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    Wertpapiere per Depotübertrag für andere kaufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.22 09:54:12 von
    neuester Beitrag 03.04.22 09:21:37 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.358.934
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      schrieb am 31.03.22 09:54:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welche Besteuerung ist zu erwarten, wenn ich Wertpapiere kaufe und diese dann unmittelbar entgeltlich in das Depot einer anderen Person übertragen werden.
      Ich möchte keine Geschäfte machen, lediglich meine im online-Handel unbewanderte Nichte beim Erwerb von Wertpapieren unterstützen. Ich kaufe die Wertpapiere, sie werden "entgeltlich" in ihr Depot übertragen und sie überweist mir das Geld. Klar, sollte es Gewinne vor Übertragung geben, muss ich darauf Kapitalertragssteuer zahlen.
      Aber ich bin damit ja ein Art Wertpapier-Händler, allerdings ohne jede Gewinnabsicht.
      Da könnte es einige Fallstricke geben, oder?

      Dank & Gruß
      Hans
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.03.22 12:01:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.240.568 von tallJ am 31.03.22 09:54:12Ein entgeltlicher Depotübertrag wird wie ein Verkauf behandelt. Wenn ein Gewinn anfällt, ist dieser zu versteuern.

      Aber wenn deine Nichte ein eigenes Depot und Geld hat - warum kauft sie die Aktien nicht einfach selbst? Das kann ja auch gerne auf deinen Ratschlag hin sein.
      Avatar
      schrieb am 31.03.22 13:16:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also wenn du eine unbewanderte Nichte beim Erwerb von Wertpapieren unterstützen willst und sie über Kapital und ein Depot verfügt, dann kann sie dir doch eine Vollmacht erteilen, das du auf Ihr Handelsdepot zugreifen kannst. Natürlich sollte letztes nur gemacht werden, wenn man sich gegenseitig zu 100% vertraut.
      Avatar
      schrieb am 31.03.22 16:09:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      tallJ,
      eine Vollmacht ist viel klarer als entgeltlicher Depotübertrag. Beim entg Übertrag wird der niedrigste Kurs an einer deutschen Börse am Übertragungstag angesetzt. Dein Kaufbetrag wird wahrscheinlich meist höher sein als das Entgelt. Du sammelst Verluste. Zwischen den Kauftagen und Übertragungstagen werden unterschiedlich viele Tage liegen.

      Wenn deine Nichte dir den Kaufbetrag ersetzt, hat sie mehr bezahlt als in ihrem Depot als Anschaffungskosten ausgewiesen werden. Bei Verkauf zahlt sie zu viel Abgsteuer oder hat zu wenig in ihrem Verlusttopf.
      Avatar
      schrieb am 01.04.22 09:22:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Finanzamt könnte neugierig werden (Schenkungssteuer...) und Aufwand mit Deiner Bank dürfte es auch geben, da Du bei Kontoeröffnung sicher mal angegeben hast, das Du nicht für Dritte handelst.

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      schrieb am 03.04.22 08:22:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dank für alle Rückmeldungen.
      Offensichtlich ist Vollmacht (vorübergehend) und auch Online-Zugang zum "Nichten-Konto" die sauberste und einfachste Lösung.
      Avatar
      schrieb am 03.04.22 09:21:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.240.568 von tallJ am 31.03.22 09:54:12Eine Vollmacht plus Zugang zum Depot der Nichte ist wirklich das vernünftigste, wie ja schon andere geschrieben haben.

      Was würdest du bei einem Verkauf machen ?

      Erst wieder entgeltlich in dein Depot und dann verkaufen ?

      Das ist doch alles viel zu kompliziert und dauert ja auch viel zu lange.

      Mit einer Vollmacht läuft das bei mir schon seit rund 20 Jahren für ein paar Verwandte.


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