Keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer Ferienimmobilie!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.08.21 22:25:03 von
neuester Beitrag 06.08.21 20:12:06 von
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Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Ferienimmobilien und
habe die Information, dass beim Kauf einer Ferienimmobilie keine Mehrwertsteuer
zu zahlen ist, wenn die Ferienimmobilie auch als solche genutzt wird und mehrheitlich im
Jahr zu Vermietungszwecken zur Verfügung steht. 19 % weniger zu zahlen hat dann schon auch seinen Reiz, wie ich gestehen muss.
Kann jemand genau beschreiben, ob diese Information richtig ist und wie eine Ferienimmobilie
bzw. die Einnahmen aus derselben dann versteuert werden müssen?
ein Hotelbetrieb ist es ja nicht, da Gäste nicht spontan buchen können.
Also wie rechnet man dann mit dem Finanzamt ab oder benötigt man für diese Einnahmen
dann schon wieder einen Steuerberater?
Danke vorab
Gruß
P.S: Um das Thema zu starten, musste ich diesen Beitrag mit einem Wertpapier verknüpfen.
Da ist mir dann auf die Schnelle Helma eingefallen.
Das Thema ist aber unabhängig von Helma. Ist in dem Fall er ein notwendiger Platzhalter.
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Ferienimmobilien und
habe die Information, dass beim Kauf einer Ferienimmobilie keine Mehrwertsteuer
zu zahlen ist, wenn die Ferienimmobilie auch als solche genutzt wird und mehrheitlich im
Jahr zu Vermietungszwecken zur Verfügung steht. 19 % weniger zu zahlen hat dann schon auch seinen Reiz, wie ich gestehen muss.
Kann jemand genau beschreiben, ob diese Information richtig ist und wie eine Ferienimmobilie
bzw. die Einnahmen aus derselben dann versteuert werden müssen?
ein Hotelbetrieb ist es ja nicht, da Gäste nicht spontan buchen können.
Also wie rechnet man dann mit dem Finanzamt ab oder benötigt man für diese Einnahmen
dann schon wieder einen Steuerberater?
Danke vorab
Gruß
P.S: Um das Thema zu starten, musste ich diesen Beitrag mit einem Wertpapier verknüpfen.
Da ist mir dann auf die Schnelle Helma eingefallen.
Das Thema ist aber unabhängig von Helma. Ist in dem Fall er ein notwendiger Platzhalter.
In Deutschland fällt doch beim Immobilienkauf nie Mehrwertsteuer an. Grunderwerbsteuer natürlich. Aber Mehrwertsteuer??
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.962.843 von JuliaPapa am 05.08.21 07:42:45wird nicht alles, was am Ende beim Endverbraucher landet, mit einer Mehrwertsteuer belegt???
Also auch Immobilien???
Also auch Immobilien???
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.966.818 von ChartsundFundamentales am 05.08.21 12:25:52Du wirst meinen, ob man je nach Gestaltung der Vermietung eine Erstattung der bezahlten Umsatzsteuer vom Finanzamt bekommen kann?
Dies ist möglich, dann kannst du netto investieren....musst aber auf alle Mieteinnahmen die Umsatzsteuer abführen.....geht aber nicht bei dauerhaft langfristig angelegten Vermietungen, bei ständig wechselnden Ferienwohnungsmietern schon.....
Du wärst damit ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer......dafür benötigt man aber eine Eingangsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.....bei einem Privatkauf nicht möglich.....also von anderem Unternehmer wichtig zu kaufen
Dies ist möglich, dann kannst du netto investieren....musst aber auf alle Mieteinnahmen die Umsatzsteuer abführen.....geht aber nicht bei dauerhaft langfristig angelegten Vermietungen, bei ständig wechselnden Ferienwohnungsmietern schon.....
Du wärst damit ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer......dafür benötigt man aber eine Eingangsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.....bei einem Privatkauf nicht möglich.....also von anderem Unternehmer wichtig zu kaufen
Es gibt echt tolle Merkblätter zur Besteuerung von Ferienwohnungen. Einfach mal googeln.
Zur Kernfrage ein Beispiel:
Der Verkäufer möchte 100T€ für seine Fewo.
Var 1) Der Verkäufer verkauft umsatzsteuerfrei. Kassiert 100 T€; der Käufer bezahlt 100T€.
Var 2) Der Verkäufer will gern mit Umsatzsteuer verkaufen (sogenannte Option). Er bekommt 119.000 EUR, davon gehen 19.000 EUR an das Finanzamt, 100.000 kann er behalten.
Der Käufer überweist 119 T€, holt sich 19T€ als Vorsteuer wieder, wenn er später umsatzsteuerpflichtig vermietet.
Egal ob Var 1) oder Var 2) der Verkäufer hat zum Schluss 100T€ mehr auf dem Konto, der Käufer 100T€ ausgegeben.
Wichtig: Kann der Käufer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer wiederholen, darf der Verkäufer auch keine in Rechnung stellen sondern nur umsatzsteuerfrei verkaufen. Die Option zum umsatzsteuerpflichtigen Verkauf darf nur gezogen werden, wenn der Käufer den Vorsteuerabzug hat.
Zur Kernfrage ein Beispiel:
Der Verkäufer möchte 100T€ für seine Fewo.
Var 1) Der Verkäufer verkauft umsatzsteuerfrei. Kassiert 100 T€; der Käufer bezahlt 100T€.
Var 2) Der Verkäufer will gern mit Umsatzsteuer verkaufen (sogenannte Option). Er bekommt 119.000 EUR, davon gehen 19.000 EUR an das Finanzamt, 100.000 kann er behalten.
Der Käufer überweist 119 T€, holt sich 19T€ als Vorsteuer wieder, wenn er später umsatzsteuerpflichtig vermietet.
Egal ob Var 1) oder Var 2) der Verkäufer hat zum Schluss 100T€ mehr auf dem Konto, der Käufer 100T€ ausgegeben.
Wichtig: Kann der Käufer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer wiederholen, darf der Verkäufer auch keine in Rechnung stellen sondern nur umsatzsteuerfrei verkaufen. Die Option zum umsatzsteuerpflichtigen Verkauf darf nur gezogen werden, wenn der Käufer den Vorsteuerabzug hat.
Mein Beitrag vorher enthält einen kleinen Fehler bezüglich der Option zur Umsatzsteuer beim Verkauf. Der Käufer muss nur Unternehmer sein, dann darf der Verkäufer mit Umsatzsteuer verkaufen. Ob der Käufer Vorsteuerabzug hat ist egal.
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