Interactive Brokers Zinsen auf USD: Steuern in USA?
eröffnet am 30.07.22 06:27:59 von
neuester Beitrag 25.11.22 16:57:54 von
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Ich habe das Form 8-3-6 ausgefüllt, vom Finanzamt bestätigen lassen und an tax-withholding@interactivebrokers.com geschickt. Es besagt, dass ich in Deutschland besteuert werde. Damit hoffe ich jetzt, das letzte Risiko, eine Quellensteuer auf Zinsen an Irland zahlen zu müssen, beseitigt zu haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.564.667 von diversifikator am 12.10.22 16:26:20Ist echt merkwürdig. Anfang Oktober ging Mitteilung an IBIE-Kunden heraus, dass auf alle Zinsen 20% einbehalten werden muss nach irischem Recht. Das würde bedeuten, dass die Zinsen aus Irland und nicht Amerika kommen. Aber anscheinend ist das jetzt doch nicht der Fall.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.541.633 von Lazerr am 07.10.22 21:28:13Habe eben die Umsatzübersicht 2022 durchgesehen. Ich sehe weder bei Quellensteuer, noch bei Zinsen, noch bei aufgelaufene Zinsen noch bei Gebühren irgendwelche Abzüge auf meine Zinsen für den USD Cashbestand. Waren immerhin ca. 1000 USD Zinsen.
Vielleicht liegen meine USD gar nicht in Irland sondern bei einer der vielen anderen nicht-irischen Banken, die im Bereich "Konten mit Kundenvermögen" aufgelistet sind. Wäre ja durchaus kundenfreundlich, wenn IB das so machen würde.
Vielleicht liegen meine USD gar nicht in Irland sondern bei einer der vielen anderen nicht-irischen Banken, die im Bereich "Konten mit Kundenvermögen" aufgelistet sind. Wäre ja durchaus kundenfreundlich, wenn IB das so machen würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.115.470 von diversifikator am 03.08.22 12:11:37@diversifikator hat IBIE jetzt nachträglich 20% Steuern auf alle Cash- und SYEP-Zinsen von 2022 einbehalten? Ich habe gesehen, dass es sich bei diesen Zinsen anscheinend um irisches Einkommen handelt und IBIE deshalb 20% einbehalten muss. Das fällt denen ja früh auf...
Grundsätzlich sollten die Zinsen nach DBA Deutschland-Irland nur in Deutschland zu versteuern sein, aber dafür müsste man vermutlich eine Steuererklärung in Irland abgeben.
Grundsätzlich sollten die Zinsen nach DBA Deutschland-Irland nur in Deutschland zu versteuern sein, aber dafür müsste man vermutlich eine Steuererklärung in Irland abgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.115.470 von diversifikator am 03.08.22 12:11:37Von IBKR habe ich jetzt inzwischen zwei Antworten bekommen. Einmal, dass Steuern einbehalten werden und einmal, dass keine einbehalten werden... Offensichtlich ist eine Antwort falsch. "Portfolio interest" ist es aber auf leider keinen Fall, das wäre immer US-steuerfrei.
Grundsätzlich sind Zinsen aus den USA nur in Deutschland zu versteuern aufgrund des Steuerabkommens, aber möglicherweise wäre dennoch eine Steuererklärung mit formaler Berufung auf das Abkommen in den USA abzugeben.
Ich gehe mal davon aus, dass du nächstes Jahr eine Form 1942-S für die Cash-Zinsen bekommst. Was dort drin steht erklärt möglicherweise die genaue Lage.
Grundsätzlich sind Zinsen aus den USA nur in Deutschland zu versteuern aufgrund des Steuerabkommens, aber möglicherweise wäre dennoch eine Steuererklärung mit formaler Berufung auf das Abkommen in den USA abzugeben.
Ich gehe mal davon aus, dass du nächstes Jahr eine Form 1942-S für die Cash-Zinsen bekommst. Was dort drin steht erklärt möglicherweise die genaue Lage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.112.689 von Lazerr am 03.08.22 04:38:10
Ja, deutlich. Im Mai und Juni waren die Zinszahlungen auf USD Cash 2-stellig. Trotzdem kein Steuereinbehalt.
Zitat von Lazerr: Bist du schon mal über $3.34 Zinsen auf USD Cash in einem Monat gekommen? Das wäre die Schwelle für $1 in Steuern bei 30%.
Ja, deutlich. Im Mai und Juni waren die Zinszahlungen auf USD Cash 2-stellig. Trotzdem kein Steuereinbehalt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.097.434 von Keftenbuijer am 01.08.22 07:24:14Als US-Person wird keine Steuern auf die Zinsen einbehalten, der Betrag kommt ins Form 1099-INT und wird dann bei der jährlichen Steuererklärung versteuert.
Aber mich interessiert ja die Lage in Deutschland, ob eventuell doppelt besteuert wird und möglicherweise ein non-resident tax return abgegeben werden muss um sich die US-Steuern zurückzuholen.
Aber mich interessiert ja die Lage in Deutschland, ob eventuell doppelt besteuert wird und möglicherweise ein non-resident tax return abgegeben werden muss um sich die US-Steuern zurückzuholen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.094.915 von diversifikator am 31.07.22 12:16:10
Eins ist mir noch gekommen: Bei minimalen monatlichen Zinsen, wenn die Steuer unter $1 wäre, wird möglicherweise nichts einbehalten, auch wenn es per se nicht US-steuerfrei wäre.
Bist du schon mal über $3.34 Zinsen auf USD Cash in einem Monat gekommen? Das wäre die Schwelle für $1 in Steuern bei 30%.
Die genau Zusammensetzung der Zinsen findet man im Monthly oder Month-to-Date Activity Report unter Interest. Im Report für Juli z.B. finde ich dort "USD Credit Interest for Jun-2022". Wenn das schon mal über $3.34 war und trotzdem keine Steuern einbehalten worden sind, dann wird einfach nichts einbehalten.
Zitat von diversifikator: Ja richtig. Da gibt es in den Kontoauszügen (= Activity Report) die Sektion Quellensteuer ( = Withholding Tax). Darin stünde es, wenn Steuern auf Zinsen abgeführt worden wären.
Eins ist mir noch gekommen: Bei minimalen monatlichen Zinsen, wenn die Steuer unter $1 wäre, wird möglicherweise nichts einbehalten, auch wenn es per se nicht US-steuerfrei wäre.
Bist du schon mal über $3.34 Zinsen auf USD Cash in einem Monat gekommen? Das wäre die Schwelle für $1 in Steuern bei 30%.
Die genau Zusammensetzung der Zinsen findet man im Monthly oder Month-to-Date Activity Report unter Interest. Im Report für Juli z.B. finde ich dort "USD Credit Interest for Jun-2022". Wenn das schon mal über $3.34 war und trotzdem keine Steuern einbehalten worden sind, dann wird einfach nichts einbehalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.091.250 von diversifikator am 30.07.22 12:16:57Musstest du nicht ein 1099 als US Person einreichen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.094.915 von diversifikator am 31.07.22 12:16:10Okay, vielen Dank für die Infos. Ich gehe mal davon aus, dass es noch ein 1042-S nächstes Jahr gibt, aber bei 0 withholding tax und dem Steuerabkommen wäre das höchstwahrscheinlich nur noch für Informationszwecke.
Bezüglich des Bekannten bin ich leider mit meinem Latein am Ende. Da wäre vermutlich ein Anwalt gefragt.
Bezüglich des Bekannten bin ich leider mit meinem Latein am Ende. Da wäre vermutlich ein Anwalt gefragt.