Musterverfahren beginnt: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY | Diskussion im Forum
eröffnet am 13.03.23 20:51:31 von
neuester Beitrag 14.03.23 18:13:02 von
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Könnte womöglich den einen oder anderen Wirecard-Geschädigten interessieren:
"Schadensersatz für geschädigte Anleger? Musterkläger im KapMuG-Verfahren zu Wirecard steht fest"
Quelle: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/kapitalanle…
"Schadensersatz für geschädigte Anleger? Musterkläger im KapMuG-Verfahren zu Wirecard steht fest"
Quelle: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/kapitalanle…
@Citizen_Caine:
Ich kann grundsätzlich zu Aussagen von Tilp nichts sagen, aber eigentlich erklärt der Artikel die Situation doch recht genau.
Sowohl eine individuelle Klage als auch die Anmeldung zum Musterverfahren führen letztlich dazu, dass ein Anleger in einen möglichen Vergleich mit EY einbezogen wird. Das gilt natürlich nur, wenn man jetzt aktiv wird. Wer erst nach einem Urteil oder Vergleich in der Musterklage aktiv wird, der muss seine Klage wieder individuell durchsetzen bzw. ist ab Anfang 2024 ohnehin in der Verjährung.
Ich kann grundsätzlich zu Aussagen von Tilp nichts sagen, aber eigentlich erklärt der Artikel die Situation doch recht genau.
Sowohl eine individuelle Klage als auch die Anmeldung zum Musterverfahren führen letztlich dazu, dass ein Anleger in einen möglichen Vergleich mit EY einbezogen wird. Das gilt natürlich nur, wenn man jetzt aktiv wird. Wer erst nach einem Urteil oder Vergleich in der Musterklage aktiv wird, der muss seine Klage wieder individuell durchsetzen bzw. ist ab Anfang 2024 ohnehin in der Verjährung.
Lieber Herr Klaus,
könnten Sie bitte hier nochmals erklären, wie das mit der Musterklage und einem vereglich ist. Das wird unklar erklärt. Es heißt z. B. bei Tilp, wenn man nicht mit einer Einzelklage startet, dann ist man nach Abschluss der KAPMuG-Klage nicht in einem Vergleich einbezogen. Wie kommt man dann zu den Früchten eines Vergleiches?
Viele Dank!
CC
könnten Sie bitte hier nochmals erklären, wie das mit der Musterklage und einem vereglich ist. Das wird unklar erklärt. Es heißt z. B. bei Tilp, wenn man nicht mit einer Einzelklage startet, dann ist man nach Abschluss der KAPMuG-Klage nicht in einem Vergleich einbezogen. Wie kommt man dann zu den Früchten eines Vergleiches?
Viele Dank!
CC
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.466.644 von Citizen_Caine am 13.03.23 20:51:31Habe inzwischen mein Wissen geupt: Mattil ist ganz und gar nicht unbekannt. Er hat vor einem Jahr z. B.: https://finanzwelt.de/wirecard-ein-schock-fuer-die-betrogene…
Hoffentlich bietet er auch Prozessfinanzierung an!
Hoffentlich bietet er auch Prozessfinanzierung an!
Warum wählt das Ob. Bay. LG solch einen unbekannten Anwalt aus? Soll das zum Vorteil von EY sein? Ich hoffe diese Kanzlei holt sich Tilp und Mason mit ins Boot!
Es handelt sich um einen automatisiert angelegten Thread zur Nachricht "Musterverfahren beginnt: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY " vom Autor Roland Klaus
Für geschädigte Wirecard-Anleger läuft ab sofort die Zeit: Das Musterverfahren gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY beginnt. Aktionäre, die Schadensersatz fordern wollen, haben jetzt mehrere Möglichkeiten.
Lesen Sie den ganzen Artikel: Musterverfahren beginnt: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY
Für geschädigte Wirecard-Anleger läuft ab sofort die Zeit: Das Musterverfahren gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY beginnt. Aktionäre, die Schadensersatz fordern wollen, haben jetzt mehrere Möglichkeiten.
Lesen Sie den ganzen Artikel: Musterverfahren beginnt: Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das sind die Optionen gegen EY