Tochtergesellschaft vs. Betriebstätte im Ausland (kein DBA)
eröffnet am 25.04.22 20:04:34 von
neuester Beitrag 25.04.22 20:04:34 von
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Hallo Zusammen,
Habe ein paar dringende Fragen zu folgender Problematik, jeglicher Input ist willkommen, auch für mein weiteres Einlesen, danke!
Eine deutsche GmbH will im Ausland (kein DBA zwischen Deutschland und Zielland) eine weitere Firma gründen, um dort Arbeitskräfte für ihr internationales Geschäft anzustellen (nicht primär um dort Gewinne zu erzielen).
- Kann sie dann zwischen dem Modell Tochtergesellschaft und Betriebstätte wählen?
- Was sind die signifikanten organisatorischen & steuerlichen Unterschiede zwischen den beiden Modellen?
- Kann sie in beiden Fällen einen Geschäftsführer vor Ort einstellen?
- Kann der Geschäftsführer der deutschen GmbH auch für die ausländische Firma zeichnungsberechtigt sein? Gilt das für beide Formen? Wenn nicht, wie kann man das Abzeichnen von Dokumenten (z.b. Arbeitsverträge) vor Ort lösen?
- Welches Modell ist zu präferieren?
LG,
Rathenaus
Habe ein paar dringende Fragen zu folgender Problematik, jeglicher Input ist willkommen, auch für mein weiteres Einlesen, danke!
Eine deutsche GmbH will im Ausland (kein DBA zwischen Deutschland und Zielland) eine weitere Firma gründen, um dort Arbeitskräfte für ihr internationales Geschäft anzustellen (nicht primär um dort Gewinne zu erzielen).
- Kann sie dann zwischen dem Modell Tochtergesellschaft und Betriebstätte wählen?
- Was sind die signifikanten organisatorischen & steuerlichen Unterschiede zwischen den beiden Modellen?
- Kann sie in beiden Fällen einen Geschäftsführer vor Ort einstellen?
- Kann der Geschäftsführer der deutschen GmbH auch für die ausländische Firma zeichnungsberechtigt sein? Gilt das für beide Formen? Wenn nicht, wie kann man das Abzeichnen von Dokumenten (z.b. Arbeitsverträge) vor Ort lösen?
- Welches Modell ist zu präferieren?
LG,
Rathenaus
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