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    Banale aber existentielle Frage die kein Experte bisher beanworten konnte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.21 14:13:24 von
    neuester Beitrag 10.09.21 16:43:51 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 10.09.21 14:13:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie wird die tatsächliche Existenz von Giralguthaben nachgewiesen.?

      Wenn also ich was von der Sparkasse xy (Kommunaler Eigner) zur Credit Suisse (geschäftsbank im EU-Ausland) überweise. Wie findet das statt. Wie kann die UBS glaubhaft versichern, dass sie „echtes“ Geld hat. Gibt es da ein „Verifikationskonto“ bei der EZB wo das dann nachgeführt wird, also der Euro mit der eindeutigen Identifikationsummer „jJD843XEAsD9r2“ als GUID befindet sich nun bei der Credit Suisse.
      Ich meine es muss ja irgendeinen Beleg und Mechanismus dafür geben, dass das Geld bei Bank X echt ist. Sonst kann ja jede Bank behaupten "Wir habe dreihundert Fantastilliarden Euro" oder eben nö wir haben gar kein Geld. „Sie irren sich, dass was sie auf Ihrem Onlinebankingbildschirm sehen, dass gibt es gar nicht“.
      Hier geht es mir nicht um den digitalen Euro oder Rückverfolgbarkeit, sondern der ganz banale Nachweis, der Existenz von Guthaben. Ja es ist „echtes“ Euroguthaben, dass bei der xy Bank in Panama Frankfurt / Paris liegt. Man sieht es ja nicht, es sind ja letztlich Nullen und Einsen in einem Computer. Wenn man den abklemmt, dann wäre ja das Geld im Ausland weg.
      Ich finde das eigentlich einen ganz banalen Sachverhalt und die Frage kann mir trotzdem niemand beantworten, was ich fast schon gruselig finde. Ich habe das mal am Bankschalter nachgefragt, der hat mich nur dumm angeschaut, aber selbst in den Expertenforen finde ich keine gute Antwort, weshalb ich mein Glück hier versuche.
      1 Antwort
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      schrieb am 10.09.21 16:43:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.290.940 von schmittino am 10.09.21 14:13:24Wieso kann das kein Experte beantworten? Kontoguthaben ist kein Geld im Sinne von Bargeld (Sache), sondern lediglich eine Forderung gegen die Bank. Bank weg oder Bank pleite = Forderung gegen die Bank auch weg, lediglich das Bargeld im Schließfach bleibt weiter deins. Es bleibt dann nur der Entschädigungsfonds. Bei einer Überweisung von der UBS zur Bank in Panama findet lediglich ein Schuldnerwechsel statt. Die neue Bank ist jetzt dein Schuldner und den Nachweis erbringt man mit entsprechenden Kontoauszügen. Sollte die überweisende Bank die Überweisung nicht ordentlich ausgeführt haben, dann haftet diese weiterhin für die Forderung. Selbstverständlich halten die Banken nicht entsprechend Bargeld (nur das ist Geld!) in Höhe der Guthaben iher Kunden. Wenn also alle Kunden gleichzeitig ihr Guthaben ausgezahlt haben möchten (sog. Bankenrun), dürfte die Bank regelmäßig pleite sein.


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