USt bei Wikifolio - Reverse Charge und Kleinunternehmerregelung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.21 16:17:59 von
neuester Beitrag 04.07.21 13:49:50 von
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Betreibt man ein Wikifolio als Privatperson, wird von den erhaltenen Erfolgsbeteiligungen USt nach dem Reverse-Charge-Verfahren abgezogen, da Wikifolio seinen Sitz in Österreich hat. Im folgenden möchte ich gerne die Frage eruieren, was sich ändert, wenn man ein Wikifolo als Kleinunternehmer nach §19 UStG betreibt.
Eine mir gut erscheinende Orientierung gab diese Webseite:
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm#dienstleistungen…
Daraus ergeben sich gleichzeitig einige Fragen, die ich gerne an Experten wie @taxadvisor stellen würde:
1. Es ist richtig, dass man eine Umsatzsteuer-ID für dieses Geschäft beantragen kann (muss?), obwohl man als Kleinunternehmer von der USt in Deutschland befreit ist?
2. Rechnungsempfänger im Sinne der Gesetze ist dann Wikifolio?
3. Künftig erhalte ich dann von Wikifolio die volle Erfolgsbeteiligung, ohne Abzug der USt?
4. Wikifolio führt statt mir USt ab? Deutsche oder Österreichische?
5. Ich muss als Kleinunternehmer auch bei solchen grenzüberschreitenden Leistungen keine USt abführen, weder in D, noch in AUT?
6. Dagegen abzuwägen wäre eine selbständige Tätigkeit unter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Was würde sich dadurch ändern?
Bitte spekuliert nicht herum, sondern überlasst die Antworten Menschen, die sich auskennen. DANKE!
Eine mir gut erscheinende Orientierung gab diese Webseite:
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm#dienstleistungen…
Daraus ergeben sich gleichzeitig einige Fragen, die ich gerne an Experten wie @taxadvisor stellen würde:
1. Es ist richtig, dass man eine Umsatzsteuer-ID für dieses Geschäft beantragen kann (muss?), obwohl man als Kleinunternehmer von der USt in Deutschland befreit ist?
2. Rechnungsempfänger im Sinne der Gesetze ist dann Wikifolio?
3. Künftig erhalte ich dann von Wikifolio die volle Erfolgsbeteiligung, ohne Abzug der USt?
4. Wikifolio führt statt mir USt ab? Deutsche oder Österreichische?
5. Ich muss als Kleinunternehmer auch bei solchen grenzüberschreitenden Leistungen keine USt abführen, weder in D, noch in AUT?
6. Dagegen abzuwägen wäre eine selbständige Tätigkeit unter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Was würde sich dadurch ändern?
Bitte spekuliert nicht herum, sondern überlasst die Antworten Menschen, die sich auskennen. DANKE!
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.681.293 von imperatom am 03.07.21 16:17:59
Empfehlung, dann stell die Frage in der Rubrik "Recht und Steuern" .. ggf. kann dir das unser User Taxadvisor antworten
Zitat von imperatom: Bitte spekuliert nicht herum, sondern überlasst die Antworten Menschen, die sich auskennen. DANKE!
Empfehlung, dann stell die Frage in der Rubrik "Recht und Steuern" .. ggf. kann dir das unser User Taxadvisor antworten
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.683.528 von Chris_M am 04.07.21 10:39:19
Das halte ich für eine gute Idee. Bitte anwortet deshalb nicht mehr hier im Thread, die weitere Besprechung findet im Steuer-Forum statt:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1349824-1-10/ust…
Zitat von Chris_M: Empfehlung, dann stell die Frage in der Rubrik "Recht und Steuern" .. ggf. kann dir das unser User Taxadvisor antworten
Das halte ich für eine gute Idee. Bitte anwortet deshalb nicht mehr hier im Thread, die weitere Besprechung findet im Steuer-Forum statt:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1349824-1-10/ust…
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