GUENSTIGERSTELLUNG, Antrag und was man sonst noch wissen sollte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.21 13:33:08 von
neuester Beitrag 19.06.21 01:33:45 von
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Hallo Gemeinde
mehr durch Zufall erfuhr ich gestern, dass man bei seinem Finanzamt für Kapitalerträge einen Antrag auf Günstigerstellung stellen kann, wenn diese Kapitalerträge gewissen Grenzen nicht überschreiten.
Meine Erträge taten dies in den letzten Jahren nicht und so hab ich wohl wie immer unnötig schön 25% bezahlt da meine Steuerberater (Steuerring e.V. - dort kann man dbzgl Wissen vielleicht aber auch nicht erwarten) das nicht wusste/kannte.
Ich hab selbst echt kaum Ahnung zum Thema Steuern und möchte hier ein paar Infos zusammentragen (lassen) und Fragen klären rund ums Them "Günstigerstellung", das ich im w:o-Forum zuvor recherchiert hatte, aber nichts fand.
Meine erste Info ist dieser wikipedia-artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschla… und daraus der link zu einem online-Rechner:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Meine Frage an jemanden, der sich damit hoffentlich auskennt ist: Kann man eine Günstigerstellung nachträglich (für bereits bestehende Steuererklärungen aus Vorjahren) beantragen und falls ja, wie viele jahre rückwärts?
LG
bentuzer
mehr durch Zufall erfuhr ich gestern, dass man bei seinem Finanzamt für Kapitalerträge einen Antrag auf Günstigerstellung stellen kann, wenn diese Kapitalerträge gewissen Grenzen nicht überschreiten.
Meine Erträge taten dies in den letzten Jahren nicht und so hab ich wohl wie immer unnötig schön 25% bezahlt da meine Steuerberater (Steuerring e.V. - dort kann man dbzgl Wissen vielleicht aber auch nicht erwarten) das nicht wusste/kannte.
Ich hab selbst echt kaum Ahnung zum Thema Steuern und möchte hier ein paar Infos zusammentragen (lassen) und Fragen klären rund ums Them "Günstigerstellung", das ich im w:o-Forum zuvor recherchiert hatte, aber nichts fand.
Meine erste Info ist dieser wikipedia-artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschla… und daraus der link zu einem online-Rechner:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Meine Frage an jemanden, der sich damit hoffentlich auskennt ist: Kann man eine Günstigerstellung nachträglich (für bereits bestehende Steuererklärungen aus Vorjahren) beantragen und falls ja, wie viele jahre rückwärts?
LG
bentuzer
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.227.678 von Benutzername20210427 am 18.05.21 13:33:08Du kannst die Günstigerprüfung (so heißt das richtig) mit einem Kreuz in deiner Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt errechnet dann die für dich günstigere Variante. Du musst da nichts im Vorfeld in irgendwelche Rechner eingeben.
Das bedeutet aber auch, dass du deine Erträge angeben und die Anlage KAP ausfüllen musst. Da du bisher ja immer 25 % gezahlt hast, kann es sein, dass du das bisher nicht gemacht hast.
Und was den Steuerring angeht: Dass Kapitalerträge mit 25 % oder einem niedrigeren persönlichen Steuersatz abgerechnet werden, halte ich nicht unbedingt für Spezialwissen. Das sollte ein Steuerberater bzw. eine Steuerhilfe dann doch schon mal wissen.
Das bedeutet aber auch, dass du deine Erträge angeben und die Anlage KAP ausfüllen musst. Da du bisher ja immer 25 % gezahlt hast, kann es sein, dass du das bisher nicht gemacht hast.
Und was den Steuerring angeht: Dass Kapitalerträge mit 25 % oder einem niedrigeren persönlichen Steuersatz abgerechnet werden, halte ich nicht unbedingt für Spezialwissen. Das sollte ein Steuerberater bzw. eine Steuerhilfe dann doch schon mal wissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.227.888 von JuliaPapa am 18.05.21 13:47:39Danke JuliaPapa...
weisst du auch, ob man sich zuviel gezahltes Geld rückwirkend (also zb aus 2016, 2017 etc) mittels einer Günstigerprüfung erstatten lassen kann?
lg
benutzer
weisst du auch, ob man sich zuviel gezahltes Geld rückwirkend (also zb aus 2016, 2017 etc) mittels einer Günstigerprüfung erstatten lassen kann?
lg
benutzer
Hallo,
wenn die Jahre bereits erklärt wurden und die Bescheide rechtskräftig sind geht nichts mehr.
Und die Güstigerprüfung ist wirklich Grundwissen, dass kennt jeder Steuerberater. Allerdings muss man diesem natürlich auch sagen, dass man Kapitalerträge größer als 801/1602 Euro hatte.
Stefan
wenn die Jahre bereits erklärt wurden und die Bescheide rechtskräftig sind geht nichts mehr.
Und die Güstigerprüfung ist wirklich Grundwissen, dass kennt jeder Steuerberater. Allerdings muss man diesem natürlich auch sagen, dass man Kapitalerträge größer als 801/1602 Euro hatte.
Stefan
Benutzername... ,
es ist nicht schwer festzustellen, ob du über die Günstiger-Prüfung (GP) Steuern gespart hättest. Du gibst in den bmf-rechner dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) 2019 ein. Wenn als Ergebnis eine Grenzbelastung über 25% ausgewiesen wird, hätte eine GP nichts gebracht. Das zvE findest du in deinem Steuerbescheid.
Wenn die Grenzbelastung unter 25% liegen sollte, addierst du deine Kapitalerträge zum zvE und subtrahierst den Sparerpauschbetrag. Die ausgewiesene Steuer vergleichst du mit der tatsächlich gezahlten Steuer. Bei vielen Personen wird die GP keine Steuerersparnis bringen.
es ist nicht schwer festzustellen, ob du über die Günstiger-Prüfung (GP) Steuern gespart hättest. Du gibst in den bmf-rechner dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) 2019 ein. Wenn als Ergebnis eine Grenzbelastung über 25% ausgewiesen wird, hätte eine GP nichts gebracht. Das zvE findest du in deinem Steuerbescheid.
Wenn die Grenzbelastung unter 25% liegen sollte, addierst du deine Kapitalerträge zum zvE und subtrahierst den Sparerpauschbetrag. Die ausgewiesene Steuer vergleichst du mit der tatsächlich gezahlten Steuer. Bei vielen Personen wird die GP keine Steuerersparnis bringen.
Danke alzwo+reckoner. die Prüfung meinerseits werde ich nächstes WE in Angriff nehmen.
Wenn man eh' eine Einkommensteuererklärung macht, dann ist die zusätzliche Abgabe der Anlage KAP anzuraten, gerade
wegen der Günstigerprüfungsmöglichkeit (es ist in Zeile 4 eine "1" einzutragen) und einfach auszufüllen, da die Depotbanken
in der Steuerbescheinigung die zu übertragenden Summen mit Nennung der jeweils relevanten Zeilen eindeutig vorgibt.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/makePDF.do?%24csr…
Man liest häufig, daß Anleger wegen der ausländischen Quellensteuer meinen auf ausländische Dividendenwerte zu verzichten.
Es ist aber so, daß aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen die bei den Dividendenzahlungen abgezogene ausländische
Steuer angerechnet wird durch Eintrag in Zeile 40 der Anlage KAP. Die Summe wird entsprechend in der Steuererbescheinigung der Depotbank mitgeteilt.
Im Steuerbescheid des Finanzamtes wird nach der Einkommensteuererklärung die Steuerschuld ausgerechnet. Von dem
daraus resultierenden zu versteuernden Betrag wird vom FA automatisch die Summe der ausländischen Steuer abgezogen.
Wenn z.B. die zu zahlende ESt. 5.000€ ausmacht, dann wird davon abgezogen "ab Steuerabzug für ausländische Einkünfte",
z.B. 1.000€, dann beträgt die letzlich noch zu zahlen ESt. 4.000€.
wegen der Günstigerprüfungsmöglichkeit (es ist in Zeile 4 eine "1" einzutragen) und einfach auszufüllen, da die Depotbanken
in der Steuerbescheinigung die zu übertragenden Summen mit Nennung der jeweils relevanten Zeilen eindeutig vorgibt.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/makePDF.do?%24csr…
Man liest häufig, daß Anleger wegen der ausländischen Quellensteuer meinen auf ausländische Dividendenwerte zu verzichten.
Es ist aber so, daß aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen die bei den Dividendenzahlungen abgezogene ausländische
Steuer angerechnet wird durch Eintrag in Zeile 40 der Anlage KAP. Die Summe wird entsprechend in der Steuererbescheinigung der Depotbank mitgeteilt.
Im Steuerbescheid des Finanzamtes wird nach der Einkommensteuererklärung die Steuerschuld ausgerechnet. Von dem
daraus resultierenden zu versteuernden Betrag wird vom FA automatisch die Summe der ausländischen Steuer abgezogen.
Wenn z.B. die zu zahlende ESt. 5.000€ ausmacht, dann wird davon abgezogen "ab Steuerabzug für ausländische Einkünfte",
z.B. 1.000€, dann beträgt die letzlich noch zu zahlen ESt. 4.000€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.244.592 von HenryScheinulf am 19.05.21 18:10:59ich fühle mich fürs üÜberprüfen gewappnet
Danke HenryScheinulf
Danke HenryScheinulf
die überprüfung hat gedauert. ergebnis:
mit günstigerprüfung: 2018,17,16,15
ohne 2014 und älter.
danke allen die halfen
gruss
benutzer
mit günstigerprüfung: 2018,17,16,15
ohne 2014 und älter.
danke allen die halfen
gruss
benutzer
Benutzername... ,
in der Kürze liegt die Würze. Nun rate ich mal: 2018,17,16,15 hätte dir die GP eine Steuerersparnis gebracht. Du hast in den Jahren 2014 und davor anscheinend so viel verdient, daß die GP nichts gebracht hätte.
Erstaunlich, denn mit dem Alter steigt meist auch das Einkommen.
in der Kürze liegt die Würze. Nun rate ich mal: 2018,17,16,15 hätte dir die GP eine Steuerersparnis gebracht. Du hast in den Jahren 2014 und davor anscheinend so viel verdient, daß die GP nichts gebracht hätte.
Erstaunlich, denn mit dem Alter steigt meist auch das Einkommen.
Bin erst seit einem Jahr mit Aktien investiert.
Habe nun letztes Jahr paar 100 Euro über Freibetrag gehabt und wollte mit Günstigerprüfung Steuern sparen.
Hab ca. 21k Brutto Einkommen, 16k zu versteuern und bezahle davon 10% als Einkommenssteuer.
Wieso wird die Günstigerprüfung hier versagt und meine Kapitalerträge weiter mit 25% besteuert??
Verstehe ich was mit der Steuerberechnung nicht oder haben die sich geirrt ?
Habe nun letztes Jahr paar 100 Euro über Freibetrag gehabt und wollte mit Günstigerprüfung Steuern sparen.
Hab ca. 21k Brutto Einkommen, 16k zu versteuern und bezahle davon 10% als Einkommenssteuer.
Wieso wird die Günstigerprüfung hier versagt und meine Kapitalerträge weiter mit 25% besteuert??
Verstehe ich was mit der Steuerberechnung nicht oder haben die sich geirrt ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.502.873 von Mika523 am 14.06.21 16:03:08Hast du in deiner Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt UND dabei die Günstigerprüfung beantragt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.503.734 von JuliaPapa am 14.06.21 17:04:00Ja, habe ich. Und laut Steuerbescheid hat die Prüfung ergeben, dass es nicht günstiger ist, was ich bei meinem Steuersatz nicht verstehe.
Hab jetzt leider die Frist für Einspruch verpennt (+1 Monat), aber nächstes Jahr muss ich wohl besser aufpassen.
Hab jetzt leider die Frist für Einspruch verpennt (+1 Monat), aber nächstes Jahr muss ich wohl besser aufpassen.
Mika523,
kann schon hinkommen, daß die GP 2020 bei dir nichts bringt.
Beispiel: in 2020 zu verst Einkommen 16t. Steuer plus Soli 1400,40. In 2020 Dividenden von 500,- über Sparerpauschbetrag erhalten. Die Bank hat 131,87 Abgsteuer und Soli abgeführt. Kirchensteuer verändert das Beispiel ein wenig.
Bei der GP werden zu 16t 500,- addiert. Macht 16,5t zu verst Eink. Steuer plus Soli 1531,86. Das ist fast genau so viel wie 1400,40 + 131,87 = 1532,27.
Nun in 2021 zu verst Eink 16t. Steuer 1253,- (kein Soli). Wieder Dividenden von 500,- über Sparerpbetrag. Die Bank führt 131,87 Abgsteuer und Soli ab. Mit GP 16,5t zu verst Eink. Steuer darauf 1376,- . Das ist etwas weniger als 1253,- + 131,87 = 1384,87.
kann schon hinkommen, daß die GP 2020 bei dir nichts bringt.
Beispiel: in 2020 zu verst Einkommen 16t. Steuer plus Soli 1400,40. In 2020 Dividenden von 500,- über Sparerpauschbetrag erhalten. Die Bank hat 131,87 Abgsteuer und Soli abgeführt. Kirchensteuer verändert das Beispiel ein wenig.
Bei der GP werden zu 16t 500,- addiert. Macht 16,5t zu verst Eink. Steuer plus Soli 1531,86. Das ist fast genau so viel wie 1400,40 + 131,87 = 1532,27.
Nun in 2021 zu verst Eink 16t. Steuer 1253,- (kein Soli). Wieder Dividenden von 500,- über Sparerpbetrag. Die Bank führt 131,87 Abgsteuer und Soli ab. Mit GP 16,5t zu verst Eink. Steuer darauf 1376,- . Das ist etwas weniger als 1253,- + 131,87 = 1384,87.
Hallo,
>>>Hab ca. 21k Brutto Einkommen, 16k zu versteuern und bezahle davon 10% als Einkommenssteuer.
Ab einem zvE von 17.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz über 25%, und die Günstigerprüfung ist dann nicht erfolgreich.
Da du aber nur von 16.000 Euro schreibst müssen entweder die Kapitalerträge nicht nur ein paar hundert Euro betragen haben, oder du bist kirchensteuerpflichtig (das wären meine Ideen).
Jedenfalls sieht es so aus als ob du nur knapp über der Schwelle bist. Aber ärgere dich nicht, die Erstattung wäre auch etwas darunter nicht der Rede wert.
Stefan
>>>Hab ca. 21k Brutto Einkommen, 16k zu versteuern und bezahle davon 10% als Einkommenssteuer.
Ab einem zvE von 17.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz über 25%, und die Günstigerprüfung ist dann nicht erfolgreich.
Da du aber nur von 16.000 Euro schreibst müssen entweder die Kapitalerträge nicht nur ein paar hundert Euro betragen haben, oder du bist kirchensteuerpflichtig (das wären meine Ideen).
Jedenfalls sieht es so aus als ob du nur knapp über der Schwelle bist. Aber ärgere dich nicht, die Erstattung wäre auch etwas darunter nicht der Rede wert.
Stefan
Danke für die Infos, das macht Sinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.512.566 von reckoner am 15.06.21 13:46:58
ich verdiene fast 200.000 und bezahle 0% steuern
Zitat von reckoner: Hallo,
>>>Hab ca. 21k Brutto Einkommen, 16k zu versteuern und bezahle davon 10% als Einkommenssteuer.
Ab einem zvE von 17.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz über 25%, und die Günstigerprüfung ist dann nicht erfolgreich.
Da du aber nur von 16.000 Euro schreibst müssen entweder die Kapitalerträge nicht nur ein paar hundert Euro betragen haben, oder du bist kirchensteuerpflichtig (das wären meine Ideen).
Jedenfalls sieht es so aus als ob du nur knapp über der Schwelle bist. Aber ärgere dich nicht, die Erstattung wäre auch etwas darunter nicht der Rede wert.
Stefan
ich verdiene fast 200.000 und bezahle 0% steuern
Hallo,
>>>ich verdiene fast 200.000 und bezahle 0% steuern
Und was soll das jetzt hier?
Stefan
>>>ich verdiene fast 200.000 und bezahle 0% steuern
Und was soll das jetzt hier?
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.556.216 von reckoner am 19.06.21 00:56:12
nix
Zitat von reckoner: Hallo,
>>>ich verdiene fast 200.000 und bezahle 0% steuern
Und was soll das jetzt hier?
Stefan
nix
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