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    Freibetrag bei "Proof of Stake" bzgl. Haltefrist auf 10 Jahre

    eröffnet am 29.09.21 13:51:41 von
    neuester Beitrag 30.01.23 16:44:56 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.353.025
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      schrieb am 30.01.23 16:44:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde mich an dem orientieren, was bei Fremdwährungen gilt.
      Im EStG 23 taucht der Begriff "Fremdwährungsbeträge" auf.
      Eine Cryptowährung in m.m.n nichts anderes als eine Fremdwährung.
      Bei einem Non Fungible Token würde ich mich an dem orientieren, was bei Kunstgegenständen gilt.
      Wichtig ist auch, wie dein Finanzamt das sieht.
      Als Miner würde ich den Unterschied zwischen Verkaufspreis und Herstellungskosten als Gewinn versteuern.
      Beim Mitmachen von "Scams" auch auf das Strafrecht achten.
      Avatar
      schrieb am 30.09.21 17:50:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.453.991 von lotstep am 29.09.21 13:51:41

      Avatar
      schrieb am 30.09.21 11:57:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn man zu dem Thema googelt stößt man auf eine Freigrenze statt eines Freibetrages in Höhe von 256 Euro p.a.
      Das Thema ist ja auch für die Finanzbehörden noch relativ neu und die Rechtssprechung wohl auch noch nicht eindeutig.

      Aber ich kenne mich da nicht gut aus. Ich habe quasi nur Google zitiert.... :-)
      Avatar
      schrieb am 29.09.21 13:51:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kryptos die in einem Proof of Stake liegen können erst nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden.
      Gibt es hierbei einen Freibetrag oder gelten die 10 Jahre schon ab dem 1. cent Staking-Reward ?
      1 Antwort
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      Freibetrag bei "Proof of Stake" bzgl. Haltefrist auf 10 Jahre