Altersvorsorge- und Frühstarterdepot

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    neuester Beitrag 01.03.26 13:59:28
    eröffnet am 01.02.26 17:09:43
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      #3

      Ich sehe das so ähnlich wie W_ertzuwachs, dass ein Konto-/Depot bei deutscher Bürokratie nachträglich kompatibel gemacht werden kann, glaube ich nicht.

      Evtl. hast du schon den Monatsbericht nebst FAQ gelesen:

      Bzgl. der 19jährigen - sinnvollerweise denkt ihr zusammen - du zahlst ein, sie profitiert .

      Unter der Annahme, dass im Schnitt jeder Euro seine 7 bis 8% p.a. erwirtschaftet, sind die ersten 50 Euro die wichtigsten 50 Euro.
      Ausserhalb der Förderung, sind auch Aktiensparpläne erlaubt - innerhalb der Förderung nicht.

      Was vermutlich nicht geht - die Nichte zahlt 5 Jahre lang ein, und würde sich danch am liebsten ein Auto kaufen.
      Ich denke, ich würde zweigleissig fahren, also innerhalb und ausserhalb vom steuerlich geförderten Sparen-/Investieren.

      Innerhalb des Altersvorsorgedepots kann man steuerfrei vom einen in den nächsten ETF umschichten.
      Ob man aus 10 oder 1000 ETF wählen darf, bleibt abzuwarten - da könnte es auch wieder Unterschiede zwischen Volksbank und Sparkasse geben.
      In CH und IE habe ich die Erfahrung gemacht - das Angebot an förderfähigen Produkten ist bescheiden.

      Ihre 50, würde ich ausserhalb des Systems in ETF/Aktien besparen.
      Innerhalb des Systems - würde ich "Schenkungen" in Anspruch nehmen, falls das eine Option der Grosseltern/Eltern ist.
      Die Schenkungen kommen monatlich zunächst auf ihr, und dann auf das Vorsorgekonto.
      --> ein guter Steuerberater wird da sein Honorar wert sein.

      Zitat von The_Jackal: Gruß in die Runde,

      wir haben vor Kurzem für meine Nichten (2 und 5 Jahre alt) 2 Junior-Depots eröffnet, über die gelegentlich via Sparpläne in ETF`s investiert werden soll. Nach meinem Verständnis werden bestehende Kinderdepots nicht für die Frühstartrente förderfähig sein - ist das richtig? Nach allem, was ich gelesen habe, werden für die Frühstartrente zwangsweise nur dafür vorgesehene Depots eröffnet werden müssen. Kann man evtl. davon ausgehen, dass die Banken Bestandsdepots so umgestalten, dass sie förderfähig werden und kein weiteres Frühstart- Depot erforderlich ist?

      Fragen stellen sich mir auch bei einer weiteren Nichte, die jetzt 19 Jahre alt ist und gerade mit ihrem Studium begonnen hat. Bei ihr wird die Frühstart- Rente sinngemäß nicht mehr greifen, da sie in 2027 20 Jahre alt sein wird. Sie möchte zunächst 50 Euro im Monat sparen, mehr sitzt als Studentin nicht drin. Auch für sie haben wir ein Depot eröffnet, in dem aber noch keine Wertpapiere liegen. Mein Gedanke zu ihrer Situation ist, dass es keinen Sinn macht, jetzt noch mit einem privaten ETF-Sparplan loszulegen, da ab 2027 das Altersvorsorge-Depot vom Bund startet. Ziel müsste bei ihr ja dann sein, die maximale Förderung von 30 Cent je eingezahltem Euro (bis 1200 Euro) zu bekommen. Andererseits - Förderung gut und schön, aber das Geld ist dann eben auch bis zum Renteneintritt gebunden.

      Weitere Frage daher: Wie sollte sie optmalerweise vorgehen? Wird das Altersvorsorgedepot im Falle von zwischenzeitlichen Verkäufen von Anteilen auch der ganz normalen Kapitalertragssteuer unterliegen, in dem man aber auch eine Freistellung hinterlegen können wird? Sollte die Älteste das private Depot besparen oder sich lieber auf das staatlich geförderte Depot ab 2027 konzentrieren und dieses besparen?

      Ich würde mich über Inspirationen freuen.

      Gruß aus Rheine
      Stefan
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      #2

      Hallo Stefan,

      nach dem aktuellen Stand (soweit bisher bekannt) sollen die geförderten Altersvorsorge-Depots tatsächlich neu eröffnet werden müssen. Bestands-Junior-Depots dürften wohl nicht automatisch förderfähig sein, weil die Förderung an bestimmte technische und rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft werden soll. Ob Banken hier eine „Umwidmung“ ermöglichen, halte ich eher für unwahrscheinlich – zumindest nicht ohne formale Neueröffnung.

      Bei der 19-Jährigen würde ich persönlich nicht komplett abwarten. Ein ETF-Sparplan jetzt hat den Vorteil der sofortigen Marktbeteiligung und Flexibilität. Die staatliche Förderung ab 2027 klingt attraktiv (30 % Zuschuss ist natürlich stark), aber die Kapitalbindung bis zur Rente ist eben der große Nachteil. Eine Kombination könnte sinnvoll sein: jetzt privat starten und später prüfen, ob ein Teil ins geförderte Depot fließen soll.

      Zur Besteuerung: Nach den bisherigen Diskussionen soll das Altersvorsorge-Depot während der Ansparphase steuerlich begünstigt sein, aber Details zur Kapitalertragssteuer bei Verkäufen sind noch nicht vollständig klar. Ich würde hier die konkrete Gesetzesfassung abwarten.

      Unterm Strich: Flexibilität hat gerade mit 19 einen hohen Wert. Förderung ist gut – aber nicht um jeden Preis.

      Viele Grüße

      Avatar
      #1

      Gruß in die Runde,


      wir haben vor Kurzem für meine Nichten (2 und 5 Jahre alt) 2 Junior-Depots eröffnet, über die gelegentlich via Sparpläne in ETF`s investiert werden soll. Nach meinem Verständnis werden bestehende Kinderdepots nicht für die Frühstartrente förderfähig sein - ist das richtig? Nach allem, was ich gelesen habe, werden für die Frühstartrente zwangsweise nur dafür vorgesehene Depots eröffnet werden müssen. Kann man evtl. davon ausgehen, dass die Banken Bestandsdepots so umgestalten, dass sie förderfähig werden und kein weiteres Frühstart- Depot erforderlich ist?

      Fragen stellen sich mir auch bei einer weiteren Nichte, die jetzt 19 Jahre alt ist und gerade mit ihrem Studium begonnen hat. Bei ihr wird die Frühstart- Rente sinngemäß nicht mehr greifen, da sie in 2027 20 Jahre alt sein wird. Sie möchte zunächst 50 Euro im Monat sparen, mehr sitzt als Studentin nicht drin. Auch für sie haben wir ein Depot eröffnet, in dem aber noch keine Wertpapiere liegen. Mein Gedanke zu ihrer Situation ist, dass es keinen Sinn macht, jetzt noch mit einem privaten ETF-Sparplan loszulegen, da ab 2027 das Altersvorsorge-Depot vom Bund startet. Ziel müsste bei ihr ja dann sein, die maximale Förderung von 30 Cent je eingezahltem Euro (bis 1200 Euro) zu bekommen. Andererseits - Förderung gut und schön, aber das Geld ist dann eben auch bis zum Renteneintritt gebunden.

      Weitere Frage daher: Wie sollte sie optmalerweise vorgehen? Wird das Altersvorsorgedepot im Falle von zwischenzeitlichen Verkäufen von Anteilen auch der ganz normalen Kapitalertragssteuer unterliegen, in dem man aber auch eine Freistellung hinterlegen können wird? Sollte die Älteste das private Depot besparen oder sich lieber auf das staatlich geförderte Depot ab 2027 konzentrieren und dieses besparen?

      Ich würde mich über Inspirationen freuen.

      Gruß aus Rheine
      Stefan
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