Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge ab 2021
eröffnet am 23.11.22 19:41:11 von
neuester Beitrag 23.11.22 19:41:11 von
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Liebe Leidensgenossen,
gestern erhielt ich den Steuerbescheid für 2021 mit Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge. Mir ist bewusst, dass dies so im Gesetz steht. Jedoch ist dies m.E. eine grobe Missachtung des Grundsatzes der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, da die Steuerfreigrenze von 16.956 EUR/Person nicht für die Abgeltungsteuer gelten soll.
Ist jemand bereits gegen die Weitererhebung des Solidaritätszuschlages aktiv vorgegangen? Gibt es bereits Urteile dazu oder Aktenzeichen von anhängigen Verfahren, auf die man sich bei einem Einspruch beziehen kann?
Alle Hinweise und Ratschläge gegenüber bin ich aufgeschlossen.
gestern erhielt ich den Steuerbescheid für 2021 mit Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge. Mir ist bewusst, dass dies so im Gesetz steht. Jedoch ist dies m.E. eine grobe Missachtung des Grundsatzes der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, da die Steuerfreigrenze von 16.956 EUR/Person nicht für die Abgeltungsteuer gelten soll.
Ist jemand bereits gegen die Weitererhebung des Solidaritätszuschlages aktiv vorgegangen? Gibt es bereits Urteile dazu oder Aktenzeichen von anhängigen Verfahren, auf die man sich bei einem Einspruch beziehen kann?
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