Muss ich wegen Derivaten? wegen unter 50€ einen Freistellungsauftrag stellen?
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31.01.26 19:34:58
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30.01.26 10:44:14
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31.01.26 19:34:58
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#4
Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für die Bank, wo du ihn erteilt hast. Andere Banken haben diese Information nicht.
31.01.26 18:59:08
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#3
Kann also nicht bei meiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen, welcher dann auch auf einen Verkauf in Bitpanda greift?
30.01.26 23:28:28
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#2
Das bedeutet, dass du keinen Freistellungsauftrag erteilen kannst und dass beim Verkauf von Aktien und ETFs keine Steuern abgezogen werden.
Du musst die Gewinne aber in deiner Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, sonst ist es Steuerhinterziehung, selbst wenn keine Steuer anfallen sollte.
30.01.26 10:44:14
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#1
Habe auf Bitpanda eine Aktie und ein ETF, beides zusammen unter 50€ wert momentan.
Bis jetzt immer nur ausschließlich mit Krypto gehandelt,
daher noch nie einen Freistellungsauftrag gestellt. Muss ich
diesen unbedingt stellen oder kann ich meine 2 Positionen
einfach verkaufen ohne Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen?
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