Luftnummer? (Seite 45)
eröffnet am 13.01.25 17:37:09 von
neuester Beitrag 17.04.25 08:54:24 von
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: persönliche Differenzen bitte per BM klärenMomentum und Liquidität – ein Traum für Profi-Trader.
Heute wurden wieder 8.000.000 Euro an allen Börsen umgesetzt. Nichts ist besser für das Momentum einer Aktie: Liquidität und täglich neue Hochs Back to topic :-)
Ich bin sehr an der zugrundeliegenden Technik der 3D Visualisierung interessiert und speziell interessieren mich die Unterschiede zwischen Tridelity und Metavisat3D. Tridelity scheint bereits 2011 3D-Monitor Produkte gehabt zu haben:
https://ixtenso.de/marketing/brillenloses-3d-von-tridelity-f…
Allerdings ist Tridelity, trotz Kunden wie Bosch, Mercedes oder Coca Cola, im Jahr 2016 in Konkurs, gegangen. Sieben Arbeitsverhältnisse wurden wohl beendet:
https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/st-georgen/Inso…
Der Bote schreibt, dass die Nebenkosten bei Tridelity wohl zu hoch waren und dass am Ende Aufträge ausblieben:
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.st-georgen-trideli…
Waren die 3D Monitore zu teuer? und was kosten solche Teile heute?
Wer kennt sich in diesem Umfeld aus und kann technische Hintergründe zu den Unterschieden zwischen der Tridelity und Metavisat3D Technologie liefern?
!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabewas ist für mich unseriös an einem Börsenbrief
bei einer bestimmten Reichweite => mögliche Kursmanipulation?als für mich persönlich unseriös und deswegen meine ganzen Aussagen. Ich finde keine konkrete Zahlen zum Unternehmen und der Brief ja scheinbar auch nicht sonst wären sie dort ja auch erschienen.
Zu folgenden Aussagen ( unten ===> eines Briefes) wurde niemals Daten oder nur ein Wort bezüglich :
• Gewinn und Verlustrechnung: Umsatz, Gewinnmargen, Kostenstruktur.
• Bilanzanalyse: Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquidität.
• Cashflow: Freier Cashflow (Free Cash Flow, FCF) zeigt, wie viel Geld dem Unternehmen für Investitionen oder Dividenden bleibt.
EV/EBITDA: Unternehmenswert im Verhältnis zum operativen Gewinn vor Abschreibungen.
geschrieben.
======>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
""""""
Die Aktie ist und wird eine der größten Wachstums-Stories überhaupt sein.
Kaufen Sie unbedingt mindestens 10.000 Aktien !!!
Der Kurs kann von 2,50 auf über 100 Euro steigen
Kaufen Sie wenn möglich für mindestens 10.000 Euro
Kursziel: mindestens 8,00 Euro bis 12,00 Euro
Auf dem Weg zum Milliardenkonzern - jetzt kaufen!
Metavista3D ist eine der besten Aktien, die ich jemals vorgestellt habe. Das Unternehmen ist ein wenig so, wie damals Apple oder Tesla. """"
Und noch das dazu im Disclaimer:
nahestehende Personen besitzen Aktien der empfohlenen Gesellschaft (in diesem Fall: Metavista3D Inc.) und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.
Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 76.997.046 von Baertel am 16.01.25 18:38:55
§ 186 StGB - Üble Nachrede
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 187 StGB – Verleumdung
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
==> ===>
Alle meine Postings entsprechen zu 100 % den Tatsachen.
Falls du der Meinung bist, dass ich gegen ein Gesetz verstoßen habe, kannst du mich selbstverständlich jederzeit anzeigen. In diesem Fall bitte ich dich jedoch, mir exakt den Punkt zu nennen, an dem ich angeblich einen Gesetzesverstoß begangen haben soll.
Es war möglicherweise ein Fehler, die Antwort der BaFin hier zu posten, da die Prüfung noch läuft. Mein Ziel war es lediglich, meine Tatsachenbehauptungen zu untermauern. Ich werde das entsprechende Posting daher entfernen.
An meiner Kritik über das unseriöse Pushen durch bestimmte Börsenbriefe, die keine fundierten Zahlen zum Unternehmen nennen, halte ich jedoch weiterhin fest.
oh starker Tobak
Du unterstellst mir hier, dass ich mich der üblen Nachrede schuldig gemacht hätte. Verleumdung ...§ 186 StGB - Üble Nachrede
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 187 StGB – Verleumdung
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
==> ===>
Alle meine Postings entsprechen zu 100 % den Tatsachen.
Falls du der Meinung bist, dass ich gegen ein Gesetz verstoßen habe, kannst du mich selbstverständlich jederzeit anzeigen. In diesem Fall bitte ich dich jedoch, mir exakt den Punkt zu nennen, an dem ich angeblich einen Gesetzesverstoß begangen haben soll.
Es war möglicherweise ein Fehler, die Antwort der BaFin hier zu posten, da die Prüfung noch läuft. Mein Ziel war es lediglich, meine Tatsachenbehauptungen zu untermauern. Ich werde das entsprechende Posting daher entfernen.
An meiner Kritik über das unseriöse Pushen durch bestimmte Börsenbriefe, die keine fundierten Zahlen zum Unternehmen nennen, halte ich jedoch weiterhin fest.
Zitat von Baertel: Du betreibst (user account FLORETTA) hier ebenfalls Kursmanipulation, die zur Anzeige gebracht werden kann – zum Beispiel Verleumdung und Rufschädigung. Wenn ein deutscher Bürger eine Anzeige veröffentlicht und schlimmstenfalls um unbewiesene Behauptungen handelt, sollte die Veröffentlichung von Anzeigen oder rechtlichen Schritten mit Vorsicht erfolgen, da sie den Ruf oder die Rechte anderer verletzen könnte. Es ist wichtig, dass die Informationen wahrheitsgemäß und überprüfbar sind, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Deine Veröffentlichungen in WO sollten ebenfalls überprüft werden, ebenso wie deine Identität und IP-Adresse.
@ Floretta
ich sehe einige Dinge ähnlich wie Du.Ohne Bewertung: ich habe noch nie an die Bafin geschrieben, auch nicht an die FMA . würde allerdings auch nicht auf die Idee kommen gewisse Dinge
in Börsenportalen einzustellen. Auf dass mögliche Mitleser für > die >> wichtige Info ,,gratis,, erhalten. Man sieht ja, was danach an Wallung entstehen
tut. Wie gesagt: lediglich meine Sicht der Dinge.
Vor allem: wenn wer auch immer sich an allen Börsenbriefe ,,reiben,, täte - bei der m.E. zuu hohen Anzahl an ,Aussendern,. Mann / Frau käme gewiss
in Zeitnot.
Guckst Du: kaum hatte ich mein Vorposting eingestellt und noch kurz geschaut, ob alles geklappt hat- schwupps ploppt die Werbung im Anhang auf :-(
über 7 TSDPercent. Wer da anklickt oder liest hat in meinen Augen zu viel Zeit, ist zuu neugierig/unbedart oder ...
Zurück zu unserer Gesetzgebung: neben ellenlangen Disclaimern (damit alles seine Ordnung hat) sollten verpflichtend angegeben werden müssen:
a) Höhe der Honorare Total
b) Tagesaktuelle Veröffentlichung an gehaltenen Shares der beworbenen Company
c) Angabe, wer den Erstkontakt hergestellt hat. (BB oder Company?)
Und ja: Mitunter sei Wunschdenken erlaubt. Genug für Heut. Wen meine Beiträge (keine Werbung/Empfehlung, lediglich Info) hier stören, kann die in den
entsprechenden Threads einstellen oder nach hier verlinken. Ein Hoch auf alle steigende "💰Raketen"

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