Turbo Open End gekündigt von Emittent - welcher Schlußkurs? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.21 10:12:22 von
neuester Beitrag 10.12.21 10:59:30 von
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Hi zusammen,
mein Turbo Open End wurde am 01.12. von dem Emittenten DZ Bank gekündigt.
Welcher Schlußkurs bzw. Kündigungskurs wird dann angesetzt?
Wird der Kurs angesetzt, welcher zum Zeitpunkt der Kündigung herrschte?
Oder gibt der Emittent den Kurs vor? Kann er sich den "aussuchen"?
Im meinem Fall handelt es sich um WKN: DFG5YV
https://www.dzbank-derivate.de/product/detail/index/sin/1863…
Letzter Kurs bei Kündigung war 16,83 Euro.
Abgerechnter Kurs bei meinem Broker ist 15,41 Euro.
Das ist ein deutlicher Unterschied.
Von daher die Frage; welcher Kurs wird bei Kündigung genommen? Wieso nur 15,41 Euro?
mfg
mein Turbo Open End wurde am 01.12. von dem Emittenten DZ Bank gekündigt.
Welcher Schlußkurs bzw. Kündigungskurs wird dann angesetzt?
Wird der Kurs angesetzt, welcher zum Zeitpunkt der Kündigung herrschte?
Oder gibt der Emittent den Kurs vor? Kann er sich den "aussuchen"?
Im meinem Fall handelt es sich um WKN: DFG5YV
https://www.dzbank-derivate.de/product/detail/index/sin/1863…
Letzter Kurs bei Kündigung war 16,83 Euro.
Abgerechnter Kurs bei meinem Broker ist 15,41 Euro.
Das ist ein deutlicher Unterschied.
Von daher die Frage; welcher Kurs wird bei Kündigung genommen? Wieso nur 15,41 Euro?
mfg
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.166.186 von oldmanpetterson am 09.12.21 10:12:22Im Verlagsprospekt sollte drin stehen wie z.B. das:
"Im Fall einer Kündigung nach diesem § 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag („Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin als
angemessener Marktpreis für die Optionsscheine bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an
der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- und Optionskontrakte bezogen auf den
Basiswert zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den
Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß § 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach
angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Optionsscheinen"
"Im Fall einer Kündigung nach diesem § 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag („Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin als
angemessener Marktpreis für die Optionsscheine bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an
der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- und Optionskontrakte bezogen auf den
Basiswert zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den
Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß § 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach
angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Optionsscheinen"
Guck mal hier in den Bedingungen ....
Das sieht ziemlich willkürlich aus..... 🙈
https://www.dzbank-derivate.de/filedb/deliver/xuuid/g00120ee…
Textauszug:
Im Fall einer Kündigung nach diesem § 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag („Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin als angemessener Marktpreis für die Optionsscheine bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- und Optionskontrakte bezogen auf den Basiswert zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß § 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Optionsscheinen
Das sieht ziemlich willkürlich aus..... 🙈
https://www.dzbank-derivate.de/filedb/deliver/xuuid/g00120ee…
Textauszug:
Im Fall einer Kündigung nach diesem § 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag („Kündigungsbetrag“), der von der Emittentin als angemessener Marktpreis für die Optionsscheine bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- und Optionskontrakte bezogen auf den Basiswert zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß § 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Optionsscheinen
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.166.669 von Chris_M am 09.12.21 10:43:30Du warst mal wieder etwas schneller ...
Erstaunlich, dass die DZ Bank ihr Papier gekündigt hat. Normalerweise kündigt ein Emi erst, wenn sein Papier den Cent-Bereich erreicht hat. Ein ähnlicher KO, CL75MA, wird noch gehandelt.
Nicht umsonst sind in den den USA diese Art der Derivate verboten.
Hallo Leute,
habe mit der DZ Bank telefoniert.
Es zählt der Kurs am Tage der Kündigung.
In meinem Fall leider der niedrigste Kurs überhaupt. Ist natürlich sehr ärgerlich, wenn der Emittent das "V" komplett "unten trifft".
Naja...kann man wohl nix machen. Ich danke für eure Hilfe.
habe mit der DZ Bank telefoniert.
Es zählt der Kurs am Tage der Kündigung.
In meinem Fall leider der niedrigste Kurs überhaupt. Ist natürlich sehr ärgerlich, wenn der Emittent das "V" komplett "unten trifft".
Naja...kann man wohl nix machen. Ich danke für eure Hilfe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.177.073 von oldmanpetterson am 10.12.21 08:00:02Und haben die Dir auch einen Grund der Kündigung genannt? Der zeitnahe KO kann es ja nicht sein....
Eher ungewöhnlich so ein Produkt jetzt zu kündigen, es sei denn es war nicht mehr genug Volumen im Produkt o.ä.
Das nächste mal einfach die DZ Bank als Emittent meiden und einen anderen nehmen, mit dem man zufrieden ist....
Eher ungewöhnlich so ein Produkt jetzt zu kündigen, es sei denn es war nicht mehr genug Volumen im Produkt o.ä.
Das nächste mal einfach die DZ Bank als Emittent meiden und einen anderen nehmen, mit dem man zufrieden ist....
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