) veräußert
werden, der den Börsenpreis einer Aktie der Gesell-
schaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesent-
lich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter-
schreitet.
cc) Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder
Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und
im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder
einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen
clearvise AG | 29
Schuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
Optionsrechten oder Wandlungs- oder Optionspflich-
ten verwendet werden.
dd) Sie können eingezogen werden und das Grundkapital
der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien
entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt
werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchfüh-
rung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedürfen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabset-
zung. Der Vorstand kann abweichend hiervon be-
stimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung
unverändert bleibt und sich stattdessen durch die
Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundka-
pital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Für diesen Fall ist
der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien
in der Satzung ermächtigt.
Die vorgenannten Ermächtigungen können ganz oder
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Die Ermächtigun-
gen können auch durch abhängige oder im Mehrheits-
besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder
von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr
abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft
stehenden Unternehmen ausgeübt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien
der Gesellschaft ist insoweit ausgeschlossen, als diese
Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter
vorstehender lit. c) aa) bis cc) verwendet werden. Darüber
hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung von
Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots das Bezugs-
recht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
für Spitzenbeträge ausschließen.
30 | clearvise AG
Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen
unter vorstehender lit. c) bb) und cc) verwendeten
Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss
gegen Bareinlagen nicht wesentlich unter dem Börsen-
preis) ausgegeben werden, 10 % des Grundkapitals nicht
übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Be-
schlussfassung noch – falls dieser Wert geringer ist – im
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen
Höchstbetrag anzurechnen ist der anteilige Betrag des
Grundkapitals der Gesellschaft, der auf Aktien entfällt,
die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer, sinnge-
mäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie
der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen
Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder
Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Options- und/
oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen,
Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen
ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die
Schuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinn-
schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser
Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden.
Update BankM
FazitIm ersten Quartal war die Windverfügbarkeit deutlich
unterdurchschnittlich, insbesondere an den deutschen
Standorten von clearvise, was dazu geführt hat, dass
die Stromproduktion um -9,3 Prozent auf 105,1
GWh und der Umsatz um -9,7 Prozent auf 9,2 Mio.
Euro zurückgegangen sind. Daraus resultierte ein
überdurchschnittlicher EBITDA-Rückgang um 21,8
Prozent auf 5,6 Mio. Euro.
In den nächsten Quartalen wird sich dieses Bild dank
einem weiteren Portfolioausbau wieder ändern. Die
bereits erfolgte Inbetriebnahme eines französischen
PV-Parks im April mit 36,4 MWp und der für Oktober
anvisierte Produktionsstart eines Windparks in
Deutschland mit 18,6 MW dürften für deutliche Zuwächse
im Gesamtjahr sorgen. Das Management erwartet
weiterhin einen Anstieg der Produktion von
441 GWh im letzten Jahr auf 529 bis 557 GWh. Auf
der Basis soll der Konzernumsatz von 36,1 Mio. Euro
auf 43,3 bis 45,5 Mio. Euro und das bereinigte
EBITDA von 23,0 Mio. Euro auf 27,1 bis 29,2 Mio.
Euro zulegen.
Auch danach sind weitere Zuwächse wahrscheinlich,
denn das Unternehmen baut das Portfolio kontinuierlich
aus. Bereits gesichert wurden die Rechte an zwei
PV-Parks in Italien (7,6 MWp und 6,6 MWp) sowie
an einem Agri-PV-Park in Deutschland 16,75 MWp,
deren Bau voraussichtlich in diesem bzw. im nächsten
Jahr abgeschlossen wird. Das Management geht aktuell
sehr selektiv vor, damit die Projekte auch in einem
Umfeld mit einer zunehmenden Zahl von Stunden
mit negativen Börsenstrompreisen die Renditeanforderungen
erfüllen. Trotzdem dürften nach unserer
Einschätzung dank einer guten Vernetzung und des
erfolgreichen clearPARTNERS-Modells genügend
Objekte identifiziert und erworben werden können,
um die von uns modellierte Expansion umzusetzen.
Auf der Basis bestätigen wir unser Kursziel von 3,00
Euro, das ein erhebliches Aufwärtspotenzial bietet
und weiterhin das Urteil „Buy“ rechtfertigt.
Passiert hier noch etwas in Sachen Übernahme bis zur HV?
Zuletzt gab es sichtbar starke Orders auf der Geldseite, auch "unsichtbare", wie bspw. eine 100.000-er Icebergorder bei 1,68.
Sollte EQT/Tion in den letzten 12 Monaten weiter zugekauft haben- wovon ich ausgehe-, dann wird das am 4.7. sichtbar und würde entsprechende Spekulationen befeuern und das Ansinnen vermutlich verteuern.
Es bleibt spannend...
P.S. Boden bei ca. 1,70 sehr stabil plus 6 Cent Dividende= kann man noch ein paar Wochen abwarten...
Zuletzt gab es sichtbar starke Orders auf der Geldseite, auch "unsichtbare", wie bspw. eine 100.000-er Icebergorder bei 1,68.
Sollte EQT/Tion in den letzten 12 Monaten weiter zugekauft haben- wovon ich ausgehe-, dann wird das am 4.7. sichtbar und würde entsprechende Spekulationen befeuern und das Ansinnen vermutlich verteuern.
Es bleibt spannend...
P.S. Boden bei ca. 1,70 sehr stabil plus 6 Cent Dividende= kann man noch ein paar Wochen abwarten...
Clearvise AG - Erneuerbare Enegrien Portfolio in Europa - Kursziel deutlich erhöht