GreenX Metals (Prairie Mining) - Chance auf einen Tenbagger - Laufende Schadensersatzklage (1,5 Mrd. (Seite 2)
eröffnet am 03.02.22 14:23:47 von
neuester Beitrag 24.04.24 07:30:16 von
neuester Beitrag 24.04.24 07:30:16 von
Beiträge: 3.375
ID: 1.357.143
ID: 1.357.143
Aufrufe heute: 54
Gesamt: 322.201
Gesamt: 322.201
Aktive User: 0
ISIN: AU0000198939 · WKN: A3C9JR · Symbol: 5PMA
0,5325
EUR
+1,43 %
+0,0075 EUR
Letzter Kurs 24.04.24 Tradegate
Neuigkeiten
25.10.23 · wO Chartvergleich |
24.10.23 · IRW Press |
27.09.23 · wO Chartvergleich |
20.09.23 · wO Chartvergleich |
Werte aus der Branche Rohstoffe
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,7850 | +38,94 | |
0,7950 | +30,33 | |
55,80 | +15,41 | |
0,7999 | +14,27 | |
11,250 | +12,73 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,7122 | -9,53 | |
4,8380 | -9,71 | |
17,310 | -9,98 | |
186,20 | -10,48 | |
4,2300 | -17,86 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Ich schätze da müssen wir auf Arbitragehändler hoffen, würde auch lieber mit Abschlag aussteigen als nochmal lange zu warten
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.655.034 von Apollonius am 20.04.24 21:47:49 OK, zu denen (Käufern) könnte ich dann durchaus zählen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.926 von JeremyWendell am 20.04.24 21:11:33Hat er doch geschrieben, dass er mit Abschlag verkauft, also diejenigen, die dann den Abschlag mitnehmen. 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.503 von Apollonius am 20.04.24 18:20:37Ich sehe das ganz genauso, kann Dir da nur zustimmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.602 von DermitdemBrokertanzt am 20.04.24 19:03:12
Wenn alle so denken wie Du, wer soll Dir denn dann Deine Aktien abkaufen?
Zitat von DermitdemBrokertanzt: Es gibt ganz andere Fragen die mich beschäftigen! Wie lange kann Klaus das Urteil noch zurück halten denn er ist auch verpflichtet in bezug auf die Zinsen das Urteil nicht zu lange rauszuzögern. Er hat auch ein gewisse Verantwortung Polen gegenüber nicht zu lange für die veröffentlichung zu brauchen da für Polen sonst zu hohe zusatzkosten entstehen würden durch die Zinsen. Ich denke das wir nicht mehr lange warten müssen ....
Noch ein Satz zu dem Thema ob Polen im Schadensfall zahlen würde oder nicht.... warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Wenn das Urteil Positiv für GRX ausfällt dann wird der Kurs steigen und die meisten werden hier aussteigen und was später entschieden wird interessiert mich wenig da es zur Zeit historisch gute investment möglichkeiten gibt und ich gerne mit einem abschlag meine Anteile verkaufen werde and die Investoren die warten bis eine Dividende oder ähnliches ausgezahlt wird.
Wenn alle so denken wie Du, wer soll Dir denn dann Deine Aktien abkaufen?
Es gibt ganz andere Fragen die mich beschäftigen! Wie lange kann Klaus das Urteil noch zurück halten denn er ist auch verpflichtet in bezug auf die Zinsen das Urteil nicht zu lange rauszuzögern. Er hat auch ein gewisse Verantwortung Polen gegenüber nicht zu lange für die veröffentlichung zu brauchen da für Polen sonst zu hohe zusatzkosten entstehen würden durch die Zinsen. Ich denke das wir nicht mehr lange warten müssen ....
Noch ein Satz zu dem Thema ob Polen im Schadensfall zahlen würde oder nicht.... warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Wenn das Urteil Positiv für GRX ausfällt dann wird der Kurs steigen und die meisten werden hier aussteigen und was später entschieden wird interessiert mich wenig da es zur Zeit historisch gute investment möglichkeiten gibt und ich gerne mit einem abschlag meine Anteile verkaufen werde and die Investoren die warten bis eine Dividende oder ähnliches ausgezahlt wird.
Noch ein Satz zu dem Thema ob Polen im Schadensfall zahlen würde oder nicht.... warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Wenn das Urteil Positiv für GRX ausfällt dann wird der Kurs steigen und die meisten werden hier aussteigen und was später entschieden wird interessiert mich wenig da es zur Zeit historisch gute investment möglichkeiten gibt und ich gerne mit einem abschlag meine Anteile verkaufen werde and die Investoren die warten bis eine Dividende oder ähnliches ausgezahlt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.305 von urai5 am 20.04.24 17:12:50Und schon wieder lässt du wichtige Tatsachen weg.
Juristisch gesehen hast du Recht, aber...
- Es handelt sich nicht um irgendein Gericht in einem Bananenstaat
- GRX wird wissen warum es dieses Gericht ausgesucht
- Beide!! Parteien wollen das Urteil anerkennen und das unter der PIS- Regierung. Einzelheiten wurden bereits zur Genüge diskutiert.
- Die jetzige Regierung ist Europa zugewandt, das Gegenteil zur PIS
- Erkennt Polen das Urteil nicht an, wird das Vertrauen in Polen stark beschädigt, gerade weil Polen die Fehler der PIS Partei rückgängig machen möchte. Die Hermes-Bürgschaften sind in dem Fall völlig irrelevant.
Juristisch gesehen hast du Recht, aber...
- Es handelt sich nicht um irgendein Gericht in einem Bananenstaat
- GRX wird wissen warum es dieses Gericht ausgesucht
- Beide!! Parteien wollen das Urteil anerkennen und das unter der PIS- Regierung. Einzelheiten wurden bereits zur Genüge diskutiert.
- Die jetzige Regierung ist Europa zugewandt, das Gegenteil zur PIS
- Erkennt Polen das Urteil nicht an, wird das Vertrauen in Polen stark beschädigt, gerade weil Polen die Fehler der PIS Partei rückgängig machen möchte. Die Hermes-Bürgschaften sind in dem Fall völlig irrelevant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.482 von DermitdemBrokertanzt am 20.04.24 18:05:50Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt das wird sich kein land in der EU erlauben können schon garnicht Polen die sich schon viel zu viel erlaubt haben...und wie geschrieben Polen ist und bleibt in jedem Fall der Gewinner da die Minen unglaublich viel Wert sind! Das was GRX bekommt ist nichts im vergleich dazu auch wenn die gesamte Summe plus Zinsen zugesprochen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.434 von JeremyWendell am 20.04.24 17:43:44In der Europäischen Union (EU) ist die Anerkennung und Durchsetzung von Schiedssprüchen durch internationale Schiedsgerichte in der Regel durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche geregelt. Das New Yorker Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem über 160 Staaten, darunter auch alle EU-Mitgliedsstaaten, beigetreten sind. Es verpflichtet die Vertragsparteien, Schiedssprüche anzuerkennen und durchzusetzen.
Ein Schiedsspruch, der von einem internationalen Schiedsgericht gefällt wird und unter das New Yorker Übereinkommen fällt, ist in der Regel in den Vertragsstaaten rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet, dass die Parteien den Schiedsspruch vor nationalen Gerichten beantragen können, um dessen Anerkennung und Durchsetzung zu erwirken. Nationale Gerichte sind dann verpflichtet, den Schiedsspruch anzuerkennen und durchzusetzen, es sei denn, es liegen spezifische Gründe vor, die die Aufhebung oder Nichtanerkennung des Schiedsspruchs rechtfertigen, wie beispielsweise schwerwiegende Verfahrensfehler oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung.
Wenn ein Land verurteilt wird, einer Partei eine Entschädigung zu zahlen, ist es theoretisch möglich, dass das Land die Zahlung verweigert. In der Praxis ist dies jedoch ungewöhnlich, da dies zu diplomatischen Spannungen und potenziellen wirtschaftlichen Sanktionen führen könnte. Die Nichtdurchsetzung eines Schiedsspruchs könnte auch das Vertrauen von Investoren in das Land beeinträchtigen und die Beziehungen zu anderen Staaten belasten.
Darüber hinaus kann die Durchsetzung eines Schiedsspruchs auch durch bilaterale oder multilaterale Investitionsschutzabkommen verstärkt werden, die zwischen den beteiligten Ländern bestehen können und zusätzliche Mechanismen zur Durchsetzung von Schiedssprüchen bereitstellen können.
Insgesamt sind Schiedssprüche von internationalen Schiedsgerichten in der EU rechtskräftig, und die Parteien haben in der Regel die Möglichkeit, ihre Durchsetzung vor nationalen Gerichten zu beantragen.
Ein Schiedsspruch, der von einem internationalen Schiedsgericht gefällt wird und unter das New Yorker Übereinkommen fällt, ist in der Regel in den Vertragsstaaten rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet, dass die Parteien den Schiedsspruch vor nationalen Gerichten beantragen können, um dessen Anerkennung und Durchsetzung zu erwirken. Nationale Gerichte sind dann verpflichtet, den Schiedsspruch anzuerkennen und durchzusetzen, es sei denn, es liegen spezifische Gründe vor, die die Aufhebung oder Nichtanerkennung des Schiedsspruchs rechtfertigen, wie beispielsweise schwerwiegende Verfahrensfehler oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung.
Wenn ein Land verurteilt wird, einer Partei eine Entschädigung zu zahlen, ist es theoretisch möglich, dass das Land die Zahlung verweigert. In der Praxis ist dies jedoch ungewöhnlich, da dies zu diplomatischen Spannungen und potenziellen wirtschaftlichen Sanktionen führen könnte. Die Nichtdurchsetzung eines Schiedsspruchs könnte auch das Vertrauen von Investoren in das Land beeinträchtigen und die Beziehungen zu anderen Staaten belasten.
Darüber hinaus kann die Durchsetzung eines Schiedsspruchs auch durch bilaterale oder multilaterale Investitionsschutzabkommen verstärkt werden, die zwischen den beteiligten Ländern bestehen können und zusätzliche Mechanismen zur Durchsetzung von Schiedssprüchen bereitstellen können.
Insgesamt sind Schiedssprüche von internationalen Schiedsgerichten in der EU rechtskräftig, und die Parteien haben in der Regel die Möglichkeit, ihre Durchsetzung vor nationalen Gerichten zu beantragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.305 von urai5 am 20.04.24 17:12:50
Mein Beitrag war im Konjunktiv verfasst. Bitte genau hinsehen und nicht gleich wieder unfreundlich werden. Danke.
P.S. Im Internet duzt man sich, hab daher keine Scheu, mich zu duzen...
Zitat von urai5:Zitat von JeremyWendell: Wenn das mit den Hermes-Bürgschaften stimmt, hast Du gerade eines der besten und wichtigsten Beiträge dieses Threads verfasst. Was sag(t) (...) urai5 hier dazu? Der hatte doch das krasse Gegenteil behauptet...
Offenbar haben Sie es immer noch nicht begriffen:
1. Die Verfahren werden vor PRIVATEN Schiedsgerichten verhandelt - nach Unicitral und ICSID-Rules.
2. Im Gegensatz zu den ICSID-Rules gibt es bei den Unicitral-Rules keinen Durchsetzungsmechanismus.
3. Wenn Polen nicht bezahlen will - muss dies vor einem staatlichen, hoheitlichen Gericht durchgesetzt werden.
4. Der EuGH akzeptiert Rechtsanwendungen in der EU durch private Schiedsgerichte nicht.
5. Sobald ein rechtskräftiges Urteil (staatliches, hoheitliches Gericht) vorliegt - ist Polen verpflichtet, auch zu bezahlen.
6. Falls Polen immer noch nicht bezahlt, dann bestände die Möglichkeit, dass Länder (Deutschland) Hermes-Bürgschaften mit Polen kündigen könnten.
7. Die Kündigung wäre jedoch kein automatischer Entscheid (eines Gerichtes, einer Behörde) - sondern wäre ein (rein) politischer Entscheid, welcher durch die Regierung zu treffen wäre.
urai5
Mein Beitrag war im Konjunktiv verfasst. Bitte genau hinsehen und nicht gleich wieder unfreundlich werden. Danke.
P.S. Im Internet duzt man sich, hab daher keine Scheu, mich zu duzen...
25.10.23 · wO Chartvergleich · Deutsche Bank |
24.10.23 · IRW Press · Fortuna Silver Mines |
27.09.23 · wO Chartvergleich · Evotec |
20.09.23 · wO Chartvergleich · Borussia Dortmund |
12.07.23 · wO Chartvergleich · Argosy Minerals |
10.07.23 · IRW Press · GreenX Metals |