Deutsche Eigenheim Union AG - neu an der Börse
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Es wurde bereits im Herbst 2024 eine Anzeige wegen des Verdachts auf Inso-Verschleppung gestellt und dazu läuft ein separates Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Sagen wir mal so, die Beweislast in Form unbezahlter Handeerker-Rechnungen und nicht erledigter Mängel bei den zahlreichen unzufriedenen Kunden seit 2024 ist lang und mittlerweile dokumentiert.
Ein Indiz für inso Verschleppung
Danke für Info
anscheinend funktioniert der Link nicht richtig, daher hier nochmal eine Kopie des Textes:
3615 IN 2159/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eigenheim Union 1898 Wohnen GmbH, Ringbahnstraße 16,18,20, 12099 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Ireneusz Tomasz Milewski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 259189
Geschäftszweig: Immobilien, Bauträger
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.07.2025 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 26.09.2025, 11:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 26.09.2025, 11:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.07.2025
https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5262591
| Handelsregister-Bekanntmachungen: | ||
| 28.07.2025 | Eröffnungen Insolvenzen | |
| 23.07.2025 | Eröffnungen Insolvenzen | |
| 19.12.2023 | Neueintragungen |
| Amtsgericht: |
|
Berlin (Charlottenburg) |
| HR-Nummer: |
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HRB 259189 |
| Unternehmensdaten |
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| Firmename: |
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Eigenheim Union 1898 Wohnen GmbH | |
| Adresse: | Ringbahnstraße 16, 18, 20 | 12099 Berlin | |
| Bundesland: | Berlin |







Und ob diese eröffnet ist ?
Verlust abschreiben, sein eigenes Engagement kritisch hinterfragen, entsprechende Konsequenzen für zukünftige Investments ziehen und nach vorn schauen...
Wo bleibt das Happy End??
Viele Grüße,
https://www.immobilienscout24.de/expose/155156074?Navigation…
Aber was ist mit dem Grundstück in Gräbendorf, dass gehört doch der EU. Somit wäre doch genug Masse da um alle Gläubiger zu bedienen.
Zumindest Herr Zienterski versteckt sein Vermögen nicht. Also wenn jemand unterstützen mag, hier könnt ihr dem armen Mann zu Geld verhelfen. Bisschen dürftiges Exposé, aber das ist man von der EU ja gewohnt

https://www.immobilienscout24.de/expose/155156074?Navigation…
