Clearvise AG - Erneuerbare Enegrien Portfolio in Europa - Kursziel deutlich erhöht

    eröffnet am 17.03.21 23:04:24 von
    neuester Beitrag 22.05.25 09:20:01 von
    Beiträge: 2.142
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      schrieb am 22.05.25 09:20:01
      Beitrag Nr. 2.142 ()
      youtube.com/shorts/lWMozglHIF4?feature=shared
      clearvise | 1,660 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.25 22:31:44
      Beitrag Nr. 2.141 ()
      Weilrod 2 -die Flügel kommen:


      clearvise | 1,685 €
      zuletzt bearbeitet am 21.05.25 22:45:37
      Avatar
      schrieb am 20.05.25 23:40:00
      Beitrag Nr. 2.140 ()
      @wind.: gute Info, die einmal mehr zeigt, dass Clearvise gute Projekte umsetzt und der Bestand werthaltig ist.

      Eine Dividende halte ich in der aktuellen Lage nicht für das richtige Instrument. Aktienrückkäufe würden den Kurs stützen, ebenso wie eine bessere Kommunikation. Die Kreditaufnahme wurde bis heute nicht kommuniziert. Und warum keine Details zu Zinsen, Bedingungen und Kreditgeber? Die Rechtsform AG und gerade eine BürgerwindAktie lebt von Kommunikation. Die institutionellen Anleger sind von Bord gegangen und neues Interesse gibt es augenscheinlich nicht. Immer nur auf das schlechte Marktumfeld zu verweisen verfängt nicht mehr. PNE hat seit Jahresanfang zweistellig gewonnen und selbst 7C sieht im Kursverlauf besser aus. Das Potenzial bei Clearvise ist deutlich höher. Das Management müsste endlich starten, neben operativen Themen auch den Kapitalmarkt und Instis in den Fokus zu nehmen. Und über das Uplisting wird kein Wort mehr verloren. Wenn ich eine AG leite und so viele meiner Wachstumsmöglichkeiten vom Kurs abhängig sind, gehört das einfach dazu.
      clearvise | 1,710 €
      Avatar
      schrieb am 20.05.25 21:49:10
      Beitrag Nr. 2.139 ()
      Da Clearvise slebst nicht in der Lage oder gewillt ist ein paar Minuten in die Öffentlichkeitsarbeit zu investieren, hier die Meldung des Projektentwicklers ABO Energy zu Weilrod 2:

      Seit dem 12. Mai werden die Rotorblätter für drei Vestas V162-Anlagen
      mit speziellen Blatthebern zum Windpark Weilrod II transportiert. Jedes
      Blatt misst etwa 79 Meter in der Länge, 4,5 Meter in der Breite, 3,2
      Meter in der Höhe und wiegt etwa 25 Tonnen.

      Die Windkraftanlage wird jeweils eine Nabenhöhe von 169 Metern, einen
      Rotordurchmesser von 162 Metern und eine Gesamthöhe von 250 Metern
      haben.

      Nach ihrer Inbetriebnahme werden die neuen Turbinen jährlich rund 52
      Mio. kWh Strom erzeugen; genug, um rund 31.000 Menschen mit Strom zu
      versorgen und die CO₂-Emissionen um fast 39.000 Tonnen pro Jahr zu
      reduzieren.


      clearvise | 1,720 €
      Avatar
      schrieb am 19.05.25 14:15:59
      Beitrag Nr. 2.138 ()

      Statt eines Kapitalabflusses aus der Gesellschaft durch eine Dividendenzahlung sollte das Kaptital für künftiges Wachstum im Unternehmen bleiben. Wenn man dennoch Geld ausgeben möchte und den Börsenkurs so unterbewertet ansieht, dann doch bitte die Otpion der Beschlussfssung 2022 ziehen:

      Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermäch-
      tigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur
      Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des
      Andienungs- und des Bezugsrechts


      Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, künftig eigene
      Aktien zu erwerben und zu verwenden, soll die Gesellschaft
      zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt
      werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
      a) Schaffung einer Erwerbsermächtigung
      Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 13. Juli 2027
      (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
      Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis
      zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
      Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder
      – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der
      Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
      der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund dieser
      Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
      clearvise AG | 25
      anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, die die Gesell-
      schaft besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG
      zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 %
      des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb
      kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne des § 17
      AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder
      deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.
      Die Ermächtigung kann auch durch ein Konzernunterneh-
      men oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder
      eines Konzernunternehmens ausgeübt werden. Die Er-
      mächtigung kann zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken,
      insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der
      unter nachstehender lit. c) aa) bis dd) genannten Zwecke,
      ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht
      erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen,
      im letzteren Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Der
      Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis
      zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teil-
      tranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte,
      erfolgen.
      b) Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien
      Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehand-
      lungsgrundsatzes (§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands
      (i) über die Börse, (ii) mittels eines an alle Aktionäre
      gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder (iii) mittels
      einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur
      Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß vor-
      stehend (ii) und (iii) im Folgenden „Öffentliches Erwerbs-
      angebot“).
      aa) Erwerb über die Börse
      Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse,
      darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je
      26 | clearvise AG
      Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumen-
      gewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesell-
      schaft im Xetra-Handel (oder einem an dessen Stelle
      getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesys-
      tem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während
      der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der
      Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien
      um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
      bb) Erwerb der Aktien mittels eines Öffentlichen Er-
      werbsangebots
      Erfolgt der Erwerb über ein Öffentliches Erwerbs-
      angebot, kann die Gesellschaft einen festen Kauf-
      preis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
      Erwerbsnebenkosten) festlegen, innerhalb derer sie
      bereit ist, Aktien zu erwerben. In dem Öffentlichen
      Erwerbsangebot kann die Gesellschaft eine Frist für
      die Annahme oder Abgabe von Angeboten und die
      Möglichkeit und die Bedingungen für eine Anpassung
      der Kaufpreisspanne während der Frist im Fall nicht
      nur unerheblicher Kursveränderungen festlegen. Der
      Kaufpreis wird im Fall einer Kaufpreisspanne anhand
      der in den Annahme- oder Angebotserklärungen der
      Aktionäre genannten Verkaufspreise und des nach
      Beendigung der Angebotsfrist vom Vorstand festge-
      legten Erwerbsvolumens ermittelt.
      (1) Bei einem öffentlichen Kaufangebot der Gesell-
      schaft darf der angebotene Kaufpreis oder die
      Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkos-
      ten) den volumengewichteten Durchschnittskurs
      der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder
      einem an dessen Stelle getretenen funktional
      vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frank-
      furter Wertpapierbörse während der letzten fünf
      Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen
      clearvise AG | 27
      Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 10
      % über- oder unterschreiten. Im Fall einer Anpas-
      sung der Kaufpreisspanne durch die Gesellschaft
      wird auf die letzten fünf Börsenhandelstage vor
      der öffentlichen Ankündigung der Anpassung ab-
      gestellt.
      (2) Bei einer Aufforderung an die Aktionäre zur Ab-
      gabe von Verkaufsangeboten darf der auf der
      Basis der abgegebenen Angebote ermittelte
      Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie der
      Gesellschaft den volumengewichteten Durch-
      schnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-
      Handel (oder einem an dessen Stelle getretenen
      funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an
      der Frankfurter Wertpapierbörse während der
      letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der
      Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von
      Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über-
      oder unterschreiten.
      Das Volumen des Kaufangebots oder der Ver-
      kaufsaufforderung kann begrenzt werden. Sofern
      die Gesamtzahl der der Gesellschaft angedienten
      Aktien das Gesamtvolumen des Kaufangebots
      oder der Verkaufsaufforderung der Gesellschaft
      überschreitet, erfolgt die Berücksichtigung
      oder die Annahme im anteiligen Verhältnis des
      Gesamtvolumens des Kaufangebots oder der
      Verkaufsaufforderung zu den insgesamt von den
      Aktionären angedienten Aktien. Darüber hinaus
      kann vorgesehen werden, dass eine bevorrech-
      tigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100
      Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur
      Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien
      eine Rundung nach kaufmännischen Grundsät-
      zen erfolgt. Ein etwaiges weitergehendes An-
      28 | clearvise AG
      dienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausge-
      schlossen. Das Öffentliche Erwerbsangebot kann
      weitere Bedingungen vorsehen.
      c) Verwendungsermächtigung
      Der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft
      aufgrund vorstehender Erwerbsermächtigung erworbe-
      nen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
      zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
      Neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels
      eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots, jeweils
      unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§
      53a AktG), wird der Vorstand ermächtigt, die von der
      Gesellschaft aufgrund vorstehender Erwerbsermächti-
      gung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des
      Aufsichtsrats auch in folgender Weise zu verwenden:
      aa) Sie können Dritten gegen Sacheinlage, insbesondere
      im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüs-
      sen oder beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
      Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unter-
      nehmen (einschließlich der Erhöhung bestehenden
      Anteilsbesitzes) als (Teil-)Gegenleistung zum Erwerb
      angeboten und/oder auf diese übertragen werden.
      bb) Sie können gegen Barzahlung an Dritte zu einem
      Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung) veräußert
      werden, der den Börsenpreis einer Aktie der Gesell-
      schaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesent-
      lich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter-
      schreitet.
      cc) Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder
      Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und
      im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder
      einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen
      clearvise AG | 29
      Schuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
      Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
      Optionsrechten oder Wandlungs- oder Optionspflich-
      ten verwendet werden.
      dd) Sie können eingezogen werden und das Grundkapital
      der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien
      entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt
      werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchfüh-
      rung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
      bedürfen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabset-
      zung. Der Vorstand kann abweichend hiervon be-
      stimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung
      unverändert bleibt und sich stattdessen durch die
      Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundka-
      pital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Für diesen Fall ist
      der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien
      in der Satzung ermächtigt.
      Die vorgenannten Ermächtigungen können ganz oder
      in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
      mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Die Ermächtigun-
      gen können auch durch abhängige oder im Mehrheits-
      besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder
      von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr
      abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft
      stehenden Unternehmen ausgeübt werden.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien
      der Gesellschaft ist insoweit ausgeschlossen, als diese
      Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter
      vorstehender lit. c) aa) bis cc) verwendet werden. Darüber
      hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung von
      Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots das Bezugs-
      recht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
      für Spitzenbeträge ausschließen.
      30 | clearvise AG
      Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen
      unter vorstehender lit. c) bb) und cc) verwendeten
      Aktien, soweit sie in entsprechender Anwendung des §
      186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss
      gegen Bareinlagen nicht wesentlich unter dem Börsen-
      preis) ausgegeben werden, 10 % des Grundkapitals nicht
      übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt der Be-
      schlussfassung noch – falls dieser Wert geringer ist – im
      Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen
      Höchstbetrag anzurechnen ist der anteilige Betrag des
      Grundkapitals der Gesellschaft, der auf Aktien entfällt,
      die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung unter
      Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer, sinnge-
      mäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs.
      3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie
      der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen
      Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder
      Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Options- und/
      oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen,
      Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen
      ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die
      Schuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinn-
      schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser
      Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
      sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
      ausgegeben werden.

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      Avatar
      schrieb am 19.05.25 10:56:42
      Beitrag Nr. 2.137 ()
      Update BankM
      Fazit
      Im ersten Quartal war die Windverfügbarkeit deutlich
      unterdurchschnittlich, insbesondere an den deutschen
      Standorten von clearvise, was dazu geführt hat, dass
      die Stromproduktion um -9,3 Prozent auf 105,1
      GWh und der Umsatz um -9,7 Prozent auf 9,2 Mio.
      Euro zurückgegangen sind. Daraus resultierte ein
      überdurchschnittlicher EBITDA-Rückgang um 21,8
      Prozent auf 5,6 Mio. Euro.
      In den nächsten Quartalen wird sich dieses Bild dank
      einem weiteren Portfolioausbau wieder ändern. Die
      bereits erfolgte Inbetriebnahme eines französischen
      PV-Parks im April mit 36,4 MWp und der für Oktober
      anvisierte Produktionsstart eines Windparks in
      Deutschland mit 18,6 MW dürften für deutliche Zuwächse
      im Gesamtjahr sorgen. Das Management erwartet
      weiterhin einen Anstieg der Produktion von
      441 GWh im letzten Jahr auf 529 bis 557 GWh. Auf
      der Basis soll der Konzernumsatz von 36,1 Mio. Euro
      auf 43,3 bis 45,5 Mio. Euro und das bereinigte
      EBITDA von 23,0 Mio. Euro auf 27,1 bis 29,2 Mio.
      Euro zulegen.
      Auch danach sind weitere Zuwächse wahrscheinlich,
      denn das Unternehmen baut das Portfolio kontinuierlich
      aus. Bereits gesichert wurden die Rechte an zwei
      PV-Parks in Italien (7,6 MWp und 6,6 MWp) sowie
      an einem Agri-PV-Park in Deutschland 16,75 MWp,
      deren Bau voraussichtlich in diesem bzw. im nächsten
      Jahr abgeschlossen wird. Das Management geht aktuell
      sehr selektiv vor, damit die Projekte auch in einem
      Umfeld mit einer zunehmenden Zahl von Stunden
      mit negativen Börsenstrompreisen die Renditeanforderungen
      erfüllen. Trotzdem dürften nach unserer
      Einschätzung dank einer guten Vernetzung und des
      erfolgreichen clearPARTNERS-Modells genügend
      Objekte identifiziert und erworben werden können,
      um die von uns modellierte Expansion umzusetzen.
      Auf der Basis bestätigen wir unser Kursziel von 3,00
      Euro, das ein erhebliches Aufwärtspotenzial bietet
      und weiterhin das Urteil „Buy“ rechtfertigt.
      clearvise | 1,710 €
      Avatar
      schrieb am 18.05.25 13:33:26
      Beitrag Nr. 2.136 ()
      Passiert hier noch etwas in Sachen Übernahme bis zur HV?

      Zuletzt gab es sichtbar starke Orders auf der Geldseite, auch "unsichtbare", wie bspw. eine 100.000-er Icebergorder bei 1,68.
      Sollte EQT/Tion in den letzten 12 Monaten weiter zugekauft haben- wovon ich ausgehe-, dann wird das am 4.7. sichtbar und würde entsprechende Spekulationen befeuern und das Ansinnen vermutlich verteuern.

      Es bleibt spannend...

      P.S. Boden bei ca. 1,70 sehr stabil plus 6 Cent Dividende= kann man noch ein paar Wochen abwarten...
      clearvise | 1,720 €
      zuletzt bearbeitet am 18.05.25 13:41:35
      Avatar
      schrieb am 16.05.25 09:29:24
      Beitrag Nr. 2.135 ()
      clearvise | 1,710 €
      Avatar
      schrieb am 15.05.25 21:32:52
      Beitrag Nr. 2.134 ()
      clearvise | 1,710 €
      Avatar
      schrieb am 15.05.25 21:30:40
      Beitrag Nr. 2.133 ()
      clearvise | 1,710 €
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